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Duldung von Ukrainerin mit Schengen-Visum aktuell denkbar? (Gelesen: 5.491 mal)
Bohdan
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02.03.2014 um 21:32:43
 
Hallo,

aktuell ist meine ukrainische Verlobte mit einem Schengen-Visum in Deutschland. Sie müßte in etwa 2 Wochen wieder nach Kiew. Dann möchte sie dort den A1-Sprachtest machen, das nationale Visum beantragen und dann zurück nach Deutschland fliegen zwecks Heirat.

Angesichts der Lage in der Ukraine ist es denkbar, dass Putin nach der Krim auch in den Osten der Ukraine einmarschiert. Und möglicherweise seine Panzer noch zwei Stunden weiter fahren läßt nach Kiew, dort lebt meine Verlobte normalerweise.

Ist es vor diesem Hintergrund denkbar, ein Bleiberecht beim Ausländeramt zu erbitten? Wir wollen im Frühsommer sowieso heiraten, der Staat geht aus unserer Sicht durch eine Duldung keinerlei (Kosten-)Risiko ein.

Besten Dank!
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reinhard
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Antwort #1 - 02.03.2014 um 21:38:22
 
Denkbar ist es.

Aber die Ausländerbehörde würde letztlich zu einem Asylantrag raten, und der wird dann abgelehnt.

Viel, viel einfacher und schneller wäre das normale Verfahren: Rückfahrt, A1 bestehen, Visum beantragen, herziehen.
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Bohdan
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Antwort #2 - 03.03.2014 um 10:33:02
 
Habe gerade mit einer auf Ausländerrecht spezialisierten Anwältin bei der Deutschen Anwaltshotline telefoniert. Sie sagte, wir könnten versuchen, eine Verlängerung des Visums zu beantragen.

Das ist eigentlich nur für extreme Fälle gedacht, wie z.B. ein Beinbruch. Aber eine Invasion des Heimatlandes, wenn auch vorerst nur auf der Krim, könnte möglicherweise auch in diese Kategorie fallen. Sie sagte, insbesondere vor dem zusätzlichen Hintergrund, dass sowieso eine baldige Heirat geplant ist, wäre eine Verlängerung denkbar.

Uns ist dabei klar, dass für die Heirat eine Ausreise und Wiedereinreise mit nationalem Visum erfolgen muss.
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Aras
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Antwort #3 - 03.03.2014 um 10:57:59
 
Also beim auswärtigen Amt kann ich jetzt keine Reisewarnung bezüglich der Ukraine finden. Es scheint also noch offiziell sicher zu sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #4 - 03.03.2014 um 11:52:05
 
Bohdan schrieb am 03.03.2014 um 10:33:02:
Uns ist dabei klar, dass für die Heirat eine Ausreise und Wiedereinreise mit nationalem Visum erfolgen muss.


Ihr solltet Euch überlegen, ob Ihr dieses Verfahren jetzt selbst so massiv verzögern wollt oder ob es nicht klüger ist, jetzt schnell zu machen.
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Alacrity
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Antwort #5 - 03.03.2014 um 13:01:48
 
Klar ist der Anwalt optimistisch, der will ja auch das Mandat an Land ziehen.

Aber wenn das Standesamt schon das OK gegeben hat und wirklich nur noch A1 fehlt, könnte es die einfachere Variante sein, bei der ABH  unter Hinweis auf die volatile Situation einfach eine Verlängerung des Visum zu beantragen und in Deutschland schnell das A1 zu machen, was sicher schneller geht als in der Ukraine (im ungünstigen Fall wird dort vielleicht Personal vom Goetheinstitut evakuiert und sie kann dann die Prüfung nicht ablegen), sich dann um eine Vorabzustimmung von der ABH bemühen und ausreisen.
Versuch kostet nichts und im schlimmsten Fall wird die Verlängerung des Visums eben abgelehnt.

Auf jeden Fall nicht illegal hierbleiben.
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reinhard
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Antwort #6 - 03.03.2014 um 13:16:32
 
Alacrity schrieb am 03.03.2014 um 13:01:48:
einfachere Variante sein, bei der ABH  unter Hinweis auf die volatile Situation einfach eine Verlängerung des Visum zu beantragen und in Deutschland schnell das A1 zu machen


Es ist eben genau das Problem, dass der Verdacht besteht, es wäre dieser schlichte Betrug geplant.

Diejenigen, die solche tricks versuchen, machen es allen unnötig schwer, die echte Probleme haben und eine Visumverlängerung wegen einer echten Notlage beantragen.

Aber letztlich darf jede alles beantragen, die Behörde muss dann entscheiden.
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Bohdan
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Antwort #7 - 03.03.2014 um 14:10:57
 
Oh, die Diskussion ist gerade etwas aus dem Ruder gelaufen. Nicht jeder, der hier fragt, plant böse Sachen. Zwinkernd Und ich wollte auch keiner Anwältin ein Mandat erteilen, habe mich nur erkundigt.

Bei uns ist nach wie vor der normale Weg geplant, also Rückkehr in die Ukraine, nationales Visum, Einreise, Heirat.

Ich habe gerade mit der zuständigen Behörde telefoniert, und dort hat man mir sofort erklärt, wie es rechtlich geregelt ist, mehr wollte ich gar nicht wissen.
Falls sich also in einem Land beispielsweise ein Krieg ereignet, geht von Berlin aus eine Nachricht an die untergeordneten Behörden, dass Visum-Verlängerungen oder ähnliches aus humanitären Gründen möglich ist.

Die Ukraine ist von diesem Status noch entfernt (und wird es hoffentlich immer bleiben).
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reinhard
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Antwort #8 - 03.03.2014 um 14:41:51
 
Ja, es gibt (selten) Gründe für alle, im Moment für Syrer.

Häufiger sind individuelle Gründe, also Reiseunfähgikeit aufgrund einer schweren Erkrankung.

Allerdings wäre Vorsorge anzuraten, wenn es zu Störungen bei den Flugverbindungen kommt. Es gibt ja jetzt schon Sperrungen des Luftraumes, und da sollte sie rechtzeitig fliegen oder rechtzeitig bei der Ausländerbehörde wegen einer Visumverlängerung vorsprechen. Da sollte es aber nicht um die Dauer eines Deutschkurses gehen, sondern um die Dauer der Verzögerung des Fluges.

Auf jeden Fall ist es im Moment sinnvoll, die Situation täglich zu beobachten - aber als Ukrainerin wird sie ja eher zu viel als zu wenig beobachten.
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Saxonicus
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Antwort #9 - 03.03.2014 um 19:30:54
 
reinhard schrieb am 03.03.2014 um 14:41:51:
Allerdings wäre Vorsorge anzuraten, wenn es zu Störungen bei den Flugverbindungen kommt. Es gibt ja jetzt schon Sperrungen des Luftraumes, und da sollte sie rechtzeitig fliegen oder rechtzeitig bei der Ausländerbehörde wegen einer Visumverlängerung vorsprechen. Da sollte es aber nicht um die Dauer eines Deutschkurses gehen, sondern um die Dauer der Verzögerung des Fluges.

Würde mal annehmen, dass das nicht zieht.
So weit ist es in die Ukraine nicht, da kann man auch mit der Bahn oder dem Bus hinfahren.
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reinhard
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Antwort #10 - 03.03.2014 um 20:03:55
 
Saxonicus schrieb am 03.03.2014 um 19:30:54:
Würde mal annehmen, dass das nicht zieht.
So weit ist es in die Ukraine nicht, da kann man auch mit der Bahn oder dem Bus hinfahren.


Das wäre sinnvoll, wenn eine gebuchte Reise nicht stattfinden kann, z.B. ein Flug "am letzten Tag" ausfüllt. Dann ist eine GÜB für drei Tage sinnvoll, damit es beim zweiten Versuch keine Anzeige bei der Ausreisekontrolle gibt.
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