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Aufenthalt § 25 Abs. 5 (Gelesen: 2.487 mal)
Abdol
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt § 25 Abs. 5
20.09.2014 um 14:46:44
 
Guten Tag



Meine Frau hat einen Aufenthalt § 25 Abs 5 bekommen sttat §28 nachdem sie duldung hatte ,das sie  Sozialhilfe bekommt heißt es für die AB dass das lebensunterhalt nicht gesichert ist und ein Aufentahlt weschel könnte man erst wenn wir ohne sozialhilfe klar kommen

unsere kind hat einen Aufenthalt  ( §33 S1) und wir sind verheiratet

Frage ist dass sie gern ihre Familie mal besuchen will sie war seit 5j nicht dort

kann sie problemlos wieder nach deutschland einreisen

Vielen Dank
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reinhard
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Beiträge: 15.157

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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.09.2014 um 15:00:20
 
Ja, wenn sie "Arbeitslosengeld II" (Sozialhilfe) bekommt, heißt das, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann. Dazu wird das Einkommen von Euch zusammengezählt und geteilt.

Mit einer AE nach § 25, 5 kann sie wieder einreisen.

Um eine besseren AE zu bekommen, solltet Ihr beide jeweils eine richtige Arbeitsstelle suchen.
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Abdol
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.09.2014 um 15:58:48
 
reinhard schrieb am 20.09.2014 um 15:00:20:
Um eine besseren AE zu bekommen, solltet Ihr beide jeweils eine richtige Arbeitsstelle suchen. 


Wir Arbeiten daran

Vielen Dank für dei Antwort
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 16.08.2015 um 05:55:53
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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