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deutsche staatsbürgerschaft für meine kinder .. (Gelesen: 2.504 mal)
Signs
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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02.07.2014 um 13:18:18
 
hallo,
ein freund von mir hat einen antrag auf die deutsche staatsbürgerschaft gestellt. diese ist momentan in bearbeitung. dannach möchte er in einem nicht eu land leben.
er hat 2 kinder die 5 und 8 jahre alt sind. können diese kinder später auch die deutsche staatsangehörigkeit beantragen weil der vater deutscher ist obwohl sie im ausland leben ?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.07.2014 um 13:21:58
 
entweder sie sind durch Geburt Deutsche, weil der Vater zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher war oder sie werden selbst nach längerem Aufenthalt in Deutschland (mit-)eingebürgert.

Eine Einbürgerung aus dem Ausland ist ohne nennenswerte Bindung an Deutschland kaum möglich.
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Antwort #2 - 02.07.2014 um 13:28:27
 
Spätere EB der Kinder ist zum Einen problematisch, wenn sie im Ausland leben, zum Anderen auch wegen der höheren Gebühren (je 255,- €, da für jedes Kind alleine ein Antrag erforderlich ist) ungünstiger.

Sinnvollerweise sollte der Vater die Miteinbürgerung der Kinder beantragen - das geht, solange er noch nicht eingebürgert ist. Gebührenrechtlich ist das recht günstig, nur je 51,- € pro Kind. Wenn es also sowieso beabsichtigt ist, dann besser gleich!
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Signs
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #3 - 02.07.2014 um 14:02:13
 
Odysseus schrieb am 02.07.2014 um 13:28:27:
Spätere EB der Kinder ist zum Einen problematisch, wenn sie im Ausland leben, zum Anderen auch wegen der höheren Gebühren (je 255,- €, da für jedes Kind alleine ein Antrag erforderlich ist) ungünstiger.

Sinnvollerweise sollte der Vater die Miteinbürgerung der Kinder beantragen - das geht, solange er noch nicht eingebürgert ist. Gebührenrechtlich ist das recht günstig, nur je 51,- € pro Kind. Wenn es also sowieso beabsichtigt ist, dann besser gleich!



er selber hat die einbürgerung beantragt aber nicht für seine kinder (weshalb auch immer ..unwissenheit..). . . was könnte er tun..die behörde anrufen und um rat bitten oder ist es schon zu spät dafür..

==========

Zitat:
entweder sie sind durch Geburt Deutsche, weil der Vater zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher war oder sie werden selbst nach längerem Aufenthalt in Deutschland (mit-)eingebürgert.

Eine Einbürgerung aus dem Ausland ist ohne nennenswerte Bindung an Deutschland kaum möglich.



er selber würde als deutscher mit seinen "nicht" deutschen kindern im ausland leben ..


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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.07.2014 um 14:06:54
 
leben die Kinder in Deutschland oder nicht?

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Signs
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #5 - 02.07.2014 um 14:51:10
 
Zitat:
leben die Kinder in Deutschland oder nicht?




bald nicht mehr er muss ins ausland hat dort arbeit gefunden.
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Newman
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 03.07.2014 um 09:03:04
 
Signs schrieb am 02.07.2014 um 14:02:13:
er selber hat die einbürgerung beantragt aber nicht für seine kinder (weshalb auch immer ..unwissenheit..). . . was könnte er tun..die behörde anrufen und um rat bitten oder ist es schon zu spät dafür..


Wie Odysseus schon schrieb, die Miteinbürgerung der Kinder kann beantragt werden, solange der Vater noch nicht eingebürgert ist. Es ist also noch nicht zu spät.
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