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Aufenthaltskarte (Gelesen: 1.413 mal)
ZVForever77
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Österreich
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24.11.2014 um 01:50:28
 
Hallo,
Bin Österreicher und lebe in Deutschland.Meine Ehegatte ist Bosnische Stsb. und hat eine Aufenthaltskarte für Deutschland gültig 5 Jahre für Angehörige von EWR-Bürgerinnen. Wir wollen jetzt nach Österreich umziehen.Gilt die Deutsche Aufenthaltskarte für Österreich auch, oder was bekommt sie in Österreich für eine karte?

Danke im voraus
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.11.2014 um 02:08:52
 
Deine Frau beantragt dann in Österreich aufgrund der mitgenommenen Freizügigkeit die östereichische Aufenthaltskarte
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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ZVForever77
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i4a rocks!


Beiträge: 2

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #2 - 24.11.2014 um 02:46:07
 
Muss ich dann sofort einen job annehmen bzw gibt es strengere voraussetzungen für die Aufenthaltskarte umschreibung?
Wir ziehen zur meine Eltern nach hause.
Grüsse
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.11.2014 um 00:37:00
 
ZVForever77 schrieb am 24.11.2014 um 02:46:07:
Muss ich dann sofort einen job annehmen bzw gibt es strengere voraussetzungen für die Aufenthaltskarte umschreibung?
Wir ziehen zur meine Eltern nach hause.


1) Die EU-Freizügigkeit muss in Deutschland nachhaltig von dir genutz worden sein. (Arbeitnehmer, Selbstständig, Student). Das über einen längeren Zeitraum hinweg. Fragt die österreichischen Ausländerbehörde ob sie das in deiner Situation so akzeptieren.

2) Ihr habt drei Monate vorausetzungloses Aufenthaltsrecht in Österreich wenn es nach EU-Freizügigkeit geht. Da die DEU Aufenthaltskarte schengenfähig ist, darf er sich auch bis zu 90 Tage aufgrund Schengenrecht dort aufhalten.

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