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Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes (Gelesen: 39.213 mal)
Themen Beschreibung: Frage zum erhalt des Visum
Daylight
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12.03.2015 um 13:29:36
 
Hallo Community,

Meine kurze Geschichte :
Ich bin vietname mit Deutschen Pass, ich habe diesen Jahr meine Frau in Vietnam geheiratet, nun jetzt haben wir auch einen Heiratsurkunde bekommen (wurde auch schon übersetzt und geglaubigt - Volkskomitee )
Im Februar wurde sie schwanger von meiner seite aus.
Am ende April wird sie die Prüfung von Goethe-Instituts machen (Ich hoffe dass sie den Prüfung schafft Augenrollen )
Also erhält sie wahrscheinlich 2 wochen später nach der Prüfung ihren A1 Schein also anfang Mai .
Und am 24.05.15 hat sie einen Termin bei Deutschen Botschaft in Ha Noi um  Familienzusammenführung abzugeben (so war es eigl. gedacht)

Seit 2 tagen habe ich gehört dass Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes gibt .

Im ende Mai wäre sie 5 Monate schwanger und ich dass sie in Deutschland unsere Kind gebärt.

Welche Methode wäre besser : Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes

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Antwort #1 - 12.03.2015 um 14:18:39
 
Hallo,

da die Botschaft selbst die Bearbeitungszeit für "normale Visa" im Rahmen der FzF mit 8-12 Wochen angibt, könnte Deine Frau zum Erteilungszeitpunkt im 8. Monat schwanger sein. Das hieße, dass Fluggesellschaften normalerweise deshalb die Beförderung ablehnen könnten.

Beim Visum zur Geburt eines deutschen Kindes sind die Behörden (AV + ABH) zur beschleunigten Bearbeitung angehalten, um den Zuzug der Mutter zwecks Geburt des Kindes in etwa zum 7. Schwangerschaftsmonat zu ermöglichen.

Insofern hielte ich die 2. Variante wegen der Zeitfrage für sinnvoller.
Beachte dabei nur, dass Ihr bis zum Termin die dafür  erforderlichen Unterlagen organisiert.

Gruß
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Daylight
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Antwort #2 - 12.03.2015 um 14:55:53
 
Danke für die Infomationen T.P.2013 ,

Wie ist die Gesetzlage zwischen Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes wenn meine Frau in Deutschland lebt. Also angenommen meine Frau gebärt das kind in Deutschland ist die dann automatisch Deutsch ?

Diesen Antrag habe ich nirgendswo gesehen bzw. die wird nicht angeboten http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/07-Visainformationen/Visa__langfri...

-----------------

Wenn ich die 2. Variante benutze benötige ich also nur :
- Nachweis der Schwangerschaft
-Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des deutschen 

weil - Nachweis der Vaterschaft  bräuchte ich ja nicht?
Wenn ja , haben wir die Heiratsurkunde der werdenden Eltern
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Antwort #3 - 12.03.2015 um 15:17:02
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 14:55:53:
Wie ist die Gesetzlage zwischen Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes wenn meine Frau in Deutschland lebt. Also angenommen meine Frau gebärt das kind in Deutschland ist die dann automatisch Deutsch ?
Es ist irrelevant wo dein Frau das Kind gebärt. Das Kind ist in jedem Fall deutsch, deine Frau bleibt Ausländerin.

Daylight schrieb am 12.03.2015 um 14:55:53:
Diesen Antrag habe ich nirgendswo gesehen bzw. die wird nicht angeboten http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/07-Visainformationen/Visa__langfri...

-----------------

Wenn ich die 2. Variante benutze benötige ich also nur :
- Nachweis der Schwangerschaft
-Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des deutschen 

weil - Nachweis der Vaterschaft  bräuchte ich ja nicht?
Wenn ja , haben wir die Heiratsurkunde der werdenden Eltern
Was meinst du damit, dass der Antrag nicht angeboten wird? Findest du kein passendes Formular?
Es könnte sein, dass eine Urkundenprüfung verlangt wird, weil die Behörde an der Echtheit der Heiratsurkunde zweifelt.
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Antwort #4 - 12.03.2015 um 15:29:35
 
Alacrity schrieb am 12.03.2015 um 15:17:02:
Was meinst du damit, dass der Antrag nicht angeboten wird? Findest du kein passendes Formular?


Genau . Ich habe nur diesen Fomular gesehen : Antrag auf Erteilung eines Langzeitvisums (nationales Visum)

Alacrity schrieb am 12.03.2015 um 15:17:02:
Es könnte sein, dass eine Urkundenprüfung verlangt wird, weil die Behörde an der Echtheit der Heiratsurkunde zweifelt. 


das wäre bei Familienzusammenführung genau das gleiche?!
deswegen möchten wir versuchen eine Vorabzustimmung zu machen
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Antwort #5 - 12.03.2015 um 15:42:20
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 15:29:35:
Antrag auf Erteilung eines Langzeitvisums (nationales Visum)


Das ist das richtige Formular.
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Antwort #6 - 12.03.2015 um 16:08:36
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 15:29:35:
das wäre bei Familienzusammenführung genau das gleiche?!


Ja, wäre es.

Zitat:
deswegen möchten wir versuchen eine Vorabzustimmung zu machen 


Veruchen bei Deiner ABH kannst Du es. Da die Chancen m.E. nicht riesig sind, vergiss dabei aber nicht, den regulären Prozess ohne unnötigen Verzug zu betreiben.

Gruß
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Antwort #7 - 12.03.2015 um 16:49:06
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 14:55:53:
Nachweis der Schwangerschaft


mit voraussichtlichen Geburtsdatuum.

Damit das Konsulat auch wieß, das die Sache dringlich werden kann.
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Antwort #8 - 12.03.2015 um 17:13:59
 
Aras schrieb am 12.03.2015 um 15:42:20:
Daylight schrieb am Heute um 15:29:35:
Antrag auf Erteilung eines Langzeitvisums (nationales Visum)


Das ist das richtige Formular. 


Da gibt keine Optionen welches ich auswählen kann also : Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes

es ist schwierig  Visum zur Geburt  zu wählen , weil kaum einer bescheid bescheid wie die Sache verläuft.
Oder sollte man beim Termin in der Botschaft sagen dass man Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes braucht...  hä?

grisu1000 schrieb am 12.03.2015 um 16:49:06:
mit voraussichtlichen Geburtsdatuum.

Damit das Konsulat auch wieß, das die Sache dringlich werden kann. 


Wir haben mal Ultraschall gemacht in Vietnam , da gibts bilder und monate/wochen und mögl. Geburtstermin.
würde es auch passen ? Ok , ist auch ein Arzt der nur auf Schwangere Frauen sich kontrenziert hat  Augenrollen
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Antwort #9 - 12.03.2015 um 17:21:41
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 17:13:59:
es ist schwierigVisum zur Geburtzu wählen , weil kaum einer bescheid bescheid wie die Sache verläuft.


die Botschaft sollte das aber wissen, in jedem Fall sollte sie darauf hinweisen, dass dieser Antrag naturgemäss noch beschieden werden muss, solange sie fliegen darf.
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Antwort #10 - 12.03.2015 um 17:23:36
 
Sie sollte einfach ins Formular eintragen, dass sie als künftige Mutter eines deutschen Kindes rechtzeitig zur Geburt in Deutschland sein will. Das kann sie nicht ankreuzen, das muss sie eintragen.

Und dann nimmt sie mit, was das belegt:
- Kind durch Schwangerschaftsnachweis
- deutsches Kind durch Heiratsurkunde.
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Antwort #11 - 12.03.2015 um 17:26:22
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 17:13:59:
Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes 


Das fällt beides unter dem Punkt "Familiennachzug" zusammengefasst. Das muss angekreuzt werden.

Daylight schrieb am 12.03.2015 um 17:13:59:
es ist schwierig  Visum zur Geburt  zu wählen , weil kaum einer bescheid bescheid wie die Sache verläuft.


Also hier im Forum ist es bekannt.

Daylight schrieb am 12.03.2015 um 17:13:59:
Oder sollte man beim Termin in der Botschaft sagen dass man Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes braucht... 


Man sagt:
"Ich bin verheiratet mit einem Deutschen. Ich bin schwanger. Ich möchte in Deutschland zusammen mit meinem Ehemann leben. Unser gemeinsames Kind soll in Deutschland geboren werden. Hier ist die Eheurkunde. Hier ist mein A1 Zertifikat. Hier sind Ultraschall-Bilder und der Mutterpass (oder sonstige Bescheinigung vom Arzt). Hier ist mein Schwangerschaftsbauch."

Vielleicht sollte man ggf. eine deutsche Vaterschaftsanerkennung machen, falls die Urkundenüberprüfung zu lange dauern würde. Hier ggf. schon im Vorfeld mit der Botschaft in Kontakt treten um die Sache zu klären.
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Antwort #12 - 12.03.2015 um 17:34:57
 
Aras schrieb am 12.03.2015 um 17:26:22:
Man sagt:
"Ich bin verheiratet mit einem Deutschen. Ich bin schwanger. Ich möchte in Deutschland zusammen mit meinem Ehemann leben. Unser gemeinsames Kind soll in Deutschland geboren werden. Hier ist die Eheurkunde. Hier ist mein A1 Zertifikat. Hier sind Ultraschall-Bilder und der Mutterpass (oder sonstige Bescheinigung vom Arzt). Hier ist mein Schwangerschaftsbauch."


