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Urkundenüberprüfung Westafrika - Botschaft bemängelt Dokument (Gelesen: 3.326 mal)
Themen Beschreibung: OLG ordnete Urkundenüberprüfung an. Botschaft bemängelt Geburtsurkunde.
KD
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07.04.2015 um 20:39:57
 
Deutsche Botschaft an Standesamt:

Allerdings wurde die Geburt der Urkundeninhaberin erst 2014 registriert.

....... Urkundeninhaberin ist in Besitz einer Wählerkarte und hat bereits eine Vorehe geschlossen. Für beides ist die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich.......

..... fordern Sie die Urkundeninhaberin auf, ihre ursprüngliche Geburtsurkunde vorzulegen (bzw. einen Auszug aus dem Register, in dem die Geburt ursprünglich registriert wurde.)

Die vorgelegte Urkunde (aus 2014) stammt aber aus dem einzigen Register das in diesem Land existiert. Die Originale gingen bei einem Hausbrand verloren. Es ist sachlich falsch das zur Erlangung einer Wählerkarte in dem Land eine Geburtsurkunde vorgelegt werden muss.

Weiss jemand wie nun zu verfahren ist?  hä?

Danke
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Aras
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Antwort #1 - 07.04.2015 um 21:59:56
 
Naja. Was soll man machen? Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister?

Von welchem Land sprechen wir?

Wo liegt das Problem?
die Abstammung? Die Plausibilität?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Muleta
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Antwort #2 - 08.04.2015 um 06:47:10
 
KD schrieb am 07.04.2015 um 20:39:57:
Die Originale gingen bei einem Hausbrand verloren. Es ist sachlich falsch das zur Erlangung einer Wählerkarte in dem Land eine Geburtsurkunde vorgelegt werden muss.


daraus darf ich wohl schließen: 1.) es gab eine Geburtsurkunde und die wurde aufgrund einer früheren Registrierung (mit ggf. abweichender Registernummer) erlangt und 2.) für die Vorehe wurde diese alte Urkunde auch vorgelegt. Also scheint Forderung der Botschaft nachvollziehbar und berechtigt -> Registerauszug der zu der ersten Geburtsurkunde geführt hat.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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KD
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Antwort #3 - 08.04.2015 um 07:51:50
 
Danke für die Antworten.

Muleta hat die Lage korrekt analysiert, es hat bei mir nur einen Moment gedauert bis der Groschen gefallen ist.

Vermutlich hätte das Standesamt schon vor der eigentlichen Überprüfung durch die Botschaft Alarm schlagen müssen.

Der Wahnwitz an der Sache ist nur das jetzt wieder eine Urkunde beschafft werden muss die es in der Form dort gar nicht gibt. Ähnlich der Ledigkeitserklärung. Und das wird wieder sehr teuer und ist mit unglaublichen Rennereien verbunden.

Nur um am Ende ein Paper in der Hand zu halten das dann ja doch nicht anerkannt wird und per Urkundenüberprüfung überprüft wird. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen ......

Als Antragsteller bist Du stumm vor Glück. Ist total verrückt der ganze Vorgang und für einen Laien nur sehr schwer nachvollziehbar. Aber Kopf zu und durch.

Danke nochmal

KD


PS1: Ich hatte gestern noch die Profile einiger MODs durchgeschaut. Möchte die Gelegenheit nutzen um zu sagen das ich bis jetzt sehr gute Erfahrungen mit der AB gemacht habe. Ich hatte dort mit zwei Mitarbeiter/innen Kontakt, in zwei Angelegenheiten. In beiden Fällen total freundlich. In beiden Fällen flexibel und sehr entgegenkommend. Muss ja auch mal gesagt werden ........

PS2: Danke für euer Forum, ich bin in den letzten Jahren schon oft hier gewesen, hatte mich aber nie registriert, da ich im wesentlichen auf der Suche nach Informationen war, die ich alle hier fand. Super Sache und sehr hilfreich für Menschen, die sich wohl in den allermeisten Fällen in sehr sehr schwierigen Situationen befinden.

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KD
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Urkundenüberprüfung - Gebührenordnung
Antwort #4 - 05.10.2015 um 22:40:21
 
Erhielt heute die Aufforderung die Gebühren zu entrichten. Der Betrag war 30% höher als die Sicherheitsleistung die ich bei Eröffnung des Verfahrens entrichtet hatte.

Auf der "Kostenrechnung" steht "Urkundenüberprüfung". Kann man Rechenschaft darüber verlangen wie sich  die Kosten zusammensetzen?

Danke
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KD
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.10.2015 um 13:34:49
 
@daddy

Finde ich nicht gut die beiden Sachen hier zusammenzuschieben. Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun?

lg

Klaus
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Daddy
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Antwort #6 - 07.10.2015 um 09:22:59
 
Also bei den kargen Infos deines neuen Posts musste man einfach davon ausgehen, dass die Gebühren mit der damaligen Urkundenprüfung zusammenhängen. Von daher ist es für den geneigten Leser sicher von Vorteil, wenn er die Vorgeschichte kennt.

