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Problem Familienangehöriger FreizG Rückkehrer DE ok Reise Guyana Frankreich mit erster vorl. Bescheinigung nicht erlaubt (Gelesen: 30.251 mal)
Aras
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Antwort #60 - 07.05.2015 um 19:06:20
 
Es gibt keine Freizügigkeitsbescheinigung mehr, aber die Daueraufenthaltsbescheinigung gibt es definitiv weiterhin.

Ich würde an deiner Stelle die Daueraufenthaltsbescheinigung unter Vorlage entsprechende Nachweise beantragen und auf die sofortige Ausstellung dessen bestehen. Wenn die länger brauchen, dann nicht Verwaltungsklage einreichen sondern SOLVIT einschalten. Im Zuge dessen kannst du auch gleich mal die Probleme mit deinem Lebenspartner anschneiden. Das von deinem Partner kannst du ja nicht mehr dem SOLVIT vorlegen aber deine Daueraufenthaltsbescheinigung wäre ein separater Verwaltungsvorgang und da könnte SOLVIT auf eine Lösung hinwirken.

Mit der Daueraufenthaltsbescheinigung wirst du mE bessere Karten haben mit der EU-Freizügigkeit zu argumentieren. Und in Deutschland kostet das Ding 8 €. Sollte in Franz. Guyana nicht sooo teuer sein.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #61 - 07.05.2015 um 21:11:01
 
Beim VerwG war nur ein Eilverfahren ihn für diese Reise am Flugplatz passieren zu lassen, nicht die Hauptsache nämlich eine Aufenthaltskarte oder -erlaubnis.   Dafür ist schon seit 1/2 Jahr bei SOLVIT ein Prozsess. Gelegentlich fragt mal jemand zurück, daß er sich jetzt mit der Sache angefangen hat zu beschäftigen, und fragt irgendwelche ganz grundlegenden Sachen die belegen das er sich die Unterlagen gar nicht durchgesehen hat.

Auch nicht besser siehts aus bei dem anderen Deutschen, der seit 18 Jahren mit einer Brasilianerin verheiratet ist, seit 12 Jahren in der Grenzstadt lebt, zusammen mit 4 gemeinsamen Kindern auch mit dt. Staatsbürgerschaft, die keine Aufenthaltskarte bekommt und nicht einreisen gelassen wird außer in der schlecht kontrollierbaren Grenzstadt, da ist schon seit über 2 Monaten ein SOLVIT Prozess eingereicht, nicht auch nur eine Jontaktaufnahme, geschweige denn ein Ergebnis.

Kurzum: SOLVIT funktioniert nicht.
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Antwort #62 - 09.06.2015 um 23:53:26
 
Wenn das Ausländeramt Kopien vom gesamten Passport (alle Seiten mit Inhalt) macht, ist das eher ein gutes oder eher ein schlechtes Zeichen (beabsichtigt Aufenthaltsrecht zu respektieren, oder Vorbereitung einer Ausweisung etwa um zu sehen von wo die Person eingereist ist bzw Visa bekam). ???  Mein LP hatte 2011 ein 15-Tage-Visa von Brasilien und ist damit nach FrzGuyana eingereist
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Antwort #63 - 10.06.2015 um 11:59:05
 
Welches Ausländeramt?
Z.B. in Brasilien ein üblicher Standard...
ansonsten kann dies keiner Wissen..
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neddo
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Antwort #64 - 10.06.2015 um 12:06:34
 
Das Ausländeramt in Frz Guyana. Lies dir doch mal den Thread durch !!
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Antwort #65 - 10.06.2015 um 12:13:08
 
Du bist heute aber nett drauf, Dein letztes Post spricht nur vom Ausländeramt,
alle Post dieses Thread zu lesen ist sehr aufwendig, da helfen konkretere Aussagen.
Da wird keiner Wissen was dies zu bedeuten hat..
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Antwort #66 - 10.06.2015 um 13:23:42
 
Es ist aber unmöglich, vor jedem post den ganzen thread wieder neu zu erklären ...

Aber die Beantwortung der Frage wäre sehr wichtig, um abzuschätzen, was vstl. passiert
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Antwort #67 - 10.06.2015 um 14:37:47
 
@caucoo
wie kann hier jemand  für Dich hilfreich und nützlich für eine Behörde in Frankreich oder frz. Guyana wo Ihr lebt antworten..
man kann nur zusätzliche Verwirrung schaffen.. sorry...
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Antwort #68 - 16.07.2015 um 02:27:27
 
Inzwischen sind viele sehr krasse Sachen passiert, deren Schilderung einen Extra-Thread Wert wären.  Weder die Franzosen noch das deutsche Konsulat in Rio hat sich sehr um europäisches Recht gekümmert.

Situation seit heute nachmittag: keine Botschaft in Süd-Amerika des Herkunftslandes stellt neue Reisepässe aus, höchstens in Europa.

Pass läuft am 20.10 ab, angeblich 3 Monate vorher nicht mehr für Schengen brauchbar (wo es aber komischerweise Urteile des EGH gibt, wonach selbst in abgelaufenen Pässen Visa innerhalb deren Frist noch gültig sind), also eigentlich ab Montag .   Heute Schengen Visum für 10 Tage erhalten vom 15.7 bis 8.8 brauchbar. Ausstellungsstaat hat keine Botschaft des Herkunftsstaates, aber zBsp ist eine in D. Reisepaß wird natürlich in 10 Tagen nicht fertig. Wie zBsp in D 'visa verlängern', ist das für FamMitgl überhaupt nötig ? Müssen wir vor Montag einreisen ? Wie sonst vorgehen, was ggf noch zu beachten ?
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Antwort #69 - 20.07.2015 um 00:27:55
 
Und, hat niemand ein Tip ?
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Antwort #70 - 20.07.2015 um 02:12:44
 
neddo schrieb am 20.07.2015 um 00:27:55:
Und, hat niemand ein Tip ? 


Nein, welche Frage denn?
Welcher Pass ist denn gemeint?
Von dir oder dem Lebenspartner?
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Antwort #71 - 24.07.2015 um 20:20:33
 
Der Pass vom LP.   Mittlerweile ist die 3monatige Frist vorm Ablauf am 20.10 schon überschritten. Das Visum ist bis zum 8.8 gültig. Es wurde nur wegen dem bald auslaufenden Pass so kurz ausgestellt. Falls wir demnächst nach Europa kommen, können wir dort den Aufenthalt verlängern ? Die Botschaft von Guinea in Brasilia hat gesagt, neue Pässe könne sie nicht bestellen, gäbe es nur in Guinea. Was wenn dasselbe auch fie Botschaften von Guinea in Europa sagen ? Guinea als islamischer Staat behandelt Leute mit LP nicht gut. Evtl. europäische Aufenthaltserlaubnis beantrsgen, als deutsche ? Alle bras. Dokumente sindinzwischenwenigstens vom Konsulat in Brasilien legalisiert.  Nachbeurkunden der bras. LPschaft vor oder nach Beantragung von Papieren ?
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Antwort #72 - 25.07.2015 um 13:10:58
 
Der nicht-EU Familienangehörige eines EU Bürgers benötigt ein Visa nur für die Einreise sprich Grenzübertritt.
Das Aufenthaltsrecht als solches ist direkt von EU Richtlinie 2004/38 gedeckt und nicht von einem Visa.
Verstehen zwar viele Beamte nicht, ist aber so.
Bei dir als Rückkehrer gilt Richtlinie 2004/38 auch in Deutschland.
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Antwort #73 - 25.07.2015 um 16:40:37
 
Wunderbar, das sehe ich auch so, nach Urteilen wie Eickh oder S.Singh ist das nämlich ein "Rückkehrfall" und durchs FreizG statt AufenthG gedeckt.

Es wird jetzt umgehend wichtig, wie wirambesten vorgehen sollten nach der Einreise, wohl in einen europäischen Drittstaat.  Und, wir wollen nicht dauerhaft in D bzw Europa bleiben, sondern hauptdächlich um unseren Kram zu lösen, wie sein abgelaufener Reisrpass, und Nachbeurkunden der bras. uniao estavel. wie sollen wir mit derm am 8.8 ablaufrnden viss umgehen ? und sollten wir vorher eine Verlängerung des Visums, oder eine Aufenthaltskarte, in D oder in einem Drittstast beantragen, wir haben sowohl dort als in D was zu erledigen
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Antwort #74 - 25.07.2015 um 19:05:14
 
Das Problem mit der Aufenthaltskarte ist ohne Wohnsitzanmeldung bekommt man keine.
Du kannst dich mit deinem Familienangehörigen nach der 90/180 Tage Regel in jedem EU Land ohne weitere Voraussetzungen aufhalten.
Wichtig bei dem ablaufenden Visa ist es, vor Ablauf in den Schengenraum rein zu kommen.
Erste Hürde ist erstmal die Fluggesellschaft je nach Abflugort zu überzeugen, deinen Familienangehörigen überhaupt mitzunehmen.
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