Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
1 Jahr illegal in Deutschland (Gelesen: 8.185 mal)
pino
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag 1 Jahr illegal in Deutschland
13.03.2015 um 17:23:34
 
Hallo liebe Gemeinde!
Kurz zum Sachverhalt, mein bester Freund hat vor drei Jahren eine (wie ich meine sehr nette) Chinesin kennengelernt, deren Duldungstitel seit einem Jahr abgelaufen ist und sie somit illegal hier ist. Da meine Frau selbst Chinesin ist, weiß ich, dass es davon alleine in ihrem weiteren Bekanntenkreis Dutzende gibt, die über Jahre fleißig schwarz ihr Geld verdienen.
Nun, um einer Ausweisung mit eventueller Abschiebehaft zu entgehen, möchte diese Frau mit meinem Freund auf die Ausländerbehörde um dort ihren Fall darzustellen sowie die Absicht, ihn zu heiraten.

Aus meiner Sicht ist das sinnlos, aber meine Fragen hierzu:
1. Kann es sein, dass sie noch auf der Behörde festgehalten wird um in Abschiebehaft zu kommen?
2. Besteht überhaupt noch eine Chance für sie, die GÜB zu erhalten um damit eine Einreisesperre zu vermeiden?
3. Würde sie z.B. von Italien aus auch eine GÜB brauchen, oder sind die EU Staaten da nicht vernetzt?
Oder kann es sein, dass da jede Ausländerbehörde individuell agiert und man das pauschal so gar nicht beantworten kann?

Herzlichen Dank für eure Einschätzung!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr illegal in Deutschland
Antwort #1 - 13.03.2015 um 18:08:27
 
1.) Erfahrungsgemäß geben Chinesen nicht ihre wahren Identitätsdaten an und können sich an ihre chinesische ID nicht erinnern. Da die chinesischen Vertretungen in Deutschland in der Regel auch keinerlei Interesse an der Rückführung haben, dürften die meisten Chinesen unter diesen Umständen schlichtweg mangels Papieren nicht abschiebbar sein. Und ohne begründete Aussicht auf baldige Abschiebung wäre auch keine Abschiebungshaft möglich. Polizeigewahrsam bis zum Ende des Folgetages wäre aber denkbar und es gibt auch immer mal wieder Staatsanwaltschaften, die U-Haft beantragen (aber seltenst bekommen). Wenn ihre Identität natürlich geklärt ist, dann sieht es anders aus: ja, unmittelbare Abschiebungshaft u.U. möglich.

2.) GÜB ist immer möglich - aber dazu müsste sie ja ein gültiges Reisedokument vorlegen (das in solchen Fällen meist eingezogen und am deutschen Flughafen hinterlegt wird) und ggf. ein Flugticket.

3.) Sie darf nicht nach Italien reisen, insofern scheidet die Variante schon aus. Und auch italienische Grenzbeamte sehen doch, ob sie noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis/Visum hat oder nicht.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
pino
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr illegal in Deutschland
Antwort #2 - 14.03.2015 um 10:31:55
 
Vielen Dank, Muleta!

Wenn ich mir die Geschichten hier so durchlese, kommt es mir so vor, als ob man da bei Chinesen mehr Nachsicht hat als z.B. bei Afrikanern, die ja auch ihre Identität "vergessen" könnten, oder täuscht da mein Eindruck?

Und was würde in so einem Fall auf dem Ausländeramt passieren? Würde sie einfach wieder weggeschickt, oder würde sie etwa wieder eine neue Duldung bekommen? Nutzt es überhaupt, wenn ihr Freund da mitkommt um zu sagen, dass er sie ein Paar sind und er sie in Zukunft heiraten möchte?

Ich hab mich mal wegen der ID schlau gemacht. Der Duldungstitel ist bereits seit zwei Jahren abgelaufen. Sie hatte auch mal eine Art Verhör von einem chinesischen "Polizisten", dem sie ihre Adresse geben musste. Name und Geburtsdatum davon waren richtig, aber die Adresse, die sie ihm gegeben hat, war falsch.
Wohnen tut sie übrigens bei einer chinesischen Asylbewerberin mit Duldungsstatus.
Da es ihrem Freund in dieser Situation mulmig ist mit ihr zur Ausländerbehörde zu gehen bzw. sie alleine gehen zu lassen, wäre es toll, hier noch ein paar Einschätzungen zu bekommen.

