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vaterschafts erkenung (Gelesen: 3.574 mal)
ichunder
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i4a rocks!


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07.03.2014 um 20:48:56
 
hallo  habe  auch  eine  frage zu  vaterschaftserkennung  wie sollte es gemacht werden und was  für papiere braucht mann  dazu  und wie leuft das ab

notar?? jugendamt?? standesamt

danke
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marmelade
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 08.03.2014 um 07:45:49
 
Du kannst es beim Jugendamt machen
.da gehst du mit der Mutter des Kindes hin machst ein termin die sagen dir alles was du brauchst.eigentlich nur dein Ausweis. Und dann wird unterschrieben. Das kostet nichts.

Du kannst aber auch zu Einen notar gehen miz der mutter brauchst auch Ausweis kostet aber ca 60€

Das Standesamt hat damit nichts zu tun.da must du hin mit der Vaterschaftsanerkennung und dann wirst du eingetragen auf der Geburtsurkunde deines Kindes.

Wenn es noch nicht da ist dann warten bis zur Geburt.
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Blaise
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abanet!


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Antwort #2 - 08.03.2014 um 19:24:02
 
Hallo,

natürlich kann auch das Standesamt eine Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft aufnehmen. Das ist nichts ungewöhnliches...

Am besten ist, wenn Mutter und Vater zusammen die Erklärung abgeben. Die Mutter kann dann der Anerkennung gleich zustimmen. Beide sollten ihre Geburtsurkunden (Originale!) und Personalausweise oder Pässe mitbringen. Falls das Kind schon geboren ist, auch die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen.

Die Anerkennung beim Jugendamt ist in der Regel gebührenfrei, beim Standesamt kostet es um die 30,00 €, beim Notar mehr.

Da eine solche Anerkennung in der Regel nur nach Terminabsprache gemacht wird, kann dir die zuständige Stelle dir gleich sagen, was Du brauchst und welche Gebühren anfallen.
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ichunder
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Antwort #3 - 09.03.2014 um 16:36:37
 
  ja danke  erst mal für die info
aber wenn der partner in ausland ist   wie sieht es den den aus  ??
mit der vaterschaftserkenung    danke
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reinhard
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Antwort #4 - 09.03.2014 um 16:46:48
 
ichunder schrieb am 09.03.2014 um 16:36:37:
  ja danke  erst mal für die info
aber wenn der partner in ausland ist   wie sieht es den den aus  ??
mit der vaterschaftserkenung    danke


Im Ausland ist die deutsche Botschaft die "Stellvertreter-Behörde" für Jugendamt und fürs Standesamt. Er muss dann mit der Botschaft rechtzeitig einen Termin vereinbaren.

Am besten als erstes den Termin in Deutschland machen, die Papiere ins Ausland verschicken, dann dort den Termin machen.
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ichunder
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Antwort #5 - 09.03.2014 um 20:03:46
 
  hallo

also  wie ich   verstanden haben  in standesamt  machen  sie es auch  was brauche ich für papiere  gebursurkunde  kind und von mir  und  mann ist das richtig ??

was muss ich  genaues tuen  ein antrag stellen ??
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reinhard
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Antwort #6 - 09.03.2014 um 20:35:11
 
Ob das Standesamt bei Dir das macht, kann Dir nur Dein Standesamt sagen. Dort erfährst Du auch, welche Papiere Du brauchst. Beim Standesamt kostet es Geld, beim Jugendamt ist es kostenlos.
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ichunder
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Antwort #7 - 11.03.2014 um 20:48:36
 
hallo 

wie ich heute erfahren habe  von standesamt    das eine vaterschaftsanerkenung  nur den biologischen vater zu weissen kann ( den erzeuger)  und das  wollte ich ja nicht sonder das  das mein jetzieger mann das kind  auf seinen  familien name  überschreiben tut ( adobtieren)
also   komme durcheinander  mit der zeit  wollte  fragen   wie  ist es  richtig    danke
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reinhard
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Antwort #8 - 11.03.2014 um 20:57:50
 
Wenn Du eine Namensänderung willst, bist Du hier völlig falsch.

Warum gehst Du nicht einfach zum Jugendamt und machst dort die Zustimmung zur Anerkennung fertig?

Die Vaterschaftsanerkennung kann nur der Vater machen.
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marmelade
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Antwort #9 - 12.03.2014 um 05:20:42
 
Hallo, steht denn bei dem Kind der biologische Vater in der Geburtsurkunde? Weil wenn es der Fall ist kann nur mit sein Einverständnis dein jetziger Mann dein Kind adoptieren.

Sollte der biologische Vater nicht drin stehen und du weist auch nicht wer es ist dann must du dich an das Jugendamt wenden was für dein Wohnort zuständig ist.

Möchtest du das dein Kind nur den Namen trägt von dein jetzigen Mann weil du den Name auch trägst und du bist alleine sorgeberechtige dann kannst du das beim Standesamt machen.must aber auch vorher zum Jugendamt gehen und eine Bescheinigung holen für das Standesamt das du alleiniges Sorgerecht hast.

Sollte der biologische Vater auch das Sorgerecht haben muss er für die Namensänderung auch seine Zustimmung geben.

Du must es genau erklären was du willst!!!
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ichunder
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Antwort #10 - 18.03.2014 um 16:19:57
 
hallo
nein  der  biologische Vater steht nicht in der gebursurkunde
das  alleinige sorgerecht habe ich nur
und den  name  von mein mann habe ich auch nicht  da es in marokko nicht geht  den name  von meinen mann anzunehmen
wollte ich in  d  machen
aber ich glaube  auch den namen anzunehmen  von mein mann  muss er ja in  d sein  richtig ???
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