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Gastvisa für Eltern abgelehnt - Appellation - wie am besten vorgehen? (Gelesen: 2.559 mal)
TarasBulba
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23.11.2014 um 16:07:09
 
Guten Tag an alle,

ich wende mich an euch mit Bitte bei unserem Fall zu helfen, bzw Tipps oder Rat zu geben. Ich habe diese Frage bereits in einem anderen Forum gestellt, aber man empfahl dies hier zu stellen, da hier viele Experten unterwegs sind.

Kleine Vorgeschichte: Ich bin gebürtiger Ukrainer, aber bereits mit deutschen Staatsbürgerschaft. Vor ca. 1,5 Jahren (nach zweijährigen Bekanntschaft) habe ich meine Frau in UA geheiratet und nach langen Odyssee, konnte ich sie und ihre kleine Tochter zu mir nach Deutschland holen. Alles ist prima.
Nach dem wir in diesem Sommer zu Ferienzeit in UA waren, wollten wir jetzt zum Weihnachten, Silvester und Geburtstag unseren Tochter Ende Januar, die Schwiegereltern einladen. Mit Hilfe der Bekannten konnten wir eine solide Bürgschaft organisieren. Wir haben hier für sie die Haftpflicht- und Krankenversicherungen für die Zeit abgeschlossen. Alle Dokumente schienen in Ordnung zu sein. In Kiew haben wir eine Frau kontaktiert, die sich in dem Prozess auskennt und Menschen dabei hilft. So wurden dort auch die Anketten richtig ausgefüllt.

ABER, leider kam eine Ablehnung. Die Begründung ist noch per Post unterwegs, aber wie uns die Damen telefonisch mitgeteilt hat, ist der Grund die zu geringe finanzielle Verwurzelung der Eltern in der Ukraine.
Der Schwiegermutter ist Früh-Rentnerin wegen Herzerkrankung. Schwiegervater ist offiziell nicht beschäftigt, sondern Vormund für eigene Mutter. Laut ukrainischem Recht, darf er nicht arbeiten. in Wahrheit hat er natürlich ein kleines Gewerbe, leben muss man ja von etwas....
Die Schwiegermutter muss jährlich wegen der Rente zu medizinische Untersuchung und der nächste Termin ist bereits im März. Dies wurde auf Nachfrage beim Termin bei der Botschaft mitgeteilt. Schwarzarbeiten mit ihrer Gesundheit kann sie sowieso nicht. Und Schwiegervater hat eine Verantwortung in UA. Am Ende ist die alles ganz einfach, wir möchten, dass unsere sehr nahen Verwandten (immerhin Eltern meiner Frau!) uns einfach besuchen und wir mit denen schöne Zeit hier verbringen, nicht mehr und nicht weniger. Dies kann doch nicht ungesetzlich sein!!!!
Als meine Oma noch lebte und auch Rentnerin war, hat sie mich und meine Mutter ja auch ohne Probleme mit Gastvisa besucht. Ist aber schon 8 Jahre her... Hat sich seit dem die Einstellung bei den deutschen Behörden so geändert?

Wir wollen ein Widerspruch einlegen, eine Appellation. Die Schwiegereltern werden es auch tun. Was sollte man dort schreiben? Was sollte stehen und was in keinem Fall? Worauf sollen wir uns in unserem Schreiben konzentrieren und worauf die Schwiegereltern in ihrem?
Und hat das eine Aussicht auf Erfolg?

Wir sind für jede Meinung, Tipp oder Ratschlag sehr dankbar.


Grüße, Zoriana und Taras
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Muleta
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Antwort #1 - 23.11.2014 um 19:08:54
 
Für ein solches Visum ist die (vermutete) Rückkehrwilligkeit entscheidend. Grundlage dafür ist eine wirtschaftliche oder familiär-soziale Verwurzelung im Heimatland. Wirtschaftlich verwurzelt scheidet wohl aus, familiär-sozial wohl inzwischen auch (Oma gestorben, sonstige (nahe) Verwandte dort?!?) Auch im Hinblick auf die politische Situation dort, ist das also ziemlich aussichtslos.

Anders gefragt: was würde die Schwiegereltern denn wirklich wichtiges in ihrer Heimat verlieren, wenn sie doch nicht zurückkehren würden?

TarasBulba schrieb am 23.11.2014 um 16:07:09:
Dies kann doch nicht ungesetzlich sein!!!!


Nein, aber wer die Anforderungen für ein Visum nicht erfüllt, der kriegt eben keins. Und die meisten Menschen auf diesem Planten erfüllen die Anforderungen nicht - für diese Fälle gibt es dann keine (positive) Lösung. (Sonst bräuchte man die ganze Gesetzgebung zur Visa-Vergabe ja überhaupt nicht).
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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TarasBulba
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Antwort #2 - 23.11.2014 um 19:38:02
 
Danke für eine sehr objektive Antwort. Es hilft uns schon weiter, da wir jetzt wissen worauf wir uns fokussieren sollen.

Wirtschaftliche oder familiär-soziale Verwurzelung sind schon vorhanden. Vielleicht wurden diese nicht als solcher erkannt, oder nicht beachtet.
Werden versuchen in den Schreiben dies deutlich zu machen.

Danke,
Taras

PS: Mal eine andere Frage. Diese ganze Gründe kann ich am besten formulieren. Die Schwiegereltern verstehen das sowieso nicht, was die "Deutschen" von denen wollen. Und mit formellen Schreiben in ukrainisch hat aus der Familie sowieso kaum jemand Erfahrung.
Ich kann so was gut auf deutsch.
Wäre es komisch oder verkehrt, wenn ich es auf deutsch anfertigten würde, per Mail nach UA schicke, sie dass dann nur ausdrucken und unterschreiben?
Die Schwiegereltern können zwar kein deutsch, aber wir haben ja alles besprochen und sie wissen was im Schreiben steht.
Würde die Botschaft es akzeptieren? Schließlich müssen die ja intern nicht mehr übersetzen.

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reinhard
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Antwort #3 - 23.11.2014 um 20:36:45
 
Das akzeptiert die Botschaft als Remonstration.

Du solltest Dich aber auf die Verwurzelung in der Ukraine konzentrieren, also den Punkt, der zur Ablehnung geführt hat. Die Botschaft möchte die Sicherheit (soweit mit der Darstellung herstellbar), dass die Eltern mit Bestimmtheit wieder in die Ukraine zurückkehren wollen und werden.

Über den Inhalt müssen sie Bescheid wissen, da es sein kann, das es ein, zwei Fragen dazu gibt.

(Es heißt, wie gesagt, nicht "Appellation", sondern "Remonstration".)
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tiggger
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Antwort #4 - 23.11.2014 um 21:10:53
 
Was steckt dahinter dass der Schwiegervater gesetzlich nicht in der UA arbeiten darf?
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TarasBulba
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Antwort #5 - 27.11.2014 um 17:52:20
 
Eigentlich gar nichts. Meine Frau hatte falsche Infos. Sie hat gemeint, wenn man Vormund ist, dann darf man nicht arbeiten. Aber es soll nur für Staatliche-Stellen gelten. Und sogar da bin ich nicht sicher ob es so ist.

Wir haben vorgestern das Schreiben mir Eltern auf ukrainisch verfasst und dieses mit noch einigen Dokumenten haben sie unterschrieben nach Kiew geschickt.

Wir haben dann gestern ein Brief im Namen meiner Frau auf deutsch verfasst und an die auf der Botschaftsseite angegebene Nummer gefaxt. Was mich wundert, es ist eine Faxnummer im Berlin....
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Saxonicus
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Antwort #6 - 27.11.2014 um 19:17:05
 
TarasBulba schrieb am 27.11.2014 um 17:52:20:
Was mich wundert, es ist eine Faxnummer im Berlin....

Anscheinend läuft das über das Auswärtige Amt als vorgesetzte Behörde für die deutschen Vertretungen im Ausland und wird von dort weitergeleitet.
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