Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen? (Gelesen: 21.584 mal)
Themen Beschreibung: Jamaika
Moana
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
25.07.2014 um 11:36:34
 
Nachdem mir die Mitglieder beim Umzug meines Mannes nach Deutschland geholfen haben, möchte ich mich erneut an euch wenden:

Mein Mann (Jamaikaner) lebt seit 2011 mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Es gibt keine weiteren Probleme. Wir hatten damals lediglich einen Übergang von einem Studentenvisum in ein Familienzusammenführungsvisum bei der ABH durchgesetzt. Wir haben damals in Dänemark geheiratet und er wollte nicht wieder ausreisen.

Nun haben wir uns entschieden, meinen Schwager, also den Bruder meines Mannes, nach Deutschland zum Urlaub einzuladen (Besuchervisum). Er ging am 23.06. zur Deutschen Botschaft in Kingston, Jamaika, gab alle gewünschten Dokumente ab und wurde kurz interviewt. Am 25.06. sollte er wieder erscheinen. Ihm wurde ein Ablehnungsbescheid mit Datum 23.06. in die Hand gedrückt auf dem Punkt 9 ("negative Rückkehrprognose") angekreuzt war.

Es war sein erster Antrag. Er ist noch nie gereist. Er hat keine negativen Visumsverfahren. Er hat ansonsten auch keine negativen Einträge.

Mein Schwager hat folgende Dokumente eingereicht, die meines Wissens nach die Rückkehrprognose beeinflussen:

- Flugreservierung mit Hin- und Rückflug (Flug war gebucht und ist nun verfallen)
- meine Verpflichtungserklärung
- Bescheinigung des Arbeitgebers, dass er seit 2009 beschäftigt ist und ihm der Urlaub in dem gewünschten Zeitraum gestattet wird
- Versicherungsbestätigung

Im Interview wurde er nach Familie in Jamaika gefragt. Er gab an, dass er einen 2-jährigen Sohn hat und sich das Sorgerecht teilt. Auf den Sohn passen in der Zeit seine Lebensgefährtin und seine Eltern auf. Die Dame fragte, ob er in die Geburtsurkunde eingetragen sei. Er bejahte und die Dame wies ihn darauf hin, dass er gerne noch die Geburtsurkunde nachreichen kann, um den Antrag zu verstärken. Da er einen 6-stündigen Fahrweg zur Botschaft hat, hat er die Geburtsurkunde am Nachmittag des selben Tages per Email eingereicht. Er hat nie eine Eingangsbestätigung bekommen. Wenn man im Hinterkopf behält, dass der Ablehnungsbrief auf den 23.06. (also gleicher Tag wie Antragstellung) datiert ist, ist die Geburtsurkunde scheinbar nicht mit eingeflossen.

Ich habe in Absprache mit der Botschaft für meinen Schwager remonstriert. Er hat mir eine Vollmacht erteilt. Ich habe in einem Brief die Gründe für seine Rückkehrbereitschaft zusammengefasst: a) Job; b) Famile; c) ich verpflichte mich für Rückkehr (Verpflichtungserklärung). Die Geburtsurkunde des Sohnes habe ich angehängt, da ich davon ausgehe, dass sie in die ursprüngliche Entscheidung nicht mit eingeflossen ist.

Heute kam nach 5 Wochen ein Einschreiben der Botschaft aus Kingston. Nach mehrmaliger freundlicher telefonischer Nachfrage war man nicht gewillt, die Entscheidung vorab zu faxen oder scannen. Ich musste auf den offiziellen Brief per DHL Express warten. Natürlich hatte ich große Erwartungen, nicht unbedingt auf den positiven Bescheid sondern eher an die enthaltene Begründung für egal welche Entscheidung.

In dem einseitigen Brief steht lediglich ein begründender Satz:
Zitat:
Ihre Remonstration enthält jedoch leider keine ergänzenden Informationen oder Unterlagen zu dem im Feld Nr. 9 des Ablehnungsbescheides angekreuzten Ablehnungsgrund.


Das ist alles.

