Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Verzweifelt - Bitte um Hilfe (Gelesen: 35.295 mal)
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verzweifelt - Bitte um Hilfe
15.03.2015 um 22:04:10
 
Hallo zusammen,

ich bin Volker, 60 Jahre und lebe in Berlin. Ich schreibe zum ersten mal in diesem Forum. Ich kenne mich mit dem ganzen Ausländerrecht überhaupt nicht aus. Ich bitte um Nachsicht. Ich schreibe jetzt mal um was es geht.

Ich habe hier in Berlin die Frau meines Lebens kennen gelernt. Sie kommt aus Brasilien.
Wir haben uns beide ineinander unsterblich verliebt. Wir haben uns gefunden und möchten unser restliches Leben zusammen bleiben. Nun läuft am 27 März ihr Visum ab. Sie müßte es in Portugal verlängern. Einen Wohnsitz hat sie aber dort nicht. Sie lebt hier in Berlin bei Ihrer Tochter und Freund.
Gibt es irgendeine Möglichkeit das unser Glück nicht auseinander gerissen wird und sie bei mir bleiben Kann ?
Ich muss dazu noch sagen das ich derzeit ALG2 beziehe da ich keine Arbeit in meinem Alter mehr finde.
Ich wäre sehr froh wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Danke.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 20.03.2015 um 19:59:12 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #1 - 15.03.2015 um 22:10:15
 
Hallo Volker,

ein Visum kann man normal nicht verlängern, nur eine AE. Hat sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis? Was genau steht da drauf? Seit wann ist sie in Portugal? Seit wann ist sie in Deutschland?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #2 - 15.03.2015 um 23:46:47
 
Sie hat eine Aufenthalts Bewilligung bis zum 25 Mai 2015.
Am 27. März muss Sie nach Lissabon um zu verlängern.
Hat dort aber derzeit keine Wohnung mehr da jetzt in Berlin.
Sie ist in Portugal seit 2008
In Deutschland ist sie seit ca. 2 Monaten bei ihrer Tochter mit Baby. Diese lebt in einer Beziehung mit einem Deutschen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #3 - 16.03.2015 um 07:14:51
 
skysat schrieb am 15.03.2015 um 23:46:47:
Sie hat eine Aufenthalts Bewilligung bis zum 25 Mai 2015.

Diesen Aufenthaltstitel gibt es in der Schweiz, aber nicht in Portugal.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #4 - 16.03.2015 um 07:30:51
 
Ich kenne mich doch nicht so genau aus. Ich meine sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #5 - 16.03.2015 um 07:34:06
 
skysat schrieb am 16.03.2015 um 07:30:51:
Ich kenne mich doch nicht so genau aus.

Dann schau in den Pass.
Wenn Du eine präzise Auskunft haben willst, musst Du auch präzise Angaben machen, sonst ist es ein Stochern im Nebel.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #6 - 16.03.2015 um 07:57:34
 
Als Brasilianerin unterliegt sie dem deutsch brasilianischen Sichtvermerksabkommen. Das sieht Erleichterungen vor. Und zwar wird ein Brasilianer von der Visapflicht befreit, sofern er einen Aufenthalt ohne den Hauptzweck der Erwerbstätigkeit anstrebt. Also Studenten, sprachschüler oder familienzusammenführung.

was ihr machen könnt:
Sie meldet sich für einen Sprachkurs und beantragt bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis als Sprachschüler. Während sie die deutsche Sprache lernt, erledigt ihr beide das Ehefähigkeitszeugnisbefreiungsverfahren über das Standesamt.
Ihr heiratet, und deine Frau legt das durch den Sprachkurs erworbene A1 SprachZertifikat vor und beantragt die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe mit dir.

Happy End
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #7 - 16.03.2015 um 09:04:42
 
Aras schrieb am 16.03.2015 um 07:57:34:
Und zwar wird ein Brasilianer von der Visapflicht befreit, sofern er einen Aufenthalt ohne den Hauptzweck der Erwerbstätigkeit anstrebt


weil das missverständlich ist (der Fragesteller wird kaum so genau zwischen Visum und Aufenthaltstitel unterscheiden können): Brasilianer können zu den genannten Zwecken visumsfrei einreisen und sich bis zu drei Monate hier ohne AT aufhalten. Aber spätestens dann ist auch ein AT erforderlich, der eben noch innerhalb der ersten drei Monate beantragt werden muss.

Aras schrieb am 16.03.2015 um 07:57:34:
was ihr machen könnt:
Sie meldet sich für einen Sprachkurs und beantragt bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis als Sprachschüler


das setzt für einen erfolgreichen Antrag allerdings einen gesicherten LU voraus. Und "gesichert" ist der nur, wenn feste und regelmäßige Einkünfte in ausreichender Höhe vorhanden sind oder sich ein Dritter für den LU verpflichtet.

skysat schrieb am 15.03.2015 um 22:04:10:
Nun läuft am 27 März ihr Visum ab. Sie müßte es in Portugal verlängern. Einen Wohnsitz hat sie aber dort nicht.


sie scheint also einen portugiesischen AT gehabt zu haben; der könnte aber zwischenzeitlich auch erloschen sein, wenn POR eine Regelung ähnlich unserem § 51 Abs. 1 AufenthG hat (das ist zumindest nicht völlig fernliegend). Außerdem wäre zu fragen, weshalb sie POR einen AT besessen hat - denn wenn das wegen einer Ehe mit einem Portugiesen war, dann ist eine Heirat eines Deutschen u.U. derzeit noch gar nicht möglich.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #8 - 16.03.2015 um 14:10:10
 
Muleta schrieb am 16.03.2015 um 09:04:42:
sie scheint also einen portugiesischen AT gehabt zu haben; der könnte aber zwischenzeitlich auch erloschen sein, wenn POR eine Regelung ähnlich unserem § 51 Abs. 1 AufenthG hat (das ist zumindest nicht völlig fernliegend). 


Sie könnte auch eine DA-EU in Portugal gehabt haben. Das ganze ist also zur Zeit ein Stochern im Nebel. Der Threadsteller sollte den Titel der portugiesischen AT hier nennnen, ansonsten ist eine Hilfe nicht möglich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #9 - 16.03.2015 um 23:35:08
 
Also ich habe wohl einiges falsch verstanden. Ich sprach heute mit Ihr über einen Freund der Potugiesisch spricht. Sie hat AE in Deutschland bis 25 März 2015. Wir haben noch einige Sprach Schwierigkeiten deshalb ist einiges hier etwas durcheinander. Sie geht diese Woche zur Ausländerbehörde wegen Deutsch-Kurs. Heiraten will sie noch nicht. Wir kennen uns erst 1 Monat. Sie wohnt bei Ihrer Tochter hier in Berlin.
Sie würde gerne wenn alles klappt in der Altenplege arbeiten. Dieser Job ist doch gesucht in Deutschland. Wenn sie das in Verbindung mit dem Deutsch.Kurs erwähnen würde wäre doch positiv bei der Ausländer Behörde. Oder ?

Gruß Volker
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.03.2015 um 23:49:43 von skysat »  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #10 - 17.03.2015 um 10:05:21
 
skysat schrieb am 16.03.2015 um 23:35:08:
Sie hat AE in Deutschland bis 25 März 2015.

Aus welchen Grund ?
Nach welchen Paragrafen ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #11 - 20.03.2015 um 16:31:21
 
So da bin ich wieder. Hatte die Tage viel Stress und keine Zeit hier reinzuschauen.
Sie hat 3 Monate Tourist Aufenthalt aus Brasilen. Dieses läuft ab ende nächste Woche.
Um eine Verlängerung zu bekommen haben wir folgende Gründe:
1.
Ich. Aber das werde ich erstmal nicht angeben.
2.
Sie möchte aber länger bei ihrer Tochter bleiben da diese sich psychisch in einem schlechten Zustand befindet da sie vor einmem Monat Ihr Kind verloren hat.
3.
VHS Deutschkurs

Gestern waren wir auf dem Bürgeramt. Sie hat sich bei Ihrer Tochter und Lebengefährten angemeldet.

Danach bei der Volkshochschule zum Deutschkurs und bezahlt.
Start ist 13 April

Das müsste doch für eine Verlängerung reichen oder?

Montag wollen wir zur A Behörde

Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #12 - 20.03.2015 um 17:09:46
 
skysat schrieb am 15.03.2015 um 22:04:10:
Nun läuft am 27 März ihr Visum ab...


skysat schrieb am 15.03.2015 um 23:46:47:
Sie hat eine Aufenthalts Bewilligung bis zum 25 Mai 2015.


skysat schrieb am 16.03.2015 um 07:30:51:
Ich meine sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung


skysat schrieb am 20.03.2015 um 16:31:21:
Sie hat 3 Monate Tourist Aufenthalt aus Brasilen. Dieses läuft ab ende nächste Woche.


skysat schrieb am 16.03.2015 um 23:35:08:
Sie hat AE in Deutschland bis 25 März 2015.




skysat schrieb am 15.03.2015 um 23:46:47:
In Deutschland ist sie seit ca. 2 Monaten bei ihrer Tochter mit Baby.


skysat schrieb am 20.03.2015 um 16:31:21:
Sie möchte aber länger bei ihrer Tochter bleiben da diese sich psychisch in einem schlechten Zustand befindet da sie vor einmem Monat Ihr Kind verloren hat.


Irgendwie schreibst du jedes Mal etwas anderes. Wir wissen immer noch nicht, was sie tatsächlich für einen AT hat oder nicht hat. Vielleicht ist der Besuch einer Beratungsstelle mit ihrem Pass und eventuell vorhandenem AT für euch sinnvoller als hier aufgrund falscher Angaben falsche Informationen zu bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #13 - 20.03.2015 um 17:18:33
 
Wegen Sprachschwierigkeiten hatte ich manches falsch verstanden. Sorry. War zu aufgeregt.
Tochter hat 1 Kind und das 2te verloren.
Die Mutter passt tagsüber auf das Kind auf da Tochter und Lebenspartner arbeiten.
Das was ich als letztes schrieb ist der Stand der Dinge.
Was ist AT ? Sie ist als Touristin aus Brasilien zu Ihre Tochter angereist. Stempel Frankfurt für 3 Monate
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #14 - 20.03.2015 um 17:34:24
 
Irgendwie habe ich den Eindruck, Du nimmst das alles etwas zu leicht. Dieser oder jener Aufenthaltstitel - egal. Tochter braucht sie - das muss doch reichen, damit sie länger bleiben kann....

Sie ist aus Brasilien nach D visumsfrei eingereist und darf also 3 Monate bleiben. Danach muss sie wieder ausreisen oder eine AE beantragen (viele Worte und Abkürzungen sind farblich hinterlegt hier im Forum - einfach anklicken, dann siehst Du die Erklärung). Und für die AE benötigt sie handfeste Gründe. Das wurde weiter oben alles schon erklärt.
In dem Zusammenhang stehen auch die Fragen: Wie ist sie krankenversichert, wovon will sie leben?

Und was hat sie nun für einen portugiesischen Aufenthaltstitel? Oder gibt es den gar nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #15 - 20.03.2015 um 17:53:02
 
Ich weis nur das sie 6 Jahre in Lisabon gelebt hat. Am 25 Mai läuft das aber ihr Aufenthaltstitel in Portugal ab.
Eingereist ist sie aber aus Brasilen hier nach DE
Selbst versorgen kann Sie sich. Sie hat genug Geld und kann es auch nachweisen. Sagte Sie mir jedenfalls.
Sorry, ich lese hier im Forum schon die ganze zeit um das alles hier besser zu verstehen.
Vieleicht zu einem Anwalt gehen ?
Was können wir jetzt tun ? Die Zeit läuft.
Heiraten die einzigste  Lösung ? Das schaffen wir nicht so schnell in der Zeit. Sie sagt schon das sie dann einfach hierbleibt. Das ist aber ja keine Lösung und bringt noch mehr Ärger.
Bitte was gibt es jetzt für Möglichkeiten das Sie noch 3 - 6 Monate hier bleiben kann um dann alles zu planen, Heirat etc.... Montag geht sie mit dem Lebenspartner ihrer Tochter zur ALB.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #16 - 20.03.2015 um 18:18:05
 
skysat schrieb am 20.03.2015 um 17:53:02:
Ich weis nur das sie 6 Jahre in Lisabon gelebt hat. Am 25 Mai läuft das aber ihr Aufenthaltstitel in Portugal ab.


wenn sie die 6 Jahre in POR legal war, dann hatte sie dort wohl einen AT, ansonsten ist sie wohl visumsfrei legal in D.

Unter den allergünstigsten Voraussetzungen hätte sie in POR einen DA-EG. Unter diesen günstigst-denkbaren Voraussetzungen wäre eine AE 38a möglich, aber dazu müsste der LU gesichert sein. Und an der LU-Sicherung wird es wohl absehbar scheitern, denn dazu genügt es nicht, dass jemand meint, er habe "genug" zum Leben, sondern dazu darf kein (theoretischer) Anspruch auf Sozialleistungen bestehen und es muss eine vollwertige KV vorliegen. Ohne feste und sichere Einkünfte in entsprechender Höhe (netto) geht das nicht.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #17 - 20.03.2015 um 18:29:47
 
Ich denke ich muss doch zu einem Rechtsanwalt gehen. Ist mir alles zuviel.
Was müssten wir nun genau machen ?
Also nützt am Montag der gang zur ALB überhaupt nichts ?
In Portugal läuft es ja auch am 25 Mai ab.
Bin jetzt total durcheinander.

Ich bekomme ja derzeit ALG2. Kann ich mir da einen Schein für einen Anwalt beim Gericht holen ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #18 - 20.03.2015 um 18:32:21
 
Nein, sie muss die Voraussetzungen erfüllen.

Das ist nicht von einem Rechtsanwalt abhängig, sondern von der Sicherung des Lebensunterhaltes. Sie braucht Einnahmen, keine zusätzlichen Ausgaben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #19 - 20.03.2015 um 18:32:36
 
skysat schrieb am 20.03.2015 um 17:53:02:
Bitte was gibt es jetzt für Möglichkeiten das Sie noch 3 - 6 Monate hier bleiben kann um dann alles zu planen

DAS kann doch hier keiner sagen, solange und soweit Du nicht endlich mitteilst, welchen genauen Aufenthaltsstatus sie JETZT in D hat.
Schau doch endlich mal in ihren Pass und schreib wortwörtlich ab, welche Visa, Aufenthaltstitel und Einreisestempel dort vermerkt sind.
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #20 - 20.03.2015 um 18:36:01
 
skysat schrieb am 20.03.2015 um 18:29:47:
Also nützt am Montag der gang zur ALB überhaupt nichts ?


rechtzeitige Beantragung einer AE kann schon Sinn machen, auch wenn der Antrag letztlich abgelehnt wird, § 81 Abs. 3 bzw. 4 AufenthG (je nachdem, was für sie zutrifft).

skysat schrieb am 20.03.2015 um 18:29:47:
Ich bekomme ja derzeit ALG2. Kann ich mir da einen Schein für einen Anwalt beim Gericht holen ?


Du kriegst ALG2 aber sie hat ein rechtliches Problem - insofern: nein, Du nicht. Und ob sie einen Schein kriegen würde, steht doch irgendwie in den Sternen, da ja ihr Einkommen nicht so genau bekannt ist.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #21 - 20.03.2015 um 18:38:44
 
HeFi schrieb am 20.03.2015 um 18:32:36:
DAS kann doch hier keiner sagen, solange und soweit Du nicht endlich mitteilst, welchen genauen Aufenthaltsstatus sie JETZT in D hat.
Schau doch endlich mal in ihren Pass und schreib wortwörtlich ab, welche Visa, Aufenthaltstitel und Einreisestempel dort vermerkt sind.


also da ist ein stempel aus Frankfurt/Main mit rotem Datum 28.12.14  09 
F 407
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #22 - 20.03.2015 um 18:43:59
 
Muleta schrieb am 20.03.2015 um 18:36:01:
rechtzeitige Beantragung einer AE kann schon Sinn machen, auch wenn der Antrag letztlich abgelehnt wird, § 81 Abs. 3 bzw. 4 AufenthG (je nachdem, was für sie zutrifft).


obige Gründe reichen ? Tochter, Sprachkurs. Oder ist der Sprachkurs von der VHS nicht richtig? Muss es der A1 vom Goethe Institut sein ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #23 - 20.03.2015 um 18:46:46
 
@ HeFi,

heute abend ist sie da. Da kann ich nochmals genau reinschauen. Hab zwar eine Kopie da ist aber nur dieser aktuelle Stempel und ältere von Portugal, Amsterdam etc
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #24 - 20.03.2015 um 19:54:42
 
skysat schrieb am 20.03.2015 um 18:43:59:
obige Gründe reichen ? Tochter, Sprachkurs. Oder ist der Sprachkurs von der VHS nicht richtig? Muss es der A1 vom Goethe Institut sein ?

Ein geplanter Sprachkurs kann als Grund für die Erteilung einer AE ausreichen. Die Tochter spielt dabei keine Rolle, ihre Erwähnung wäre sogar schädlich, da dann die ABH gleich auf die Idee kommt, dass der Sprachkurs als Grund vorgeschoben ist und eigentlich der Familienbesuch im Vordergrund steht.

Damit so ein Antrag erfolgreich sein kann, müßte aber der LU gesichert sein und es müssten gute Argumente vorgebracht werden für ihren Wunsch Deutsch zu lernen.


Die Beantragung macht alleine deswegen Sinn, weil dadurch der Aufenthalt erlaubt bleibt bis die ABH schriftlich abgelehnt hat. Während die ABH noch nicht geantwortet hat, ist auch Zeit neue Fakten zu schaffen (z. B. durch Heirat) und den Antrag zu ändern.

Da sie in Berlin wohnt, kann sie vermutlich ziemlich viel Zeit selbst durch einen hoffnungslosen Antrag herausholen, dabei sollte der Antrag nicht während eines persönlichen Besuches, sondern per Einwurf in den Briefkasten erfolgen und in etwa so aussehen:
Liebe ABH,
ich beantrage eine AE für einen Sprachkurs, bitte geben sie mir einen Termin, damit ich ihnen die Nachweise zeigen kann.
mfG

Vielleicht wird der Brief erst tagelang nicht bearbeitet und einen freien Termin gibt es beim LABO vermutlich frühestens in 2 Monaten.
Wenn dann irgendwann eine Antwort eintrudelt mit einem Termin, kann es sein, dass sie an dem Termin verhindert ist und sie schickt eine Antwort mit einem weiter in der Zukunft liegenden Gegenterminvorschlag.
Wenn sie dann irgendwann hingeht, sagt sie, dass sie noch Unterlagen zum Kurs und ihrer Motivation nachreichen will...

Bis endlich eine Ablehnung mit Ausreiseaufforderung kommt, sind die 3-6 Monate, die sie sich gewünscht hatte, vermutlich schon rum.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #25 - 20.03.2015 um 22:37:24
 
Zitat:
Damit so ein Antrag erfolgreich sein kann, müßte aber der LU gesichert sein und es müssten gute Argumente vorgebracht werden für ihren Wunsch Deutsch zu lernen.


