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Umzug innerhalb eines Bundeslandes (Gelesen: 12.159 mal)
BaidaNassEng
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Antwort #15 - 15.12.2014 um 20:33:21
 
Guten Abend......

Deerhunter......es war bestimmt nicht so böse von mir gemeint wie es vielleicht bei dir ankam..... Smiley. Wir wissen um seinen Status und versuchen eben das Beste daraus zu machen.......und um ganz ehrlich zu sein wer würde bei so einer Sache die Hände einfach in den Schoß legen. Ich glaube keiner..... Zwinkernd

Zuwenigstens hat sich am heutigen Tag die ABH in Erfurt mit der ABH im WAK in Verbindung gesetzt.
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BaidaNassEng
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Antwort #16 - 17.12.2014 um 01:14:17
 
Die Akte meines Schwagers wurde nun doch laut ABH in Erfurt angefordert!
Am 19.12. hat er einen Termin bei der ABH. Hoffentlich ist die Akte bis dahin in Erfurt, denn sein AE muss auch nochmal verlängert werden.
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BaidaNassEng
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Antwort #17 - 05.07.2015 um 21:18:14
 
Hallo an alle....

Nach langer Zeit möchte ich mich erneut melden. Der Umzug ist letztendlich doch gut verlaufen. Es kostete allerdings eine Menge Geduld. Der Fall meines Schwagers wurde danach durch die Rechtsanwältin der Härtefallkommission vorgelegt. Mit positivem Endergebnis.
Er erhält jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung nach §23 für zwei Jahre. Es wird dann immer automatisch verlängert Smiley.

LG.....aus Thüringen
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BaidaNassEng
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Antwort #18 - 06.07.2015 um 09:55:11
 
.....bezüglich der Frage was für einen Aufenthalt er während dieser Zeit hatte kann ich nur die Mitteilung geben, daß seine Grenzübertrittsbescheinigung (Duldung war bereits abgelaufen), monatlich verlängert wurde. Jedenfalls für den Zeitraum in der sein Fall bei der Härtefallkommission anhängig gewesen ist.
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reinhard
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Antwort #19 - 07.07.2015 um 15:06:47
 
BaidaNassEng schrieb am 05.07.2015 um 21:18:14:
Er erhält jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung nach §23 für zwei Jahre. Es wird dann immer automatisch verlängert Smiley.


Automatisch wird nichts verlängert. Er muss immer rechtzeitig einen Antrag stellen.

Aber vielleicht meintest Du ja: Soll dann immer nach Antrag problemlos verlängert werden – das wäre jedenfalls bei Entscheidung der Härtefallkommission der Normalfall.
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BaidaNassEng
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Antwort #20 - 07.07.2015 um 16:17:43
 
reinhard Smiley.....ja das meinte ich. Schreibfehler von mir. Es gibt dann auch keine Untersuchungen mehr durch die Amtsärztin. Morgen erfolgt der Gang zum Jobcenter.


.....und dann ist endlich Ruhe nach langen Zeiten der Lauferei und Warterei Zwinkernd
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BaidaNassEng
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Antwort #21 - 02.08.2015 um 22:40:33
 
......der Antrag auf Hartz4 Leistungen für meinen Schwager wurde bearbeitet, und er bezieht jetzt Leistungen. Als nächster Schritt folgt der Integrationskurs.

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BaidaNassEng
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Antwort #22 - 06.11.2019 um 15:47:26
 
Nur noch mal zur Erinnerung, damit ihr wisst wer ich bin. Einiges hat sich geändert. Mittlerweile wohnen wir in Sachsen/Anhalt. Mein Schwager bezieht jetzt Leistungen vom Sozialamt, hat seine eigene kleine Wohnung und arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. LG.....
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