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brauche Rat (Gelesen: 9.936 mal)
Themen Beschreibung: Schule
lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #15 - 28.11.2014 um 20:11:30
 
Aras schrieb am 28.11.2014 um 18:18:08:
Es reicht nur das Zertifikat zu machen.


Ich hatte es schonmal erwähnt: Von meinem Mann wurde gefordert, Kurs und Prüfung zu machen vom Orientierungskurs. Seitens der VHS. Die haben gesagt, er kann die Prüfung nicht machen, wenn er den Kurs nicht macht. Er durfte sich ich glaube maximal 2 oder 3 Tage beim Kurs entschuldigen. Hätte er mehr gefehlt hätte er auch die Prüfung nicht machen dürfen. Ob das nun rechtens war....

reinhard schrieb am 28.11.2014 um 18:56:17:
Der Abschlusstest vom Orientierungskurs ist der Einbürgerungstest.


Ich hatte das Gegenteil gelesen. War dann wohl veraltet. Sorry.
 
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reinhard
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Antwort #16 - 28.11.2014 um 21:05:35
 
lottchen schrieb am 28.11.2014 um 20:11:30:
Ich hatte das Gegenteil gelesen. War dann wohl veraltet. Sorry.


Ja, es ist noch nicht lange identisch. Erst seit vorigem Jahr. Bis dahin gab es zwei Tests, die aber zu 70 Prozent identische Fragen hatten...
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Zimtduft
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Antwort #17 - 28.11.2014 um 21:18:56
 
Ich habe nie ein Kurs gemacht.
Bisher hatte ich jahrelange Duldung und keiner hatte das von mir verlangt.
Mein wissen in schrift und sprache kommt durch den alltag und beruf.

Was ich jetzt in Erfahrung gebracht habe ist folgendes.
Ich habe dienstag ein test damit die schule bescheid weiss welches modul ich muss.

Zur information.
Meine arbeit ist dann fertig wenn alles an dem tag erfüllt wird was erfüllt werden muss.
Einfach das stehen lassen würde zu konvensionstrafe kommen.
Gerade jetzt zum weihnachtsbetrieb ist besonders längeres arbeiten im einzelhandel unumgänglich.
Es geht hier nicht um rausreden aber ich habe nicht nur pflichten der abh gegenüber sondern auch meiner familie als versorger und meiner firma und dessen angestellten.

Aras danke für deine hilfe.
Und den anderen auch danke die mir versuchen zu helfen.




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reinhard
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Antwort #18 - 28.11.2014 um 21:34:30
 
Mit Duldung bekommt man kein Recht, den Kurs zu machen.

Mit der Aufenthaltserlaubnis bekommt man das Recht und vielleicht auch die Pflicht. Du bist 2012 verpflichtet worden, den Kurs zu machen und zwar innerhalb von zwei Jahren. Du hättest Dich damals darum kümmern müssen.

Ja, es ist richtig, wenn Du zuerst den Einstufungstest machst, damit die Schule (und Du!) wissen, welches Modul das Richtige ist. Die 600 Stunden im Kurs bestehen aus sechsmal 100 Stunden.
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Antwort #19 - 28.11.2014 um 21:47:46
 
Hilfreiche Information Reinhard
Irgendwie verstehe ich das mit den ganzen Kursen noch nicht vollständig.
Es sind sehr viele.
Warten wir bis einstufungstest gekommen ist.

Dankesehr!!!!!
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Antwort #20 - 02.12.2014 um 15:08:44
 
Also meine Lieben.
Jetzt mal Klartext.
Was verlangt die ABH von mir aus dem ersten Verpflichtungsschreiben.

Ich war jetzt in 3 Kursanmeldungen.
Alle 3 erzählen mir was anderes.

Hab easselbst schon erlebt dass Leute den falschen Kurs besucht haben und bei der ABH dem Befehl bekamen nen anderen zu besuchen.

Komme gerade aus der ABH raus und wollte ein gültigen Verpflichtungsschein holen aber der wurde mir verweigert.

Klartext.
Was wird verlangt laut dem Schreiben?

B1
Modul 6 Kurs besucht.
Reicht das?

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Aras
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Antwort #21 - 02.12.2014 um 15:17:38
 
Mach dir jetzt mal keine Sorgen. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird nicht verweigert werden können, da du Vater eines deutschen Kindes bist.

Im schlimmsten Fall wird für ein Jahr verlängert und es kommt die erste "Sanktionsstufe": Du bezahlst 600 € oder so.

Wenn ich dein Deutsch hier so lese, dann würde ich dir B1 Sprachstufe schon zutrauen.

Ich persönlich würde dir empfehlen einen Prüfungsvorbereitungskurs für den B1 Test bei TELC, Goethe Institut oder TestDaF zu belegen und direkt in die Prüfung zu gehen. Kannst dich auch selber zu Hause damit beschäftigen.

DAnn machst du gleich noch den Einbürgerungstest. Das schafft man locker ohne jeden Kurs.

Und mit den beiden Zertifikaten wendest du dich ans BAMF und beantragst das Zertifikat Integrationskurs.

Am Besten schaust du dir das mal an und schaust ob du die Prüfung schaffen würdest:

http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/bes/gzb/mat/deindex.htm

Wenn ja würde ich direkt in die Prüfung.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #22 - 02.12.2014 um 15:40:46
 
Das ist ja mal ne super Information.
Ja Modul 6 sagten alle ohne Einstufungstest.
Darunter brauchen wir nichts beginnen.

Wenigstens sind wir da uns alle einig.
Den Test schaue ich mir am PC an.
Ja super.
Perfekt!!!!!

Einbürgerungstest und B1 bestehen führt automatisch zu dem Integrationskurs den ich brauche?

Das wäre ja mal schon ein weiter kommen.

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reinhard
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Antwort #23 - 02.12.2014 um 15:47:41
 
Zimtduft schrieb am 02.12.2014 um 15:40:46:
Einbürgerungstest und B1 bestehen führt automatisch zu dem Integrationskurs den ich brauche?


Ja, damit bekommt man die Bescheinigung des BAMF.

In der Bescheinigung steht nicht drin, ob und wie lange man welchen Kurs besucht hat, sondern nur der "Erfolg".
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Antwort #24 - 03.12.2014 um 07:31:58
 
Ah verstehe.
Klingt in der Tat als wollen alle daran verdienen.

Danke Aras
Danke Reinhard
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Antwort #25 - 03.12.2014 um 08:22:32
 
sorry für das kurzzeitige closen,
hatte mich da vertan wollte anderen thread schließen  unentschlossen
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Aras
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Antwort #26 - 03.12.2014 um 09:17:18
 
@Zimtduft

Kann man so oder so sehen. Das Ziel der Integration ist nunmal wichtig. Darum hat der Staat auch die Sprachkurse dermassen vergünstigt. Also bei 1,20€ für 600 Stunden Sprachkurs ist glaube ich unschlagbar.

aber wir müssen ja nicht jeden in den Kurs schicken.

Schau ruhig um. Sprachzertifikate von Telc sind soweit ich weiss erheblich günstiger als die vom Goethe Institut (glaube 100€ telc vs. 180€ GI). Meine Frau meinte sogar, dass Testdaf das leichteste Zertifikat wäre( wäre jedenfalls die Meinung unter den Ausländern...).

Der Einbürgerungstest kostet 20 oder 25 €.

und zu guter letzt:
Das Zertifikat Integrationskurs vom BAMF ist gebührenfrei.

Wenn man es also schon kann, dann liegen die Kosten bei so 125 €. + Auslagen für Anreise, Abreise, Porto für Briefe etc.
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