Das recepisse ist hier, das hat der Franzose selbst als schengenfähig gemeldet:
http://prado.consilium.europa.eu/DE/3559/docHome.htmlUm das zu verstehen, must du halt Regl. 1030/2002/CE , Dir. 562/2006/CE haben und lesen.
Nach 562/2006/CE arts. 1, 5.1 b) letzter Satz, und besonders art. 2 inc. 15 sind im Prinzip alle nationalen Dokumente die Aufenthalt und Einreise/Rückkehr erlauben, im ganzen Schengen-Raum gültig. Andererseits wäre es bei uns aber egal, wenn auch nur in Frankreich gültig, denn in D gibt es ja keine Probleme.
In art. 2 inc. 15 b) letzter Satz sind aber solche ausgenommen, die während der ersten Beantragung und Beurteilung von Dokumenten nach 2 inc. 15 a) vorläufig ausgegeben sind, das sind nationale Titel nach Regl. 1030/2002/CE. Grund ist, das man während dieser Beurteilung noch nicht weiß, ob die Person überhaupt Recht bekommt, ansonsten würde jede völlig unberechtigte, wahrlose, willkürliche Beantragung mit einem vorläufigen Dokumenty schon Recht geben in ganz Schengen ein und rumzureisen. Für die recepisse während einer Verlängerung dagegen bestünde das Recht auf Reisen nach/in Schengen.
Darauf beruft sich iW der Franzose.
Das gilt aber nicht für uns. Jedenfalls innerhalb 3 Monate hat das dem EUSchengen Minimum Check genügende FamMitglied Recht auf Einreise, unabhängig von Formalitäten, die erstens wie Grnzvisum zu geben wären und zweitens nur eine Ordnungswidrigkeit wären aber nicht das AufhR verneinen. In unserem Fall aber hat der LP aber schon FreizR erworben, weil sich dieses nach dem Status des Europäers richtet, und sogar ein Daueraufenthaltsrecht wie ich auch, unabhängig von Formalitäten.
Der Streit ob FreizR besteht oder nicht, ist in Frankreich überflüssig, da es nach dem og IMM 1000 016 art 1.5 immer für Europäer gegeben ist, etwa juristisch unmöglich, ihnen eine natonale Aufenthaltskarte zu geben.
Um zum Fall zurückzukehren, auserdem gilt Regl. 1030/2002/CE nach seinem Art. 1.2 a für titel sejour die ausdrücklich eine Autorisation des Aufenthaltslandes sind, das ist bei Europäern / Fam.Mitgl nicht der Fall da bei Freizügigkeit AufRecht automatisch und unabhängig von "Erlaubnis". Aber überhaupt gilt nach Art. 5.1 nur für die nationalen Titel und ausdrücklich NICHT für Europäer und FamMitgl die ihre FreizK ausüben
Damit ist die o.g. Ausnahme nach 562/2006/CE art 2 Nr. 15 b letzter Satz für vorläufige recepisses von nationalen Dokumenten nach Regl. 1030/2002/CE nicht gegeben.
Aber auch allgemein soll und kann Schengen 562/2006/CE nach seinem art. 3 nicht die Rechte der Europäer und FamMitgl einschränken, die stattdessen durch Dir. 382004 geregelt sind.
Also gilt für uns die generelle Regel 562/2006/CE arts. 1, 5.1 b) letzter Satz ohne der vom Franzosen vorgeschobenen Ausnahme.
Ich hoffe, das ist verständlich.
Einen zusätzlichen Aspekt hat die Sache dadurch, daß inzwischen
a) zwei deutsche Konsulate (die auch alle Unterlagen haben) bestätigt haben, das der Lebenspartner in Europa und insbesondere in Deutschland jedenfalls 3 Monate einreisen und frei zirkulieren kann ,
b) Botschaften von Guinea (Verlängerung des im Nov ablaufenden Passes) und für Deutschland (berechtigtes Vorsprechen etwa falls ein Visum gebraucht wird für längeren Aufenthalt in D.) nur in Paris sind, und nach allgemeinem Gebrauch auch des Franzosen nur solche Konsulate Sachen regeln in deren Bezirk man wohnt, sodass er auch nicht zBsp auf deutsche/guineeische Konsulate in Brasilien oder Surinam verwiesen werden kann.
Insofern dürfte der Franzose verpflichtet sein, ihm eine Durchreise, oder eine Reise CayenneParis, zu erlauben selbst wenn er sonst kein Aufenthaltsrecht hätte.
Selbst im Falle einer Ausweisung könnte sich der LP aussuchen, wohin, wobei noch hinzukommt, das für LP islamische Staaten wie Guinea lebensgefährlich sind, also auch dann nur eine Ausweisung nach D in Frage käme, daß ja bzgl. "Rückkehrfällen" die Familienangehörigen als Freizügig behandeln also nach den europäischen verträgen ihn aufnehmen muss worauf sich der Franzose sogar berufen kann. Fälle Surrinder Singh, Eind usw
Im Prozes hat wohl heute die Präfektur was geschrieben, wenn sonst noch jemand Ideen hat was wir noch geltend machen könnten, bitte schnellstens sagen, da der Prozess jetzt wohl zum Richter geht