Chriki schrieb am 21.02.2014 um 19:37:22:bei einem Antrag Aufenthaltstitel wollten die Mitarbeiter der AB bisher immer eine Vermieterbescheinigung.
so generell ist diese Aussage nur dann wahr, wenn du eine* bestimmte*
ABH meinst (auf die das auch zutrifft).
Grundsätzlich ist diese Aussage aber falsch, da ich mindestens eine
ABH kenne, die für mindestens eine
AE keine Vermieterbescheinigung sehen will.
Chriki schrieb am 21.02.2014 um 19:37:22:Wird eine solche auch bei einem WHV verlangt oder bei dem Visum für eine Ausbildung?
Frage *Deine*
ABH.
Chriki schrieb am 21.02.2014 um 19:37:22:Und wenn ja, was mache ich, wenn er bei mir und meiner Familie wohnt und gar keine Miete an uns bezahlt, sondern quasi als Mitglied der Wohngemeinschaft?
Die Wohngemeinschaft ist der Eigentümer der Wohnung?
ja: Dann kann die Wohngemeinschaft diese Bescheinigung ausstellen.
nein: dann gibt es ja einen Vermieter -- dann kommt es auf den Mietvertrag an. Ggf. muss der Vermieter dem Einzug zustimmen und er kann dann ja auch das bescheinigen.