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Gesetz zur Änderung des AsylVfG (Gelesen: 8.025 mal)
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.05.2014 um 11:41:52
 
Wie im Koalitionsvertrag beschlossen, hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu sicheren Herkunftstaaten (Anlage II AsylVfG) erklärt werden. Siehe: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer.

Eine solche Einstufung würde bedeuten, dass Asylanträge von Personen, die aus diesen Ländern stammen grundsätzlich nach § 29a AsylVfG als "offensichtlich ungebgründet" abzulehnen sind. Rechtsmittel gegen solche Ablehnungen wären dann innerhalb einer Woche einzulegen und hätten keine aufschiebende Wirkung. Das entspricht im Wesentlichen der jetzigen Verwaltungspraxis des BAMF.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.05.2014 um 08:19:30
 
Eine neue Gesetzsverschärfung ist wohl auch in Planung (vgl. http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-des-innenministeriums-schaerfer...), wobei ich den Entwurf jetzt nirgends finden konnte.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.09.2014 um 12:59:43
 
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt, die wichtigsten Punkte sind hier zusammgengefasst: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/asylrecht-gruenen-ministerpraesident-k...
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.09.2014 um 14:05:36
 
Ist es wirklich eine Verschärfung wie in der 1. Antwort angedeutet?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.09.2014 um 15:33:47
 
In der ersten Anwort ging es auch nicht um dieses Gesetz, sondern um einen weiteren Referentenentwurf; http://www.migrationsrecht.net/entwurf-eines-gesetzes-zur-neubestimmung-des-blei...

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dagobu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 22.09.2014 um 10:35:27
 
Die im Gegenzug versprochenen Erleichterungen wie Abschaffung der Residenzpflicht und Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung nach 15 Monaten Aufenthalt in D, ab wann darf man denn wohl damit realistisch rechnen?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.11.2014 um 10:55:10
 
Das Gesetz wurde Gestern im BGBl veröffentlicht: Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien sind ab Heute sichere Herkunftsstaaten im Sinne des AsylVfG.

Asylbewerber können nunmehr gem. § 61 Abs. 2 AsylVfG nach drei statt bisher neun Monaten eine Beschäftigung aufnehmen wenn die Agentur für Arbeit zustimmt.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 06.11.2014 um 12:31:21
 
Ich habe hier eine Übersicht über die Asylrechts-Änderungen geschrieben. Vielleicht hilft das:

(Anlage in der Fußzeile: pdf-Datei)
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 06.11.2014 um 18:25:43
 
Hier ist noch eine ausführliche Übersicht zum Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge:
http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/arbeitsmarktzugang2...
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