Meine Frage:
Die vorgeschlagenen Nachweise zur Rückkehrbereitschaft wurden von meinem Schwager gebracht. Natürlich gibt es immer Raum zur Verbesserung. Er hat für Jamaika ein durchschnittliches Einkommen. Natürlich könnte er Millionär sein oder 10 Ländereien besitzen. Natürlich könnte er sich mit einer Jamaikanerin verheiraten. Aber ganz objektiv betrachtet, hat er die nötigen Dokumente gebracht: Jobnachweis, Geburtsurkunde minderjähriges Kind, Verpflichtungserklärung, Flug, Versicherung etc. Ich weiß, dass der Zug für ihn nun abgefahren ist und er sich nur nach geänderter Lebenssituation wieder bewerben kann. Das macht uns natürlich total traurig, weil wir, realistisch betrachtet, keine Möglichkeit sehen, dass er Millionär wird, Ländereien kaufen kann oder wegen eines Besuchervisums heiratet. Welche Möglichkeiten hätte er, um seine Lebenssituation in einem neuen Antrag anders darzustellen? Ab wann macht es Sinn einen neuen Antrag zu stellen? Welche Gründe können zur Ablehnung geführt haben? Hatte die Aufenthaltserlaubnis meines Mannes bzw. hatten vorige Antragsverfahren meines Mannes Einfluss auf die Rückkehrprognose seines Bruders?

Und ganz wichtig: Wie muss ein Remonstrationsablehnungsbescheid einer Botschaft aussehen? Ich hatte mir natürlich eine detaillierte Begründung erhofft. Macht es Sinn, erneut in Kontakt mit dem Sachbearbeiter in Kingston zu treten, um die wirklichen Gründe für die Ablehnung zu erfahren, damit ein zukünftiger Antrag geplant werden kann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #1 - 25.07.2014 um 13:38:04
 
Moana schrieb am 25.07.2014 um 11:36:34:
Macht es Sinn, erneut in Kontakt mit dem Sachbearbeiter in Kingston zu treten, um die wirklichen Gründe für die Ablehnung zu erfahren, damit ein zukünftiger Antrag geplant werden kann?


Die wirklichen Gründe sind die mangelnde Rückkehrbereitschaft, ich kann da nichts anderes erkennen.

Moana schrieb am 25.07.2014 um 11:36:34:
Welche Möglichkeiten hätte er, um seine Lebenssituation in einem neuen Antrag anders darzustellen? 


Er muss die Lebensituation so darstellen, wie sie eben ist und nicht irgendwie anders.

Moana schrieb am 25.07.2014 um 11:36:34:
Welche Gründe können zur Ablehnung geführt haben?


Fehlende Rückkehrbereitschaft.

Moana schrieb am 25.07.2014 um 11:36:34:
Hatte die Aufenthaltserlaubnis meines Mannes bzw. hatten vorige Antragsverfahren meines Mannes Einfluss auf die Rückkehrprognose seines Bruders?


Nein, sonst würde kein ausländischer Mitbürger irgendwelche Verwandte hier zu Besuch nach Deutschland einladen können.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Moana
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #2 - 25.07.2014 um 14:01:20
 
Danke für deine Antwort.

Meines Wissens nach gibt es ja keinen Katalog, der von der Botschaft objektiv zu Grunde gelegt wird, um die Rückkehrprognose durchzuführen. Es ist Ermessen. Mein Schwager hat sämtliche für ihn zutreffende Gründe zur Rückkehrbereitschaft offen gelegt (wie von mir erwähnt: Job inkl. Urlaubsbestätigung, Familie usw.). Er hat nicht gelogen oder beschönigt. Wir sehen objektiv keinerlei weiteren Argumente die eine "normal, durchschnittliche" Person vorbringen kann, um "mehr" Rückkehrbereitschaft nachzuweisen.

Vielleicht zielt meine Frage auch ein bisschen in die Richtung, was eine Botschaft denn noch als Rückkehrbeweis als die bereits aufgezählten Argumente hören möchte.

Mein Schwager ist jetzt Mitte 20 und arbeitet lange in seinem Job, den er auch gerne in der Form behalten möchte. Er hat eine Lebensgefährtin, die er nicht in unmittelbarer Zukunft aus bürokratischen Gründen heiraten möchte. Er hat ein minderjähriges Kind. Er wird sich vielleicht in 10 Jahren ein eigenes Grundstück leisten können. Er möchte gerne bei seinem Bruder in Deutschland Urlaub machen.

Es wird sich also definitiv nichts an seiner Situation ändern. Er ist ein ganz normal lebender, arbeitender Mensch, der seinen Bruder besuchen möchte.

Im Moment sind wir komplett ratlos was zu der Entscheidung geführt haben kann. Deswegen beziehen wir alle möglichen Umstände (z.B. auch meinen Mann) in unsere Vermutungen ein. Wie gesagt habe ich auf Aufklärung von Botschaftsseite gehofft. Das ist nicht passiert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #3 - 25.07.2014 um 14:16:34
 
Wenn das Visum wegen mangelnder Rückkehrwilligkeit abgelehnt wurde, muss er mit der Remonstration darauf eingehen und zusätzliche, bisher nicht bekannte Belege vorlegen.

Hat er das denn gemacht?

Falls er das nicht gemacht hat, reicht es zur Ablehnung der Remonstration zu schreiben, dass nichts Zusätzliches vorgelegt wurde. Was sollte die Botschaft sonst noch schreiben? Nur wenn etwas Zusätzliches vorgelegt wurde, müsste sich die Botschaft damit auch auseinandersetzen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Moana
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #4 - 25.07.2014 um 14:25:22
 
Remonstration habe ich für ihn mit seiner Vollmacht gemacht. Remonstration wurde heute abgelehnt.

Ich habe die Beweggründe für den Besuchssaufenthalt genauer dargestellt, da während des Interviews für eine genaue Darstellung keine Zeit ist. Ich habe die einzelnen Rückkehrgründe genau aufgezählt und detailliert beschrieben. Z.B. wer genau auf das Kind aufpasst während seiner Abwesenheit. Als "neues" Dokument habe ich die Geburtsurkunde des Kindes angehängt, die in die erste Bewertung des Falles ja scheinbar nicht mit eingeflossen ist (Ablehnungsbrief Visumsantrag auf 23.06. datiert = gleicher Tag seiner Vorstellung in Botschaft; Geburtsurkunde wurde am 23.06. abends an die Botschaft geschickt). Außerdem habe ich bestätigt, dass er bei uns wohnen wird und dass ich bestätigen kann, dass er "rückkehrwillig" ist. Mehr fiel uns für das Remonstrationsschreiben nicht ein, weil er Jobbescheinigung etc. schon bei der Vorstellung abgegeben hat.

Ich finde es schwierig, dass "mehr" Nachweise oder Infos verlangt werden, aber niemand erklären möchte was "mehr" Nachweise genau sind. Die Vorschläge auf dem offiziellen Schreiben hat er alle erfüllt (bis auf vorige Schengen-Visa).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #5 - 25.07.2014 um 15:37:46
 
Wenn es mehr Nachweise nicht gibt, kannst Du auch nicht mehr liefern.

Es ist einfach oft so, dass bei Antragstellern in einem relativ armen Land die Nachweise nicht reichen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Moana
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #6 - 25.07.2014 um 15:48:53
 
Es ist hart zu verstehen, dass einer arbeitenden Person mit gleichzeitiger Verpflichtungserklärung einer arbeitenden Person aus Deutschland, wahrscheinlich nie in ihrem Leben erlaubt wird, den Bruder zu besuchen... es ist willkürlich und frustrierend, zumal ich persönlich ganz andere Fälle kenne, die mit einem Besuchervisum aus der Botschaft in Kingston spaziert sind.  Traurig Traurig Traurig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #7 - 25.07.2014 um 19:27:15
 
Für welchen Zeitraum war denn das Visum beantragt, bzw. wie lange hat ihm der Arbeitgeber den Urlaub bescheinigt?

Es ist wohl schon immer noch ein Unterschied ob jemand 2 Wochen oder 2 Monate bei seinem Job wegbleiben kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #8 - 25.07.2014 um 19:57:04
 
Es kann auch ein Nachteil sein, wer er gar nicht remonstriert, auch keine Freunde zu Hause hat, sondern jemand aus Deutschland die Remonstration einreicht. Das spricht eher für eine Bindung nach Deutschland.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #9 - 25.07.2014 um 23:26:34
 
Wie lange wollte er denn auf Besuch bleiben..
stelle man in den Raum.. er wollte eine einmalige Chance nutzen und die voll moeglichen 90 Tage bleiben...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Budweiser
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 149

Tiraspol, Germany
Tiraspol
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #10 - 26.07.2014 um 13:50:20
 
reinhard schrieb am 25.07.2014 um 19:57:04:
Es kann auch ein Nachteil sein, wer er gar nicht remonstriert, auch keine Freunde zu Hause hat, sondern jemand aus Deutschland die Remonstration einreicht. Das spricht eher für eine Bindung nach Deutschland.


