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Arbeitsmöglichkeiten offenes Asylverfahren (Gelesen: 6.688 mal)
jeal82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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12.09.2014 um 14:22:36
 
Hallo,

ich habe eine Frage.
Mein Mann befindet sich noch in einem  offenen Asylverfahren mit einer AG.

Er ist am 15.09.14 seit 3 Jahren in Deutschland.
Ich habe gehört das es sich das Gesetz geändert hat, das man nun ab 3 Jahren ununterbrochenen Aufenthalt mit AG das Recht hat eine Arbeit aufzunehmen ohne Zustimmung  bzw. bevorzugten Regel.
Ist das so?

Wir haben vor 4 Wochen geheiratet. Der Umzug ist beantragt, man sagte uns bei der Ausländerbehörde dies wäre sinnvoller als erstes zu tun, bevor wir seine Papiere beantragen. ( Die Rahmenbedingungen um Papiere zu bekommen sind übrigens erfüllt).

Gibt es also eine Möglichkeit das er nun schon während wir uns in diesem Prozess befinden eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis bekommt oder müssen wir warten bis er seine Papiere bekommt?

Und wenn ja - beantragt man dann für ihn ganz normal eine Sozialversicherungsnummer?

LG und schon mal vielen Dank im Voraus
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.09.2014 um 14:27:07
 
jeal82 schrieb am 12.09.2014 um 14:22:36:
Ist das so?

Nein, es sind nach § 32 Abs. 3 und 4 BeschV vier Jahre, nicht drei. Solange er im Asylverfahren ist kann ihm die Zustimmung nur nach Vorrangprüfung erteilt werden sofern kein Befreiungstatbestand des § 32 Abs. 2 BeschV vorliegt.

Anonsten müsst ihr warten, bis ihm die ABH eine AE § 28 AufenthG erteilt, damit kann er ohne Einschränkungen arbeiten.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 12.09.2014 um 14:49:45
 
jeal82 schrieb am 12.09.2014 um 14:22:36:
Gibt es also eine Möglichkeit das er nun schon während wir uns in diesem Prozess befinden eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis bekommt oder müssen wir warten bis er seine Papiere bekommt?

Warum beantragt er nicht eine AE nach 28, damit könnte er als deutsch Verheirateter, jede Arbeit verrichten, selbständig oder angestellt ?
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reinhard
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Antwort #3 - 12.09.2014 um 15:12:10
 
Saxonicus schrieb am 12.09.2014 um 14:49:45:
Warum beantragt er nicht eine AE nach 28, damit könnte er als deutsch Verheirateter, jede Arbeit verrichten, selbständig oder angestellt ?


Hatte sie geschrieben: Weil er erst die Streichung der Wohnsitzauflage durchkriegen und umziehen will, um danach bei der neuen (und nicht jetzt bei der alten) ABH den Antrag zu stellen.

Ich rate aber auch zu Geduld: Dies Verfahren durchführen, bis Weihnachten gibt es dann AE nach § 28 mit Arbeitserlaubnis, und danach geht es weiter.
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jeal82
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Antwort #4 - 16.09.2014 um 11:31:46
 
Danke für eure Antworten.
Er ist heute bei der Ausländerbehörde.
Übrigens hatte die damals gesagt nach 3 Jahren könnte er Arbeiten. Bin mal gespannt mit welchen Neuigkeiten er zurück kommt.

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jeal82
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Antwort #5 - 16.09.2014 um 13:16:56
 
Hallo Nochmal,

nun habe ich doch noch eine Frage.

Ich dachte eigentlich der Prozess wäre kürzer. Wenn es sich aber voraussichtlich länger hinzieht so wie Reinhard sagt, wäre es ja sinnvoll die Zeit in einen Deutschkurs zu investieren.

Hier nun meine Frage. Wenn er seine AG bekommt. Wird ihm da ein Kurs angeboten? oder müssen wir das eh selbst bezahlen oder aber könnte man den jetzt schon machen und die Kosten erstattet bekommen?

Ich meine so ein Kurs ist nicht gerade günstig. Ich möchte ungern ca. 500 euro bezahlen für etwas das später gefördert werden würde.
Wenn es aber sowieso bei uns hängen bleibt, dann würde ich gerne die Zeit nun nutzen.

Ich wäre also über einen Tipp dankbar Smiley
PS. A1 hat er. Es ginge dann um den nächsten Step B1

LG
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Antwort #6 - 16.09.2014 um 13:36:04
 
Mit der AE gibt es die Berechtigung und / oder Verpflichtung zum I-Kurs. Das läuft alles (fast) automatisch.
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Antwort #7 - 16.09.2014 um 14:56:53
 
Das heißt dann die Kosten werden übernommen? oder vergünstigt? bei beidem?

Also macht es keinen Sinn das jetzt schon in Angriff zu nehmen, weil wir dann selbst auf den Kosten sitzen bleiben?
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Antwort #8 - 16.09.2014 um 15:08:58
 
Bist du ALG2- oder Sozialhilfeempfängerin? Wenn ja, dann wird wohl das Amt es für euch übernehmen. Ansonsten werdet ihr den vergünstigten Preis bekommen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #9 - 16.09.2014 um 15:45:10
 
jeal82 schrieb am 16.09.2014 um 14:56:53:
keinen Sinn das jetzt schon in Angriff zu nehmen


Ich glaube nicht, dass Dir diese Ungeduld hilft. Das Gras wächst nicht schneller, wenn Du daran ziehst. Und vom Asylantrag zur "richtigen" Aufenthalt dauert es seine Zeit, weil das ausländerrechtlich eine andere Welt ist.

Es kann manchmal in ein paar Wochen klappen, darauf solltest Du Dich aber nicht verlassen. Deshalb habe ich Dir schon "Weihnachten" als Stichwort zur Orientierung zugeworfen. Er muss jetzt seine Anträge stellen, die ABH wechseln, dann wieder seine Anträge stellen, und dann wird das auch was.
Und im nächsten Jahr kann er Deutsch lernen, dann Arbeit finden, alles Schritt für Schritt. Hektik kann auch zu Fehlern führen, und dann dauert alles noch länger.
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Antwort #10 - 16.09.2014 um 17:33:42
 
reinhard schrieb am 16.09.2014 um 15:45:10:
Ich glaube nicht, dass Dir diese Ungeduld hilft. Das Gras wächst nicht schneller, wenn Du daran ziehst. Und vom Asylantrag zur "richtigen" Aufenthalt dauert es seine Zeit, weil das ausländerrechtlich eine andere Welt ist.


Wie wahr, wie wahr. Die Erfahrung habe ich auch schon gemacht. ( 4 Wochen braucht es bis der Antrag die Behörde gewechselt hat und damit ist er noch nicht mal bearbeitet)

danke... ich will ja gar nicht ungeduldig sein, nur die Zeit sinnvoll nutzen.
Denn machen wir uns nichts vor die Zeit bis dahin kann er nur zuhause sitzen und sich den lieben langen Tag langweilen. Was wiederrum für die Psyche auch nicht sonderlich hilfreich ist. Aber das brauche ich ja keinem erzählen und ich bin mir auch bewusst, das wir in der gleichen Situation sind wie viele andere auch.

Nein ich bin kein Empfänger.  Also nur vergünstigt. Danke für die Info Smiley
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Antwort #11 - 16.09.2014 um 18:21:50
 
Aber wenn es dauert, das Fundament zu gießen, ist es keine gute Idee, eine Firma mit dem Einbau der Dachfenster zu beauftragen. Die stehen nur an der Grube rum und kosten Geld.

Schritt für Schritt.
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Antwort #12 - 16.09.2014 um 19:14:44
 
Wenn ihr es euch leisten könnt, dann spricht doch nichts dagegen, wenn er einen Deutschkurs besucht. Z.B. an der Volkshochschule oder anderen günstigen Bildungseinrichtungen. Oder er macht einen Onlinekurs oder lernt mit Büchern und DVDs/CDs und dir. Die Zeit sollte er nutzen, finde ich.  Smiley
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Antwort #13 - 17.09.2014 um 11:50:45
 
Hallo,

ja leisten ist so eine Sache. Natürlch ist sowas schweine Teuer und wir haben es auch nicht mal eben locker übrig.Aber was muss das muss.
Weiß denn jemand wie hoch der Beitrag ist den man für den Kurs bezahlen muss? Wenn es nur ein paar Euro Unterschied ist, dann würden wir den Kurs jetzt vorziehen.

VHS Schulen fangen auch leider erst wieder im November bzw. Dezember an. Wahrsscheinlich bliebe dann nur eine richtige Sprachschule.
Oder hat jemand noch einen Tipp?
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Antwort #14 - 17.09.2014 um 12:44:06
 
Es geht eigentlich. Meist kostet ein intensiver Sprachkurs bei einem offiziellen Kursträger so um die 200-250 € pro Monat. Intensiv bedeutet 5 Stunden pro Tag bei einer 5 Tage Woche. Das macht dann auch nur ca. 2,5 € pro Stunde.

Dein Mann soll einfach die Teilnahmeberechtigung für den Integrationskurs vorher besorgen. Dann könnt ihr nach erfolgreichem Abschluss auch die Hälfte der Kosten erstatten lassen.
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Ku...

Eine Liste zugelassener Integrationskursträger findest du hier
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Ku...
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