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Übertrag Aufenthaltstitel auf neuen Pass. Muss Nachweiß erbringen ?! (Gelesen: 2.139 mal)
Abraxas
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Übertrag Aufenthaltstitel auf neuen Pass. Muss Nachweiß erbringen ?!
28.04.2014 um 20:48:16
 
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und ich habe eine etwas verzwickte Frage an die Experten zum Thema Aufenthaltsverlängerung.
Ich bin hier in Deutschland geboren, besitze einen unbefristeten Aufenthaltstitel in meinem Marokkanischen Pass.
Die Problematik ist, ich habe seit drei Jahren einen neuen Pass in welchem der Aufenthaltstitel noch nicht übertragen ist. Dieser befindet sich in meinem alten Pass, so das ich derzeit zwei Pässe habe. Ich habe leider die 6 monatige Frist zum Übertrag des Titels verpasst. Da ich die letzten Jahre in Deutschland war habe ich mich leider auch nicht weiter drum gekümmert.
Nun am Donnerstag nach Marokko fliegen und habe morgen einen Termin auf der Ausländerbehörde um den Aufenthaltstitel in den neuen Pass zu übertragen.
Nun wurde mir im Vorfeld mitgeteilt das ich zu diesem Zwecke Nachzuweisen habe das ich die letzten 3 Jahre ( Zeitraum der Laufzeit des neuen Passes) in Deutschland war. Angeblich reicht eine Meldebestätigung ( welche ich natürlich habe) nicht aus.
Mein großes Problem ist das ich die letzten drei Jahre zwar hier in Deutschland gemeldet war und auch gelebt habe. Ich aber in der ganzen Zeit nicht berufstätig noch war ich arbeitslos gemeldet war da ich von meinen Ersparnissen gelebt habe. Somit ist es schwierig einen offiziellen Nachweis zu erbringen das ich tatsächlich in Deutschland anwesend war. Ich bin im Besitz einiger Praktikumsbestätigungen eines Mietvertrages etc. bin mir aber nicht sicher ob dies als Beweis bei der Behörde anerkannt wird.
Nunja frage mich wie ich mich jetzt zu verhalten habe ... unentschlossen

alles etwas dusselig und auf den letzten Drücker  Traurig

Liebe Grüße und Danke für eure Hilfe.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.04.2014 um 21:19:39
 
Nun... du wirst nicht 3 Jahre lang nur in der Wohnung gewesen sein.

Also wirst du Kontoauszüge haben, die deine Behauptung, dass du vom eigenen Geld gelebt hast unterstützt.
Außerdem wird du Freunde haben, die du in den letzten 3 Jahren getroffen hast.
Außerdem wirst du doch Nachbarn haben, die du ggf um eine eidestattliche Versicherung bitten kannst, dass du die letzten drei Jahre ihr Nachbar warst.

Und du kannst ja auch noch selber eine eidestattliche Versicherung als Glaubhaftmachung vorlegen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 29.04.2014 um 06:55:42
 
Lege vor, was Du hast. Aber ansonsten gilt: Du bist nicht in der
Beweispflicht. Wenn die ABH keine konkreten Anhaltspunkte für
einen längeren Auslandsaufenthalt hat, ist auch nichts zu befürchten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Abraxas
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.04.2014 um 17:09:37
 
Danke ihr Beiden,

werde morgen mich wohl erklären müssen, das dillema jedoch an der ganzen Geschichte ist das ich dieses WE in die Heimat fliegen wollte (Ticket gebucht schon)... kann mir kaum vorstellen das die die mir am gleichen Tag was die Verlängerung im Neuen Pass aufkleben zumal es ja wie ich erfahren habe Plastikkarten jetzt gibt und das ganze 3 bis 6 Wochen dauert .... im Schengen Raum ist ja alles kein Drama aber sobald ich ich raus bin und wieder rein mit 2 Pässen wird es ärger geben.

Nuja werde wohl den Familienurlaub canceln und mal Behördenkram mal etwas ernster nehmen in Zukunft  Traurig

Liebe Grüße  Schockiert/Erstaunt
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 29.04.2014 um 17:16:11
 
Behördenkram etwas ernster nehmen ist sicherlich eine gute Idee, zumal die systematische Erledigung sogar weniger Arbeit macht als das Schleifen-lassen mit den anschließenden Reparaturen.

Aber mit zwei Pässen aus- und einreisen ist normalerweise kein Problem, das kennt die Bundespolizei. Die erinnern vermutlich daran, sich mal drum zu kümmern. Und wenn Du dann sagst: "Alles schon beantragt, Karte ist nächste Woche fertig", werdet Ihr Euch schnell einig.
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