Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 2.409 mal)
Faisan
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mazedonisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
09.09.2014 um 03:42:40
 
Ein Bekannter von mir aus Baden-Württemberg hat vor kurzem einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis gestellt. Seine jetzige AE ist allerdings noch bis Ende Juni 2015 gültig. Nichtsdestotrotz möchte er den Antrag auf NE stellen, weil er ziemlich sicher ist, dass er die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Jetzt gibt es Probleme mit dem Sachbearbeiter... und zwar möchte er seinen Antrag auf NE überhaupt nicht prüfen bzw. annehmen! Der Sachbearbeiter meint, man dürfte den Antrag frühestens zwei Monate vor Ablauf der AE stellen. hä?

Dies ist mir ehrlich gesagt ganz neu. Meiner Erfahrung nach kann man doch einen Antrag auf NE oder DA-EU jederzeit stellen, wenn man denkt, dass man die Voraussetzungen dafür erfüllt. Oder?

Gibt es irgendwelche Vorschrift die so was regelt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Antwort #1 - 09.09.2014 um 06:46:02
 
Natürlich kann man den jederzeit stellen. Ich vermute mal,
da war ein Kommunikationsproblem. Ggf. mal mit dem Vor-
gesetzten sprechen, damit der SB da seine Auffassung ändert
(falls er dabei bleibt).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Faisan
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mazedonisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Antwort #2 - 09.09.2014 um 18:05:27
 
Hallo, Mick.

Eigentlich war es kein Kommunikationsproblem. Der SB hat im einfach gesagt er kann den Antrag nicht annehmen weil er "zu früh" gestellt worden ist, und dass er ihn frühstens zwei Monaten vor Ablauf seiner jetzigen AE stellen darf. In diesem Fall wäre dies im April 2015, da seine AE im Juni 2015 abläuft.

Etwas irritierend, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Antwort #3 - 09.09.2014 um 18:12:00
 
Aber wenn der Antrag gestellt wurde, muss er nun ja auch bearbeitet werden.

Und wenn der Bekannte sich hat abwimmeln lassen, kann er den Antrag immer noch ein einen Briefumschlag stecken und hinschicken.

Wenn der SB ihn nicht "annehmen" will: Einen schriftlichen Bescheid verlangen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Antwort #4 - 09.09.2014 um 18:12:59
 
Wenn du Anspruch hast, dann hast du Anspruch.

Ausserdem sind die SB auch nur Menschen und somit auch nicht fehlerfrei. Teilweise ist es nunmal learning by doing. Also kriegt der SB in diesem Fall eine Nachschulung und gut ist. Also einfach wieder hin und darauf aufmerksam machen, dass man jetzt schon den Antrag stellen will... Etc. Etc. Mick hat es ja schon erklärt.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Antwort #5 - 09.09.2014 um 18:17:31
 
Nur so, was waere denn die Rechtsgrundlage dass ein Antrag zur Bearbeitung angenommen werden muss?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Antwort #6 - 09.09.2014 um 21:00:53
 
Eine Behörde darf gem. § 24 Abs. 3 VwVfG in der jeweiligen Landesfassung eine Antragsannahme nicht verweigern weil sie den Antrag für unzulässig hält. Ist der Antrag so gestellt, muss eine ABH entweder den Titel erteilen oder nach den Maßgaben des § 77 Abs. 1 AufenthG ablehnen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema