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Körperverletzung (Gelesen: 31.975 mal)
hoffen
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Antwort #45 - 14.10.2015 um 16:49:55
 
Hallo brauche mal wieder Hilfe bin wieder verzweifelt es geht um mein Mann.ermmusste am.September Ausreise in sein Land das hat er nicht gemacht ich und mein Mann hatte ganze Zeit Kontakt treffen und telefonieren bis vor paar Tage kann ich ihn nirgendwo erreichen.ich hoffe es ist ihm.nix passiert bin so fertig und jetzt hat Ausländerbehörde mich drum gebeten zu kommen was soll ich sagen was passiert jetzt wie geht weiter  weinend weinend weinend
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #46 - 14.10.2015 um 17:03:47
 
Kannst du das mal ganz langsam und so aufschreiben, dass man es versteht?
Er musste ausreisen?
Er ist ausgereist oder nicht?
Wenn nicht, wo ist er jetzt?
Was ist deine Frage?
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hoffen
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Antwort #47 - 14.10.2015 um 17:29:29
 
Ja er musste ausreisen und das seit September aber er ist trotzdem hier geblieben und wir hatte ganze Zeit Kontakt und treffen aber jetzt paar Tage höre ich nix mehr von ihm und ich kann ihn.nirgendwo erreichen.
Jetzt hat Ausländerbehörde mich drum gebeten das ich kommen.soll.
Mochte mit ihm.wieder zusammen wohnen aber ich erreiche ihn.nicht was soll ich sagen ich hoffe ihm.ist nicht passiert ich weiss nicht wo er ist ich mache mir grosse sorgen um mein Mann  weinend weinend
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Melanny
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Antwort #48 - 14.10.2015 um 17:41:43
 
Komme der Einladung der ABH nach. Vielleicht erfährst du von dort mehr.

Körperverletzung, Anzeige, Anzeige zurückziehen, Trennung, verzeihen ... das ist sehr verworren.
Versuche doch einmal, dich mit dem Verein für binationale Ehen in Verbindung zu setzen.
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« Zuletzt geändert: 14.10.2015 um 17:57:46 von Melanny »  
 
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Mick
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Antwort #49 - 14.10.2015 um 17:44:55
 
Und sorry: Lebensberatung etc. bitte im User oder
per PN. Die Fachforen sind für Rechtsfragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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deerhunter
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Antwort #50 - 14.10.2015 um 17:46:32
 
Was sollst du machen? Den Termin wahrnehmen und mit der ABH reden...dein Mann scheint untergetaucht zu sein! Vielleicht hat ihn auch die Polizei erwischt!
Du kannst überhaupt nichts machen, höchstens zur Polizei gehen und Vermisstenanzeige aufgeben
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hoffen
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Antwort #51 - 14.10.2015 um 17:53:59
 
Vielen dank für Ratschlag  werde hingehen und mal hören was die sagen hoffe nur gutes wünsche euch schönen abend noch

=====

Liebe melanny gibt es ein link.dazu

Daddys' Änderung:
Folgepost (<<klick) angefügt...
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« Zuletzt geändert: 15.10.2015 um 11:02:25 von Daddy »  
 
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hoffen
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Antwort #52 - 01.01.2016 um 20:32:40
 
Hallo an alle
Habe Frage wie sind Gesetze und was muss man beachten
Um deutsche pass zu bekommen und in Deutschland Einbürgerung zu lassen
Viele dank
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reinhard
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Antwort #53 - 01.01.2016 um 20:37:37
 
hoffen schrieb am 01.01.2016 um 20:32:40:
Hallo an alle
Habe Frage wie sind Gesetze und was muss man beachten
Um deutsche pass zu bekommen und in Deutschland Einbürgerung zu lassen
Viele dank


Die Reihenfolge ist umgekehrt: Man muss erst eingebürgert werden, danach kann man einen Pass beantragen und bekommen.

Oben auf dieser Seite findest Du das Stichwort "Einbürgerung" (mit der kelinen deutschen Fahne, neben den Gesetzen). Wenn Du draufklickst, findest Du alles. Und wenn Du alles gelesen hast, kannst Du konkret für den Einzelfall nachfragen.

Falls die Frage nicht zum Thema oben gehört, solltest Du sie einzeln im Forum "Einbürgerung" stellen.
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hoffen
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Antwort #54 - 01.01.2016 um 20:57:46
 
Vielen dank sie haben mir sehr geholfen
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hoffen
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Antwort #55 - 03.01.2016 um 00:13:17
 
Habe eine Frage wenn man 3 Jahre verheiratet ist und bekommt deutsche pass auch wenn vorher Probleme gab zum.Beispiel kurze Trennung  Duldung spielt das keine Rolle mehr oder
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Aras
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Antwort #56 - 03.01.2016 um 00:42:26
 
Die drei Jahre müssen schon rechtmäßig sein. Eine Trennung lässt die nötige Zeit wieder von vorne beginnen. Zusätzlich muss gewährleistet sein, daß sich die Person in die deutschen Lebensverhältnisse einordnet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #57 - 03.01.2016 um 02:21:10
 
Das heisst das wieder alles von vorne anfängt also nochmal 3 Jahre ohne dazwischen Probleme ?.

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grisu1000
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Antwort #58 - 03.01.2016 um 03:30:12
 
hoffen schrieb am 03.01.2016 um 02:21:10:
Das heisst das wieder alles von vorne anfängt also nochmal 3 Jahre ohne dazwischen Probleme ?.


Er muss drei Jahre rechtmäßig hier sein, wenn es hier um deinen Mann geht. Dein Mann war ja auch illegal hier, das zählt nicht und unterbricht den rechtmäßigen Aufenthalt.

Und natürlich müssen auch die anderen Bedingungen zur Einbürgerung nach drei Jahren erfüllt sein. Sprachkentnisse Unter anderem dürfen seine Vorstrafen ein gewisses Maß nicht überschreiten.

Bei Ehegatten Deutscher muss gewährleistet sein, dass sie sich in DEU Lebensverhältnisse einordnen. (§ 9 Abs 1 Nr. 2 StAG). Ehefrau schlagen, sich nicht um Termine kümmern, illegaler Aufenthalt (alles in deinem Fall amtlicherseits bekannt) sprechen IMHO nicht gerade dafür das dein Ehemann sich eingeordnet hat.
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Antwort #59 - 21.01.2016 um 12:19:36
 
Hallo ich möchte mein Mann Abschiebung in sein Land
Aber Problem.ist er ist bei mir nicht gemeldet hat nur Duldung und sein reisepass ist abgelaufen  das heisst er kann nicht abgeschoben
Was kann ich noch machen damit er abgeschoben wird
Danke
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