Wenn du ein komplett neues Thema ohne Bezug auf dein bisheriges Thema eröffnen willst, dann sollstest du das auch entsprechend erwähnen und nicht nur fragmentarisch in den leeren Raum posten.

Also, wie schaut's aus?

Daddy
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KD
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Antwort #7 - 08.01.2020 um 18:56:19
 
Jahre später!

Ich war damals sehr eingeschüchtert und habe versucht das soweit wie möglich zu anonymisieren, da ich Angst hatte in noch größere Schwierigkeiten zu kommen.

Es handelte sich bei dem westafrikanischen Land um Gambia. Bis das alles erledigt war, incl. Nachzug Tochter meiner Frau hat es mehr als 5 Jahre gedauert. Insgesamt war es ein echter Albtraum.

Was ich im Nachgang sagen kann: Unser Kardinalfehler war es, dass wir versucht hatten in der BRD zu heiraten. Das ist definitiv nicht zu empfehlen mit Partner aus einem Land welches als urkundenunsicher eingestuft wird (Gambia). In dem Fall ist die Hürde Deutsches Standesamt praktisch nicht zu nehmen. Nach 1,5 Jahren vergeblicher Papierbeschaffung riet mir ein Anwalt zur Heirat in Gambia. Aus dieser verbesserten Rechtsposition heraus hat dann der Visumantrag zur FZF geklappt. Die gesamte Verfahrensdauer betrug 28 Monate.

Zweiter Fehler: Bringe niemals ein Paper in Umlauf welches Du nicht selber beschafft hast. Ich habe jeden erdenklichen Schwachsinn an Papieren rangeschafft den das Standesamt sehen wollte, wie z.B. Meldebescheinigung (in einem Land wo es noch nicht mal Straßennamen gibt). Oder anderes Highlight: Ledigkeitsbescheinigung (in einem Land wo es drei Möglichkeiten der rechtmässigen Eheschliessung gibt). In unserem Fall war das, was alles aussichtslos schwierig machte, eine Geburtsurkunde, deren Datum einfach rückdatiert war. Dieses eine Papier hatten meine Frau und ihr Bruder beschafft, mehr möchte ich dazu an der Stelle nicht sagen ......

Dritter Fehler: Ich war völlig naiv was die MA der Botschaft in Dakar (Senegal) betraf. Ich habe diesen anfänglich vertraut, glaubte hier sein einfach nur komplizierten bürokratischen Pfaden zu folgen. Doch das Botschaftspersonal verfolgte ausschliesslich das Ziel ihre Ablehnungsquote hoch zu halten. Immerhin hält Dakar weltweit die zweithöchste Ablehnungsquote in der Welt. Sie lügen, verdrehen die Wahrheit und tun wirklich alles um Dich in die Sch..... zu reiten.
Bestes Beispiel mein damaliger Eingangspost, also das eine vorherige Geburtsurkunde existieren müsse wegen der Ausstellung der Voters Card. Schlichtweg gelogen. Später behauptete die Leiterin der Visa Abteilung bei einer Vorehe müsse aber nun wirkich eine Geburtsurkunde vorgelegen haben. Ebenfalls gelogen, ich habe ja selber dort geheiratet. Musste aber der Botschaft mit einem Schreiben des gambischen Justizministeriums beweisen das es sich wiederum um eine dreiste Lüge handelte. Ich kann hier nur empfehlen mit äusserster Vorsicht zu agieren, die Mitarbeiter der Botschaft haben uns das Leben zur Hölle gemacht.

Als meine Frau endlich in der BRD war haben wir uns mit dem Nachzug ihrer Tochter befasst. Hier war das größte Problem das die Botschaft dafür das alleinige Sorgerecht durch meine Frau verlangte. Dies kann in Gambia nur durch ein Gerichtsurteil erlangt werden. Dies erforderte wiederum mehrere Reisen und ein schier nicht enden wollendes Gerichtsverfahren in Gambia. Wir haben von Beginn an dieses Verfahren in die Hände der Migrationsberatung der Caritas gelegt. Somit lief alles, vor allem die Korrespondenz mit der Botschaft über die Caritas. Die haben das ganze emotionslos und super gemacht, war am Ende sehr nervenschonend und hat zum Erfolg geführt. Würde ich jedem/r empfehlen, wenn eine entsprechende Möglichkeit besteht.  Gesamte Verfahrensdauer incl. Visabeantragung im Senegal, knapp 3 Jahre.

Es war ein harter, steiniger Weg bis heute. Alles zusammen hat wahnsinnig viel Geld verschlungen, vor allem aber Lebensfreude gekostet und viele graue Haare wachsen lassen.
Aber ich meine es hat sich sehr gelohnt. 2018 wurde unser gemeinsamer Sohn geboren und ein Jahr später kam dann endlich auch die Tochter zu uns.

Für alle die ebenfalls in diesem Dschungel hier festsitzen: Ihr braucht Geduld, einen langen Atem und nochmals Geduld.

Und auch nochmals einen Dank an die Macher dieses Forums!

KD



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