Zitat:Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt
Das predigen wir hier ja schon, seit es dieses Board gibt.
In fast allen Bundesländern ja auch schon seit ewig geübte
Praxis, seit einiger Zeit ja auch in BaWü. Nur Bayern und
Sachsen haben sich bis zuletzt gesträubt. Und dies war ja
auch nicht das erste Mal, dass merkwürdige bayrische Rechts-
auffassungen im Staatsangehörigkeitsrecht vor höheren
Gerichten gescheitert sind, ich erinnere da nur an die damalige
Sache mit der Gegenseitigkeit.
Nun ja, ich freue mich jedenfalls, dass sich da endlich mal
jemand durchgeklagt hat, und das mit Erfolg.