Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthalt für illegal eingereiste syrische und libanesische Staatsbürgerin (Gelesen: 2.011 mal)
Nalan
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt für illegal eingereiste syrische und libanesische Staatsbürgerin
16.09.2014 um 11:59:50
 
Hallo ,

es geht um eine syrische Mutter zwei in Deutschland lebenden Libanesen. Der eine besitzt eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Studium und der andere ist mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet und befindet sich zur Zeit im Einbürgerungsverfahren. Entgegen dem Willen der beiden Söhne, will sie nach Deutschland flüchten. Zur Zeit ist sie Wohnhaft mit ihrem libanesischen Mann im Libanon und besitzt auch die libanesische Staatsangehörigkeit. Zur Zeit werden syrische Staatsangehörige nicht abgeschoben und können unter Umständen hier Asyl beantragen. Wie ist es jedoch mit jemanden der zwei Pässe besitzt? Ausserdem hat sie alles in Syrien verloren(Vermögen, Haus etc)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt für illegal eingereiste syrische und libanesische Staatsbürgerin
Antwort #1 - 16.09.2014 um 12:03:54
 
Nalan schrieb am 16.09.2014 um 11:59:50:
Wie ist es jedoch mit jemanden der zwei Pässe besitzt?

für einen weiteren Aufenthalt wird sie aber sehr wohl auf den Libanon verwiesen werden sofern ihr dort keine Gefahren drohen die die Zuerkennung der Flüchltingseigenschaft, subsidiären Schutz oder Abschiebehindernisse begründen. Es ist sonst davon auszugehen, dass sie im Libanon hinreichend geschützt ist.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt für illegal eingereiste syrische und libanesische Staatsbürgerin
Antwort #2 - 16.09.2014 um 12:07:49
 
Das bedeutet: Voraussichtlich wird der Asylantrag abgelehnt. Eine Chance könnte bestehen, wenn der IS auch im Libanon angreift.

Ob eine Abschiebung möglich ist, ist natürlich unklar, der müsste die libanesische Regierung zustimmen. Aber das Leben hier mit Duldung und dem täglichen Warten auf den Vollzug, gleichzeitig der Druck doch freiwillig auszureisen ist schwer auszuhalten.

Zusätzlich sollte sie bedenken (oder man sollte sie informieren): Sie kann sich den Ort des Asylantrags / das Bundesland der Aufnahme keineswegs aussuchen. Sie reist illegal ein, meldet sich in der BAMF-Außenstelle am Wohnort eines der eigenen Kinder, kann dann aber problemlos am gleichen Tag 400 km weiter geschickt werden, weil eine andere Außenstelle den Asylantrag bearbeitet.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema