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Geburt 1926 StA Königsberg VI (Gelesen: 10.131 mal)
t_maia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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28.10.2014 um 08:28:54
 
Hallo,

erstmal vielen lieben Dank im Voraus für jegliche Hinweise. 

Mein Großvater wurde 1926 in Königsberg geboren. Aufgrund einer Erbschaftssache müssen wir jetzt versuchen, mehr über ihn und seine Eltern und eventuelle Geschwister heraus zu bekommen.

Ich habe meine Oma ausgequetscht wie eine Zitrone, aber da ist nichts zu machen. Sie hat ihn etwa 1950 kennengelernt, ihn 1952 geheiratet und nie nach seiner Vergangenheit gefragt. Leider ist mein Großvater bereits 1955 verstorben, so das von ihm nichts weiter blieb als als ein Name, ein Foto und ein Geburtsdatum auf der Eheurkunde und auf der Sterbeurkunde sowie zwei (damals sehr kleine) Kinder.

Ich war bereits beim Standesamt I in Berlin, aber die können seine Geburtsurkunde nicht finden. Wahrscheinlich wohnten seine Eltern im StA-Bezirk Königsberg IV, wo die Geburten im Standesamt I erst ab 1937 erhalten sind.

Hier meine erste Frage. Es gibt zum Glück noch Adressbücher von Königsberg aus der Zeit. Zum Familiennamen gibt es allerdings etwa 30 Einträge. Wenn ich jetzt wüsste, welchen Bereich der StA-Bezirk VI in Königsberg umfasste, könnte ich einige Möglichkeiten ausschließen. Wo und wie könnte ich das herausbekommen?

Zweitens gehe ich davon aus, das er nach dem Krieg irgendwo eine Erklärung abgeben hat, das er wirklich in Königsberg geboren wurde und das seine Eltern so und so hießen. Wo kann ich die höchstwahrscheinlich finden? Ort ist die sowjetisch besetzte Zone und spätere DDR.

Drittens: Mein Großvater hat vor der Gründung der DDR und der Ehe mit meiner Großmutter schon einmal geheiratet, und zwar etwa 1947. Die Ehe wurde 1951 geschieden, da waren die beiden bereits ein Jahr getrennt und meine Oma mit meinem Onkel schwanger. Auf den alten Eheurkunden des dt. Reiches vor 1949 wurden die Eltern angegeben. Ich hoffe also, über diese Eheurkunde an die Namen seiner Eltern zu kommen.

Leider stellt sich das betreffende Standesamt quer - "die erste Ehe geht sie nichts an!".  Auf intensives Nachhaken wurde mir mitgeteilt, das wir eine Einwilligung der ersten Ehefrau bringen sollen, dann könnten wir die Eheurkunde haben. Tja, soweit ich weiß, ist die Adresse der Dame seit über 20 Jahren der Friedhof.  Augenrollen Ich kann das allerdings nicht beweisen, denn die entsprechende Sterbeurkunde liegt höchstwahrscheinlich in eben jenem Standesamt. Kinder gibt es aus dieser Ehe nicht.

Wie komme ich an diese Eheurkunde heran? Insbesondere die Beiakten/Aufgebotsakten zu dieser ersten Ehe interessieren mich, da müssten sich doch Hinweise auf die Herkunft und die Eltern meines Großvaters finden lassen? Habe ich ein Recht darauf, die Urkunde zu bekommen bzw. Einsicht in die Aufgebotsakten zunehmen oder ist das alles Ermessensache?

Vielen Dank!

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Antwort #1 - 28.10.2014 um 08:39:19
 
Erstmal muss ich schreiben, dass es ein interessanter Fall ist.

Also das Persönlichkeitsrecht gilt bei Lebenden in vollem Umfang. Nach dem Tod wird es immer schwächer, siehe Mephisto-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wenn die Frau schon seit 20 Jahren tot ist, dann müsstest du nachweisen, dass deine Interessen, also z.B. Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, die Persönlichkeitsrechte der Toten überwiegen.

Hast du Evidenz, dass die erste Ehefrau im Friedhof liegt? Also z.B. ein Foto vom Grab sollte ja schon in gewisser Weise den Tod beweisen Zwinkernd.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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t_maia
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Antwort #2 - 28.10.2014 um 09:10:07
 
Genau da liegt der Hase im Pfeffer - ich weiß nicht, welchen Namen sie nach der Scheidung führte. Wenn sie ihren Geburtsnamen wieder angenommen hat oder nochmal geheiratet hat, dann habe ich keine Ahnung wo sie ist. Wenn sie den Ehenamen weitergeführt hat, dann liegt sie auf dem Friedhof, leider hat das entsprechende Grab keinen Grabstein.

Ihren Geburtsnamen kenne ich auch nur von Hörensagen, meine Angaben müsste das Standesamt alle prüfen. Die Dame soll allerdings auch in der entsprechenden Kleinstadt geboren sein. Das Standesamt müsste also sowohl Geburtsurkunde, Eheurkunde der Ehe mit meinem Großvater, Scheidungsurteil als auch Sterbeurkunde haben.

Aber ist natürlich bequemer zu sagen, "das geht sie nichts an! Datenschutz!" als ins Archiv zu gehen.... Zwinkernd

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Antwort #3 - 28.10.2014 um 09:30:44
 
t_maia schrieb am 28.10.2014 um 08:28:54:
....in Königsberg geboren wurde und das seine Eltern so und so hießen. Wo kann ich die höchstwahrscheinlich finden? Ort ist die sowjetisch besetzte Zone und spätere DDR. 

Falls Du mit diesen "Königsberg" das Königsberg in Ostpreußen meinst, dann lag das weder in der sowjetisch besetzten Zone noch in der späteren DDR, denn dann würde es jetzt in der Bundesrepublik liegen.

Dieses Königsberg liegt im sowjetisch annektierten Teil von Ostpreußen und nennt sich jetzt Kaliningrad.

Bist Du Dir denn überhaupt sicher, dass es sich um "das Königsberg" (Geburts-, Sterbe- und Wirkungsort von Immanuel Kant)  handelt ? Orte, Dörfer und Städte mit diesen Namen gibt und gab es in Deutschland so einige.
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Antwort #4 - 28.10.2014 um 09:42:29
 
Saxonicus schrieb am 28.10.2014 um 09:30:44:
Falls Du mit diesen "Königsberg" das Königsberg in Ostpreußen meinst, dann lag das weder in der sowjetisch besetzten Zone noch in der späteren DDR, denn dann würde es jetzt in der Bundesrepublik liegen.

Dieses Königsberg liegt im sowjetisch annektierten Teil von Ostpreußen und nennt sich jetzt Kaliningrad.


Sorry, habe mich nicht klar ausgedrückt.

Mein Großvater wurde 1926 in Königsberg/Ostpreußen geboren und ist dann nach dem Krieg in einer Kleinstadt in der ehemaligen DDR gelandet.

In dieser Kleinstadt hat er sowohl seine erste Ehefrau als auch meine Oma geheiratet.

Also 1926-1945 Königsberg , ab 1946/47 Kleinstadt in der ehemaligen DDR.


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Antwort #5 - 28.10.2014 um 09:47:18
 
t_maia schrieb am 28.10.2014 um 09:42:29:
In dieser Kleinstadt hat er sowohl seine erste Ehefrau als auch meine Oma geheiratet. 

Na dann wende Dich doch an das Standesamt in "dieser Kleinstadt", die schicken Dir die gewünschten Urkunden auch zu, da musst Du nicht persönlich aufkreuzen.
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Antwort #6 - 28.10.2014 um 09:51:51
 
Saxonicus schrieb am 28.10.2014 um 09:47:18:
Na dann wende Dich doch an das Standesamt in "dieser Kleinstadt", die schicken Dir die gewünschten Urkunden auch zu, da musst Du nicht persönlich aufkreuzen.


Ist nicht, siehe meine dritte Frage oben. Die Dame schob "Datenschutz" vor, dabei ging es ihr nur um die Mittagspause. Ich war so sauer, ich bin dann lieber gegangen. Bin ja eventuell von deren Wohlwollen abhängig.
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Antwort #7 - 28.10.2014 um 09:53:56
 
Es geht jetzt grad um eine Erbschaftssache. Ist ein Notar involviert?
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Antwort #8 - 28.10.2014 um 09:58:37
 
t_maia schrieb am 28.10.2014 um 09:51:51:
Die Dame schob "Datenschutz" vor, dabei ging es ihr nur um die Mittagspause. Ich war so sauer, ich bin dann lieber gegangen. 

So etwas sollte man auch immer schriftlich (und damit meine ich einen richtigen Brief mit Einschreiben und Rückschein) machen, dann muss sie sich (die Angestellte im Standesamt) nämlich genauer überlegen, wie sie reagiert.

Ich mache schon seit Jahren Familienforschung und war deshalb mit vielen Standesämtern in Kontakt, dabei bin ich noch nie auf Ablehnung gestoßen.
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Antwort #9 - 28.10.2014 um 10:07:53
 
Keine Ahnung wie das mit dem Erbe ist, mir wurde nur gesagt, beschaff mal die Urkunden. 

Es ist wohl noch unklar, ob unsere Familie überhaupt in Frage kommt oder ob es nur zufällig der gleiche Nachname ist.

Laut verwandt.de leben etwa 32.000 Menschen in Deutschland mit diesem Nachnamen und das über ganz Deutschland verteilt.
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Antwort #10 - 28.10.2014 um 10:12:22
 
t_maia schrieb am 28.10.2014 um 09:51:51:
Ich war so sauer, ich bin dann lieber gegangen. Bin ja eventuell von deren Wohlwollen abhängig. 


Saxonicus schrieb am 28.10.2014 um 09:58:37:
So etwas sollte man auch immer schriftlich (und damit meine ich einen richtigen Brief mit Einschreiben und Rückschein) machen, dann muss sie sich (die Angestellte im Standesamt) nämlich genauer überlegen, wie sie reagiert.

Das Standesamt Nr. 1 erteilt auf schriftliche Anfragen Auskünfte, falls diese zu eng verwandten Personen erbeten werden. Ein Bestandsverzeichnis kann in jedem Standesamt eingesehen werden. Die Angabe des gesuchten Standesamtes und eines Datums (oder Jahres) sind nötig. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. ein Jahr. Die Standesämter Königsberg I - IV sind stark vertreten.
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Antwort #11 - 28.10.2014 um 10:13:49
 
Vielleicht gibt es noch Geburts/Taufregister in einer der Kirchen in Koenigsberg?
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Antwort #12 - 28.10.2014 um 10:33:11
 
tiggger schrieb am 28.10.2014 um 10:13:49:
Vielleicht gibt es noch Geburts/Taufregister in einer der Kirchen in Koenigsberg?

Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin hat insgesamt 18 verschiedene Kirchenbücher von Königsberg ( ezab bei google eingeben , auf den Link : Bestände gehen und auf Königsberg scrollen , dann kannst Du jedes KiBu einzeln anklicken ) , aber das ist eine riesen Arbeit alle 18 Bücher durchzuschauen ohne Stadtteilangabe oder Kirchenname fast aussichtslos .


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Antwort #13 - 28.10.2014 um 10:45:06
 
tiggger schrieb am 28.10.2014 um 10:13:49:
Vielleicht gibt es noch Geburts/Taufregister in einer der Kirchen in Koenigsberg?


Das habe ich auch schon gedacht. Google sagt, die Kirchenbücher liegen im Evangelischen Zentralarchiv in Berlin. Laut dessen Webseite gibt es von den etwa 20 Kirchen mit Kirchenbüchern es wohl nur von 1 oder 2 Kirchen, wo die entsprechenden Jahre (Taufen 1926, Konfirmation 1939/40/41) vorhanden sind.

Also nur eine kleine Chance.

Mich interessieren aber wirklich meine Fragen oben.

Erstens, welche Straßen in Königsberg gehörten zum Standesamtsbezirk StA Königsberg VI?

Zweitens, wie das in der sowjet. Besatzungszone gelaufen ist, wenn jmd nach dem Krieg keinen Ausweis mehr hatte und keine Geburtsurkunde bringen konnte und trotzdem heiraten wollte. Auf der Heiratsurkunde meiner Großeltern steht es ja direkt drauf - neben dem Geburtsdatum und dem Geburtsort meines Großvaters die Notiz "kann standesamtlich nicht nachgewiesen werden". Wie haben die das gemacht? Eidesstattliche Erklärung ist die einfachste Lösung, klar. Nur wo finde ich die? War das irgendwo geregelt?

Zu drittens, schriftlich und mit Einschreiben und Rückschein. Kapiert. Danke Saxonicus.



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Antwort #14 - 28.10.2014 um 10:54:10
 
Dein Opa hatte vielleicht einen Arierpass oder Geschwister, die seine Identität bezeugen konnten. Im Arierpass stehen auch bei manchen die Vorfahren bis ins 18 Jhrd..

Dein Großvater hat ja wohl geheiratet, was in gewissem Sinne ein Verwaltungsvorgang ist. Dazu hat er die Heiratsurkunde als abschließenden "Bescheid" bekommen. Schon bei dem Standesamt die komplette Akte der Eheschließung angefordert?
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Antwort #15 - 28.10.2014 um 11:26:14
 
Aras schrieb am 28.10.2014 um 10:54:10:
Dein Opa hatte vielleicht einen Arierpass oder Geschwister, die seine Identität bezeugen konnten. Im Arierpass stehen auch bei manchen die Vorfahren bis ins 18 Jhrd..


Es sind wirklich absolut keine Unterlagen da, abgesehen von der Heiratsurkunde meiner Großeltern und der Sterbeurkunde meines Großvaters. Wir wissen absolut nichts über seine Eltern. Die Scheidungsurkunde der ersten Ehe gab es mal, aber die hat meine Oma vor Jahren beim Aufräumen entsorgt. Wenn die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde nicht im Stammbuch wären, wo auch die Geburtsurkunden der Kinder drin sind, wären die vielleicht auch schon weggeflogen. ("Den alten Mist braucht doch keiner mehr....")

Zitat:
Dein Großvater hat ja wohl geheiratet, was in gewissem Sinne ein Verwaltungsvorgang ist. Dazu hat er die Heiratsurkunde als abschließenden "Bescheid" bekommen. Schon bei dem Standesamt die komplette Akte der Eheschließung angefordert?


Genau darum geht es u.a. in diesem Thread. Wie bringe ich der Standesbeamtin bei, das ich diese Akte der ersten Ehe haben will, ohne dass sie gleich mauert und sich hinter Datenschutz verschanzt?

"Schriftlich und mit Einschreiben und Rückschein" habe ich schon notiert.
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Antwort #16 - 28.10.2014 um 11:37:53
 
t_maia schrieb am 28.10.2014 um 10:45:06:
Erstens, welche Straßen in Königsberg gehörten zum Standesamtsbezirk StA Königsberg VI?

Entscheidend für die Beurkundung der Geburt ist nicht der Wohnort (in deinem Fall die Straße) der Eltern, sondern der Ort des Ereignisses. Daher könnten seine Eltern in einem anderen Bezirk gewohnt haben, als er geboren ist. Die Antwort auf diese Frage hilft dir daher vermutlich nicht weiter. Helfen könnten dir die Vornamen deines Urgroßvaters.

Zitat:
Auf der Heiratsurkunde meiner Großeltern steht es ja direkt drauf - neben dem Geburtsdatum und dem Geburtsort meines Großvaters die Notiz "kann standesamtlich nicht nachgewiesen werden". Wie haben die das gemacht? Eidesstattliche Erklärung ist die einfachste Lösung, klar. Nur wo finde ich die? War das irgendwo geregelt?

Du hast die Heiratsurkunde deiner Großeltern vorliegen? Dann kannst du mit diesen Daten als Abkömmling (ggf. schriftlich) Einsicht in die Sammelakte beantragen. In dieser Akte sollte die eidesstattliche Versicherung deines Großvaters zu finden sein und ggf. weitere Angaben zum Wohnort der Eltern. Ein möglicher Weg...

Aus der Sammelakte oder auch aus dem Heiratseintrag deiner Großeltern (vollständige Abschrift mit allen Hinweisen und Randvermerken anfordern) gehen sicher auch die Daten seiner Eltern hervor, insbesondere auch deren Wohnort/letzer Wohnort zum Zeitpunkt seiner Hochzeit. Über die Sterbeeinträge der Urgroßeltern kannst du ggf. deren Heiratsort herausfinden und im Heiratseintrag könnten dein Großvater und seine Geschwister vermerkt sein. Zweiter möglicher Weg...

Aus den Sammelakten zum Sterbefall der Urgroßeltern sollten die Kinder d. Verstorbenen hervorgehen - mit den Anschriften zu diesem Zeitpunkt. Diese Sammelakten sollten archiviert sein.

Falls du ein Schreiben hast, dass du urkundliche Nachweise in einer Erbschaftssache vorlegen sollst, kannst du damit auch dein berechtigtes Interesse an den Daten der ersten Eheschließung glaubhaft machen - praktisch wäre hier ein Stammbaum mit allen Daten, die du dir schon beschaffen konntest. Ein solches Schreiben würde ich mir auf alle Fälle besorgen, damit du ggf. auch nach den Abkömmlingen der Geschwister deines Großvaters suchen kannst.

Viel Erfolg!

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Antwort #17 - 28.10.2014 um 11:41:48
 
Wie Tina05 schrieb, bezog ich mich auf die Sammelakte von der zweiten Eheschließung deines Opas (mit deiner Oma) Smiley
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Antwort #18 - 28.10.2014 um 12:00:00
 
Tina05 schrieb am 28.10.2014 um 11:37:53:
Du hast die Heiratsurkunde deiner Großeltern vorliegen? Dann kannst du mit diesen Daten als Abkömmling (ggf. schriftlich) Einsicht in die Sammelakte beantragen. In dieser Akte sollte die eidesstattliche Versicherung deines Großvaters zu finden sein und ggf. weitere Angaben zum Wohnort der Eltern. Ein möglicher Weg...


Genau das wollte ich machen, wurde aber mit dem Hinweis "Datenschutz" abgewimmelt. Heiratsurkunde meiner Großeltern könnte ich bekommen (habe ich aber schon), für die Einsicht in die Sammelakten (?) bräuchte ich die Einwilligung meiner Oma, die würde ja noch leben. (Die Dame wollte wirklich nicht ins Archiv gehen!)

Zitat:
Aus der Sammelakte oder auch aus dem Heiratseintrag deiner Großeltern (vollständige Abschrift mit allen Hinweisen und Randvermerken anfordern)


Vollständiger Heiratseintrag mit allen Hinweisen und Randvermerken ist ein guter Tip, danke. 

Da werde ich mir auch gleich den vollständigen Eintrag aus dem Sterberegister holen, zum  Glück liegt der bereits im Stadtarchiv.  Smiley

Sammelakte ist ein bisschen schwierig. Die DDR hatte da andere Regelungen und die Sammelakten wurden teilweise vernichtet wenn der Platz gebraucht wurde. Ich habe keine Ahnung, ob es die Unterlagen, die ich suche, noch gibt.
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Antwort #19 - 28.10.2014 um 12:19:22
 
Hol zumindest ein Schreiben, dass die Vernichtung der Sammelakte bescheinigt.
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Antwort #20 - 28.10.2014 um 14:35:20
 
Lies mal diese Seite:
http://www.germania.diplo.de/contentblob/3745454/Daten/3912209/merkblattostpreus...

Könnte evtl. auch hilfreich sein.
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Antwort #21 - 28.10.2014 um 20:55:09
 
t_maia schrieb am 28.10.2014 um 11:26:14:
Schriftlich und mit Einschreiben und Rückschein" habe ich schon notiert. 


Als sauberen Antrag:
Was du willst?
warum-mit guter Begründung
und das bei Nichterhalt dir finanzieller Schaden entstehen kann.

Und du bittest bei Ablehnung um schriftliche Begründung mit Rechstbehelf.
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