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BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt (Gelesen: 22.139 mal)
Themen Beschreibung: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, Urteil vom 11.02.2015, 5 B 14.2090
Bayraqiano
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22.03.2015 um 16:40:02
 
Zitat:
Der Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet zur Absolvierung eines vollständigen Studiums kann ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG sein, auch wenn zur Durchführung des Studiums nur befristete Aufenthaltserlaubnisse nach § 16 Abs. 1 AufenthG erteilt worden sind.


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, Urteil vom 11.02.2015, 5 B 14.2090

Revision wurde zugelassen, wenn das BVerwG sich dem anschließt (was m.E. zu erwarten sein dürfte) wäre die Sache endgültig geklärt.
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Greenarrow
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Antwort #1 - 24.03.2015 um 09:29:13
 
Zitat:
Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die Frage, ob ein mehrjähriger Aufenthalt zur Durchführung eines kompletten Studiums einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von § 4 Abs. 3 StAG darstellen kann, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden und wird in der Verwaltungspraxis der überwiegenden Zahl der Bundesländer anders beantwortet als in Bayern.


Bleibt noch abzuwarten. Mittlerweile kann man sich ja ein anderes Bundesland nach dem Studium aussuchen Zwinkernd
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Zitat:
Es werden weniger Kinder geboren. Auch durch Zuwanderung steigt die Zahl nicht.
- Orientierungstest, Anwort auf die Frage 188/250
 
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Ralf
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Antwort #2 - 26.03.2015 um 23:37:03
 
Zitat:
Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt


Das predigen wir hier ja schon, seit es dieses Board gibt.
In fast allen Bundesländern ja auch schon seit ewig geübte
Praxis, seit einiger Zeit ja auch in BaWü. Nur Bayern und
Sachsen haben sich bis zuletzt gesträubt. Und dies war ja
auch nicht das erste Mal, dass merkwürdige bayrische Rechts-
auffassungen im Staatsangehörigkeitsrecht vor höheren
Gerichten gescheitert sind, ich erinnere da nur an die damalige
Sache mit der Gegenseitigkeit.

Nun ja, ich freue mich jedenfalls, dass sich da endlich mal
jemand durchgeklagt hat, und das mit Erfolg. Zwinkernd
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.05.2015 um 14:29:52
 
Ralf schrieb am 26.03.2015 um 23:37:03:
Nur Bayern und
Sachsen haben sich bis zuletzt gesträubt.


Hallo Ralf,

ich muss dir widersprechen. Sachsen gehört schon seit dem 5.09.2013 nicht zu dem Klub: http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=3291Smiley

PS. Ist es schon bekannt, ob Bayern die Revision des Urteils beantragt hat?
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Aras
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Antwort #4 - 06.05.2015 um 14:37:57
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.03.2016 um 11:33:11
 
Das Revisionsverfahren wird beim BVerwG unter dem Az. BVerwG 1 C 9.15. Die Entscheidung dürfte am 26. April 2016 fallen.
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dim4ik
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Antwort #6 - 24.03.2016 um 12:41:09
 
http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az=BVerwG+1+C+9.15

Zitat:
...
Hiergegen wendet sich die am Verfahren beteiligte Landesanwaltschaft Bayern mit ihrer Revision. Sie ist der Auffassung, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Vaters der Klägerin in Zeiten, in denen er nur im Besitz eines Aufenthaltstitels zu Studienzwecken war, nicht rechtmäßig war.

Hä? Es geht ja nicht um die Rechtmäßigkeit, sondern um die Gewöhnlichkeit des Inlandsaufenthalts. Hoffentlich war das bloß ein Verschreiber des Webseitenpflegers...
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NotLupus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 26.04.2016 um 16:28:30
 
Edit: Bayraqiano hat den Vortritt.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 26.04.2016 um 16:29:21
 
Das BVerwG hat die Entscheidung des BayVGH Heute bestätigt - s. PE: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr.... Die bayerische Rechtsauffassung ist damit endgültig widerlegt.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 01.06.2016 um 13:28:14
 
Der Volltext des BVerwG-Urteils liegt nun auch vor:

BVerwG, Urteil vom 26.04.2016 - 1 C 9.15
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Star17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #10 - 19.07.2016 um 22:31:58
 
von Bundesanwaltschaft BAYERN
Hier ist das neue Dokument in Bezug auf das BVerwG 1 C 9.15, kann jemand erklären bitte
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