Hat Sie hat schon einmal bei der ALB gesagt und die haben das abgeschmettert "mit 52 Jahren Deutsch lernen?" Sie hat studiert Werbung & Marketing in einer privaten Schule in Brasilien. Dort haben sie das Geld abkassiert und ihr nach 4 Jahren keinen Nachweis gegeben.
Gründe ? Hat jemand eine Idee ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #26 - 21.03.2015 um 00:05:12
 
skysat schrieb am 20.03.2015 um 17:53:02:
Am 25 Mai läuft das aber ihr Aufenthaltstitel in Portugal ab...
Sie hat genug Geld und kann es auch nachweisen.

Welchen Aufenthaltstitel hat sie in Portugal bis 25.Mai ?
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #27 - 21.03.2015 um 09:31:14
 
Ich und sie verstehen nicht was gemeint ist mit "Aufenthaltstitel".
Sie hatte 5 Jahre Aufenthalt. Dieser erlischt Ende Mai 2015. Verlängerung ist nicht möglich weil sie keine Wohnung und Arbeit mehr hat in Portugal.
Die Idee von Alacrity mit dem Brief schreiben wegen dem Sprachkurs ist gut. Letztendlich ist es aber nur aufgeschoben. Wir wollen aber zusammen bleiben.
PS: Müsste dieser Brief an die ABH nicht besser per Einschreiben erfolgen ? Weil einwerfen in den Briefkasten bei der ABH hat sie ja dann keinen Nachweis. Die könnten ja sagen wir haben nichts bekommen.

Wir mussten heute beide fürchterlich weinen. Unsere Liebe ist wie bei Romeo & Julia. Wir beide hatten ein schweres Leben und uns im letzten Drittel unseres Lebens endlich gefunden. Eine Trennung ist für uns das Ende. Unsere Gefühle sind zu stark. Sorry ......
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 21.03.2015 um 11:02:38 von skysat »  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #28 - 21.03.2015 um 09:40:07
 
Habt ihr überhaupt schon beim Standesamt vorgesprochen und die Dokumente beschafft?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #29 - 21.03.2015 um 10:01:03
 
skysat schrieb am 21.03.2015 um 09:31:14:
Ich und sie verstehen nicht was gemeint ist mit "Aufenthaltstitel".

Ein "Aufenthaltstitel" ist die Erlaubnis der Behörde sich in einem Land kurz- oder auch längerfristig aufhalten zu dürfen.

Für Ausländer bedarf es für jeden Aufenthalt eines bestimmten Grundes, den man in der Bezeichnung des Aufenthaltstitels und dem entsprechenden Paragrafen erkennen kann.

Dieser "Aufenthaltstitel" und der dazugehörige Paragraf wird von der dazu befugten Behörde in den Pass des Ausländers gestempelt, geklebt oder in einen gesonderten Ausweis (z.B. eAT) dokumentiert.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #30 - 21.03.2015 um 11:10:04
 
Ich schau nach

@ Aras;

noch nicht, und wenn dachte ich an Dänemark. Da soll es nicht so kompliziert sein und schneller gehen. Wir brauchen aber bis zu diesem Schritt etwas mehr Zeit. Deshalb vieleicht erstmal wie  Alacrity schrieb versuchen.

Zitat:
Liebe ABH,
ich beantrage eine AE für einen Sprachkurs, bitte geben sie mir einen Termin, damit ich ihnen die Nachweise zeigen kann.
mfG


Sprachkurs ist aber schon angemeldet und bezahlt. Ist der Anfangskurs Deutsch A2.1 der 5 Wochen geht. Danach kann man die weiteren Module buchen. Kann ich also wie oben schreiben obwohl der Sprachkurs schon vorhanden ist ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #31 - 21.03.2015 um 11:30:18
 
Der Kurs läuft vom 13.04.15 - 20.05.15
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #32 - 21.03.2015 um 14:50:02
 
skysat schrieb am 20.03.2015 um 17:53:02:
Ich weis nur das sie 6 Jahre in Lisabon gelebt hat. Am 25 Mai läuft das aber ihr Aufenthaltstitel in Portugal ab.

skysat schrieb am 21.03.2015 um 09:31:14:
Ich und sie verstehen nicht was gemeint ist mit "Aufenthaltstitel".

Saxonicus schrieb am 21.03.2015 um 10:01:03:
Ein "Aufenthaltstitel" ist die Erlaubnis der Behörde sich in einem Land kurz- oder auch längerfristig aufhalten zu dürfen.


ER verwendet den Begriff "Aufenthaltstitel" selbst, also darf man davon ausgehen, dass ER weiß wovon ER schreibt.
Ein einziger Blick in Ihren Pass würde genügen, um div. Unklarheiten zu beseitigen.

Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #33 - 22.03.2015 um 10:11:27
 
Zur Begrifflichkeit: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1286741984

skysat schrieb am 20.03.2015 um 18:43:59:
obige Gründe reichen ? Tochter, Sprachkurs. 


Für einen Antrag braucht man gar keine Gründe. Man muss den Antrag nur stellen. Daraus folgt dann auch eine Fiktionswirkung. Ausreichende Gründe braucht man nur, wenn der Antrag auch erfolgreich (positiv) beschieden werden soll.

Allerdings: eine visumsfreie Einreise würde nur zu einer Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 AufenthG führen und damit wäre eine Heirat in Dänemark nicht möglich. Gleiches gilt für einen (noch) gültigen POR-AT.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #34 - 22.03.2015 um 15:59:58
 
Jetzt hab ichs. Sie hat in Portugal noch einen Aufenthalttitel bis Ende Mai. Famielenzusammenfürung steht da drin. Dann wäre doch Heirat in Dänemark möglich oder ? Sie kann doch damit nach Dänemark reisen.

Also morgen werde ich es erstmal so machen wie Alacrity geschrieben hat. Ich denke zum weiter planen ist das erstmal die beste Lösung. Morgen werde ich persönlich den Brief abgeben und mir einen Nachweis dafür geben lassen damit die nicht später sagen sie haben nichts bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #35 - 22.03.2015 um 17:21:12
 
skysat schrieb am 22.03.2015 um 15:59:58:
Famielenzusammenfürung steht da drin.


Hat sie dir auch verraten zu wem diese Familienzusammenführung war?!
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #36 - 22.03.2015 um 17:46:23
 
skysat schrieb am 22.03.2015 um 15:59:58:
Famielenzusammenfürung steht da drin.


auch wenn ich bezweifel, dass in einem portugiesischem AT das deutsche Wort "Familienzusammenführung" steht, so dürfte wohl die Annahme nicht völlig fernliegend sein, dass es um den Nachzug zu einem portugiesischem Ehemann ging. Also bräuchte man für eine erneute Heirat ein Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde des (Ex-)Ehemannes. In beiden Fällen dürfte aber ein Verlängerung des AT in POR ausgeschlossen sein.

@skysat: bring erstmal Ordnung in die ganze Angelegenheit, insbes. hinsichtlich des Familenstandes und etwaiger Vorehen Deiner Herzdame. Vorher kann hier auch keiner einen sinnvollen Tipp geben. Und beachte, dass sie mit einem abgelaufenen AT und lediglich einer FB nach § 81 Abs. 3 AufenthG nicht nach Dänemark reisen kann und dort nicht heiraten kann.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #37 - 22.03.2015 um 21:21:16
 
Der AT läuft erst Ende Mai ab. Der Titel heist genau: Familiar de
Scheidungsurteil ist ebenfalls vorhanden. Bei der Familienzusammenführung geht es um die Tochter die hier lebt. Kein Nachzug eines anderen Mannes. Wir lieben uns beide und Sie ist eine anständige Frau. Sie hat auch genügend Geld um sich selbst zu versorgen. Sie kommt aus einer wohlhabenden Familie.
Sie kann nach Portugal reisen da Aufenthalt dort noch gültig ist bis Ende Mai. Also würde doch eine Heirat gehen dort. Wenn nicht dann in Portugal.
Ich hoffe das jetzt die Ordnung hergestellt ist Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #38 - 22.03.2015 um 21:45:58
 
skysat schrieb am 22.03.2015 um 21:21:16:
Bei der Familienzusammenführung geht es um die Tochter die hier lebt. 

Als Familienzusammenführung zählen nur Zuzüge zu/von Ehegatten oder Minderjährigen. Die Tochter dürfte doch längst erwachsen sein.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #39 - 22.03.2015 um 22:59:11
 
Hallo Alacrity,

ich werde den Brief an die ALB morgen per Einschreiben absenden. Ich denke das ist sicherer da ich einen Nachweis habe. Ich hoffe alles geht gut

Alacrity schrieb am 20.03.2015 um 19:54:42:
Ein geplanter Sprachkurs kann als Grund für die Erteilung einer AE ausreichen. Die Tochter spielt dabei keine Rolle, ihre Erwähnung wäre sogar schädlich, da dann die ABH gleich auf die Idee kommt, dass der Sprachkurs als Grund vorgeschoben ist und eigentlich der Familienbesuch im Vordergrund steht.

Damit so ein Antrag erfolgreich sein kann, müßte aber der LU gesichert sein und es müssten gute Argumente vorgebracht werden für ihren Wunsch Deutsch zu lernen.


Die Beantragung macht alleine deswegen Sinn, weil dadurch der Aufenthalt erlaubt bleibt bis die ABH schriftlich abgelehnt hat. Während die ABH noch nicht geantwortet hat, ist auch Zeit neue Fakten zu schaffen (z. B. durch Heirat) und den Antrag zu ändern.

Da sie in Berlin wohnt, kann sie vermutlich ziemlich viel Zeit selbst durch einen hoffnungslosen Antrag herausholen, dabei sollte der Antrag nicht während eines persönlichen Besuches, sondern per Einwurf in den Briefkasten erfolgen und in etwa so aussehen:
Liebe ABH,
ich beantrage eine AE für einen Sprachkurs, bitte geben sie mir einen Termin, damit ich ihnen die Nachweise zeigen kann.
mfG

Vielleicht wird der Brief erst tagelang nicht bearbeitet und einen freien Termin gibt es beim LABO vermutlich frühestens in 2 Monaten.
Wenn dann irgendwann eine Antwort eintrudelt mit einem Termin, kann es sein, dass sie an dem Termin verhindert ist und sie schickt eine Antwort mit einem weiter in der Zukunft liegenden Gegenterminvorschlag.
Wenn sie dann irgendwann hingeht, sagt sie, dass sie noch Unterlagen zum Kurs und ihrer Motivation nachreichen will...

Bis endlich eine Ablehnung mit Ausreiseaufforderung kommt, sind die 3-6 Monate, die sie sich gewünscht hatte, vermutlich schon rum.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #40 - 22.03.2015 um 23:01:29
 
Saxonicus schrieb am 22.03.2015 um 21:45:58:
Als Familienzusammenführung zählen nur Zuzüge zu/von Ehegatten oder Minderjährigen. Die Tochter dürfte doch längst erwachsen sein.


Das stimmt. Sie ist 29.

Manoman ist das alles schwierig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #41 - 23.03.2015 um 07:37:52
 
skysat schrieb am 22.03.2015 um 21:21:16:
Scheidungsurteil ist ebenfalls vorhanden. 


das muss dann auch bereits rechtkräftig sein. Und wenn es ein portugiesisches Scheidungsurteil ist, dann müsste es wohl in Brasilien anerkannt werden (Nachweis darüber muss vorhanden sein).

Wenn das alles ok ist, dann könnte noch bis zum Ablauf des portug. AT in Dänemark geheiratet werden (oder in Deutschland, aber in Deutschland würde das Verfahren wohl zu lange dauern). Und dann könnte sie danach einen deutschen AT zum "Nachzug" zum deutschen Ehemann kriegen. Vorausgesetzt, sie hat einen Deutschtest A1.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #42 - 23.03.2015 um 07:58:42
 
@ Muleta,

dann wäre der VHS Deutschkurs falsch ? Sollen wir den Rückgängig machen und stattdessen den A1 ? Oder erstmal den 5 Wochen Startkurs (glaube A2.1 war es, hab gerade die Unterlagen nicht hier) starten. Beginnt am 13.4.
Noch habe ich Zeit das rückgängig zu machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #43 - 23.03.2015 um 08:05:48
 
skysat schrieb am 23.03.2015 um 07:58:42:
Oder erstmal den 5 Wochen Startkurs (glaube A2.1 war es, hab gerade die Unterlagen nicht hier) starten.


Wenn deine Verlobte null Deutsch kann, dann ist A2 meines Erachtens nicht zielführend.

Ganz ehrlich... ich an deiner Stelle hätte läääängst in Dänemark geheiratet.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #44 - 23.03.2015 um 08:35:08
 
skysat schrieb am 23.03.2015 um 07:58:42:
Sollen wir den Rückgängig machen und stattdessen den A1 


A1 ist das Niveau, das erreicht werden muss. Ob jemand dazu überhaupt einen Kurs besucht und wenn ja, dann welchen, ist völlig egal. Hauptsache es liegt bei der ABH zum Zeitpunkt der Entscheidung ein A1-Test vor.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #45 - 23.03.2015 um 09:48:53
 
skysat schrieb am 22.03.2015 um 21:21:16:
Bei der Familienzusammenführung geht es um die Tochter die hier lebt.

skysat schrieb am 22.03.2015 um 23:01:29:
Das stimmt. Sie ist 29.

Deshalb kann da keine Familienzusammenführung zur Tochter stattgefunden haben.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #46 - 23.03.2015 um 09:54:11
 
Nicht unbdingt richtig. Im EU-Recht gibt es durchaus auch Nachzug von Eltern zu ihren volljährigen Kindern. Und nicht jedes Land meint, wie D, dass Familie aufhört, wenn jemand 18 wird. Kennst du die portugiesischen Gesetze?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #47 - 23.03.2015 um 10:07:57
 
Reni schrieb am 23.03.2015 um 09:54:11:
Im EU-Recht gibt es durchaus auch Nachzug von Eltern zu ihren volljährigen Kindern. Und nicht jedes Land meint, wie D, dass Familie aufhört, wenn jemand 18 wird. Kennst du die portugiesischen Gesetze?


auch wenn es inzwischen unübersichtlich geworden ist: die volljährige Tochter lebt in Deutschland (Berlin). Und insofern sehe ich nicht, warum da portugiesische Gesetze einschlägig sein sollten.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #48 - 23.03.2015 um 10:29:47
 
Man kann ja auch mehr als nur eine Tochter haben... Aber offen gesagt finde ich die Situation mehr als merkwürdig.

Möglicherweise zielt die Frau auch auf ein "Jeitinho"[1] und gibt nur unvollständige Informationen raus in der Hoffnung so ihr Ziel zu erreichen. Nur raubt diese kleckerweise praktizierte Informationspolitik wertvolle Zeit, sodass eine adäquate Hilfestellung nicht möglich ist.



----
[1] https://en.wikipedia.org/wiki/Jeitinho
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #49 - 23.03.2015 um 11:30:48
 
Solange der TS nicht in der Lage oder nicht willens ist, präzise und nachvollziehbare Informationen über den Aufenthaltsstatus seiner Herzensdame zu geben, bleibt es bei einer Herumraterei und es ist wohl auch für die Experten des Forums kaum möglich, mit zielführenden Hinweisen zu helfen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #50 - 23.03.2015 um 21:46:09
 
So ich nochmal. Ich habe heute den Brief den weiter vorne User Alacrity vorgeschlagen hat per Einwurf Einschreiben abgeschickt.
Nur sagte man mir heute das würde nichts bringen da sie ganz normal als Tourist für 3 Monate eingereist ist. Sie müsste nach 90 Tagen ohne wenn und aber raus. Das wäre am 28.03.2015. Bringt jetzt das Schreiben an die ALB etwas so wie es Alacrity schrieb ? Oder wäre Sie ab Sonntag illegal hier. Ich habe da meine Bedenken. Am 27.03.2015 fahren wir nach Dänemark um zu heiraten. Am 28.03.2015 fahren wir wieder zurück nach Berlin. Aber was nun ? Vieleicht kurz in die Türkei nach Istanbul fliegen und wieder zurück nach DE für weitere 3 Monate ? 180 Tage sind ja erlaubt im Jahr. Alles total verzwickt, entschuldigt. Für mich ist das alles neu und ohne portugiesische Sprachkenntnisse kamen halt viele Missverständnisse raus. Morgen muss ich doch wohl besser zu einem Anwalt.

PS:

Saxonicus schrieb am 23.03.2015 um 11:30:48:
Solange der TS nicht in der Lage oder nicht willens ist, präzise und nachvollziehbare Informationen über den Aufenthaltsstatus seiner Herzensdame zu geben, bleibt es bei einer Herumraterei und es ist wohl auch für die Experten des Forums kaum möglich, mit zielführenden Hinweisen zu helfen.


Ich habe es doch weiter vorne schon geschrieben. Was soll ich denn noch schreiben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #51 - 23.03.2015 um 21:57:43
 
skysat schrieb am 23.03.2015 um 21:46:09:
Oder wäre Sie ab Sonntag illegal hier. 


Nur wenn die Ausländerbehörde schneller wäre, durch die Ablehnung des Antrags.

Ich würde an deiner Stelle einfach am 27. März einen weiteren Antrag nachschieben, und zwar einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zur  Familienzusammenführung bzw. hilfsweise Antrag auf Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen bis der A1 Sprachnachweis in Deutschland erworben und bei der Ausländerbehörde eingereicht wurde.

Schön am 27.3. mit einem neutralen Zeugen kurz nach Dienstschluss den Brief in den Amtsbriefkasten einwerfen.

27.3 ist ja auch Freitag. D.h. am Montag wird das erst bearbeitet.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #52 - 23.03.2015 um 22:16:07
 
@Aras,

hast Du nicht gelesen ? Am 27ten bin ich in Dänemark.
... und wie ist das jetzt ? Gilt dies alles da sie ja ganz normal als Tourist für 3 Monate eingereist ist. Ist ja kein richtiger Aufenthalt. Oder denk ich falsch ?

Wenn es geht, könntest Du mir kurz es formulieren wie ichs genau schreiben soll ?
Ich könnte den Brief Freitag früh einwerfen bevor ich fahre.

PS: Ich habe nur Angst das dies alles nicht greift, sie als illegal ausgewiesen wird. Dann haben wir verloren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #53 - 23.03.2015 um 22:26:36
 
skysat schrieb am 23.03.2015 um 21:46:09:
Was soll ich denn noch schreiben?

Du könntest uns hier mal klar und deutlich mitteilen, um welchen AT (mit den entsprechen §§) sie in Portugal oder in Deutschland verfügt.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #54 - 23.03.2015 um 22:36:17
 
Dann soll jemand von den verlässlichen Freunden den Brief einschmeißen.

Wenn ihr am 28. heiratet, dann profitiert sie von deiner Freizügigkeit und wäre legal in Dänemark.

Wenn du ganz sicher gehen willst, dann macht ihr einfach einen kurzen Abstecher nach England und dann direkt nach Deutschland. Ryanair?  Laut lachend

Ich weiß... ist nicht ganz romantisch.. aber das würde die ganze Sache legal sichern.

Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #55 - 23.03.2015 um 22:44:00
 
Saxonicus schrieb am 23.03.2015 um 22:26:36:
Du könntest uns hier mal klar und deutlich mitteilen, um welchen AT (mit den entsprechen §§) sie in Portugal oder in Deutschland verfügt.


Habe gerade den Pass von vorne bis hinten durchgeblättert. Sind nur Stempel drin vom Flug. Keine Paragrafen. Weis beim besten Willen nicht was Du willst. Und was in dem portugal Dokument steht "Titel" hab ich weiter vorne schon geschrieben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #56 - 23.03.2015 um 22:47:42
 
Saxonicus schrieb am 23.03.2015 um 22:26:36:
um welchen AT (mit den entsprechen §§) sie in Portugal oder in Deutschland verfügt.


Scheint als hättens die Portugiesen nicht so mit den Paragraphen:
http://prado.consilium.europa.eu/DE/3400/viewImage_77795.html
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #57 - 23.03.2015 um 22:51:15
 
ja, bin ja nicht blöd. Wenn da was stehen würde, würde ichs ja sehen. Kann ja die Stempel mal abschreiben. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #58 - 23.03.2015 um 22:54:54
 
Also zurück zum Thema:

Du hast nicht die Möglichkeit Flitterwochen in England zu machen?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #59 - 23.03.2015 um 22:56:01
 
???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #60 - 23.03.2015 um 22:58:01
 
Durch die Aus- und Wiedereinreise würde ein neuer 90 Tag Zeitraum beginnen, sofern sie beabsichtig einen Daueraufenthalt zu begründen.

Mick, Änderung:
[mod]Du dürftest den Grund Deiner Frage auch gerne direkt
mit einbauen. Das erspart unnötiges Pingpong.[/mod]
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 24.03.2015 um 06:47:20 von Mick »  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #61 - 23.03.2015 um 23:07:26
 
Ja das habe ich gehört. Schrieb ich ja zuvor mit dem Beispiel nach Istanbul.
Wir werden jetzt erstmal heiraten am Freitag und wenn die Zeit anschliesend noch reicht mal mit England überlegen. Reich da eine Übernachtung ?
Sorry Aras. Ich muss ins Bett. habe morgen einen sehr harten Tag. Du kannst hier weiterschreiben (Vorgehensweise) ich werde es morgen früh lesen. Danke erstmal für Deine Hilfe.
gn8
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #62 - 30.03.2015 um 15:38:48
 
Ich denke es ist alles zu spät. Wir haben letzten Freitag in Dänemark geheiratet. Dann zurück nach Deutschland und den rat von aras befolgt. Wir reisten 2 Tage nach England.
Heute waren wir hier:
Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin - Mitte

Dort wurde uns gesagt:
Sie muss zurück nach Brasilien, und in Brasilien FZF Visa beantragen. das kann bis zu einem halben Jahr dauern.
Auch sehe es nicht gut aus weil wir in Dänemark geheiratet haben. Auserdem muss sie den A1 Deutschkurs in Brasilien machen.
Mit England einreisen und wieder raus geht auch nicht. Sind zwar Stempel von Gatwick und Berlin-Schönefeld im Pass aber es zählt nur der Stempel von der Einreise Frankfurt am 28.12.2014. Heute sind 2 Tage darüber und sie befindet sich jetzt illegal hier. Man sagte uns man kann nicht 3 Monate hier sein und 3 Monate ranhängen.
Ich denke wenn meine Frau jetzt raus muss und bis sie mal wiederkommt bin ich schon gestorben.
Gibt es noch eine Chance ? Ich denke nicht.
Vieleicht sollte ich mit ihr nach Brasilien gehn. Was hält mich hier noch. Vieleicht habe ich dort mehr Chancen eine Arbeit mit fast 61 dort zu finden.
Wir wissen nicht mehr weiter.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #63 - 30.03.2015 um 16:18:24
 
Mit den Gründen, die Euch genannt wurden, deutet alles darauf hin, dass der zuständige Mitarbeiter der Behörde schlicht und ergreifend keine Ahnung von den Besonderheiten von brasilianischen Staatsangehörigen hatte. Schriftlichen Antrag stellen und gut ist's. Der ist aber wohl sowieso schon per Einschreiben gestellt worden.

Nichts desto trotz: für eine AE ist ein A1-Test nötig und eine wirksame Eheschließung. Wenn die Behörde entscheidet, bevor der A1-Test vorliegt, ist halt eine Ausreise angesagt. Eine wirksame Eheschließung ist in Dänemark vermutlich zustande gekommen, auch wenn die Frage, ob eine frühere Scheidung in Brasilien anerkannt wurde, bislang unbeantwortet blieb.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #64 - 30.03.2015 um 16:26:45
 
Nun es gilt die Verbalnote von 28. Juni 1956

http://www.westphal-stoppa.de/O-Gesetze/Verbalnote%20Brasilien.pdf

Dies wird in der bald umgesetzten Elften Aufenthaltsverordnung nochmal genauer klargestellt:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0001-0100/40-15(neu).pdf?__b...

Zitat:
Aufnahme von Brasilien und El Salvador in die Liste des § 41 Absatz 2 der
Aufenthaltsverordnung zur Klarstellung der Rechtslage auf Grund bereits bestehender
Verbalnoten von 1956 bzw. 1960


Das bedeutet, dass die Rechtslage schon so ist. Der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Bald wird die Änderung bekanntgegeben. Leider steht das  Erscheinungsdatum des nächsten Bundesgesetzblattes noch nicht fest.

Zumal sich deine brasilianische Frau beim ersten Besuch auf den Schengen-Regelungen der portugiesischen Aufenthaltserlaubnis mit der 90/180 Tage Regelung in  Deutschland befand. Bei der zweiten Einreise von Gatwick nach Berlin-Schönefeld greift die nationale Regelung der deutsch-brasilianische Verbalnote und es wird ein neuer Dreimonatszeitraum eröffnet.

skysat schrieb am 30.03.2015 um 15:38:48:
Sie muss zurück nach Brasilien, und in Brasilien FZF Visa beantragen. das kann bis zu einem halben Jahr dauern.

Falls die oben von mir genannte Regelung nicht zutreffen sollte, dann könnte deine Frau nach 90 Tagen wieder einreisen. Sie müsste aufgrund der Verbalnote eben kein Visaverfahren betreiben.

skysat schrieb am 30.03.2015 um 15:38:48:
Auch sehe es nicht gut aus weil wir in Dänemark geheiratet haben.

Warum? Rechtsgültig verheiratet ist rechtsgültig verheiratet.

skysat schrieb am 30.03.2015 um 15:38:48:
Auserdem muss sie den A1 Deutschkurs in Brasilien machen.

Muss sie eben nicht. Siehe Verbalnote.

skysat schrieb am 30.03.2015 um 15:38:48:
Mit England einreisen und wieder raus geht auch nicht. Sind zwar Stempel von Gatwick und Berlin-Schönefeld im Pass aber es zählt nur der Stempel von der Einreise Frankfurt am 28.12.2014. Heute sind 2 Tage darüber und sie befindet sich jetzt illegal hier. Man sagte uns man kann nicht 3 Monate hier sein und 3 Monate ranhängen.

So einfach ist das mE nicht. Es wurde doch ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt. Also ist der Aufenthalt erstmal fiktiv erlaubt. Oder habt ihr schon schriftlich einen Bescheid erhalten?

Also der nächste Schritt für euch ist, dass sie den Sprachkurs und das A1 Zertifikat erwirbt.

Änderung:
Muleta war schneller  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #65 - 30.03.2015 um 16:50:34
 
Kann nicht mehr editieren.

http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?157323

Auf Seite 462 der VAH

Zitat:
Ferner sehen eine Vereinbarung mit El Salvador sowie eine mittels Verbalnote gegenüber Brasilien erfolgte Zusage vor,
dass salvadorianische und brasilianische Staatsangehörige jeden Aufenthaltstitel, mit Ausnahme eines Titels zum Zweck der
Erwerbstätigkeit, in Deutschland beantragen können (vergleichbar § 41 Abs. 2). Der Aufenthaltstitel ist innerhalb von 3
Monaten nach der Einreise nach Deutschland zu beantragen.


Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #66 - 30.03.2015 um 18:27:15
 
Muleta schrieb am 30.03.2015 um 16:18:24:
Schriftlichen Antrag stellen und gut ist's. Der ist aber wohl sowieso schon per Einschreiben gestellt worden.

Nichts desto trotz: für eine AE ist ein A1-Test nötig und eine wirksame Eheschließung. Wenn die Behörde entscheidet, bevor der A1-Test vorliegt, ist halt eine Ausreise angesagt. Eine wirksame Eheschließung ist in Dänemark vermutlich zustande gekommen, auch wenn die Frage, ob eine frühere Scheidung in Brasilien anerkannt wurde, bislang unbeantwortet blieb.


Also wie sollen wir jetzt vorgehen ?
In Berlin bei einem A1 Deutsch Kurs anmelden?

Die Scheidung wurde in Dänemark anerkannt. Hatten das Orginal und Übersetzung in Deutsch dabei.

Von der ALB kam noch keine Antwort

Achja nochwas. Eingereist ist sie aus Brasilien mit bras. Pass. Nicht aus Portugal und nicht mit dem port. Titel.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #67 - 30.03.2015 um 18:44:56
 
Nochwas.

Wir haben Freitag in Dänemark geheiratet.

Wie gehts nun weiter? Was sollen wir tun nach der A1 Anmeldung ?
Was wenn sie doch ausreisen muss ?
Dann ist der bezahlte A1 Kurs auch futsch.

1. A1 Deutsch kurs anmelden ?
(Antrag auf AE für Deutschkurs wurde am 22.03.15 per Einwurf-Einschreiben an die ALB geschickt.

2. Mit Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt ?
Sie ist noch angemeldet bei ihrer Tochter. Bei mir anmelden ? Da gibt es doch Probleme weil ich ALG2 beziehe. Oder nicht ?

3. Was dann?

Aras schrieb am 30.03.2015 um 16:26:45:
Zumal sich deine brasilianische Frau beim ersten Besuch auf den Schengen-Regelungen der portugiesischen Aufenthaltserlaubnis mit der 90/180 Tage Regelung in  Deutschland befand. Bei der zweiten Einreise von Gatwick nach Berlin-Schönefeld greift die nationale Regelung der deutsch-brasilianische Verbalnote und es wird ein neuer Dreimonatszeitraum eröffnet.[/edit]


Sie kam nach Berlin mit brasilianischem Paß. Nicht mit ihrem portugisischem Aufenthalt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #68 - 30.03.2015 um 19:09:18
 
Ich würde folgendes Schreiben so schnell wie möglich nachreichen:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.03.2015 beantragte ich fristgerecht eine Aufenthaltserlaunis zum Zwecke des Erlernens der deutschen Sprache. Diesen Antrag möchte ich wie folgt ändern und erweitern.

Am xx.03.2015 ehelichte ich Herrn X Y in Dänemark. Der ursprüngliche Zweck der Aufenthaltserlaubnis zum Sprachlernen war der Erwerb des A1 Zertifikats in Deutschland, um diesen anschliessend bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Leben der ehelichen Gemeinschaft mit meinem Mann vorlegen zu können.

Hiermit ändere ich meinen Antrag um:
Ich beantrage nunmehr die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß §28 AufenthG. Mein Antrag soll bis zum Erwerb des A1 Zertifikats nicht beschieden werden. Ich bitte hierfür um ca. 2-3 Monate Zeit.
Hilfsweise beantrage ich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs.
Sollte dies auch nicht möglich sein, beantrage ich hilfsweise die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 V AufenthG.

Mit freundlichen Grüssen
A B



Was sagen die anderen?

Ausdrucksfehler bitte selbstständig korrigieren.. Bin grad im Zug
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #69 - 30.03.2015 um 19:15:01
 
Habe ich gerade bei der VHS gelesen.

Zum A1 Deutsch Sprachkurs

Zitat:
Personen, die über einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs verfügen, ausgestellt von der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder einem Jobcenter.


Also abwarten auf die Nachricht der ALB auf meinen Antrag den ich gestellt habe.


Danke @ Aras,

Den Brief auch wieder per Einwurf Einschreiben ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #70 - 30.03.2015 um 19:22:10
 
skysat schrieb am 30.03.2015 um 18:27:15:
Die Scheidung wurde in Dänemark anerkannt. 


Du gibst die Infos ja nur häppchenweise: wenn die Scheidung in Portugal stattgefunden hat, dann müsste sie in Brasilien(!) anerkannt werden. Denn erst dann wäre sie nach dem Recht ihres Heimatstaates wieder unverheiratet. Ist das passiert?
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #71 - 30.03.2015 um 19:48:25
 
@ Muleta,

das weis ich jetzt nicht. Ich werde sie später fragen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #72 - 31.03.2015 um 07:43:42
 
Es ist geschehen was ich befürchtet habe. Seit gestern Mittag ist sie nun verschwunden. Ihre letzte Nachricht per Whatsapp war das Sie verzweifelt ist weil sie denkt sie wird abgeschoben. Ich weis nicht was sie jetzt macht. Bei mir bricht gerade eine Welt zusammen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #73 - 31.03.2015 um 10:08:00
 
Hallo skysat,

hier können wir nix machen, denn das ist was zwischen die und ihr.

egal ob jetzt die Scheidung in Brasilien anerkannt ist oder nicht: Wichtig wäre es, denn Antrag in der Formulierung wie oben zu stellen um die Erfolgschancen zu erhöhen.

und mal so unter Männer, auch wenn ich jünger bin:
Bei binationalen Ehen hat man nunmal mehr Verwaltumgskram. Wenn sie wegen so einer Lapalie untergetaucht ist, dann ist das offen gesagt dumm. Wovor hat sie Angst? Und warum taucht sie nicht gemeinsam mit ihrem Ehemann ab? Ist die Liebe nicht stark genug?

Also jetzt klär das erstmal mit deiner Frau, denn dieses Verhalten wirft ein schlechtes Licht auf die Ernsthaftigkeit der Ehe.  Im Zweifel gehts halt vor das Verwaltungsgericht. Gib ihr halt Zuversicht, dass alles klappen wird.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #74 - 31.03.2015 um 13:13:53
 
Aras schrieb am 30.03.2015 um 19:09:18:
Ich würde folgendes Schreiben so schnell wie möglich nachreichen:

blabla

Was sagen die anderen?

Ich würde die ABH informieren, dass ich vor kurzem aus England nach Deutschland eingereist bin und somit ein neuer Dreimonatszeitraum für mich zu laufen begann, dass ich durch meine Heirat inzwischen einen Anspruch auf eine AE habe und sie mir doch bitte einen Terminvorschlag für die Vorlage des Originals der Heiratsurkunde und des Nachweises der Grundkenntnisse der deutschen Sprache machen sollen.

Wenn da überhaupt eine Antwort drauf kommt, dann wahrscheinlich in der Form "bitte benutzen sie das online Terminbuchungssystem". Das kann sie dann machen und bei der LABO einen Termin bis zu 12 Monate in der Zukunft buchen (aktuell bis zum 24.03.2016).
Dann hat sie ein Jahr Zeit um A1 zu machen.

skysat schrieb am 30.03.2015 um 18:44:56:
2. Mit Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt ?
Sie ist noch angemeldet bei ihrer Tochter. Bei mir anmelden ? Da gibt es doch Probleme weil ich ALG2 beziehe. Oder nicht ?
Natürlich muss sie sich da anmelden, wo sie wohnt.
Und dem Jobcenter musst du eine Veränderungsmitteilung machen.
Sie ist als Ehefrau dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, deswegen wird das Jobcenter dann erstmal prüfen, wieviel Geld sie denn genau hat, denn du schriebst:
skysat schrieb am 20.03.2015 um 17:53:02:
Selbst versorgen kann Sie sich. Sie hat genug Geld und kann es auch nachweisen.



skysat schrieb am 30.03.2015 um 19:15:01:
Habe ich gerade bei der VHS gelesen.

Zum A1 Deutsch Sprachkurs
...
Also abwarten auf die Nachricht der ALB auf meinen Antrag den ich gestellt habe.

Nein, beim Deutsch lernen auf keinen Fall abwarten, einfach den Kurs machen und am Ende den A1 Test bestehen.

Abwarten kann sie (auch jahrelang) mit dem Gang zur ABH Berlin, wenn die sich nicht rührt oder einfach auf das Terminbuchungssystem verweist. Einfach nur den Beleg aufheben dass sie fristgerecht einen Antrag auf Erteilung der AE gestellt hatte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #75 - 01.04.2015 um 15:00:12
 
Alles klar, sie ist wieder da. Akku war leer und meine Nummer hatte sie nicht im Kopf. Hat sich mit Freunden beraten.

Ich habe gestern das 2te aufgesetzte Schreiben von Aras per Einwurfeinschreiben abgeschickt. Nun warten wir mal ab was als Antwort kommt.

@ Alcrity,

Du schreibst:

Zitat:
Natürlich muss sie sich da anmelden, wo sie wohnt.
Und dem Jobcenter musst du eine Veränderungsmitteilung machen.
Sie ist als Ehefrau dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, deswegen wird das Jobcenter dann erstmal prüfen, wieviel Geld sie denn genau hat, denn du schriebst:


Was ist wenn Sie selbst nicht viel hat. Das was ich schrieb ist Unterstüztung von Ihrer Mutter. Sie hat in Brasilien eine Eigentumswohnung. Müsste Sie das hier auch angeben ?
OK, wenn Sie nur ihr offizielles Konto angibt hat sie im Montat ca. 300 - 500 Euro Einnahmen.
Bin ich verplichtet Sie bei mir jetzt schon anzumelden ? Noch ist ja noch nicht entschieden ob sie hierbleiben kann. Gemeldet ist sie momentan bei der Tochter.
Würde Sie wenn sie wenig hat auch Unterstützung bekommen in der jetzigen Situation ?
Abgesehen mal davon, ich versuche vom Jobcenter wegzukommen. Es ist schwer in meinem Alter was zu finden aber ich gebe nicht auf.
----

Nochwas zu unserer Heirat in Dänemark. Alle Ihre brasilianischen  Freunde sagen das die Heirat hier nicht anerkannt wird. Das macht sie verrückt. Wie ist das jetzt genau ?
Also wir haben geheiratet. Sie mit ihrem brasilianischem Pass und Iihrer Scheidungs Urkunde (die in Portugal vollzogen wurde). Ist mit der Dänemark Heirat nicht gesetzlich was geändert worden ? Kann ich unsere Trauscheine aus DK hier in DE nicht irgendwie anerkennen lassen ?

Zum Deutschkurs. SollSie da erstmal den A2.1 machen oder gleich den A1 ? Den A1 kann Sie doch nicht selbst buchen, den bekommt Sie doch nur wenn die ALB es genehmigt. Oder ?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #76 - 01.04.2015 um 15:17:17
 
skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:00:12:
Was ist wenn Sie selbst nicht viel hat. Das was ich schrieb ist Unterstüztung von Ihrer Mutter. Sie hat in Brasilien eine Eigentumswohnung. Müsste Sie das hier auch angeben ?


Sie müsste beim Jobcenter die im Monat zufliesenden Einkünfte angeben. Ob diese auch mal versiegen oder nicht ist unerheblich. Falls ihre Geldquelle versiegt, dann muss sie das eben auch melden.

skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:00:12:
Bin ich verplichtet Sie bei mir jetzt schon anzumelden ? Noch ist ja noch nicht entschieden ob sie hierbleiben kann. Gemeldet ist sie momentan bei der Tochter.


Natürlich anmelden. Sonst seid ihr ein getrenntes Ehepaar. Geh doch bitte ab jetzt stets davon aus, dass sie hier bleibt.

skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:00:12:
Würde Sie wenn sie wenig hat auch Unterstützung bekommen in der jetzigen Situation ?

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis hat, dann wäre es natürlich leichter. Solltest also eine VÄM an das Jobcenter geben.

skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:00:12:
Alle Ihre brasilianischen  Freunde sagen das die Heirat hier nicht anerkannt wird. Das macht sie verrückt. Wie ist das jetzt genau ?

Bitte frag doch mal die Freunde nach den Gründen. Ansonsten können wir auch gerne die Lage beurteilen,  wenn du auch mal Muletas Frage nach der erfolgten oder nicht-erfolgten Anerkennung der Scheidung in Brasilien beantworten könntest.


skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:00:12:
Zum Deutschkurs. SollSie da erstmal den A2.1 machen oder gleich den A1 ? Den A1 kann Sie doch nicht selbst buchen, den bekommt Sie doch nur wenn die ALB es genehmigt. Oder ?


Erst kommt Krabbeln und dann dann kommt das Laufen. A2 ohne A1 ist nicht zielführend. Sie kann jederzeit einen A1 Kurs aufnehmen. Eine Genehmigung durch die ALB ist nicht nötig.

Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #77 - 01.04.2015 um 15:21:28
 
also: gesicherter LU ist als deutsch-verheiratet nicht mehr wichtig. Aber: eine AE bekommt sie nur für die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft und die setzt in der Regel einen gemeinsamen Wohnsitz voraus. Es dürfte absehbar schwierig werden, ohne gemeinsamen Wohnsitz eine AE zu bekommen. Im Übrigen ist das Meldegesetz zu befolgen und demnach eine Anmeldung Pflicht.

Konsequenz ist dann im Normalfall eine Bedarfsgemeinschaft, so dass (faktisch) sämtliche Einkommen sämtlicher Partner zusammengerechnet werden und dann nur ein dann noch verbleibender Bedarf gezahlt wird. Im Prinzip hat sie dann, sofern sie sich legal hier aufhält, auch einen Anspruch auf Sozialleistungen - Details kannst Dann auch erstmal der Behörde überlassen.

Grundsätzlich ist eine Dänemarkehe wirksam, wenn sie den dortigen formalen Ansprüchen genügt. Eine abschließende "Anerkennung" in D ist nicht nötig - wenn man es unbedingt will, dürfte aber eine Nachbeurkundung der Eheschließung beim deutschen Standesamt möglich sein. Problem daran: wenn die port. Scheidung in Brasilien nicht anerkannt wurde, dann gilt sie nach ihrem Heimatrecht noch als verheiratet mit dem ersten Ehemann. Das könnte dann also eine rechtliche Doppelehe geworden sein. Nur: das lässt sich so auch nicht mehr ungeschehen machen - sie sollte dann nur die Anerkennung der POR-Scheidung in Brasilien schleunigst nachholen.

Sprachkurse machen kann sie selbstverständlich ohne jede GEnehmigung und A1 ist weniger als A2. Prüfung ablegen kann sie auch ohne Genehmigung.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #78 - 01.04.2015 um 15:56:13
 
@ Muleta,

Als wir letztens da waren:
Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin - Mitte

Habs wieder gefunden .... gab der sachbearbeiter mir ein Blatt mit und hat folgendes markiert:

Ausgedruckt aus einem PDF Verfahrensweise der Ausländerbehörde Berlin Seite 49 von 703

Ferner ist die Einreise mit einem Besuchsvisum in den Schengenraum, der sich anschliesenden Eheschliesung in Dänemark verbunden mit einer sich unmittelbar daran anschließenden (Wieder-) Einreise ins Bundesgebiet ist Indiz für eine Umgehung des Visumsverfahrens in offensichtlich missbrächlicher Absicht. So nicht zumindest einer der Eheleute besondere eta verwandschaftliche Beziehungen, längere Voraufenthalte zu oder in Dänemark nachweist, liegt auf der Hand, daß dieser Weg nur gewählt wurde, um die verschärften Erteilungsvoraussetzungen des Ehegattennachzugs (vgl. §30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 28 Abs. 1 Satz 5) zu umgehen und damit die Behörde zu einer beschleunigten und/oder verkürzten Prüfung zu veranlassen.

Zu der Scheidung in Portugal sagte sie die wäre in Brasilien anerkannt! Jedoch hat ihr dort lebender EX den Nachweis.
Da muss ich nochmal nachbohren. Irgendwie hat sie zu dem keinerlei Kontakt mehr da dieser sehr brutal ist und sie öft geschlagen hat.

@ Aras
Zum Deutschkurs nochmal. Also jetzt den A2.1 beginnen oder gleich auf A1 ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #79 - 01.04.2015 um 16:00:12
 
Dann druck doch mal Seite 462 von der "Verfahrensweise der Ausländerbehörde Berlin" aus, nimm einen Highlighter und markiere den Abschnitt bezüglich Brasilien und leg es dem Berater mal vor.

Findest das Dokument hier:
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?157323

skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:56:13:
Zu der Scheidung in Portugal sagte sie die wäre in Brasilien anerkannt! Jedoch hat ihr dort lebender EX dden Nachweis.

Dann sollte ja die Registrierung der Ehein der brasilianischen Botschaft doch unproblematisch möglich sein...

skysat schrieb am 01.04.2015 um 15:56:13:
Also jetzt den A2.1 beginnen oder gleich auf A1 ?

A1.

...
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #80 - 01.04.2015 um 17:11:15
 
Zitat:
Dann sollte ja die Registrierung der Ehein der brasilianischen Botschaft doch unproblematisch möglich sein...


Da sollen wir mit unseren dänischen Trauscheinen und der Portugiesischen Scheidungsurkunde hin ? Kein Ärger weil die 3 Monate als Tourist abgelaufen sind ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #81 - 01.04.2015 um 17:31:35
 
Die brasilianische Botschaft ist nicht für die Durchsetzung des deutschen Aufenthaltsrechts zuständig.

Schon auf der Botschaftsseite geschaut welche Unterlagen zur Eheregistrierung nötig sind?

Bin grad unterwegs....
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #82 - 01.04.2015 um 18:35:00
 
ja habe ich gerade gemacht.
Muß die Eheregistrierung gemacht werden ?

Apropo auf der brasilianischen Seite steht auch noch was zu Dänemark Hochzeit. Nur der Link geht nicht.
Hoffentlich ist das nichts negatives.

NOTE 2: Eheschliessungen bzw. gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, die AUSSERHALB Deutschlands vollzogen bzw. eingetragen wurden

Wurde die Ehe/Lebenspartnerschaft nicht in Deutschland geschlossen, muss die Original Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde durch die zuständige brasilianische Auslandsvertretung, in dem Land, in dem die Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt wurde, vorab legalisiert/beglaubigt werden.

Informationen zu Legalisation/Beglaubigung von dänischen Heiratsurkunden an der Brasilianischen Botschaft in Kopenhagen unter folgendem Link:

    -> http://copenhague.itamaraty.gov.br/pt-br/consular.xml
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 01.04.2015 um 18:58:19 von skysat »  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #83 - 01.04.2015 um 18:43:58
 
Nicht unbedingt. Aber es kann dann keiner mehr behaupten, dass die Eheschließung nicht akzeptiert werden könnte. Das ist doch das was du hier die ganze Zeit befürchtest...

Wenn ich mir folgendes anschaue:
http://frankfurt.itamaraty.gov.br/de/heiratdanemark.xml

Zitat:
ist im Ausland geschieden: Zweite Ausfertigung der brasilianischen Heiratsurkunde mit amtlichem Vermerk über die Anerkennung durch den brasilianischen Oberstgerichthof des ausländischen Scheidungsurteils („homologação de divórcio pelo Superior Tribunal de Justiça – STJ“);


Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #84 - 01.04.2015 um 19:00:47
 
ich habe meinen obigen Beitrag editiert. Schau mal da steht was von Dänemark

.....Informationen zu Legalisation/Beglaubigung von dänischen ....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #85 - 01.04.2015 um 19:19:07
 
Meiner Meinung nach sollte jemand in Brasilien einfach erstmal die Heiratsurkunde mit dem Scheidungsvermerk besorgen. Wenn ihr das habt, dann sollte es keinerlei Probleme mehr geben in dieser Hinsicht geben.

Die Registrierung kann man dann irgendwann machen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
skysat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #86 - 05.04.2015 um 15:52:36
 
Es ist jetzt raus.
Sie ist laut Papieren in Brasilien noch verheiratet.
Also ist sie nun 2 mal verheiratet.
Momentan Kriese. Ist verschwunden zu Freunden.
Hatten großen Streit.
Muss jetzt ertmal Kräfte sammel und überlegen was nun ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #87 - 05.04.2015 um 16:18:18
 
skysat schrieb am 05.04.2015 um 15:52:36:
Muss jetzt ertmal Kräfte sammel und überlegen was nun ?


Sie muss überlegen, ob sie jetzt alles systematisch angehen will. Wenn sie nicht will, kannst Du nichts machen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #88 - 05.04.2015 um 16:19:38
 
Hallo Skysat,

Tja bei Krisen und Beziehungsproblemen endet die "Kompetenz" des Forums.

Deine Frau soll einfach die Scheidung in Brasilien anerkennen lassen. Man sollte auch bedenken, dass das portugiesische Scheidungsurteil ggf. auch in Deutschland Wirkung entfaltet und sie eigentlich auch in Deutschland geschieden ist bzw. wiederverheiratet. Sie sollte also die Scheidung in Brasilien anerkennen lassen, damit das in allen Rechtskreisen glattgezogen wird.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
garfield2008
Full Top-Member
***
Offline


www.forum-vietnam.de


Beiträge: 409

01259, Sachsen, Germany
01259
Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #89 - 05.04.2015 um 20:26:52
 
Aras schrieb am 05.04.2015 um 16:19:38:
Man sollte auch bedenken, dass das portugiesische Scheidungsurteil ggf. auch in Deutschland Wirkung entfaltet und sie eigentlich auch in Deutschland geschieden ist bzw. wiederverheiratet. 

Da Portugal dem CIEC Abkommen beigetreten ist sollte man stark davon ausgehen das es so ist. Und vor allen brauchen Dokumente aus CIEC Staaten keine Beglaubigung oder Apostille.
Zum Seitenanfang
  

Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
Homepage garfield2008  
IP gespeichert
 
sarembeti
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 113

BAMBERG, Bayern, Germany
BAMBERG
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #90 - 21.04.2015 um 12:02:13
 
Hallo,

ich möchte kurz meinen Senf dazugeben.

Teilweise fiel es mir sehr schwer, skysat zu folgen. Viele Geschehnisse klingen komisch.

1) Die Ehefrau hat einen (noch) gültigen Aufenthaltstitel aus Portugal.
skysat schrieb, dass Sie bei der Einreise in Frankfurt einen Einreisestempel bekommen hat. Das ist nicht logisch, denn bei Vorliegen eines Aufenthaltstitels gibt es keine Stempel.
Hier stimmt etwas nicht.

2) Dann sagte uns skysat, dass die Frau den Aufenthaltstitel aufgrund einer Familienzusammenführung zum Kind erhalte habe.
Was ich bisher nicht verstanden habe. Das Kind ist doch 29 Jahre alt und lebt in Deutschland.
Aber nehmen wir mal, es lebt noch ein anderes Kind von der Frau in Portugal. Und nehmen wir an, dass das Ausländerrecht von Portugal sieht hier irgendwie einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel vor.
Dann kann doch die Frau ganz einfach Heute den Aufenthaltstitel verlängern!

2) Vor seiner Heirat sprachen wir über die Sicherung des Lebensunterhalts.
Dort schrieb skysat mehrfach, dass die Frau aus einem reichen Haus komme und über genügend Geld verfügt.

Nach der Heirat kam das Thema Hartz IV und Bedarfsgemeinschaft auf.
Nun plötzlich soll die Frau dann doch nicht mehr so reich sein.

Man reimt sich die Wahrheit so zusammen, wie es gerade passt.

Ganz ehrlich - so ein Verhalten finde ich persönlich beschämend.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Arbeitsagentur (bzw. die Behörde, die für Hartz IV zuständig ist) die Regelleistungen nunmehr massiv kürzt, insb. wenn das Einkommen der Frau schwer ermittelbar ist.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #91 - 22.04.2015 um 00:55:32
 
Wer den Thread aufmerksam liest, erkennt, dass die Frau möglicherweise nicht alle Karten dem TS ggü. auf den Tisch gelegt hatte und im Weiteren die von Dir aufgeworfenen Fragen im Verlauf des Threads geklärt wurden... So?
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
sarembeti
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 113

BAMBERG, Bayern, Germany
BAMBERG
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #92 - 22.04.2015 um 11:42:25
 
Wo wurde die Frage 1) denn beantwortet?

skysat schrieb doch:

Der AT läuft erst Ende Mai ab. Der Titel heist genau: Familiar de


Habe gerade den Pass von vorne bis hinten durchgeblättert. Sind nur Stempel drin vom Flug. Keine Paragrafen. Weis beim besten Willen nicht was Du willst. Und was in dem portugal Dokument steht "Titel" hab ich weiter vorne schon geschrieben.


skysat hat doch deutlich erklärt, dass er den portugiesischen AT gesehen hat.
Deshalb ergibt es überhaupt keinen Sinn, wieso im Pass der Ehefrau ein Stempel aus Frankfurt (mit 90 Tage Aufenthaltsfrist) zu finden ist.

Bei Vorliegen eines AT wird nicht gestempelt.

Die Frau mag den TS ja an der Nase herumgeführt haben, aber den (noch gültigen) AT hat doch der TS selbst gesehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #93 - 22.04.2015 um 12:56:49
 
sarembeti schrieb am 21.04.2015 um 12:02:13:
skysat schrieb, dass Sie bei der Einreise in Frankfurt einen Einreisestempel bekommen hat. Das ist nicht logisch, denn bei Vorliegen eines Aufenthaltstitels gibt es keine Stempel.Hier stimmt etwas nicht.

Vielleicht hat sie den AT nicht vorgezeigt und ist visumsfrei von außerhalb der EU eingereist. Könnte das sein?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #94 - 22.04.2015 um 18:47:16
 
Hallo,

natürlich ist es wohl so, @tiggger. AT im Pass übersehen bzw. als solchen nicht erkannt. Möglicherweise auch einfach stumpf gestempelt, weil BRA-Staatsangehörige mit direkter Einreise nach DEU. Wie auch immer:

skysat schrieb am 20.03.2015 um 18:38:44:
also da ist ein stempel aus Frankfurt/Main mit rotem Datum 28.12.14  09 
F 407


Da die Prüfziffer "09" zu diesem Datum korrekt ist, wird der entsprechende Stempelabschlag wie beschrieben auch existieren. Kein Grund also, dem TS zu unterstellen, er "reime sich die Wahrheit zusammen"...

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
sarembeti
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 113

BAMBERG, Bayern, Germany
BAMBERG
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #95 - 23.04.2015 um 12:18:16
 
Naja, ich habe starke Zweifel, dass überhaupt ein gültiger portugiesische AT vorliegt.

Das würde nämlich sofort erklären, warum die Bundespolizei in Frankfurt gestempelt hat. Zum Anderen würde es erklären, warum die ABH sich so verhält.
Der Sachbearbeiter wird doch den AT nicht übersehen haben.

Aber warum gibt die ABH dann solche Blätter raus, insb. wenn noch ein gültiger AT vorliegt?

Habs wieder gefunden .... gab der sachbearbeiter mir ein Blatt mit und hat folgendes markiert:

Ausgedruckt aus einem PDF Verfahrensweise der Ausländerbehörde Berlin Seite 49 von 703

Ferner ist die Einreise mit einem Besuchsvisum in den Schengenraum, der sich anschliesenden Eheschliesung in Dänemark verbunden mit einer sich unmittelbar daran anschließenden (Wieder-) Einreise ins Bundesgebiet ist Indiz für eine Umgehung des Visumsverfahrens in offensichtlich missbrächlicher Absicht.


Warum schreibt TS so etwas:
Nur sagte man mir heute das würde nichts bringen da sie ganz normal als Tourist für 3 Monate eingereist ist. Sie müsste nach 90 Tagen ohne wenn und aber raus. Das wäre am 28.03.2015. Bringt jetzt das Schreiben an die ALB etwas so wie es Alacrity schrieb ? Oder wäre Sie ab Sonntag illegal hier.


wenn TS doch das geschrieben hat?
Der AT läuft erst Ende Mai ab. Der Titel heist genau: Familiar de



Habe gerade den Pass von vorne bis hinten durchgeblättert. Sind nur Stempel drin vom Flug. Keine Paragrafen. Weis beim besten Willen nicht was Du willst. Und was in dem portugal Dokument steht "Titel" hab ich weiter vorne schon geschrieben.


In meinen Augen gibt es hier nur drei Möglichkeiten:
1) Dieses Portugal Dokument ist kein AT.
2) TS schwindelt uns hier an und das Dokument existiert nicht.
3) TS hat das Dokument selbst nicht gesehen und vertraut auf das Wort seiner Ehefrau, dass das Dokument existiert.

An Möglichkeit 4) - also dass man vergessen hat, dieses Dokument bei der ABH vorzuzeigen - glaube ich nicht.

Normalerweise dachte ich, dass ein AT entweder als Sichtvermerk im Pass eingeklebt wird oder als eAT ausgestellt wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Antwort #96 - 28.04.2015 um 15:03:24
 
Auf Deine Thesen gehe ich nicht ein, allerdings, der Ordnung halber:

sarembeti schrieb am 23.04.2015 um 12:18:16:
Normalerweise dachte ich, dass ein AT entweder als Sichtvermerk im Pass eingeklebt wird oder als eAT ausgestellt wird. 


Den Regelfall stellt dies wohl dar. Aber selbstverständlich gibt es in jedem EU- / Schengenland auch noch AT, die weder als Etikett im Pass eingebracht, noch als eAT im Scheckkartenformat ausgestellt sind, sondern stattdessen in Blattform vorliegen.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema