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Visum zur Eheschließung riesen Ärger (Gelesen: 11.492 mal)
Thaifan
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18.01.2015 um 17:41:24
 
Hallo,
durch einen Tipp von einem Freund bin ich hier auf das Forum gestoßen und finde toll wie kompetent hier geantwortet wird.

Hoffentlich wird mir auch geholfen... bin momentan völlig deprimiert  Traurig

Folgender Sachverhalt:

Meine Verlobte aus Thailand hat im September 2014 erfolgreich die A 1 Prüfung im Goethe Institut bestanden.
Wir beauftragten eine professionelle Agentur, um alles Notwendige für das Visum zur Eheschließung zu organisieren. 
Alles wurde super von der Agentur erledigt und der Visaantrag wurde Anfang Oktober 2014 eingereicht.
Alles soweit ok .. bis dahin.

Die Ausländerbehörde rief mich dann an, sie hätten die Unterlagen aus der Botschaft in Bangkok erhalten
und aber ich sollte persönlich vorbeikommen.
Als ich bei der Ausländerbehörde war, wurde mir mitgeteilt, das in dem Protokoll des Interviews in Bangkok
meiner Verlobten Unstimmigkeiten gibt. Das Protokoll das von meiner Verlobten auch unterschrieben worden ist
stand drin .... sie möchte ihren Sohn mit nach Deutschland bringen....
Natürlich weiß ich über ihren Sohn bescheid und wir besprachen, dass der Sohn auch in der Zukunft in Thailand bleiben soll.

Er wächst glücklich bei der Familie des Vaters auf.
In der Vergangenheit konnte meine Verlobte beruflich bedingt auch nur alle paar Monate den Sohn besuchen.
Was in Thailand auch völlig üblich ist. 
Zum Verständnis ... alles nichts ungewöhnliches in Thailand ... Kinder wachsen bei der Familie auf und
die Mutter ist im Land irgendwo arbeiten und überweist Geld an die Familie.
Alle Entscheidungen werden von der Familie für den Sohn (9 Jahre alt) getroffen ... evtl. Krankenhausaufenthalte ...Schule etc.
Es wird in Thailand damit völlig unbürokratisch umgegangen.

Momentan bin ich auch finanziell nicht in der Lage das der Sohn mit nach Deutschland käme.

Vielleicht hat meine Verlobte auch in dem Interview gesagt, das sie an ihren Sohn denkt ...das kann man ihr wohl kaum übel nehmen.

Die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde sagte meine Verlobte hätte ja auch das Protokoll unterschrieben.
Das Protokoll war komplett in Deutsch. Trotz bestandener A 1 Prüfung war es meiner Verlobten natürlich nicht möglich das Protokoll
zu lesen. Das bedeutet evtl. Übersetzungsfehler konnte meine Verlobte nicht überprüfen. Das Interview wurde natürlich in Thai geführt.
Abgesehen davon sind alle Berufsstände in Uniform in Thailand "Götter"
Meine Verlobte hätte auf der Botschaft alles unterschrieben.

Im Visaantrag selber hat sie auch angekreuzt.. ja sie hat einen Sohn ...ja er verbleibt in Thailand.

Was die Ausländerbehörde in Deutschland dann an die Botschaft in Bangkok schrieb weiß ich nicht.
Aber die Botschaft in Bangkok rief dann meine Verlobte an und forderte folgende Unterlagen

1. Ein Schreiben in dem meine Verlobte und ich bestätigen das das Kind in Thailand bleibt
2. Eine Bestätigung wer das Sorgerecht für das Kind hat (zu 100 Prozent immer die Frau in Thailand)

Das Schreiben und die Unterlagen besorgte meine Verlobte prompt inkl. Übersetzungen und brachte diese
Anfang Dezember zur Botschaft. Die Angestellte in der Botschaft war sehr verärgert und konnte die Reaktion
der Ausländerbehörde in Deutschland nicht nachvollziehen, warum das Visa nicht genehmigt wurde.
Diesen Unmut lies die Botschaftsangestellte meine Verlobte sehr spüren.

Als ich dann vor einigen Tagen bei der Ausländerbehörde anrief und nachfragte, ob die Unterlagen aus
der Botschaft in Bangkok eingetroffen sind .... erhielt ich keine Auskunft mehr .. außer es bearbeitet jetzt der Chef.

Ich rief vorher anonym 4 verschiedene Ausländerbehörden in Deutschland an und habe um Tipps gefragt ...
alle 4 haben nachdem ich den Fall geschilert habe ganz klar gesagt ... sie können sich nicht erklären warum das Visa
zur Eheschließung nicht genehmigt wird. Ich war positiv überrascht wie viel Zeit sich die Angestellten für mich genommen haben.
Habe auch von Anfang an gesagt .... ich rede offen und brauche nur einen Tipp und werde keine persönlichen Daten
preisgeben. Eine Dame sagte ich sollte nach der gesetzlichen Grundlage fragen ... wenn ich damit bei meiner
Ausländerbehörde anfange ....

Nach dem vielen Text jetzt zu meiner Frage

Würdet ihr ein persönliches Gespräch mit dem Chef der Ausländerbehörde führen ? oder weiter abwarten was passiert?

und wenn ...ich bin völlig verunsichert welche Fragen ich stellen soll .. ohne Druck auszuüben

Wie würdet ihr euch verhalten?

Es geht doch um ein Visa zur Eheschließung

Viele Bekannte die sogar nach mir das Visa eingereicht haben sind schon verheiratet ... und das unter den
gleichen Bedingungen nur andere Ausländerbehörden.

Die Gefühle von meiner Verlobten und mir könnte ihr euch sicher vorstellen ... war ein tolles Weihnachtsfest und Silvester Griesgrämig

Vielen vielen Dank für Eure Tipps

Gruß
Thaifan

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Antwort #1 - 18.01.2015 um 21:33:38
 
Thaifan schrieb am 18.01.2015 um 17:41:24:
Wie würdet ihr euch verhalten?


Deine Verlobte hat einen Antrag gestellt.
Dieser muss bearbeitet und beschieden werden.
Bekommt sie das visum: fein.
Bekommt sie es nicht, wird dann auch eine Rechtsbehelfbelehrung dabei stehen, dann könnt ihr entsprechend handeln.

Es sieht für mich so aus, dass die ABH Bedenken hat, Deiner Verlobten geht es *nur* um die Einreise nach D und dann das Kind nachholen. Also Verdacht auf Scheinehe. Ist das der Fall, wird Euch vorher noch Gelegenheit gegeben, diesen Verdacht zu entkräften: gleichzeitige Befragung, die dann zeigen soll, ob Ihr Euch so gut kennt, wie es Verlobte normalerweise tun.

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Antwort #2 - 18.01.2015 um 22:35:34
 
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.

In dem Interview in Bangkok fand die Befragung meiner Verlobten schon statt.
Sie wurde befragt über meinen Beruf ... persönliche Dinge von mir ... wo und wann wir uns kennengelernt
haben etc.
Bezügl. dieser Informationen vom Interview gab es von der ABH auch keine Nachfragen.
Es handelt sich auch nicht um eine Scheinehe.
In meinen vielen Urlauben haben wir uns kennen und lieben gelernt.

Bei meinem persönlichem Gespräch auf der ABH ging es auch nur um den Sohn.
Es war nie geplant das Kind nach Deutschland zu holen. Meine Verlobte sagte selber ihm geht es sehr gut in der Familie... das sie natürlich an das Kind denkt ist verständlich.

Hätte sie ja auch ohne Probleme in Thailand heiraten können und ein Nachzugsvisum beantragen können.

Wie siehst Du die Fragen die ich gestellt habe?

Vielen Dank im voraus.

Gruß
Thaifan



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« Zuletzt geändert: 18.01.2015 um 22:51:53 von Thaifan »  
 
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Antwort #3 - 18.01.2015 um 22:53:53
 
Würdet ihr ein persönliches Gespräch mit dem Chef der Ausländerbehörde führen ? oder weiter abwarten was passiert?

und wenn ...ich bin völlig verunsichert welche Fragen ich stellen soll .. ohne Druck auszuüben

Wie würdet ihr euch verhalten?
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Antwort #4 - 19.01.2015 um 01:49:47
 
Thaifan schrieb am 18.01.2015 um 22:35:34:
Es handelt sich auch nicht um eine Scheinehe.


es ist schön, dass du das weisst.
Woher soll das die ABH wissen. Die wissen nur, dass deine Verlobte und du unterschiedliche Pläne mit dem Kind habt.
Unterschiedliche Pläne für die Lebensführung können ein Anhaltspunkt für eine Scheinehe sein.

Thaifan schrieb am 18.01.2015 um 22:53:53:
Würdet ihr ein persönliches Gespräch mit dem Chef der Ausländerbehörde führen ?

wozu? welchen antrag hast du bei der ABH gestellt?
Wenn der Antrag der Verlobten abgelehnt wurde, dann könnt und sollt Ihr was machen.

und was willst du ihm sagen? dass deine Verlobte nicht das sagen wolle, was sie gesagt hat?
Welchen Stellenwert hat da DEINE Aussage zu dem, was deine Verlobte sagen wollte? Was meinst du, warum du und deine Verlobte zu den gleichen themen befragt wurdet?

Thaifan schrieb am 18.01.2015 um 22:35:34:
In dem Interview in Bangkok fand die Befragung meiner Verlobten schon statt. 


"gleichzeitig"?
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Antwort #5 - 19.01.2015 um 11:58:41
 
Wenn die Möglichkeit besteht, mit dem Vorgesetzten zu sprechen, würde ich auf jeden Fall versuchen die Situation mit einem Telefongespräch zu klären.

Ansonsten kannst du, wenn du nach dem Gespräch nicht mehr an eine zeitnahe positive Entscheidung glaubst mit Vollmacht deiner Verlobten (mit oder ohne anwaltliche Hilfe) Untätigkeitsklage einreichen, da seit der Antragstellung schon mehr als 3 Monate vergangen sind.
Dann ist die Entscheidung über die Erteilung des Visums von da an nicht länger in der Hand der ABH bzw. AV.

Falls es tatsächlich zu einer Verhandlung kommt (wenn die Botschaft nicht vorher schnell das Visum erteilt), kann man dem Richter erklären, dass deine Verlobte da ein Protokoll unterzeichnet hat, das sie wegen fehlender Sprachkenntnisse gar nicht hatte verstehen können.
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Antwort #6 - 19.01.2015 um 14:05:05
 
Alacrity schrieb am 19.01.2015 um 11:58:41:
Untätigkeitsklage einreichen, da seit der Antragstellung schon mehr als 3 Monate vergangen sind.


Ähem -->

Thaifan schrieb am 18.01.2015 um 17:41:24:
Das Schreiben und die Unterlagen besorgte meine Verlobte prompt inkl. Übersetzungen und brachte diese
Anfang Dezember zur Botschaft. 


wenn danach nichts mehr von der AV oder ABH gefordert wurde, dann sind bisher noch keine 3 Monate um, um eine Untätigkeitsklage einzureichen.


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Antwort #7 - 19.01.2015 um 19:49:38
 
Die Zeit laeuft ab Antragstellung. Sonst koennte sich die Behoerde bis zum St. Nimmerleinstag immer noch irgendwas einfallen lassen, was sie angeblich gerne noch haette.
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Antwort #8 - 20.01.2015 um 17:49:56
 
Alacrity schrieb am 19.01.2015 um 19:49:38:
Die Zeit laeuft ab Antragstellung. 


richtig, ab da kann man *frühestens* nach Ablauf von 3 Monate entsprechende Klage einreichen.
Ob es Sinn macht, wenn dazwischen noch Dokumente und Urkunden nachgereicht worden sind, ist eine ganz andere Frage.

Alacrity schrieb am 19.01.2015 um 19:49:38:
Sonst koennte sich die Behoerde bis zum St. Nimmerleinstag immer noch irgendwas einfallen lassen, was sie angeblich gerne noch haette. 

Umgekehrt könnte ein Antragsteller einen Antrag stellen, entscheidungsrelevante Dokumente fehlen, diese werden angefragt, der Antragsteller gibt sie nach 88 Tagen ab und kann dann 3 Monate nach Antragstellung auf Untätigkeit klagen?
(das ist ein rhetorische Frage, nach deinem Post: ja)
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Antwort #9 - 20.01.2015 um 23:06:45
 
erne schrieb am 20.01.2015 um 17:49:56:
richtig, ab da kann man *frühestens* nach Ablauf von 3 Monate entsprechende Klage einreichen.
Ob es Sinn macht, wenn dazwischen noch Dokumente und Urkunden nachgereicht worden sind, ist eine ganz andere Frage.
Welche Relevanz haben denn in diesem Fall die nachgereichten Dokumente (die btw auch schon eineinhalb Monate vorliegen) bei einem Antrag auf ein Heiratsvisum fuer die Verlobte, wenn deren Tochter nicht miteinreisen soll?

1. Ein Schreiben in dem meine Verlobte und ich bestätigen das das Kind in Thailand bleibt
Wozu? Der kuenftige Ehemann kann den Aufenthaltsort sowieso nicht (mit)bestimmen wegen fehlenden Sorgerechts und die Mutter kann es sich morgen wieder anders ueberlegen und es ist fuer das Heiratsvisum der Mutter voellig irrelevant, ob das Kind in Thailand bleibt, nach Myanmar geht, nach Deutschland kommt oder ein Studium in den USA anfaengt.*

2. Eine Bestätigung wer das Sorgerecht für das Kind hat (zu 100 Prozent immer die Frau in Thailand)
Da die Tochter nicht mitausreisen soll ist das total ueberfluessig.

Was wird als naechstes verlangt? Schuelerausweis der Tochter? Geburtsurkunde des unehelichen Vaters?

Der Sinn ist im Fall des TS auf jeden Fall der, dass er, wenn sich im Gespraech mit dem zustaendigen Entscheider ergibt, dass dieser sicher nicht die Zustimmung geben wird, der Prozess abgekuerzt wird, weil dann fuer die Klage nicht auf den negativen Bescheid der Botschaft gewartet werden muss.

*Weil in anderen Threads vorgeschlagen wurde, dass man ein Heiratsvisum/FZF beantragen sollte, auch wenn tatsaechlich nur ein Besuch geplant ist, weil das begehrte Besuchsvisum wegen Zweifel an der Rueckkehrbereitschaft oder dem Reisezweck nicht gegeben wurde, koennte ich mir hoechstens vorstellen, dass die ABH/AV aus den begehrten Dokumenten dann schliessen kann, dass, wenn die Mutter die Tochter zuruecklaesst, obwohl sie das alleinige Sorgerecht hat und sie problemlos mitnehmen koennte, hier nur ein Besuchsaufenthalt der Mutter in Deutschland unter Umgehung des Nachweises der Rueckkehrbereitschaft stattfinden soll.

erne schrieb am 20.01.2015 um 17:49:56:
Umgekehrt könnte ein Antragsteller einen Antrag stellen, entscheidungsrelevante Dokumente fehlen, diese werden angefragt, der Antragsteller gibt sie nach 88 Tagen ab und kann dann 3 Monate nach Antragstellung auf Untätigkeit klagen?
(das ist ein rhetorische Frage, nach deinem Post: ja)
Klar koennte man, aber warum sollte das jemand machen wollen? Ziel des Antrags ist ja eine schnelle positive Entscheidung und nicht um jeden Preis vors VG ziehen zu koennen.
Warum also die Entscheidung so hinauszoegern? Ein negativ beschiedener Antrag erlaubt praktisch genau die gleiche Klage.
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Thaifan
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Antwort #10 - 21.01.2015 um 14:48:39
 
Hallo,
am Montag morgen habe ich 2 Minuten mit dem Chef der ABH gesprochen.
Er bestatigte, das die Unterlagen aus Bangkok vorliegen und wenn er Zeit findet wollte er noch am Montag drüberschauen.
Heute ist Mittwoch und keine Infos erhalten.

Anfang Mai war ihr erster Schultag für die dann bestandende A1 Prüfung.
Insgesamt über 8 Monate ..... harte Prüfung für beide. Da soll mir einer erzählen Scheinehe ... für jede Träne von ihr beim Videocall  Ärgerlich
Sie wäre längst hier ... in meinem letzten Urlaub haben wir schon ihr Zimmer aufgelöst und ich habe schon einen Koffer von ihr mit nach Deutschland gebracht.

Wir müssen abwarten was von der ABH kommt. ...denke es ist nicht gut dort jetzt Stress zu machen.
Aber letzendlich weiß ich nicht genau warum es sich verzögert Griesgrämig

Gruß
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Siam
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Antwort #11 - 23.01.2015 um 17:31:51
 
Hallo,

mit diesem Thema machst du mir richtig Angst. Meine Verlobte wurde das gleiche gefragt, auch Sie hat geantwortet das wir das Kind vielleicht später nachholen was von mir auch so gewollt ist, und im Antrag angekreuzt Kind bleibt in Thailand (Sollen Familienangehörige mit einreisen  ( ) ja   ( ) nein  ). Mal sehen wie meine ABH reagiert, hoffe nicht genau so.

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« Zuletzt geändert: 23.01.2015 um 17:44:24 von Siam »  
 
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Antwort #12 - 23.01.2015 um 21:49:51
 
Hallo,
1 Woche um ... keine Antwort Griesgrämig

Gruß
Thaifan
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Antwort #13 - 24.01.2015 um 03:18:14
 
Thaifan schrieb am 23.01.2015 um 21:49:51:
Hallo,
1 Woche um ... keine Antwort Griesgrämig

Gruß
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Vielleicht solltest Du in Betracht ziehen, dass Euer Anliegen nicht das einzigste ist, was bei der ABH auf dem Tisch liegt und auf die Bearbeitung wartet.

Durch Urlaub, Krankheit oder andere Ausfälle unter den Mitarbeitern der ABH kann es dabei auch mal zu Verzögerungen kommen. Die verschiedenen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs abgearbeitet. Bei einer Woche Wartezeit besteht noch kein Anlass zur Ungeduld.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Antwort #14 - 24.01.2015 um 12:23:29
 
Saxonicus schrieb am 24.01.2015 um 03:18:14:
Durch Urlaub, Krankheit oder andere Ausfälle unter den Mitarbeitern der ABH kann es dabei auch mal zu Verzögerungen kommen. Die verschiedenen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs abgearbeitet. Bei einer Woche Wartezeit besteht noch kein Anlass zur Ungeduld.


Allerdings hat der Chef eine entsprechende Zusage gegeben und diese wird jetzt nicht eingehalten.

Ich hätte schon längst wieder nachgefragt. Allerdings nicht telefonisch, sondern ich würde direkt in die ABH gehen und dort mit dem Chef sprechen. Wenn man das tut, so jedenfalls meine Erfahrung, dann wird sofort entschieden.


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