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Eheeinwilligung des Vater für iranische Staatsbürgerin mit einem deutschen Staatsbürger (Gelesen: 10.754 mal)
Seoman305
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Antwort #15 - 25.08.2014 um 10:38:55
 
Eine Erfahrungsmeldung der Info halber nach einem Gespräch vor Ort: Lt. unserem Standesamt orientiert man sich beim Verfahren zur Befreiung des EFZ an der Liste des OLG Köln. Die Erlaubnis des Heiratsvormundes wird dort nicht verlangt, da diese nach deutschem Recht (s.o.) für eine Eheschliessung in D nicht erforderlich ist.

Wie die iranische AV in D das bei einer evtl. nötigen Anerkennung sieht "interessiert uns als deutsches Standesamt" da nicht. Augenrollen

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Aras
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Antwort #16 - 28.01.2015 um 01:21:20
 
Ich hab grad die Kölner Liste überprüft.

Es wurden offensichtlich alle Merkblätter, die die Einwilligung des männlichen Vormunds fordern, überarbeitet. Einwilligung des Vaters ist passé.

Im Anhang als Beispiel Iran alt und neu.
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iran_25-05-09.pdf (36 KB | 204 )
iran_12-09-14.pdf (22 KB | 224 )
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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