Nachdem mir die Mitglieder beim Umzug meines Mannes nach Deutschland geholfen haben, möchte ich mich erneut an euch wenden:
Mein Mann (Jamaikaner) lebt seit 2011 mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Es gibt keine weiteren Probleme. Wir hatten damals lediglich einen Übergang von einem Studentenvisum in ein Familienzusammenführungsvisum bei der
ABH durchgesetzt. Wir haben damals in Dänemark geheiratet und er wollte nicht wieder ausreisen.
Nun haben wir uns entschieden, meinen Schwager, also den Bruder meines Mannes, nach Deutschland zum Urlaub einzuladen (Besuchervisum). Er ging am 23.06. zur Deutschen Botschaft in Kingston, Jamaika, gab alle gewünschten Dokumente ab und wurde kurz interviewt. Am 25.06. sollte er wieder erscheinen. Ihm wurde ein Ablehnungsbescheid mit Datum 23.06. in die Hand gedrückt auf dem Punkt 9 ("negative Rückkehrprognose") angekreuzt war.
Es war sein erster Antrag. Er ist noch nie gereist. Er hat keine negativen Visumsverfahren. Er hat ansonsten auch keine negativen Einträge.
Mein Schwager hat folgende Dokumente eingereicht, die meines Wissens nach die Rückkehrprognose beeinflussen:
- Flugreservierung mit Hin- und Rückflug (Flug war gebucht und ist nun verfallen)
- meine Verpflichtungserklärung
- Bescheinigung des Arbeitgebers, dass er seit 2009 beschäftigt ist und ihm der Urlaub in dem gewünschten Zeitraum gestattet wird
- Versicherungsbestätigung
Im Interview wurde er nach Familie in Jamaika gefragt. Er gab an, dass er einen 2-jährigen Sohn hat und sich das Sorgerecht teilt. Auf den Sohn passen in der Zeit seine Lebensgefährtin und seine Eltern auf. Die Dame fragte, ob er in die Geburtsurkunde eingetragen sei. Er bejahte und die Dame wies ihn darauf hin, dass er gerne noch die Geburtsurkunde nachreichen kann, um den Antrag zu verstärken. Da er einen 6-stündigen Fahrweg zur Botschaft hat, hat er die Geburtsurkunde am Nachmittag des selben Tages per Email eingereicht. Er hat nie eine Eingangsbestätigung bekommen. Wenn man im Hinterkopf behält, dass der Ablehnungsbrief auf den 23.06. (also gleicher Tag wie Antragstellung) datiert ist, ist die Geburtsurkunde scheinbar nicht mit eingeflossen.
Ich habe in Absprache mit der Botschaft für meinen Schwager remonstriert. Er hat mir eine Vollmacht erteilt. Ich habe in einem Brief die Gründe für seine Rückkehrbereitschaft zusammengefasst: a) Job; b) Famile; c) ich verpflichte mich für Rückkehr (Verpflichtungserklärung). Die Geburtsurkunde des Sohnes habe ich angehängt, da ich davon ausgehe, dass sie in die ursprüngliche Entscheidung nicht mit eingeflossen ist.
Heute kam nach 5 Wochen ein Einschreiben der Botschaft aus Kingston. Nach mehrmaliger freundlicher telefonischer Nachfrage war man nicht gewillt, die Entscheidung vorab zu faxen oder scannen. Ich musste auf den offiziellen Brief per DHL Express warten. Natürlich hatte ich große Erwartungen, nicht unbedingt auf den positiven Bescheid sondern eher an die enthaltene Begründung für egal welche Entscheidung.
In dem einseitigen Brief steht lediglich ein begründender Satz:
Zitat:Ihre
Remonstration enthält jedoch leider keine ergänzenden Informationen oder Unterlagen zu dem im Feld Nr. 9 des Ablehnungsbescheides angekreuzten Ablehnungsgrund.
Das ist alles.
Meine Frage:Die vorgeschlagenen Nachweise zur Rückkehrbereitschaft wurden von meinem Schwager gebracht. Natürlich gibt es immer Raum zur Verbesserung. Er hat für Jamaika ein durchschnittliches Einkommen. Natürlich könnte er Millionär sein oder 10 Ländereien besitzen. Natürlich könnte er sich mit einer Jamaikanerin verheiraten. Aber ganz objektiv betrachtet, hat er die nötigen Dokumente gebracht: Jobnachweis, Geburtsurkunde minderjähriges Kind, Verpflichtungserklärung, Flug, Versicherung etc. Ich weiß, dass der Zug für ihn nun abgefahren ist und er sich nur nach geänderter Lebenssituation wieder bewerben kann. Das macht uns natürlich total traurig, weil wir, realistisch betrachtet, keine Möglichkeit sehen, dass er Millionär wird, Ländereien kaufen kann oder wegen eines Besuchervisums heiratet. Welche Möglichkeiten hätte er, um seine Lebenssituation in einem neuen Antrag anders darzustellen? Ab wann macht es Sinn einen neuen Antrag zu stellen? Welche Gründe können zur Ablehnung geführt haben? Hatte die Aufenthaltserlaubnis meines Mannes bzw. hatten vorige Antragsverfahren meines Mannes Einfluss auf die Rückkehrprognose seines Bruders?
Und ganz wichtig: Wie muss ein Remonstrationsablehnungsbescheid einer Botschaft aussehen? Ich hatte mir natürlich eine detaillierte Begründung erhofft. Macht es Sinn, erneut in Kontakt mit dem Sachbearbeiter in Kingston zu treten, um die wirklichen Gründe für die Ablehnung zu erfahren, damit ein zukünftiger Antrag geplant werden kann?