Kleine Ergänzung: Das A1-Zertifikat kann man weglassen, das ist nicht vorgeschrieben.
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Antwort #13 - 12.03.2015 um 17:45:00
 
Aras schrieb am 12.03.2015 um 17:26:22:
Vielleicht sollte man ggf. eine deutsche Vaterschaftsanerkennung machen, falls die Urkundenüberprüfung zu lange dauern würde.


Nun, ich möchte dass sie hier in Deutschland gebärt...

Aras schrieb am 12.03.2015 um 17:26:22:
Hier ggf. schon im Vorfeld mit der Botschaft in Kontakt treten um die Sache zu klären. 



ich habe miterlebt dass man ohne termin garnicht mit deren reden kann bzw. in die botschaft rein kann
sollte man meine frau mit telefon nachfragen.

Nun ist egal, sicher ist sicher meine Frau wird trotzdem A1 Zerfikat machen auch wenn man das garnicht braucht.
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Antwort #14 - 12.03.2015 um 17:46:28
 
Dann wende dich am Besten an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes
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Antwort #15 - 12.03.2015 um 18:06:23
 
Aras schrieb am 12.03.2015 um 17:46:28:
Dann wende dich am Besten an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes 


Weiß nicht mal ob sowas in Vietnam gibt^^
Ich habe ebend eine Email an die Botschaft geschickt und meine schilde erklärt . mal schauen
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Antwort #16 - 12.03.2015 um 18:07:49
 
Daylight schrieb am 12.03.2015 um 18:06:23:
Weiß nicht mal ob sowas in Vietnam gibt^^


Lebst du derzeit in Vietnam oder in Deutschland?

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Krisenreaktionszentrum/Buergerservice/Bue...
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Antwort #17 - 12.03.2015 um 18:15:42
 
Ich wohne in Deutschland , also soll ich da meine wissenlücke an Auswärtigen Amtes  holen , meinst du ?
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Antwort #18 - 12.03.2015 um 18:17:55
 
Das nicht. Aber wenn die Botschaft sagen wir mal in 3-5 Werktagen nicht reagiert, dann solltest du dich eben an den Bürgerservice wenden. Berlin ist näher als Ho-Chi-Min-Stadt.
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Antwort #19 - 13.03.2015 um 10:53:54
 
Ich habe gestern die Botschaft meine Schilde geschildert und sie schicken eine Automatische Antwort zurück  Lippen versiegelt unentschlossen

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Frau muss einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Familiennachzugsstellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite. Dort finden Sie auch den Link zu unserem Online-Terminvergabesystem, über das sich jeder Antragsteller einen Termin zur Antragsabgabe buchen muss.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Visa-Team der deutschen Botschaft Hanoi
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Antwort #20 - 13.03.2015 um 11:19:22
 
Dann schreib mal an den Bürgerservice.
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Antwort #21 - 13.03.2015 um 17:02:05
 
Gibt einen einen Muster-Text , was meine Frau in der Vietnamesen Botschaft sagen muss , damit die Botschaft es versteht?

z.b: Ihr Name , geburtstag datum , will gerne Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes etc.

Unterschrift.
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Antwort #22 - 13.03.2015 um 17:06:17
 
Daylight schrieb am 13.03.2015 um 17:02:05:
Gibt einen einen Muster-Text , was meine Frau in der Vietnamesen Botschaft sagen muss , damit die Botschaft es versteht?

z.b: Ihr Name , geburtstag datum , will gerne Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes etc.

Unterschrift.


Sie sollte keinen fremden Mustertext verlesen. Sie sollte einfach nur die Wahrheit sagen, das nützt ihr viel mehr als alle Internet-Tipps.

Falls sie etwas vergisst, wird kurz nachgefragt, und fertig.
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Antwort #23 - 13.03.2015 um 17:31:48
 
nun sie lernt zwar deutsch aber mit A1 ist die sprachkenntnisse gleich fast Null .
A1 ist nur grundlendige kenntnisse wie Begrüßen oder einkaufen gehen  Laut lachend
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Antwort #24 - 13.03.2015 um 18:31:45
 
Die Angestellten der Botschaft sind Vietnamesen, das wird schon gehen. Die sprechen vielleicht etwas besser Deutsch, werden sich aber auch lieber in ihrer Muttersprache mit der Antragstellerin unterhalten.
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Antwort #25 - 15.03.2015 um 18:14:19
 
Ich habe gehört dass ABH zu deutschen eine Einkommen nachweiß benötigt ?
Da ich momentan , arbeit suche und bin gerade ALG II Griesgrämig

Ich wohne gerade bei 3 Zimmer Wohnung von Mutters , wurde der Mietvertrag nicht gehen ?

Achja : Ich entscheide mich doch für  Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes ,damit es zeitlich für meine frau und kind passt
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Antwort #26 - 15.03.2015 um 18:24:15
 
Daylight schrieb am 15.03.2015 um 18:14:19:
Ich habe gehört dass ABH zu deutschen eine Einkommen nachweiß benötigt ?


Kann nicht sein. Du hast ja hier alle Antworten erhalten und hast es überhaupt nicht nötig, bei dummen Gerüchten hinzuhören.


Zitat:
Da ich momentan , arbeit suche und bin gerade ALG II Griesgrämig

Ich wohne gerade bei 3 Zimmer Wohnung von Mutters , wurde der Mietvertrag nicht gehen ?

Achja : Ich entscheide mich doch für  Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes ,damit es zeitlich für meine frau und kind passt


Also reist die Frau gar nicht zu Dir, sondern zum ungeborenen Kind.

Die Botschaft müsste, wenn sie Deinen Gerüchten glauben sollte, das ungeborene Baby nach einem Gehaltsnachweis fragen...

Es gilt, was oben steht: Die Frau benötigt einen Nachweis über die Schwangerschaft und muss durch Hieratsurkunde nachweisen, dass das Baby durch Dich deutsch wird.

Und falls Du nochmal was hörst, kannst Du einfach sagen: "Ich informiere mich im Forum von info4alien und bin auf Gerüchte nicht angewiesen."
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Antwort #27 - 15.03.2015 um 18:40:05
 
wo ist der unterschied zwischen Ausländer und Deutschen wegen Einkommen?
Weil letztendlich wenn Frau angekommen ist, muss der leben "gesichert" sein? (kleidung,essen etc...)
Ich bin sehr unsicher was ABH betrifft, wer weiß wenn dir hören dass ich ALG II besitze dauert es noch eine weile wegen ertrag von Visum.  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #28 - 15.03.2015 um 18:58:25
 
Das Kind, zu dem die Frau reist, bekommt ja kein ALG-II.

Lass Dich doch nicht von irgend welchen Idioten verrückt machen.

Wenn ein Ausländer zu einer Ausländerin ziehen will, und beide wollen in Deutschland leben, dann geht das nur, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist.

Aber hier will eine Mutter zu ihrem deutschen Kind. Da kann das Kind gar keine Wohnung nachweisen. Du bist nur beteiligt, weil sich von Dir die Staatsangehörigkeit des Kindes ableitet. Aber auch, wenn Ihr Euch trennen solltet (es gibt ja auch Schwagerschaften im Tourismus, also ohne dass die beiden zusammenleben wollen), bekommt die Frau das Visum. Sie bekommt dann eben ab der Geburt selbst auch ALG-II, und das deutsche Baby bekommt auch ALG-II. Aber es sind Deutsche in Deutschland und die Mutter eines Deutschen. Da kann es solche Bedingungen, wie sie für Ausländer in Deutschland gelten, gar nicht geben.
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Antwort #29 - 15.03.2015 um 22:55:30
 
Hilfe bei Antrag : ...

Sinnvoll wäre doch Sontiges ankreuzung und Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes reinschreiben oder?

oder Sontiges und Familiennachzug

------------

...

Was kommt da rein? Ich verstehst garnicht , kann es sein sowas wie Personalausweiß-nr ?
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Antwort #30 - 15.03.2015 um 22:58:24
 
Daylight schrieb am 15.03.2015 um 22:55:30:
Sinnvoll wäre doch Sontiges ankreuzung und Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes reinschreiben oder?


RichtigDaylight schrieb am 15.03.2015 um 22:55:30:
Was kommt da rein?


Nichts. Freilassen.
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Antwort #31 - 15.03.2015 um 23:06:04
 
warum? es geht doch darum dass meine Frau mit den kind nach deutschland kommt und nicht Familienzusammenführung.
das sind zwei verschiedene wege bzw. führt das gleiche aber dauert lange als visa zur geburt
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Antwort #32 - 15.03.2015 um 23:53:46
 
Es ist ein Formular. Machs dir Net zu kompliziert.
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Antwort #33 - 16.03.2015 um 10:28:03
 
Deine Frau weiß doch, worum es geht. Das kann sie sagen, und dann sieht jemand das Formular kurz durch und schreibt es notfalls irgendwo an den Rand. Platz ist doch genug.
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Antwort #34 - 16.03.2015 um 12:41:44
 
reinhard schrieb am 16.03.2015 um 10:28:03:
Deine Frau weiß doch, worum es geht. Das kann sie sagen, und dann sieht jemand das Formular kurz durch und schreibt es notfalls irgendwo an den Rand. Platz ist doch genug. 


Ich würde es reinschreiben, einschl. voraussichtlicher Geburtstermin oder das ganze als Begleitschreiben mitgeben. Ansonsten versteht die Ortskraft nicht genau das was die Frau sagt (ggf. Kommunikationsproblem) und plötzlich ist es ein normaler Antrag auf FZF zum Ehegatten.
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Antwort #35 - 16.03.2015 um 14:35:24
 
okay, Ich werde sie sagen dass die auf den Antrag aufschreiben soll

--

Ich habe mal auswaertiges-amt per e-mail angeschrieben die habe mir zurück geschrieben :

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes, die der Botschaft zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde.

Aufgrund einer Stornierung kann ich Ihrer Frau einen Termin zur Antragsabgabe am 28.03.2015 anbieten. Bitte lassen teilen Sie mir hierzu ihren vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Passnummer Ihrer Frau mit.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Sollte ich das angebot annehmen ?
Weil meine Frau am 20.05.2015 einen termin hat!

Wir beantragen ja  Visum zur Geburt dt Kind also wird kein A1 benötigt.
Weil sie erst anfang Mai erst den Zerfikat von Goethe bekommt.

Wir haben alle unterladen :
-     Nachweis der Schwangerschaft  (wird dann von arzt ausgefüllt)

-     Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des deutschen  ( Keine Ahnung ob man in Deutschland braucht oder bzw. in Vietnam )

-     Nachweis der Vaterschaft
durch
a) die Heiratsurkunde  ( Die ist Beglaubigt und Übersetzt )

fehlt doch einige Dokumente? Ich habe bei der seite der Amt durchgelesen -- http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/06-stpe/visa/dokumente/d-fam...

Bitte um hilfe
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Antwort #36 - 16.03.2015 um 14:40:55
 
Du solltest Deine Frau fragen, ob sie am 28. März das Visum beantragen will. Wenn sie das will, schicke die Daten noch heute an das Auswärtige Amt. Dann habt Ihr einen Termin noch in diesem Monat.

Sie muss dann den Schwangerschaftsnachweis mitbringen. Falls was fehlt, z.B. Meldebescheinigung von Dir, soll sie einfach sagen, dass Du das direkt nach Ostern bei Deiner Ausländerbehörde einreichen wirst. Das geht auch per Post.
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Antwort #37 - 16.03.2015 um 15:59:35
 
Daylight schrieb am 16.03.2015 um 14:35:24:
ehlt doch einige Dokumente? Ich habe bei der seite der Amt durchgelesen -


Warum nimmst du die Merkblätter des russischen Konsulates?
Die Merkblätter in Hanoi:
http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/07-Visainformationen/Visa__langfri...

reinhard schrieb am 16.03.2015 um 14:40:55:
Falls was fehlt, z.B. Meldebescheinigung von Dir, soll sie einfach sagen, dass Du das direkt nach Ostern bei Deiner Ausländerbehörde einreichen wirst. Das geht auch per Post. 


Und die ABH sendet dann mit Behördenpost nach Hanoi? Mit x-Wochen Zeitverzug.

Um hier unnötigen Zeitverzug zu vermeiden würde ich die Dokumente in DEU schnellstmöglich besorgen, und als Kopie per e-Mail an die Ehefrau senden. Die kann sie dann Ausdrucken und ggf. sagen das sie die Orginale nachreicht.

Um ggf. unnötigen Stress zu vermeiden sollte man überlegen das ganze per Kurierdienst zu senden. Das kostet Geld, ja, aber ihr wollt ja auch ein schnelles Verfahren.
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Antwort #38 - 16.03.2015 um 16:02:03
 
grisu1000 schrieb am 16.03.2015 um 15:59:35:
Und die ABH sendet dann mit Behördenpost nach Hanoi? Mit x-Wochen Zeitverzug.


Nein, die ABH behält ja die Akte und schickt nur die Zustimmung zum Visum per Mail nach Hanoi.

Dauert eine Millisekunde, keine Sorge.
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Antwort #39 - 16.03.2015 um 17:29:31
 
grisu1000 schrieb am 16.03.2015 um 15:59:35:
Warum nimmst du die Merkblätter des russischen Konsulates?
Die Merkblätter in Hanoi:
http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/07-Visainformationen/Visa__langfri....


Danke für den Hinweiß , aber da sind nur Merkblätter für Familienzusammenführung bzw. Familiennachzug - da forden sie A1 etc.

Ich hoffe bei Visa geburt dt. Kind ist es anders und leichter zu hand haben.
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Antwort #40 - 16.03.2015 um 17:40:15
 
Visum zur Geburt ist genauso, nur A1 kann weggelassen werden.

Und es gibt keine Scheinehe-Überprüfung, weil es mit Kissen unter der Jacke sowieso nicht klappt, sondern nur mit ärztlicher Bescheinigung.

Und es geht schneller, weil die Behörde darauf achtet, dass die Mutter noch fliegen kann. Voraussetzung ist die rechtzeitige Antragstellung, aber den Termin hast Du ja hoffentlich heute geregelt, bevor jemand anderes ihn bekommt.
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Antwort #41 - 16.03.2015 um 17:40:27
 
Daylight schrieb am 16.03.2015 um 17:29:31:
Danke für den Hinweiß , aber da sind nur Merkblätter für Familienzusammenführung bzw. Familiennachzug - da forden sie A1 etc.

Ich hoffe bei Visa geburt dt. Kind ist es anders und leichter zu hand haben. 


Kein A1 notwendig,
aber wichtig das z.B gewisse Papiere übersetzt und beglaubigt vorgelegt werden müssen. Das ist durchaus von Konsulat zu Konsulat verschieden, da RUS z.B. andere Meldepapiere als Vietnam hat.
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Antwort #42 - 16.03.2015 um 19:15:07
 
Sie sind momentan 10 Woche (fast ca. 3 Monate) Schwanger, ich habe ihr gesagt dass sie morgen zum arzt geht und blatt holt (welche woche und gebärttermin = geburtstag von kind)

reinhard schrieb am 16.03.2015 um 17:40:15:
Voraussetzung ist die rechtzeitige Antragstellung


Ja , deswegen habe ich mich heute so gefreut weil ende März ist ja perfekt. Weil wir genug zeit haben um zu warten wielange die Behörden da arbeiten. Und nicht sonst ab 20.05 , da wäre der zeitraum zu kurz und mit dicken bauch zu fliegen ist nicht tortur  Durchgedreht

grisu1000 schrieb am 16.03.2015 um 17:40:27:
aber wichtig das z.B gewisse Papiere übersetzt und beglaubigt vorgelegt werden müssen.


Ich werde auch das  Nachweis der Schwangerschaft beglaubigen lassen und übersetzen , sicher ist sicher  Zwinkernd man man in vietnam zu leben ist wohl eine qual , alles muss man beglaubigen lassen und in deutschland nur eine KOPIE braucht
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Antwort #43 - 16.03.2015 um 19:41:11
 
...

Punkt 12. und 13.  Welche daten sollte man eingeben ?
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Antwort #44 - 16.03.2015 um 19:49:49
 
12. von Wunschdatum bis unbefristet
13. freilassen
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Antwort #45 - 17.03.2015 um 10:37:32
 
Meine Frau hat bei der Botschaft angerufen und nachgefragt welche Dokumente sie benötigen für Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes.
Aber die haben stumpf geanwortet , dass es merkblatt auf der webseite gibt und sie bräuchte A1

okay dass waren bestimmt vietnemesen , der geanwortet habt.

Beispielweise : Sie geht zu dem Termin-Datum zur Botschaft , gibt den Formular ab und sagt : Ich beantrage Visum geburt dt Kindes
angenommen die kennen es garnicht  und schicken meine frau wieder weg, weil A1 Zerfikat noch nicht hat

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Antwort #46 - 17.03.2015 um 10:46:39
 
Ich glaub ich hab schonmal den Bürgerservice erwähnt?

Ich würde einfach mal beim Bürgerservice anrufen und das Thema besprechen. Ggf, um eine Ansprechperson bitten, die während der Antragsabgabe durch deine Frau auch erreichbar ist. Und deiner Frau sagst du, dass sie sich sofort melden soll, falls ihr Antrag nicht angenommen wird oder sonstige Probleme auftreten.
Falls es zu Problemen kommt, soll sie dann in der Nähe der Botschaft bleiben. Du rufst die Ansprechperson an, und die Person kann sich direkt mit der Botschaft in Verbindung setzen und direkt eingreifen.

Aber da muss man sich schon mit dem Bürgerservice in Verbindung setzen und die Möglichkeiten besprechen.

Oder du bleibst dabei dich mit den Ortskräften rumzuärgern und nach dem möglichen platzen des Termins einen neuen Termin in paar Monaten vereinbaren zu müssen.
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Antwort #47 - 17.03.2015 um 12:34:47
 
Ich habe heute Bürgerservice angerufen und meine schilde erklärt.
letztendlich sollte ich eine E-mail an Bürgerservice senden , Bürgerservice leitet an dt Botschaft in ha noi weiter .
Ich hoffe es bringt was, sonst bin ich verzweifelt .

Aras schrieb am 17.03.2015 um 10:46:39:
Und deiner Frau sagst du, dass sie sich sofort melden soll, falls ihr Antrag nicht angenommen wird oder sonstige Probleme auftreten. 


in der dt botschaft in hanoi werden die handy nach der eingangstür in fächer gepackt, dann müsste meine frau wenn es probiere gibt raus und gehen und ihr handy holen  Laut lachend  Ärgerlich

Aras schrieb am 17.03.2015 um 10:46:39:
Du rufst die Ansprechperson an, und die Person kann sich direkt mit der Botschaft in Verbindung setzen und direkt eingreifen. 


würde nicht funktionieren da die zeitverschiebung , 9-10 uhr in vietnam ist 3-4 nachts in DE .  Augenrollen
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Antwort #48 - 17.03.2015 um 13:22:48
 
Daylight schrieb am 17.03.2015 um 12:34:47:
in der dt botschaft in hanoi werden die handy nach der eingangstür in fächer gepackt, dann müsste meine frau wenn es probiere gibt raus und gehen und ihr handy holen 


Ja, darauf läuft es hinaus.

Daylight schrieb am 17.03.2015 um 12:34:47:
würde nicht funktionieren da die zeitverschiebung , 9-10 uhr in vietnam ist 3-4 nachts in DE .  


Ansprechpartner in der Botschaft?

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Antwort #49 - 17.03.2015 um 13:50:50
 
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Muss ich dass ausfüllen ? Weil meine frau ist vietnamese
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Antwort #50 - 17.03.2015 um 20:02:37
 
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #51 - 18.03.2015 um 09:46:27
 
Die dt. Botschaft hat mich per e-mail angeschrieben :

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

Sie hatten sich ja zwischenzeitlich nochmals an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes gewandt, der Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die Botschaft weitergeleitet hat.


Wenn die Übersiedlung nach Deutschland geplant ist, sie also nach der Geburt nicht nach Vietnam zurückkehren wollen, muss Ihre Frau in jedem Fall einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Familiennachzugs stellen.

Wenn Ihre Frau einen Antrag auf Familienzusammenführung zum deutschen Ehemann, also zu Ihnen, stellt, muss sie einen Sprachnachweis der Stufe A1 vorlegen. Beim Nachzug zum deutschen Kind entfällt diese Notwendigkeit, es muss also kein Sprachnachweis vorgelegt werden.

Ich hoffe, dass Ihre Fragen hiermit hinreichend beantwortet sind und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Wie ich es verstanden habe ist Familiennachzug bei mir falsch , sondern Familienzusammenführung + Geburt dt Kindes
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Antwort #52 - 18.03.2015 um 09:50:55
 
Familiennachzug und Familienzusammenführung ist das Gleiche. Die Begriffe sind synonym. Wir haben das glaube ich schon mehrfach hier geschrieben.
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Antwort #53 - 18.03.2015 um 09:56:17
 
okay, gut zu wissen.

Also bei den Formular was meine Frau abgibt , FZF müsste man garnicht hinschreiben?
Weil es geht ja um das ungeborene Kind und nicht meine Frau.
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Antwort #54 - 18.03.2015 um 10:17:55
 
Genau. Es ist der Zuzug einer Mutter zu ihrem deutschen Kind, gemeinsame Einreise zur Geburt in Deutschland. Du bist in diesem Verfahren nur indirekt beteiligt:
- Deine Vaterschaft klärt die Staatsangehörigkeit des Kindes
- Dein Mietvertrag klärt die künftige Meldeadresse der Mutter und damit die Zuständigkeit der Ausländerbehörde.
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Antwort #55 - 18.03.2015 um 10:18:13
 

der Familiennachzug geht zum Kind und nicht zum Ehemann

ich würde auf das Formular unter dem Kästchen einfach: "deutsches Baby am xx.xx.2015" schreiben.
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Antwort #56 - 18.03.2015 um 11:39:35
 
reinhard schrieb am 18.03.2015 um 10:17:55:
- Dein Mietvertrag klärt die künftige Meldeadresse der Mutter und damit die Zuständigkeit der Ausländerbehörde. 



Könnte ich erstmal meine alte adresse angeben?
Ich wollte kurz vor der einreise meiner frau , eine wohnung suchen und mieten (bei mir ist viele leere wohnungen)
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Antwort #57 - 18.03.2015 um 11:52:14
 
Solange es im gleichen Kreis ist, kein Problem. Ansonsten sollst du deinen jetzigen Wohnsitz angeben und nicht den in der Zukunft, obwohl du nicht mal weißt wo du wohnen würdest.
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Antwort #58 - 19.03.2015 um 10:38:06
 
B.Seitens der Referenzperson in Deutschland:
1. Formlose Einladung (zwecks, z.B. "Familiennachzug")      2. Beglaubigte Kopie des Reisepasses (alle Seiten, die Einträge enthalten, müssen kopiert          sein)

Muss man bei der Abgabe des formula auch abgeben?
Weil ich meine Reisepass nicht geglaubig habe
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Antwort #59 - 19.03.2015 um 14:17:22
 
Zitat:
  A. Seitens des Antragstellers:
1. Antragsformular (2-fach; auf der Botschaftswebseite unter
www.hanoi.diplo.de
erhältlich); das Formular ist auf deutsch oder englisch auszufüllen
2.
2 aktuelle
Passbilder mit
hellem Hintergrund, Frontalaufnahme
3. gültiger Reisepass des Antragstellers (der Pass muss von seinem I
nhaber
unterschrieben
sein);
4. Bei Familiennachzug von
Ehegatten
: Grundkenntnisse der deutschen Sprache
auf der
Kompetenzstufe A1 des vom Europarat erarbeiteten „Gemeinsamen Europäis
chen Referenzrahmens für
Sprachen“
– bitte beachten Sie
insoweit auch unser Infoblatt und das Infoblatt des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge

5.
vorbeglaubigte Urkunden
, die das Verwandtschaftsverhältnis belegen (z.B. Geburtsurkunde,
Heiratsurkunde, Scheidungsurteile von Vorehen).
Es sind Originale vorzulegen.
Hinweis:
Die Vorbeglaubigung der Urkunden durch die Konsularabteilung imvietnamesischen
Außenministerium muss sich auf den
Aussteller der Urkunde
(d.h. das ausstellende
Volkskomitee) beziehen

B. Seitens der Referenzperson in Deutschland:
1. Formlose Einladung (zwecks, z.B. "Familiennachzug")
2. Beglaubigte Kopie des Reisepasses (alle Seiten, die Einträge enthalt
en, müssen kopiert
sein)
3. ggfls. Scheidungsurteil von Vorehen im Falle des Ehegattennachzugs (Kopie)
4. Nachweis über Einkommen (aktuelle Verdienstbescheinigungen, mindestens 3 Monate
/
bei selbständig Tätigen auf der Grundlage der Jahresbilanz des Vorjahrs) und
ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag), sofern die Referenzperson nicht deut
scher
Staatsangehöriger ist

5. aktuelle Meldebescheinigung.


Ich bin mir gerade nicht sicher , also meine frau hat sogut alle Papiere fertig.

aber bei Punkt B : Seitens der Referenzperson in Deutschland
Meine Papiere habe in Vietnam nicht fertig gemacht bzw. müsste ich jetzt Formlose Einladung , Passport & Meldebescheinigung fertig machen und nach Vietnam schicken ?  Traurig
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Antwort #60 - 19.03.2015 um 20:01:21
 
Daylight schrieb am 19.03.2015 um 14:17:22:
Meine Papiere habe in Vietnam nicht fertig gemacht bzw. müsste ich jetzt Formlose Einladung , Passport & Meldebescheinigung fertig machen und nach Vietnam schicken ?


die Referenzperson ist eigentlich das ungebrene Kind.
Du kommst nur ins Spiel zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes.
und dafür genügt die Eheurkunde

allerdings wird es nicht schaden, die angefragte Einladung und die Kopien des RP zu schicken. Beglaubigen lassen kannst du das auf nahezu jeder Behörde.
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Antwort #61 - 19.03.2015 um 20:04:54
 
Notfalls soll sie darauf hinweisen, dass die Unterlagen an die Ausländerbehörde gehen und Du dort die Originale zeigen willst.

Aber Du bist eben nicht die Referenzperson, sondern nur verantwortlich für die Staatsangehörigkeit der Referenzperson und Wohnungsgeber der Referenzperson.
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Antwort #62 - 19.03.2015 um 21:17:21
 
Sorry für meine dringendheit, bin so verzweifelt ob die leute in der Botschaft kapieren dass man Visum zum ungeborene dt. kind betrangen kann!
Ich habe vorgestern dt. Bürgerservice angerufen und nach ungeborene kind nachgefragt weil es auf der seite nicht aufgeführt haben, sie hat schon lange gesucht aber könnte am ende nicht wirrklich beantworten.

oh man  weinend

---------------------------------

reinhard schrieb am 19.03.2015 um 20:04:54:
Notfalls soll sie darauf hinweisen, dass die Unterlagen an die Ausländerbehörde gehen und Du dort die Originale zeigen willst.


Mal schauen was die vietnamese mitarbeiter dazu sagen, die leben in der anderen welt als dt. beamte  Zunge

------------------------

Zitat:
Name : xxxx
Wohnsitz: xxx

Einladung

Hiermit lade ich Frau XXX , geburtstag , wohnhaft in xxx , Pass nr: Bxxxx ein.
Seit 12.02.2015 sind wir verheiratet und im Rahmen der Nachzug der ungeborene deutsche Kind in unseren gemeinsamen Wohnsitz - xxxx in Deutschladen nehmen und dauerhaft hier leben.
Mit freundlichem Gruß
xxx


Wäre diese Formlose Einladung ausreichend?  Durchgedreht
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Antwort #63 - 20.03.2015 um 19:02:43
 
erne schrieb am 19.03.2015 um 20:01:21:
allerdings wird es nicht schaden, die angefragte Einladung und die Kopien des RP zu schicken. Beglaubigen lassen kannst du das auf nahezu jeder Behörde. 



zu schicken , meinst du per Kurier/post oder per E-mail .
verstanden habe ich jetzt erstmal nicht
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Antwort #64 - 21.03.2015 um 10:48:14
 
Daylight schrieb am 20.03.2015 um 19:02:43:
zu schicken , meinst du per Kurier/post oder per E-mail 


da du offenbar dir sehr viele Gedanken machst: mach doch beides ... vielleicht kannst du dann besser schlafen
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Antwort #65 - 25.03.2015 um 17:31:59
 
Zitat:
-  Kopie des Passes oder Personalausweises des in Deutschland lebenden Elternteils und dessen Wohnortsnachweis bzw. Nachweis über den geplanten Wohnort.


Wohnortsnachweis =  aktuelle Meldebescheinigung oder ?
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Antwort #66 - 25.03.2015 um 17:50:35
 
u.a auch. Wobei die aktuelle Meldeadresse auf dem Personalausweis m.E. auch ausreichend ist.
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Antwort #67 - 25.03.2015 um 18:16:24
 
Okay, dann weiß ich bescheid

Nun ich habe meinen Passport kopie beglaubigen lassen deswegen auch Meldebescheinigung.

Wie gesagt da steht KOPIE und keine Orginale Kopie?!  Laut lachend

Weil meine frau die Beglaubige Kopie garnicht hat sondern nur eine Kopie  Augenrollen
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Antwort #68 - 25.03.2015 um 18:18:56
 
Die Unterlagen werden ja an die Ausländerbehörde geschickt.

Deine Frau soll einfach selbstbewusst und mit kräftiger Stimme erklären: "Die Originale zeigt mein Mann bei seinem Termin der Ausländerbehörde."

Dann kann die Botschaft einen Vermerk dazu packen, dass die Ausländerbehörde das nochmal überprüfen soll.
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Antwort #69 - 25.03.2015 um 18:37:42
 
Ich nehme gerne eurer Tipps und sage es weiter zur meine Frau.

Wenn es alles geklappt hat wie ihr geschrieben habe , werde ich "Spenden" für das Forum.

Bisschen den Serverkosten unterstützen  Haken
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Antwort #70 - 29.03.2015 um 11:35:17
 
Hallo erst mal!

Und konnte deine Frau bei der Botschaft den Antrag erfolgreich abgeben?

Uns steht einen ähnlichen Fall bevor, bin mir leider bei der Krankenversicherungsschutzsangabe im Antrag unsicher.

Wie war es bei euch? habt ihr eine Krankenversicherung extra abgeschlossen ? wenn ja, welche? oder nur angegeben, dass es eine Familienversicherung wird?

Danke
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Antwort #71 - 29.03.2015 um 14:05:36
 
smilyspringmaus schrieb am 29.03.2015 um 11:35:17:
Und konnte deine Frau bei der Botschaft den Antrag erfolgreich abgeben?


Morgen gibt sie den Antrag ab

smilyspringmaus schrieb am 29.03.2015 um 11:35:17:
Wie war es bei euch? habt ihr eine Krankenversicherung extra abgeschlossen ? wenn ja, welche? 


Ich habe bei Krankenversicherung auf JA angekreutzt weil wenn meine Frau hier in DE ist, wird sie hoffenlicht in Familienversicherung beziehen.
Ich denke sie nachfragen diese Infomationen nicht.

Und Reiseversicherung muss du wohl vor der Reise abschließen
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Antwort #72 - 30.03.2015 um 11:06:20
 
smilyspringmaus schrieb am 29.03.2015 um 11:35:17:
Und konnte deine Frau bei der Botschaft den Antrag erfolgreich abgeben?


Ja , sie hat heute erfolgreich abgegeben - alle unterlagen müssten vorranden sein.

---

Ein Glück dass sie bei den Einladungen,Pass Kopie und Meldebescheinigung als KOPIE (nicht als orginal vorgelegt) nichts gesagt haben.
haben doch ein bisschen erbähnen mit Werdene Mütter   Augenrollen Zwinkernd

---

Wielange dauert es bis die Botschaft per E-mail/kurier an ABH ?
Kann man mit einer Woche rechnen?  Laut lachend
damit ich die ganzen unterlagen einreichnen kann
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Antwort #73 - 30.03.2015 um 11:14:36
 
Rechne mit 2 Wochen. Zusätzlich haben wir ja jetzt 2 kurze Wochen...
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Antwort #74 - 30.03.2015 um 12:57:45
 
Ohje, ich hoffe mal dass geht schnell.
die ABH sollten mal schneller arbeiten  Laut lachend Laut lachend
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Antwort #75 - 30.03.2015 um 14:06:26
 
Wegen Ostern solltest Du 2 Wochen "Lagerzeit" (irgendwo) einrechnen. Die Unterlagen werden in der Botschaft gesammelt. Das Paket mit mehreren Anträgen geht per Kurier nach Berlin. Dort wird sortiert, was für ABHs ist, und die Sachen werden nach Köln geschickt. Dort wird alles durchgehen und an eine der 500 Ausländerbehörden weiter geleitet.

Lass die die Vorgangsnummer geben (steht auf der Quittung Deiner Frau). Mit der Nummer kannst Du in zwei bis drei Wochen beim Bundesverwaltungsamt in Köln nachfragen, wo die Original-Unterlagen gerade sein könnten.
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Antwort #76 - 30.03.2015 um 14:29:23
 
reinhard schrieb am 30.03.2015 um 14:06:26:
Mit der Nummer kannst Du in zwei bis drei Wochen beim Bundesverwaltungsamt in Köln nachfragen, wo die Original-Unterlagen gerade sein könnten. 



geht es nur wenn Köln an meine ABH geschickt habe oder könnte man auch fragen ob ABH - positive/zusagen für ausländische botschaft geschickt hat ?
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Antwort #77 - 30.03.2015 um 15:03:05
 
Das Bundesverwaltungsamt registriert "Vorgänge".

Die Auskunft kann sein: Ist von Botschaft ins System eingegeben.

Oder: Ist beim BVA eingetroffen.

Oder: Ist an ABH abgeschickt.

Oder: ABH hat Stellungnahme übermittelt.

Was dann drin steht, positiv oder negativ, sagt man Dir nicht. Nur dass was passiert ist bzw. wo der Vorgang gerade liegt.
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Antwort #78 - 30.03.2015 um 15:59:48
 
danke sehr @reinhard
Falls in 2 wochen keine antwort kommt, werde ich in Köln nachfragen.  Daumen hoch

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Antwort #79 - 03.04.2015 um 20:45:05
 
Kann man dieses Visum auch dann stellen, wenn ich als in Deutschland lebende, deutsche Staatsangehörige schwanger bin, und mein Mann noch im Kosovo auf den Termin auf der deutschen Botschaft wartet?

Hat da jemand eine Info?
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Antwort #80 - 03.04.2015 um 20:52:02
 
milla.kk schrieb am 03.04.2015 um 20:45:05:
wenn ich als in Deutschland lebende, deutsche Staatsangehörige schwanger bin, und mein Mann noch im Kosovo


Er kann das Visum beantragen, sobald er den Termin hat.

Er legt dann alle Belege vor und beantragt ausdrücklich (z.B. Brief dazu abgeben), dass das Visum so rechtzeitig gegeben wird, dass er bei der Geburt dabei sein kann.

Falls er ein A1-Zertifikat hat, kann das Visum (als Ehemann) auch früher gegeben werden, wenn alles klar ist. Falls er kein A1-Zertifikat hat, soll das Visum kurz vor dem (errechneten) Geburtstermin gegeben werden. Die Voraussetzung ist natürlich, dass er den Antrag rechtzeitig stellt, also in der ersten Phase der Schwangerschaft.
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Antwort #81 - 06.04.2015 um 19:42:22
 
reinhard schrieb am 03.04.2015 um 20:52:02:
Die Voraussetzung ist natürlich, dass er den Antrag rechtzeitig stellt, also in der ersten Phase der Schwangerschaft. 


zu milla.kk : schreibt mal die Botschaft an, schilde deine lage + dass du schwanger bist.
Ich habe mit meiner Botschaft auch gemacht, hin und her geschrieben irgendwann haben sie einen Termin am 30.03 gegeben  Laut lachend  und diesen datum habe ich genutzt
weil sonst hätte meine Frau am 21.05 einen termin gehabt.

ist halt zufall und bisschen glück gehabt  sensationell
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Antwort #82 - 07.04.2015 um 21:22:01
 
milla.kk schrieb am 03.04.2015 um 20:45:05:
Kann man dieses Visum auch dann stellen, wenn ich als in Deutschland lebende, deutsche Staatsangehörige schwanger bin, und mein Mann noch im Kosovo auf den Termin auf der deutschen Botschaft wartet?

Hat da jemand eine Info?


Wir sind auch in der gleiche Lage wie ihr. Wir haben auch Kontakt mit der deutsche Botschaft per Mail aufgenommen. Es wurde nach Schwangerschaftsnachweis gefragt, welches ich per Mail hingeschickt habe und wir hatten den Termin am 2.4.15 bekommen in der Botschaft Hanoi.
Vielleicht Dank Vorarbeit von Daylight und seine Frau.

Mein Mann hatte allerdings schon A1-Zertifikat, haben wir gleich mit eingereicht, damit kein Hin und Her entsteht.
Anschließend wurde ein Interview mit meinem Mann gemacht, allerdings auf vietnamesisch. Bei euch auch Daylight?
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Antwort #83 - 07.04.2015 um 22:09:51
 
smilyspringmaus schrieb am 07.04.2015 um 21:22:01:
Mein Mann hatte allerdings schon A1-Zertifikat, haben wir gleich mit eingereicht, damit kein Hin und Her entsteht.
Anschließend wurde ein Interview mit meinem Mann gemacht, allerdings auf vietnamesisch. Bei euch auch Daylight? 


Ja fast das gleiche ausser dass meine Frau keinen A1 braucht , nachdem meine Frau die Formulare abgegeben habe , gabs einen kleinen interview , genau wie du geschrieben hast.
dieses interview sollte auch in Deutschland passen , da hier auch wohl Interview geben wird.

smilyspringmaus schrieb am 07.04.2015 um 21:22:01:
....wir hatten den Termin am 2.4.15 bekommen in der Botschaft Hanoi.


Ach was , sogar in Vietnam wie ich   Laut lachend
lass mal hier im forum in kontakt bleiben, wann sie dir eine Einladung zum ABH schicken. 30.3 und  2.4  ist ja 3 tage her ^^
Ich werde natürlich was neues posten , wenn irgendwas bei mir ergibt.
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Antwort #84 - 15.04.2015 um 15:43:26
 
Ich war gestern beim Standesamt , da ich einige fragen zur Geburtsurkunde habe.
Die nette dame hat mir gesagt , dass nach der Geburt meines Kindes einige unterlagen wie : Heiratsurkunde , Geburtsurkunde von Frau und mir braucht ?

- Wie sieht es aus wenn ich eigl. Nachbeurkunde?
würde bestimmt viel kosten und warum ?

__________________

Ich habe mal bei Köln angerufen , die dame sagte zu mir am 09.04 (donnerstag) haben sie unterlagen zu meiner Ausländerbehörde geschickt, aber komischerweise noch keine antwort von ABH  Ärgerlich  Augenrollen
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Antwort #85 - 15.04.2015 um 15:50:03
 
Daylight schrieb am 15.04.2015 um 15:43:26:
Die nette dame hat mir gesagt , dass nach der Geburt meines Kindes einige unterlagen wie : Heiratsurkunde , Geburtsurkunde von Frau und mir braucht ?


Ja macht Sinn.

Daylight schrieb am 15.04.2015 um 15:43:26:
- Wie sieht es aus wenn ich eigl. Nachbeurkunde?

Was nachbeurkunden? Dein Kind soll doch in Deutschland geboren werden?

Daylight schrieb am 15.04.2015 um 15:43:26:
würde bestimmt viel kosten und warum ?

Weil nichts umsonst ist  Augenrollen
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Antwort #86 - 15.04.2015 um 16:00:41
 
Daylight schrieb am 15.04.2015 um 15:43:26:
- Wie sieht es aus wenn ich eigl. Nachbeurkunde? 



Ich meinte die Heiratsurkunde.
Da ich nicht in Deutschland die ehe abgeschlossen habe?
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Antwort #87 - 15.04.2015 um 16:21:16
 
Ja ich schätze da würden auf dich Kosten von ca. 450 € auf dich zukommen lassen. Oder hat die Botschaft bereits im Rahmen des FZF-Verfahrens die Urkunden überprüft?
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Antwort #88 - 15.04.2015 um 16:35:54
 
Daylight schrieb am 15.04.2015 um 15:43:26:
Ich war gestern beim Standesamt , da ich einige fragen zur Geburtsurkunde habe.
Die nette dame hat mir gesagt , dass nach der Geburt meines Kindes einige unterlagen wie : Heiratsurkunde , Geburtsurkunde von Frau und mir braucht ?

- Wie sieht es aus wenn ich eigl. Nachbeurkunde?
würde bestimmt viel kosten und warum ?

Ja, die Geburt muss dem Standesamt angezeigt werden, das macht aber das Krankenhaus, in dem das Baby geboren wird, und dazu werden benötigt die Geburtsurkunden und Ausweise der Eltern und entweder Heiratsurkunde wenn die Mutter verheiratet ist oder Vaterschaftsanerkennung wenn die Mutter nicht verheiratet ist.

Kosten tut das nicht viel, Bescheinigungen für Kindergeld, Elterngeld, Krankenversicherung, Kirche sind komplett kostenlos, sonst € 10 für die erste, € 5 für jede weitere Urkunde.

Wenn vorher keine Urkundenüberprüfung bei den vietnamesischen Urkunden durchgeführt wurde und das Standesamt auf die Idee kommt, das vor einer Beurkundung fordern zu wollen, könnt ihr erstmal ablehnen und euch stattdessen beglaubigte Registerausdrucke nach § 35 I PStV ausstellen lassen, selber Preis wie die Geburtsurkunde bzw. kostenlos.
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Antwort #89 - 15.04.2015 um 17:44:25
 
Aras schrieb am 15.04.2015 um 16:21:16:
Oder hat die Botschaft bereits im Rahmen des FZF-Verfahrens die Urkunden überprüft? 



Dass ich nicht bzw. meine Frau, da sie bei abgeben der Unterlagen auch ihre beglaubige Geburtsurkunde mitgegeben habe.
Was die intern alles anstellen ist ne andere frage.

Alacrity schrieb am 15.04.2015 um 16:35:54:
das Standesamt auf die Idee kommt, das vor einer Beurkundung fordern zu wollen, könnt ihr erstmal ablehnen und euch stattdessen beglaubigte Registerausdrucke nach § 35 I PStV ausstellen lassen


Wie ich das verstanden habe ist beglaubigte Registerausdrucke ist für Kindergeld, Elterngeld und Krankenversicherung ?

Augenrollen Ich würde gerne die ca. 400+ € sparen, da es nur bürgerkratie ist  Laut lachend
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Antwort #90 - 18.04.2015 um 18:30:22
 
aber eine andere Frage :

Ist wegen dem Ungeborenen Kind hat es nicht vorran als FZF nur Frau/Mann ?

Weiß ja nicht wie die ABH es einordnen...
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Antwort #91 - 19.04.2015 um 12:29:09
 
Familienzusammenführung heißt alles:

Mann zur Frau
Frau zum Mann
Frau zum Kind
Mann zum Kind
Kind zur Frau
Kind zu Mann
Frau zur Frau
Mann zum Mann

und so weiter. Es gibt keine "bevorzugte" Familienzusammenführung. Es gibt nur Anträge, die öfter vorkommen und andere, die seltener Vorkommen.
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Antwort #92 - 19.04.2015 um 18:55:58
 
sorry dass ich nicht richtig ausgedrückt habe.

Ich wollte fragen ob Frau mit baby bauch vorran hat als Frau ohne Baby bauch.   Zwinkernd
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Antwort #93 - 19.04.2015 um 19:05:49
 
Kannst Du die Frage besser formulieren?

Du willst anscheinend etwas zur FZF zum deutschen Kind fragen. Was ist denn da noch unklar? Es wurde doch alles beantwortet. Du könntest einfach die Antworten oben nachlesen, dann musst Du nur noch das fragen, was noch nicht erklärt wurde.
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Antwort #94 - 19.04.2015 um 20:12:00
 


reinhard schrieb am 19.04.2015 um 19:05:49:
Es wurde doch alles beantwortet.


Ja, da bin sehr dankbar an euch allen. Ihr hat mir echt gut geholfen! Smiley

---

Die Frage ging um ABH , kann sein dass keiner die antwort kennt.

Es ging um Frau mit Baby bauch , ob sie in der ABH vorher rangenommen wird oder als standart genäß ohne Baby bauch.

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Antwort #95 - 19.04.2015 um 20:26:08
 
Wenn es sich um den Antrag handelt "Visum zum ungeborenen Kind", das in Deutschland geboren werden soll, dann wird schneller gemacht. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, aber beim Konsulat und der Ausländerbehörde weiß man, dass werdende Mütter ab einem bestimmten Zeitpunkt von Fluglinien nicht mehr mitgenommen werden.
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Antwort #96 - 19.04.2015 um 21:09:44
 
Naja. Bei einem Härtefall kann man vielleicht bevorzugt werden. Aber Wieso sollte Die zu spät beantragende und nicht mitwirkende Person vor der pünktlichen und mitwirkenden Person bearbeitet und bevorzugt werden?
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Antwort #97 - 07.05.2015 um 14:32:39
 
Hi, ich warte immernoch auf eine Einladung von ABH...
Ja ich weiß dass ABH die Papiere ca. 1 Monat hat bzw. noch nicht bearbeitet wurde.

Das Problem darin ist , dass meine Frau 4 1/2 Monate Schwanger ist, ob es alles klappt dass sie schnell nach DE kommen kann.  Traurig unentschlossen
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Antwort #98 - 12.05.2015 um 18:41:48
 
motz Arbeiten die "Beamte/n"  5 tage woche ?
wieso sind nur 3 tage offen wo man mit deren reden kann ?  unentschlossen
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Antwort #99 - 12.05.2015 um 18:49:26
 
Daylight schrieb am 12.05.2015 um 18:41:48:
Arbeiten die "Beamte/n"  5 tage woche ?
wieso sind nur 3 tage offen wo man mit deren reden kann ? 

Weil sie die übrige Zeit damit verbringen, Anträge zu bearbeiten. Wenn sie an allen fünf Tagen Anfragen beantworten würden, kämen sie kaum noch dazu.
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Antwort #100 - 31.05.2015 um 23:47:30
 
sollte ich mir sorgen machen , wenn meine Frau jetzt ca. 22 Wochen schwanger ist und ABH erst jetzt alle sachen bearbeitet wurde?
Wenn sie ABH jetzt schnell bearbeitet wird, da stellt die frage wielange Botschaft braucht wegen prüfung und visa abgabe...  unentschlossen
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Antwort #101 - 03.06.2015 um 13:43:31
 
unsere ABH haben bereits gemeldet und Bescheid gegeben, dass die Unterlagen schon bearbeitet worden ist und dass die ABH die Botschaft bereits eine Antwort gesendet hat. Jetzt hängt es an die deutsche Botschaft wie lange es noch dauert.
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Antwort #102 - 04.06.2015 um 12:03:19
 
smilyspringmaus schrieb am 03.06.2015 um 13:43:31:
unsere ABH haben bereits gemeldet und Bescheid gegeben, dass die Unterlagen schon bearbeitet worden ist und dass die ABH die Botschaft bereits eine Antwort gesendet hat. Jetzt hängt es an die deutsche Botschaft wie lange es noch dauert.


Hallo, wielange hat es bei dir gebraucht , wo du die ganzen unterlagen ABH abgebgen hast - bis ABH bei dir gemeldet habt ?
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Antwort #103 - 04.06.2015 um 15:11:29
 
Aras schrieb am 19.04.2015 um 21:09:44:
Aber Wieso sollte Die zu spät beantragende und nicht mitwirkende Person vor der pünktlichen und mitwirkenden Person bearbeitet und bevorzugt werden? 


Weil es einschläge Gerichtsurteile gibt, die sagen, dass ein zukünftiger DEU Staatsbürger das Recht hat in Deutschland geboren zu werden. Es geht hier also nicht um das Recht der Kindesmutter nach DEU zu ziehen sondern des Kindes in DEU geboren zu werden.

Daylight schrieb am 04.06.2015 um 12:03:19:
Hallo, wielange hat es bei dir gebraucht , wo du die ganzen unterlagen ABH abgebgen hast - bis ABH bei dir gemeldet habt ?


Und was nützt dir die Information? Andere ABH, andere Jaheszeit, anderer Sachbearbeiter, um mal nur ein paar einschlägige Faktoren zu nennen die eine solchen Zeitraum beinflussen.
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Antwort #104 - 04.06.2015 um 15:21:49
 
@grisu
Bitte nicht den vorherigen Satz unterschlagen. Bei einem Härtefall ja, bei einem normalen Fall nein. Damals war die Frau im 4 1/2 Monat. Jetzt wohl im 5.?

Also noch genug Zeit, dass sie das geregelt kriegt. Eine Risikoschwangerschaft wurde nicht vorgetragen.

Es gibt also keinen Grund, dass das FIFO-Prinzip aufgegeben wird, nur weil einer meint bevorzugt werden zu müssen. Und außerdem haben andere FZF zum ungeborenen Kind auch das Recht rechtzeitig einzureisen damit das Kind in Deutschland geboren wird. Es wäre also unfair...
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Antwort #105 - 04.06.2015 um 17:55:18
 
Daylight schrieb am 04.06.2015 um 12:03:19:
Hallo, wielange hat es bei dir gebraucht , wo du die ganzen unterlagen ABH abgebgen hast - bis ABH bei dir gemeldet habt ?


Wir haben ein paar Tage nach euch eingereicht und nach 2 Monaten habe ich bei der ABH angerufen und nachgefragt. Man hat mich angerufen und mich so informiert. Jetzt hängt es von der Botschaft ab, haben die ABH gesagt. Smiley
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Antwort #106 - 04.06.2015 um 18:24:31
 
Aras schrieb am 04.06.2015 um 15:21:49:
Es gibt also keinen Grund, dass das FIFO-Prinzip aufgegeben wird, nur weil einer meint bevorzugt werden zu müssen.


Die ABH kann nach dem FIFO Prinzip arbeiten, solange dabei sichergestellt wurde das die Ehefrau noch positivem Bescheid noch Fliegen kann.

Insbesondere weil ja auch noch das Konsulat noch abschließend bearbeiten muss. Der Antrag wurde ja im 3 1/2 Schwangerschaftsmonat gestellt wurde und ist seit gut 10 Wochen in Bearbeitung.
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Antwort #107 - 05.06.2015 um 09:20:49
 
Daylight schrieb am 31.05.2015 um 23:47:30:
Wenn sie ABH jetzt schnell bearbeitet wird, da stellt die frage wielange Botschaft braucht wegen prüfung und visa abgabe...  


Die Botschaft hat heute bereits bei meinem Mann in Vietnam gemeldet. Wir können mit Reiseversicherung und Flugticket den Visum abholen.
Also ziemlich flott zwischen ABH-Zusage und Botschaftbearbeitung.

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Antwort #108 - 07.06.2015 um 19:34:56
 
smilyspringmaus schrieb am 05.06.2015 um 09:20:49:
Die Botschaft hat heute bereits bei meinem Mann in Vietnam gemeldet. Wir können mit Reiseversicherung und Flugticket den Visum abholen.
Also ziemlich flott zwischen ABH-Zusage und Botschaftbearbeitung.

Bleibt geduldig ! Smiley


Eine frage , musstest du eine Befragung machen ?
also in der ABH oder nur deinen Mann?

---

Mich mach es stürzigt , weil die ABH nach dem Eingang der Antrag von Konsulat ca. 2Monate gebraucht habe um mir einen Termin zu geben.
Und jetzt geht wieder mit dem Warten, das Personal bei ABH sagt zu mir 1-2 Monate kann es dauern.
Jetzt ist meine Frau im 24. Woche = ca. 6 Monate
Es wäre dann 7-8 Monate - irgendwas verläuft da schief  Traurig
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Antwort #109 - 07.06.2015 um 19:46:28
 
Daylight schrieb am 07.06.2015 um 19:34:56:
Und jetzt geht wieder mit dem Warten, das Personal bei ABH sagt zu mir 1-2 Monate kann es dauern.
Jetzt ist meine Frau im 24. Woche = ca. 6 Monate


Weiss die ABH in welcher Schwangerschaftwoche sie ist und wenn die Flugunfähigkeit anfängt?
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Antwort #110 - 07.06.2015 um 19:54:11
 
Daylight schrieb am 07.06.2015 um 19:34:56:
Mich mach es stürzigt , weil die ABH nach dem Eingang der Antrag von Konsulat ca. 2Monate gebraucht habe um mir einen Termin zu geben.


Vielleicht weil es erstmal per Post an die zuständige Ausländerbehörde  muss, dann Ostern war, und dann auch noch bearbeitet werden muss?

Das haben wir mE schon geklärt und es gibt nix, worüber man stutzig sein müsste.

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Antwort #111 - 07.06.2015 um 21:46:11
 
Nochmal darüber nachgedacht:

Du solltest dich an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden und versuchen die Bearbeitung zu beschleunigen.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Krisenreaktionszentrum/Buergerservice/Bue...
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Antwort #112 - 08.06.2015 um 07:20:59
 
Daylight schrieb am 07.06.2015 um 19:34:56:
Eine frage , musstest du eine Befragung machen ?
also in der ABH oder nur deinen Mann?

---

Mich mach es stürzigt , weil die ABH nach dem Eingang der Antrag von Konsulat ca. 2Monate gebraucht habe um mir einen Termin zu geben.
Und jetzt geht wieder mit dem Warten, das Personal bei ABH sagt zu mir 1-2 Monate kann es dauern.
Jetzt ist meine Frau im 24. Woche = ca. 6 Monate
Es wäre dann 7-8 Monate - irgendwas verläuft da schief  



Ehm, nö. Die wollen gar nix mehr von mir.
Nachdem ich nach 2 Monate bei der ABH angerufen habe und gefragt habe wie weit die schon sind und höflich erwähnt habe, dass ich schwanger bin und ob man es gesehen hat.
Es wurde gesehen und wird bei der Bearbeitung berücksichtig hieß es und dann wurde ich ein Tag später informiert, dass alles in Ordnung sei und alles wieder an die deutsche Botschaft in VN weitergeleitet worden ist.
2-3 Tage später hat die Botschaft dann bei meinem Mann angerufen.
Ein Termin in der ABH zur Vorsprache hat keiner von mir gewollt.

Warst du schon in der ABH wegen dieser Befragung?
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Antwort #113 - 08.06.2015 um 09:35:30
 
grisu1000 schrieb am 07.06.2015 um 19:46:28:
Weiss die ABH in welcher Schwangerschaftwoche sie ist und wenn die Flugunfähigkeit anfängt?


Ich weiß nicht , ob ABH weiß welche Schwangerschaftwoche meine frau gerade ist.
Die wissen nur dass am Oktober das kind gebärt wird

Zitat:
wenn die Flugunfähigkeit anfängt?


Wie das Personal zu mir gesagt haben mit 1-2 monaten wartezeit , ist deinen wohl egal  hä?
meinten zu mir , musste geklärt werden ob frau anspruch hätte nach deutschland zu reisen  Schockiert/Erstaunt obwohl es geht um dem ungeborene kind...

Aras schrieb am 07.06.2015 um 21:46:11:
Du solltest dich an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden und versuchen die Bearbeitung zu beschleunigen.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Krisenreaktionszentrum/Buergerservice/Bue....


Ja , werde eine E-mail an Auswärtiges Amt schicken , mag sein dass die mir weiter helfen kann.
Wäre auch bereit einen Familien Anwalt einzuschalten um die sache schneller zu beschleunigen.

smilyspringmaus schrieb am 08.06.2015 um 07:20:59:
Warst du schon in der ABH wegen dieser Befragung? 


Nein , hat bei mir nicht stattgefunden.   Smiley
mache nur sorgen ob meine frau noch rechtzeitig schafft wegen dem Flugunfähigkeit .
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Antwort #114 - 17.06.2015 um 17:46:35
 
Habe die Gesetze im
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html durchgelesen.

In der Botschaft steht da 4-12 Wochen wartezeit und bei mir ist es fast 12 Wochen wartezeit.
Ich denke ABH verschiebt das solange bis die können (lassen sich zeit) obwohl es einige wochen dauert ,bist es genehmigt wird.

ist fast unmenschlich wegen schwangere frau , in normalen form (visum -> Frau/Mann) könnte man -> 6 Monate dauern  Ärgerlich

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Antwort #115 - 17.06.2015 um 18:48:48
 
Genau, die Frau kann ja noch im 6. Monat fliegen.

Was hat die Anfrage beim Bürgerservice gebracht?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #116 - 17.06.2015 um 20:58:00
 
Aras schrieb am 17.06.2015 um 18:48:48:
Genau, die Frau kann ja noch im 6. Monat fliegen.

Was hat die Anfrage beim Bürgerservice gebracht?


Ja , in 3 Wochen is es 7 Monat.

--

Bürgerservice hat nichts gebracht.


Zitat:
AUSWÄRTIGES AMT
Bürgerservice



Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.

Die Ausländerbehörden sind keine nachgeordneten Stellen des Auswärtigen Amts.
Auf ihre Entscheidungen kann das Auswärtige Amt leider keinen Einfluss nehmen.
Sie unterstehen der Fachaufsicht der Innenministerien und -senatoren der
Bundesländer.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt


Fertig mit meinen Latein  Griesgrämig
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Antwort #117 - 17.06.2015 um 21:03:08
 
LOL. Wow. Echt, klasse Arbeit von dir. Will garnicht erst wissen, was du die gefragt hast. Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Wahrscheinlich hast du dich über die Arbeit der Ausländerbehörde beschwert und nicht über die Arbeitsweise der AV.

Dann ist ja klar, wenn die sowas schreiben.

Ich würde an deiner Stelle den gesamten Mut zusammennehmen und morgen ganz tapfer das Telefon abheben und den Bürgerservice anrufen und mal haarklein erzählen wo das Problem liegt.

Sei mutig....
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Antwort #118 - 17.06.2015 um 21:32:56
 
Aras schrieb am 17.06.2015 um 21:03:08:
Wahrscheinlich hast du dich über die Arbeit der Ausländerbehörde beschwert und nicht über die Arbeitsweise der AV


Ich weiß nicht wo du hinaus willst, jetzt momentan gehts mir um die ABH und nicht AV .
Ich könnte auch mein schreiben posten , aber lass es lieber sein  ironie - und habe nichts über ABH beschwert... okay ein satz dass ABH schneller zu gange kommen soll   Laut lachend Zunge

Uff.. wäre kein problem bei Bürgerservice anzurufen , das letzte was BS sagen wäre : "schicken sie eine email zur BS"  lol1
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Antwort #119 - 17.06.2015 um 21:49:39
 
Die AV ist zwar Herrin des Verfahrens, aber naja dann wird wohl dein Kind im Ausland geboren.
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Antwort #120 - 18.06.2015 um 10:58:16
 
Den Antrag stellt die Mutter bei der Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung entscheidet über den Antrag. Die vorgesetzte Stelle der Auslandsvertretung ist das Auswärtige Amt in Berlin. Für Nachfragen, Beschwerden etc. über die Auslandsvertretung ist der Bürgerservice zuständig.

Die Ausländerbehörde wird nur intern beteiligt. Da kann die Auslandsvertretung, die ja den Fortschritt der Schwangerschaft kennt, eventuell Druck machen, wenn die Antwort auf sich warten lässt.

Sich beim Auswärtigen Amt über eine Inlandsbehörde zu erkundigen ergibt überhaupt keinen Sinn, sondern man kann nur als Antwort bekommen, dass die Frage sinnlos ist.
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Antwort #121 - 18.06.2015 um 22:38:09
 
reinhard schrieb am 18.06.2015 um 10:58:16:
Den Antrag stellt die Mutter bei der Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung entscheidet über den Antrag. Die vorgesetzte Stelle der Auslandsvertretung ist das Auswärtige Amt in Berlin. Für Nachfragen, Beschwerden etc. über die Auslandsvertretung ist der Bürgerservice zuständig.

Die Ausländerbehörde wird nur intern beteiligt. Da kann die Auslandsvertretung, die ja den Fortschritt der Schwangerschaft kennt, eventuell Druck machen, wenn die Antwort auf sich warten lässt. 


FAQ von Bürgerservice

Zitat:
Wer ist für die Entscheidung über die Ausstellung eines Visums zuständig?

Kraft Gesetz (§ 71 Abs. 2 AufenthG) sind im Ausland die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich.

Die Ausstellung von Visa für längerfristige Aufenthalte und/oder zur Aufnahme einer Arbeit oder eines Studiums durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung ist ggf. nur nach vorheriger Zustimmung durch die beteiligte Ausländerbehörde möglich.


Wie sollte es gehen, "wenn" mal angenommen wenn  die beteiligte Ausländerbehörde hinaus zögert, dass hat nichts mit Auslandsvertretung zu tun , da Auslandsvertretung erst nach dem bescheid von ABH wartet.

und

Zitat:
Kann das Auswärtige Amt das Verfahren beschleunigen? Warum kann das Verfahren so zeitraubend sein?

Das Auswärtige Amt wird mit der Entscheidung über einzelne Visumanträge grundsätzlich nicht befasst und kann daher das Verfahren auch nicht beschleunigen. Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.


jetzt sag mir mal , was kann BürgerService für mich tun?
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Antwort #122 - 18.06.2015 um 22:55:52
 
Bevor ich auf deine Fragen eingehe, bitte ich um die Beantwortung folgender Frage:

Hast du heute den Bürgerservice angerufen?
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Antwort #123 - 18.06.2015 um 23:02:22
 
Ja , habe ich.

Ich stelle wohl die falschen fragen bzw. ich weißt nicht mal welche fragen passen würde  Griesgrämig
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Antwort #124 - 20.06.2015 um 00:05:08
 
Da du offensichtlich selbst beim Bürgerservice deine Interessen durchsetzen kannst, würde ich dir ab sofort einen Anwalt empfehlen. Der Anwalt soll dann einstweiligen Rechtsschutz, auch bekannt als Eilverfahren", erwirken. Es muss beim Verwaltungsgericht in Berlin eine Klage gegen das Auswärtige Amt einreichen.

Das dauert aber so schon paar Wochen. Als am Besten am Montag darum kümmern.
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Antwort #125 - 20.06.2015 um 23:17:19
 
Aras schrieb am 20.06.2015 um 00:05:08:
Da du offensichtlich selbst beim Bürgerservice deine Interessen durchsetzen kannst...


Ja sicher , habe ich denen alles erzählt und zwei mitarbeiter haben zu mir gesagt : wir sind nicht dafür zuständigt Auswärtige Amt bzw. hat nicht wirrklich weiter erzählt , aufjedenfall kam nichts dabei raus. 

--

Ja mit Anwalt, ist eine sache
Müsste ich erstmal suchen und ob er noch schnellsten termin zu verfügung hat...


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Antwort #126 - 25.06.2015 um 17:58:07
 
So meine Geschichte hat einen gutes Ende gefunden
Ich bedanke mich vielmals an das Forum , vorallem
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und noch jmd?!  öhm *joke*

Vielen Dank an euch alle , ihr habt mir/uns am Anfang gut geholfen.

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Antwort #127 - 25.06.2015 um 21:25:11
 
schonmal vorab:

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