Vielen Dank schon mal!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr illegal in Deutschland
Antwort #3 - 14.03.2015 um 11:15:36
 
pino schrieb am 14.03.2015 um 10:31:55:
Wenn ich mir die Geschichten hier so durchlese, kommt es mir so vor, als ob man da bei Chinesen mehr Nachsicht hat als z.B. bei Afrikanern, die ja auch ihre Identität "vergessen" könnten, oder täuscht da mein Eindruck?


nein, das hat nichts mit "Nachsicht" zu tun (und schützt auch chinesische Staatsangehörige ggf. nicht vor Strafverfahren). Der Unterschied ist der: China hat ein zuverlässiges Urkundswesen und wer nicht in den entsprechenden Registern steht, der gehört halt nicht dazu (würde Deutschland in vergleichbaren Fällen nicht anders machen). In vielen afrikanischen Ländern sind Urkunden dagegen eher ein Formalismus. Daher werden "Afrikaner" ggf. mit Stimmanalysen und Botschaftsvorführungen einem bestimmten afrikanischen Land zugeordnet und die AV dieses Landes stellt dann aufgrund von Sprache, Aussehen etc. Rückreisepapiere aus, wobei die darin angegebenen Identitätsdaten nicht selten auf Zuruf des Ausländers oder der Behörde eingetragen werden.

pino schrieb am 14.03.2015 um 10:31:55:
Und was würde in so einem Fall auf dem Ausländeramt passieren? Würde sie einfach wieder weggeschickt, oder würde sie etwa wieder eine neue Duldung bekommen? Nutzt es überhaupt, wenn ihr Freund da mitkommt um zu sagen, dass er sie ein Paar sind und er sie in Zukunft heiraten möchte?


da wohl keine für eine Abschiebung erforderlichen Papiere vorliegen und auch wahrscheinlich nicht absehbar erhalten werden können, muss die ABH wieder dulden - was soll sie denn sonst tun? Einfach wegschicken darf sie nicht. Eine geplante Heirat spielt für die erneute Duldung überhaupt keine Rolle. Aber wenn die ABH von einer geplanten Heirat hört, dann wird sie natürlich wissen, dass für eine Heirat ein Pass und weitere Dokumente aus China nötig sind. Die Behörde wird dann also davon ausgehen, dass da bald etwas vorliegt, was eine Abschiebung ermöglichen würde.

pino schrieb am 14.03.2015 um 10:31:55:
Sie hatte auch mal eine Art Verhör von einem chinesischen "Polizisten", dem sie ihre Adresse geben musste. Name und Geburtsdatum davon waren richtig, aber die Adresse, die sie ihm gegeben hat, war falsch.


schwer einzuschätzen, ob das zu etwas führen würde. Nach meiner Erinnerung haben die Chinesen schlichtweg keine Lust auf Rücknahme ihrer illegal in D lebenden Landsleute. Aber das kann im Einzelfall auch wieder anders aussehen.

pino schrieb am 14.03.2015 um 10:31:55:
Da es ihrem Freund in dieser Situation mulmig ist mit ihr zur Ausländerbehörde zu gehen bzw. sie alleine gehen zu lassen, wäre es toll, hier noch ein paar Einschätzungen zu bekommen.


Was willst Du denn hören? Jede Sekunde, die sich derzeit in D aufhält, ist eine Straftat. Das lässt sich nur mit dem Gang zur ABH und nur für die Zukunft regeln. Eine Abschiebung erscheint jedenfalls kurzfristig nicht möglich, also wird sie erstmal wieder eine Duldung kriegen (vielleicht für 2 Wochen, vielleicht für 4, vielleicht auch etwas länger). Und so wird das immer weiter gehen, bis sich etwas Fundamentales ändert.

Bzgl. Heirat: Heirat erfordert zuvor eine Einschaltung des Standesamtes und dort die Vorlage eines Passes (und noch ein paar weitere Dokumente). Bei einem ausländischen Pass wird das Standesamt ggf. wissen wollen, wie der ausländerrechtliche Status aussieht (AE/Duldung...) - wenn dann in einer Duldung Namensabweichungen vorliegen oder ein Hinweis auf "Passlosigkeit" dann wird das Standesamt den Pass voraussichtlich einziehen und die ABH kontaktieren. Das wird also im Normalfall nicht funktionieren. (Ich hatte ein paar Fälle begleitet, in denen die Heirat unter solchen Umständen doch geklappt hat (Stichwort: Beitrittserklärung), aber das geht eigentlich nur mit professioneller Unterstützung, mit nervenstarken und geschickten Verlobten und einem noch immer gültigen (alten) Reisepass, der noch in China ausgestellt wurde - ist also eine echte Rarität).

Realistisch ist daher: A1-Test ablegen, Pass beschaffen (und Heiratsdokumente), freiwillige Ausreise mit GÜB und dann Heirat/Visum bzw. Visum/Heirat.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
pino
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr illegal in Deutschland
Antwort #4 - 14.03.2015 um 14:06:04
 
Nochmals besten Dank, Muleta!

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sollte ihr Freund wohl, wenn überhaupt, nur als normale Begleitperson zur ABH mitgehen und von Eheabsichten nichts sagen.
Ihr versteckter, chinesischer Pass wurde übrigens 2012 in Rom ausgestellt (wieso, weiß ich nicht) und hat bis 2022 Gültigkeit. 

Noch ein Punkt, der vielleicht naiv ist (für mich ist das alles Neuland): Da wir gerade in unserer Firma Chinesen als feste Mitarbeiter fürs Büro suchen, und die Dame intelligent und gebildet ist (soweit ich das beurteilen kann), hätte es wohl keinen Sinn, für diesen Fall bei der ABH um eine befristete Arbeitserlaubnis zu bitten und somit auch ihre Lage zu entschärfen, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr illegal in Deutschland
Antwort #5 - 14.03.2015 um 14:42:04
 
pino schrieb am 14.03.2015 um 14:06:04:
Noch ein Punkt, der vielleicht naiv ist (für mich ist das alles Neuland): Da wir gerade in unserer Firma Chinesen als feste Mitarbeiter fürs Büro suchen, und die Dame intelligent und gebildet ist (soweit ich das beurteilen kann), hätte es wohl keinen Sinn, für diesen Fall bei der ABH um eine befristete Arbeitserlaubnis zu bitten und somit auch ihre Lage zu entschärfen, oder? 



Hallo,

ohne Dir zu nahe treten zu wollen - ja, das ist naiv und hat keinen Sinn. Sie ist hier unerlaubt aufhältig und ausreisepflichtig. 0 Chance auf eine Erlaubnis, zu arbeiten. "Entschärft" auch nichts.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
pino
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr illegal in Deutschland
Antwort #6 - 14.03.2015 um 16:35:37
 
T.P.2013 schrieb am 14.03.2015 um 14:42:04:
ohne Dir zu nahe treten zu wollen - ja, das ist naiv und hat keinen Sinn.


Kein Problem; ich dachte es mir ja auch schon, war mir aber nicht sicher. Danke für die Info!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pino
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr illegal in Deutschland
Antwort #7 - 01.04.2015 um 10:53:05
 
Muleta schrieb am 14.03.2015 um 11:15:36:
da wohl keine für eine Abschiebung erforderlichen Papiere vorliegen und auch wahrscheinlich nicht absehbar erhalten werden können, muss die ABH wieder dulden - was soll sie denn sonst tun? Einfach wegschicken darf sie nicht...
....Eine Abschiebung erscheint jedenfalls kurzfristig nicht möglich, also wird sie erstmal wieder eine Duldung kriegen (vielleicht für 2 Wochen, vielleicht für 4, vielleicht auch etwas länger). Und so wird das immer weiter gehen, bis sich etwas Fundamentales ändert. 

Das bedeutet letztendlich, dass sie hier so weiter rumwursteln kann wie bisher, ohne Angst haben zu müssen, in ein Flugzeug nach China gesetzt zu werden??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr illegal in Deutschland
Antwort #8 - 01.04.2015 um 11:30:51
 
pino schrieb am 01.04.2015 um 10:53:05:
Das bedeutet letztendlich, dass sie hier so weiter rumwursteln kann wie bisher, ohne Angst haben zu müssen, in ein Flugzeug nach China gesetzt zu werden??

Naja, sie kann ein Strafverfahren bekommen, das könnte unangenehm werden. Zudem könnte bei einer Hausdurchsuchung auch der versteckte Pass gefunden werden. Und ob Ihre Identität nicht feststellbar ist, ist da Geburtsdatum und Name angegeben wurden ist ja auch nicht klar.
Muleta schrieb am 14.03.2015 um 11:15:36:
Nach meiner Erinnerung haben die Chinesen schlichtweg keine Lust auf Rücknahme ihrer illegal in D lebenden Landsleute. Aber das kann im Einzelfall auch wieder anders aussehen. 

Soetwas kann sich jederzeit ändern.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pino
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr illegal in Deutschland
Antwort #9 - 07.04.2015 um 12:40:47
 
Hallo nochmal!
Da ich geschäftlich in Italien war, habe ich mich dort von einem Anwalt für Ausländerrecht beraten lassen. Vielleicht interessiert es hier ja den Ein oder Anderen, dass die rechtliche Handhabung in Italien anscheinend sehr unterschiedlich zu der in Deutschland ist. So wurde mir u.a. gesagt,
1. Man kann als "illegaler Ausländer" (d.h. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis) mit einem gültigen Pass aus Italien problemlos ausfliegen (d.h. ohne GÜB oder ähnliche Ausreisedokumente) und auch wieder, z.B. mit einem Touristenvisum, wieder zurückkommen. Solange in Deutschland keine Straftat und auch keine Aufforderung zur Ausreise vorliegt, besteht zwischen den beiden Ländern kein Datenaustausch. Da in diesem Fall in Deutschland die Fingerabdrücke gnommen wurden, ist eine Wiedereinreise in Deutschland natürlich nicht möglich.
2. In Italien kann ein sich illegal aufhaltender Ausländer (einen Italiener) heiraten, ohne dabei vorher, in diesem Fall nach China zurück zu müssen oder, wie hier für Deutschland geschrieben wurde, bei Vorzeigen des gültigen Reisepasses Angst haben muß, von der Ausländerbehörde Schwierigkeiten zu bekommen.
3. Ausweisungen gibt es dort nur nach Straftaten (Diebstahl, Drogenhandel etc.). Illegaler Aufenhalt war unter Berlusconi und der rechten Lega Nord eine Straftat; nun ist es nur noch eine Ordnungswidrigkeit.

Nagelt mich nicht fest - es ist halt das, was mir ein recht bekannter Mailänder Anwalt gesagt hat.
Er meinte hierzu noch "Das Problem hat sich eigentlich gelöst, wenn sie hier einen Italiener heiratet."

Erstaunlich, wie unterschiedlich solche Dinge in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU gehandhabt werden!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Obst88
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 413

NDS, Niedersachsen, Germany
NDS
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr illegal in Deutschland
Antwort #10 - 07.04.2015 um 18:23:05
 
pino schrieb am 07.04.2015 um 12:40:47:
Das Problem hat sich eigentlich gelöst, wenn sie hier einen Italiener heiratet.


Das wäre dann eine Scheinehe, welche auch in Italien nicht legal sind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coppa
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

beograd, Albania
beograd
Albania

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr illegal in Deutschland
Antwort #11 - 06.10.2015 um 22:07:10
 
Hallo können Sie vielleicht schreiben was die beiden gemacht haben und wie es ausgegangen ist mfg.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.957
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr illegal in Deutschland
Antwort #12 - 08.10.2015 um 20:30:29
 
Der TS war zuletzt vor 6 Monaten am 08.04.2015 um 11:35:54 online, da wird keine Antwort mehr kommen...

geschlossen

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema