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Körperverletzung (Gelesen: 31.731 mal)
reinhard
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Antwort #60 - 21.01.2016 um 12:42:47
 
hoffen schrieb am 21.01.2016 um 12:19:36:
Was kann ich noch machen damit er abgeschoben wird


Du kannst nichts machen, weil Du für Abschiebungen nicht zuständig bist.

Zuständig ist zunächst nur die Ausländerbehörde, die kannst Du mit Informationen versorgen.
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hoffen
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Antwort #61 - 21.01.2016 um 13:04:53
 
Kann Ausländerbehörde da was machen ???
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erne
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Antwort #62 - 21.01.2016 um 16:00:56
 
hoffen schrieb am 21.01.2016 um 13:04:53:
Kann Ausländerbehörde da was machen ?


ja

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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reinhard
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Antwort #63 - 21.01.2016 um 16:21:17
 
Die Ausländerbehörde kann ihn zur Ausreise auffordern. Sie kann ihn auffordern, einen gültigen Pass vorzulegen. Sie kann auch einen Ersatzpass oder ein Ersatzpapier (Laissez-Passer) bei der Botschaft beantragen und bekommen.

Die Ausländerbehörde hat aber auch viel zu tun – es geht immer langsamer als Du hoffst.
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hoffen
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Antwort #64 - 21.01.2016 um 17:49:44
 
Danke für Antwort kann ich für ihn Reisepass beim Botschafter beantragen oder muss mein Ehemann.das selber machen ?? Und was ist wenn er sich weigert ?? Kann er trotzdem abgeschoben werden.??
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reinhard
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Antwort #65 - 21.01.2016 um 17:54:21
 
Du kannst einen Reisepass nur mit seiner Vollmacht beantragen, und er muss ihn persönlich abholen.

Wenn er sich weigert, muss die Ausländerbehörde einen anderen Weg versuchen (wenn sie genug Zeit hat). Sie kann eben, das hatte ich oben schon geschrieben, ein Ersatzpapier beantragen.
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Antwort #66 - 21.01.2016 um 20:45:42
 
Vielen dank
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hoffen
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Antwort #67 - 05.02.2016 um 08:33:25
 
Hallo hab Scheidung eingereicht und das läuft .Ausländerbehörde weiss das er nicht mehr bei mir wohnt und das er abgelaufen Reisepass neu beantragen muss. er weigert sich . meine Frage ist ich mochte jetzt nicht mehr mit Ausländerbehörde zu tun habe. möchte meine Ruhe haben da er jetzt weg ist und habe jetzt andere Probleme. was passiert mache ich mich strafbar oder ?
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Antwort #68 - 05.02.2016 um 08:51:57
 
hoffen schrieb am 05.02.2016 um 08:33:25:
was passiert mache ich mich strafbar oder ? 

In wieweit solltest du dich nun strafbar machen?
Ich erkenne da nichts, was jetzt strafbar wäre.
Wenn die ABH dich für gewisse Zeugenaussagen benötigt, mußt du allerdings zur Verfügung stehen. Als (Noch) Ehefrau hast du allerdings ein Zeugnisverweigerungsrecht.
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hoffen
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Antwort #69 - 05.02.2016 um 10:02:40
 
Also das heisst ich darf verweigerte mich mit Ausländerbehörde zusammen zu arbeiten
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Antwort #70 - 05.02.2016 um 10:18:47
 
Nein, das heißt es nicht.

Du musst in einem Stafverfahren Deinen Ehemann oder Dich selbst nicht belasten.
Das bedeutet nicht, dass Du der ABH gegenüber jegliche Kooperation bei einer möglicherweise selbst mit verursachten, komplizierten aufenthaltsrechtlichen Sachverhaltaufklärung verweigern kannst - jedenfalls nicht, solange deren Sachverhaltsaufklärung (noch) nicht Teil eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist.

Die Wahrnehmung bestimmter Rechte beinhaltet eben auch mal die Duldung bestimmter Pflichten.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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hoffen
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Antwort #71 - 05.02.2016 um 11:36:31
 
Also wir sind getrennt und er wohnt nicht mehr bei mir ist auch nicht bei mir gemeldet das einzige was er hat ist nur Duldung bis März . wo er ist weis ich nicht da kann ich Ausländerbehörde nicht helfen
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Mokus
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Antwort #72 - 05.02.2016 um 15:46:41
 
reinhard schrieb am 21.01.2016 um 17:54:21:
Du kannst einen Reisepass nur mit seiner Vollmacht beantragen, und er muss ihn persönlich abholen.


Schon wegen Unterschrift kann man den pass bei den MA Behörden nur noch PERSÖNLICH.

@  Hoffen : du könntest mir in arabisch schreiben dann schreibe ich hier klarer für dich in Deutsch.

Mokus
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"And He it is Who has created the night and the day, and the sun and the moon, each in an orbit floating." Koran / Surah: 21   Aya: 33
 
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