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Körperverletzung (Gelesen: 31.978 mal)
hoffen
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24.04.2015 um 11:31:34
 
Hallo kann nicht so gut deutsch schreiben werde mich bemühen
Also ich bin mit mein Mann seit 2jahre verheiratet habe ihn angezeigt wegen korperverletzung schlagen demütigen so wie es auszieht wird er abgeschoben
Meine frage ist was fur strafe bekommt er ? Und bekommt er einreisseverbot und wie lange ? soll ich anzeige zuruckziehe ? Und bein auslanderbehorde lasse ich so damit er abgeschoben wird reicht das auch aus ? ich weiss nicht was ich machen soll bin unsicher . bin dankbar von euch wenn ihr mir hilft
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Saxonicus
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Antwort #1 - 24.04.2015 um 12:07:58
 
hoffen schrieb am 24.04.2015 um 11:31:34:
so wie es auszieht wird er abgeschoben 

Abgeschoben wird er - zumindest zunächst - sicher nicht, sondern erst dann wenn er einer (eventuell) ergangenen Ausreiseaufforderung nicht nachkommt.

Zitat:
Meine frage ist was fur strafe bekommt er ?

Darüber entscheidet ein  Gericht.

Zitat:
Und bekommt er einreisseverbot und wie lange ?

Gar keins, wenn er der Ausreiseaufforderung pünktlich nachkommt.

Zitat:
soll ich anzeige zuruckziehe ?

Das entscheidest Du selbst.







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deerhunter
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Antwort #2 - 24.04.2015 um 12:08:43
 
Zitat:
Hallo kann nicht so gut deutsch schreiben werde mich bemühen
Also ich bin mit mein Mann seit 2jahre verheiratet habe ihn angezeigt wegen korperverletzung schlagen demütigen so wie es auszieht wird er abgeschoben

Welche Staatsbürgerschaft haben du und dein Mann und welchen Status in Deutschland? Woher weißt du, dass er abgeschoben wird? So leicht ust das nicht! Du musst dich scheiden lassen, dann würde vermutlich der Grund für seine AE erlöschen und er müsste ausreisen....

Zitat:
Meine frage ist was fur strafe bekommt er ?

Das kann niemand im Voraus sagen, kommt auf das Gericht und die entsprechenden Anwälte an. Körperverletzung kann zwischen Geldstrafe und bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Aber erstmal muss er vor Gericht! Ist dein Mann vorbestraft??
Zitat:
Und bekommt er einreisseverbot und wie lange ?

Auch das kommt auf die jeweilige Strafe an!

Zitat:
soll ich anzeige zuruckziehe ?

Keine Anzeige, keine Verhandlung, keine Verurteilung, keine schnelle Ausreise, keine Einreisesperre....würde ich mir also gut überlegen

Zitat:
Und bein auslanderbehorde lasse ich so damit er abgeschoben wird reicht das auch aus ?

Nein, du kannst keine ANzeige über Körperverletzung bei der ABH lassen und bei der Polizei zurück ziehen...das funktioniert nicht! Ent oder weder!!!!
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Saxonicus
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Antwort #3 - 24.04.2015 um 12:32:07
 
deerhunter schrieb am 24.04.2015 um 12:08:43:
Welche Staatsbürgerschaft haben du... 

Laut Profil: Staatsangehörigkeit: deutsch

deerhunter schrieb am 24.04.2015 um 12:08:43:
.. und dein Mann 
...marokkanisch
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hoffen
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Antwort #4 - 24.04.2015 um 12:34:31
 
Danke für eure Rat
Also mein Mann kommt aus Marokko und ist 5-6 Jahre hier in Deutschland
Ja war einmal vor gericht wegen er hatte fur kurze zeit kein papier ist Fehler gelaufen von auslanderamt hat geldstrafe bekomme ist jetzt schon erledigt
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Saxonicus
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Antwort #5 - 24.04.2015 um 12:36:33
 
hoffen schrieb am 24.04.2015 um 12:34:31:
Also mein Mann kommt aus Marokko und ist 5-6 Jahre hier in Deutschland

Welchen Aufenthaltstitel besitzt er, nach welchen Paragrafen ?
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hoffen
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Antwort #6 - 24.04.2015 um 12:42:46
 

Oh  das weiss ich  nicht
Also am Anfang war es wegen student jetzt ist es wegen Heirat
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Antwort #7 - 24.04.2015 um 13:05:28
 
hoffen schrieb am 24.04.2015 um 12:42:46:
Also am Anfang war es wegen student 

Somit bestände eventuell die Möglichkeit, wieder in den Studentenstatus zu wechseln.

Zitat:
Oh das weiss ich nicht 

Schon traurig, dass Du das als seine Ehefrau nicht weißt.
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hoffen
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Antwort #8 - 24.04.2015 um 13:36:06
 
Also er studierte im mom nicht da er vollzeitjob hat
Danke für Rat und Tipp
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Antwort #9 - 31.05.2015 um 10:53:37
 
Hallo ich bins nochmal ich wünsche und hoffe das jemand mir helfen kann auch wenn mein deutsch nicht  so gut ist danke für Verständnis
Also wie gesagt ich habe anzeige bei polizei und gericht zuruck gezogen und mochtemein mann noch eine chance geben aber der Anwalt Tante von mein Mann hat das geregelt und hat Briefe an Gericht und Ausländerbehörde geschickt jetzt gibt es doch Gericht obwohl ich Anzeige zurück gemacht habe und Behörde sagt wir oder mein Anwalt müssen Widerspruch einlegen und danach entscheiden die wie siehst aus kann er bei mir bleiben oder wird er trotzdem abgeschoben danke
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Antwort #10 - 31.05.2015 um 12:29:01
 
hoffen schrieb am 31.05.2015 um 10:53:37:
und hoffe das jemand mir helfen kann


Was genau, willst Du denn wissen?
Ich werde aus dem Beitrag nicht schlau.
Also der Reihe nach. Du hast die Anzeige zurückgezogen.
Was hat dann der Anwalt von Deinem Mann an das Gericht bzw. Ausländerbehörde geschrieben?
Gegen welche Entscheidung richtet sich der von Dir / Deinem Anwalt geplante Widerspruch.
Außer in Ruhe die Gerichts- Behördenentscheidung abzuwarten, dürfte momentan nichts zu tun sein.
Ob Du Dir mit der Rücknahme der Anzeige wirklich einen Gefallen getan hast oder wie viele Frauen zuvor dem Täter ein falsches Signal gesendet hast, wird die Zukunft zeigen.
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hoffen
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Antwort #11 - 02.06.2015 um 08:28:21
 
Also Anwalt fordert Ausländerbehörde Akte von ihm und da hat Behörde gesagt wir oder Anwalt soll Widereinspruch legen und danach entscheiden Ausländerbehörde und er muss normalerweise am 8.6.15 Deutschland verlassen meinst du kann Ausländerbehörde ihn ablehnen und das er Deutschland verlassen muss ?
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Vinzent2m
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Antwort #12 - 04.06.2015 um 09:01:32
 
hoffen schrieb am 02.06.2015 um 08:28:21:
meinst du kann Ausländerbehörde ihn ablehnen und das er Deutschland verlassen muss ? 


Meine Meinung ist doch vollkommen egal. Ich kenne doch gar nicht alle Einzelheiten.

Von daher gilt was ich schon gechrieben hatte: Außer in Ruhe die Gerichts- Behördenentscheidung abzuwarten, dürfte momentan nichts zu tun sein.
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hoffen
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Antwort #13 - 04.06.2015 um 10:31:28
 
Das mit dem Gericht ist erledigt gibt kein Gerichtsverhandlung.
Das mit dem auslanderbehorde er musste am 8.6. Deutschland verlassen die haben gesagt wir mussen widereinspruch  legen aber da es vielleicht zu spat ist meinst du haben wir trotzdem noch  eine chance widereinspruch zu machen
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lottchen
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Antwort #14 - 04.06.2015 um 11:04:41
 
Woher weißt Du, dass er bis 08.06. Deutschland verlassen muss? Gibt es ein Gerichtsurteil, eine Verfügung o.ä., wo das drinnen steht? Wo steht das? Auf diesem Papier müsste genauso stehen, was Dein Mann dagegen unternehmen kann. Das nennt sich Rechtsmittelbelehrung oder Rechtsbehelfsbelehrung. Was genau steht dort?
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