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Lebensmittelpunkt verloren (Gelesen: 2.734 mal)
linux3000
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ital
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12.03.2014 um 17:17:11
 
Hallo alle zusammen,
ich hab da mal eine frage
Ich habe die Italienische Staatsbürgerschaft aber bin in Deutschland geboren und aufgewachsen.
Irgendwann ist mein Arbeitgeber Pleite gegangen und ich wurde 10 Monate arbeitslos.
Nach 10 Monate hab ich eine befristete stelle in den USA bekommen. Dem Arbeitsamt wurde  Bescheid gegeben das ich nach 18 Monate wieder in Deutschland seihen werde.
Als ich das aus den USA zurück kam sagt das jobcenter zu mir ich würde keine Förderung bekommen weil ich italienischer Staatsbürger bin und das Land für länger als 6 Monate verlassen habe. Damit habe ich mein Lebensmittelpunkt  verloren und mir stehen keine Förderungen zu!

Meine Frage ist jetzt, kann das wirklich so sein? Ich mag ein italienischen pass haben aber ich bin hier geboren und aufgewachsen! Deutschland ist mein zuhause und ich hab meinen 18 monatigen Aufenthalt gemeldet noch bevor ich das Land verlassen hatte.
Was kann man da machen!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.03.2014 um 19:02:30
 
Du bist Daueraufenthaltsberechtigt nach § 4a FreizügG/EU, diese Rechtsstellung verlierst Du bei Abwesenheit nur unter den Voraussetzungen des § 4a VII FreizügG

Zitat:
Eine Abwesenheit aus einem seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund von mehr als zwei aufeinander folgenden Jahren führt zum Verlust des Daueraufenthaltsrechts.


Die Aussage des Jobcenters ist falsch.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.03.2014 um 19:06:54
 
linux3000 schrieb am 12.03.2014 um 17:17:11:
sagt das jobcenter zu mir ich würde keine Förderung bekommen


Du hast vermutlich mit einer Aushilfe im Jobcenter und nicht mit "dem" Jobcenter gesprochen.

Reden ist auch die falsche Strategie.

Du solltest einen schriftlichen Antrag stellen. Falls er abgelehnt wird, solltest Du beim Sozialgericht klagen und einen Eilantrag stellen (Eilantrag, damit Du vor dem Verfahren erst mal Dein Geld bekommst).
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linux3000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ital
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Antwort #3 - 12.03.2014 um 19:45:47
 
Erstmals vielen vielen dank für die Hilfe
Den Antrag hatte ich gestellt, daraufhin kam ja die Antwort das ich kein Anspruch habe.

Jetzt arbeite ich an meinen Widerspruch sollte das mein Widerspruch auch abgelehnt werden, hab ich keine andere Chance als einen Anwalt zu nehmen
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 12.03.2014 um 19:58:13
 
linux3000 schrieb am 12.03.2014 um 19:45:47:
Erstmals vielen vielen dank für die Hilfe
Den Antrag hatte ich gestellt, daraufhin kam ja die Antwort das ich kein Anspruch habe.

Jetzt arbeite ich an meinen Widerspruch sollte das mein Widerspruch auch abgelehnt werden, hab ich keine andere Chance als einen Anwalt zu nehmen


Du kannst die Klage beim Sozialgericht auch ohne Anwalt machen. Das Verfahren ist kostenlos.

Aber Du kannst auch einen Anwalt nehmen.

Die Rechtslage ist aber eindeutig, weil das Daueraufenthaltsrecht (das Du automatisch und ohne Antrag nach fünf Jahren hast) nicht nach ein paar Monaten verloren geht, sondern erst nach zwei Jahren.
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linux3000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ital
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Antwort #5 - 12.03.2014 um 20:22:28
 
ich wohne in Köln und da wir gerade Karneval hatten, habe ich sehr viel zeit verloren außerdem bin ich für die nächsten 2 Wochen am Probearbeiten, also wird innerhalb des Widerspruches rechts ( 1 Monat) keine zeit sein zum Sozialgericht zu gehen!
Der Postweg ist erstmal bis das Probearbeiten vorbei ist mein einziger weg.

aber ich finde es klasse von euch das ihr mir da so super weiter geholfen habt
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