Aha, schon wieder was gelernt!
Wer Freunde in Deutschland hat die sich für einen Freund / Besucher einsetzen muss u.U. mit Nachteilen rechnen.  Schockiert/ErstauntWelche Logik ist dass denn?
Freundschaft wird bestraft?
Bindung nach Deutschland?
Irgendeine Bindung nach D hat doch jeder der ein Visum beantragt!

Zum Seitenanfang
  

Es gibt keinen guten Faschismus.
Es gibt keinen guten Islam!
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #11 - 26.07.2014 um 14:09:12
 
Er soll in seinem Namen die Remonstration einreichen. Nicht ein Deutscher in seinem Namen.

Der Deutsche kann aber als Ghostwriter tätig werden.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #12 - 26.07.2014 um 15:49:13
 
Budweiser schrieb am 26.07.2014 um 13:50:20:
Wer Freunde in Deutschland hat die sich für einen Freund / Besucher einsetzen muss u.U. mit Nachteilen rechnen.  Schockiert/ErstauntWelche Logik ist dass denn?


Deine Logik, die Du mit vollständigem Lesen hättest korrigieren können.


Zitat:
Freundschaft wird bestraft?


Nein. Wie kommst Du darauf?


Zitat:
Bindung nach Deutschland?
Irgendeine Bindung nach D hat doch jeder der ein Visum beantragt!


Ja klar. Das wird ja durch die Angabe des Reiseziels, des Besuchszwecks, der vorgelegten VE gezeigt.

Hier war die Frage, wie man die Verwurzelung in der Heimat nachweisen kann. Und wenn man dann exakt gar nichts macht und die Freundin in Deutschland einen Brief schreibt, das ihr Freund ganz doll verwurzelt ist – wie überzeugend ist das? Manchmal ist es so überzeugend, dass die Remonstration Erfolg hat. Aber der Betroffene sollte sich immer überlegen, seine Verwurzelung selbst zu begründen. Und falls er so sehr verwurzelt ist, dass er in der Heimat jemanden kennt, die / der bei der Remonstration hilft, wäre es auch nicht nachteilig. Wenn er niemanden kennt, muss natürlich die Deutsche einspringen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Moana
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #13 - 20.08.2014 um 00:14:47
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Update:
Unser Schwager hat sich entschieden einen neuen Antrag zu stellen. Er war heute in der Botschaft. Zur Stärkung der "Rückkehrprognose" hat er zusätzliche Dokumente eingereicht: Detaillierter Reiseplan, Bestätigung des lokalen Friedensrichter über Integration im Ort, Empfehlung des regionalen Polizeipräsidenten über Bewilligung des Visums. Die ursprünglichen Dokumente wie Bewilligung des Arbeitgebers über Abwesenheit, Kopie der Geburtsurkunde des 2-jährigen Sohns und meine Verpflichtungserklärung waren natürlich auch dabei. Wir sind außerdem mit der beantragten Aufenthaltszeit auf 27 Tage hinunter gegangen (ursprünglich 8 Wochen). Er wurde sehr, sehr ausführlich interviewt. Seine "Akte" wurde während des Gesprächs aus dem Schrank geholt, wahrscheinlich um die Antworten abzugleichen. Letztendlich wurde ihm gesagt, dass er in einer Woche wiederkommen soll und dann eine Entscheidung bekommt. Zusätzlich soll er eine Kopie der Geburtsurkunde seines Bruders (meines Mannes) inkl. Passkopie und Kopie seiner Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreichen. Das hat mein Mann bereits per Email getan. Insgesamt ist mein Schwager guter Dinge und hat ein gutes Gefühl. Nun heißt es - eine Woche warten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Moana
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Antwort #14 - 27.08.2014 um 00:30:06
 
Das Visum wurde erneut abgelehnt.

Wir sind unendlich traurig.

Es ist hart für einen jungen Mann zu verstehen, dass es ihm nicht möglich sein wird, seinen eigenen Bruder trotz Flugticket, Verpflichtungserklärung und Erfüllung jeglicher Kriterien sehen zu dürfen. Er ist eingesperrt auf einer Insel. Ich schäme mich für die Deutsche Botschaft in Kingston und deren Fehlentscheidungen. Ich kenne genug Beispiele aus dem eigenen Bekanntenkreis, an die in den letzten Monaten Visa herausgegeben wurden, obwohl so gut wie keine Kriterien erfüllt worden sind. Es lebe die Ermessensentscheidung. Ich werde mir meinen Frust mit einem Brief an den Botschafter herunterschreiben. Bringt natürlich sowieso nix - außer einen Lacher beim Botschaftspersonal.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema