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"Schulgeld" auch für Erwachsene? (Deutschkurs) (Gelesen: 2.802 mal)
MsShrek
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07.09.2014 um 15:35:12
 
Hallo all,

ich hoffe, es kann mir jemand hier helfen.

Mein Mann, Ü25, (aus dem nichteuropäischen Ausland) hat kürzlich seinen Deutschkurs angefangen. Da wir beide noch Leistungen beziehen, werden die Kosten des Kurses nicht von uns getragen sondern vom Bamf.

Nun müssen für diesen Kurs 6 Bücher/Arbeitshefte gekauft werden, die zum Absolvieren des Kurses von Nöten sind. Jeden Monat eins.
Eines kostet 15 Euro.

Gibt es da die Aussicht auf Unterstützung oder gehört das in den Regelsatz?

Danke und viele Grüße
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Aras
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Antwort #1 - 07.09.2014 um 17:22:30
 
Vielleicht sind das Leistungen für Bildung und Teilhabe.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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C_Devil
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Antwort #2 - 07.09.2014 um 23:17:10
 
Aras schrieb am 07.09.2014 um 17:22:30:
Vielleicht sind das Leistungen für Bildung und Teilhabe. 

Nein, die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind ausschliesslich für Kinder und Jugendliche.

Zitat:
Anspruch auf Bildungsleistungen haben Leistungsempfänger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen ( Leistungen für eintägige Ausflüge, mehrtägige Fahrten sowie der Zuschuss zur Mittagsverpflegung sind darüber hinaus auch beim Besuch einer Kindertagesstätte möglich ) und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Anspruch auf Teilhabeleistungen haben Leistungsempfänger, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Gruß
C_Devil
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
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(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

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(Paul Claudel 1868-1955)
 
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MsShrek
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Antwort #3 - 10.09.2014 um 08:41:50
 
Danke. Gibt es denn irgendeine andere Möglichkeit der Kostenübernahme?
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C_Devil
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Antwort #4 - 10.09.2014 um 09:18:12
 
Dein Mann kann ja mal bei seinem Arbeitsvermittler/Fallmanager fragen, ob's da evtl. Möglichkeiten gibt.

Wenn nicht, dann müsst ihr's über die Regelleistung finanzieren.
Ihr habt zu zweit etwas über 700,- €/mtl. plus Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten) zur Verfügung.
Da sollte es doch möglich sein, dass ihr 15,- € im Monat für die Bücher zusammen bekommt.
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Aras
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Antwort #5 - 10.09.2014 um 10:29:12
 
Wobei... es gibt ja im vollen Regelsatz (Stufe 1) nur 1,50 € für Bildung.

Man sollte aber mal in der Eingliederungsvereinbarung schauen, was dazu vereinbart wurde. Also ob die Kosten des Kurses und des Kursmaterials getragen werden. Sollte man ggf. auch entsprechend einfordern. Oder man spricht mit dem Sachbearbeiter darüber.

Ansonsten 15 € sparen.
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Antwort #6 - 10.09.2014 um 14:46:07
 
Hi,

das Ganze ist zwar so gar nicht meine Baustelle aber als meine Frau sich arbeitssuchend gemeldet hatte, wurden ihr Dinge bezahlt, die ich zuerst nicht geglaubt hätte.
SAP-Kurs und sogar die Fahrkosten. Nach meinem Einkommen wurde nicht großartig gefragt bzw. wusste der SB daß ich gut verdiene und wir weit weg von irgendeinem Leistungsbezug sind.
Das hat mich schon etwas gewundert, also, Versuch macht kluch.

Gruß,
Norbert
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