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Vermieterbescheinigung bei der Ausländerbehörde (Gelesen: 1.118 mal)
Chriki
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vermieterbescheinigung bei der Ausländerbehörde
21.02.2014 um 19:37:22
 
Hallo,

bei einem Antrag Aufenthaltstitel wollten die Mitarbeiter der AB bisher immer eine Vermieterbescheinigung.

Wird eine solche auch bei einem WHV verlangt oder bei dem Visum für eine Ausbildung?

Und wenn ja, was mache ich, wenn er bei mir und meiner Familie wohnt und gar keine Miete an uns bezahlt, sondern quasi als Mitglied der Wohngemeinschaft?
Sagt man den Mitarbeitern dass dann so, oder muss das in einem Antrag oder dergleichen stehen?


Danke!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.02.2014 um 00:35:20
 
Chriki schrieb am 21.02.2014 um 19:37:22:
bei einem Antrag Aufenthaltstitel wollten die Mitarbeiter der AB bisher immer eine Vermieterbescheinigung.


so generell ist diese Aussage nur dann wahr, wenn du eine* bestimmte* ABH meinst (auf die das auch zutrifft).
Grundsätzlich ist diese Aussage aber falsch, da ich mindestens eine ABH kenne, die für mindestens eine AE keine Vermieterbescheinigung sehen will.

Chriki schrieb am 21.02.2014 um 19:37:22:
Wird eine solche auch bei einem WHV verlangt oder bei dem Visum für eine Ausbildung?


Frage *Deine* ABH.

Chriki schrieb am 21.02.2014 um 19:37:22:
Und wenn ja, was mache ich, wenn er bei mir und meiner Familie wohnt und gar keine Miete an uns bezahlt, sondern quasi als Mitglied der Wohngemeinschaft?

Die Wohngemeinschaft ist der Eigentümer der Wohnung?
ja: Dann kann die Wohngemeinschaft diese Bescheinigung ausstellen.
nein: dann gibt es ja einen Vermieter -- dann kommt es auf den Mietvertrag an. Ggf. muss der Vermieter dem Einzug zustimmen und er kann dann ja auch das bescheinigen.



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