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wie bringe ich sie am einfachsten nach D (Gelesen: 22.224 mal)
deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #45 - 20.06.2014 um 15:36:54
 
Falconi schrieb am 19.06.2014 um 16:46:16:
ok, ich habe bei meiner ABH angerufen, sie muss keinen A1 machen

Lass dir das schriftlich geben... Cool
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cabrio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #46 - 02.08.2014 um 23:25:52
 
Wie ist denn der Stand der Dinge, Falconi?

Du musst sie nämlich nicht heiraten. Sie hat ein von ihrem Kind, als Unionsbürger mit Daueraufenthaltsrecht, abgeleitetes Freizügigkeitsrecht in der EU. Sie muss auch nicht über Mittel zum Lebensunterhalt verfügen oder eine Krankenversicherung nachweisen:

"Besitzt der Unionsbürger ein Daueraufenthaltsrecht...entfällt eine Prüfiung seiner Freizügigkeitsvoraussetzungen und der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung für den drittstaatenangehörigen Familienangehörigen, wenn es sich um den Nachzug des Ehegatten..., eines minderjährigen Kindes oder des Elternteiles eines minderjährigen Unionsbürgers handelt."

Das ist ein Zitat aus einer Fachanweisung der Hamburger Innenbehörde vom März 2013 http://www.hamburg.de/contentblob/3893784/data/weisung-2-2013.pdf

Deine Freundin kann also mit ihrem Kind und dessen niederländischem Pass direkt und ohne über den Umweg der Niederlande nach Deutschland einreisen und hier eine Aufenthaltserlaubnis für sich verlangen. Ein Visum (Schengen, Familienzusammenführung oder ähnliches) darf von ihr eigentlich nicht verlangt werden. Es wäre aber schlau, das vorher bei der deutschen Botschaft zu erklären, damit man bei der Ankunft am Flughafen in Deutschland keinen Stress kriegt.



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« Zuletzt geändert: 02.08.2014 um 23:40:24 von cabrio »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 03.08.2014 um 17:31:25
 
cabrio schrieb am 02.08.2014 um 23:25:52:
Unionsbürger mit Daueraufenthaltsrecht

achja?! Google lieber mal das Wort Daueraufenthaltsrecht...
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cabrio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #48 - 03.08.2014 um 21:38:58
 
Zitat:
achja?! Google lieber mal das Wort Daueraufenthaltsrecht...


Mein Gott, wie soll denn ein zweijähriges Kind ein Daueraufenthaltsrecht haben - oder von seiner EU-Freizügigkeit nachhaltig Gebrauch gemacht haben?

Ich habe das doch nicht zitiert wegen des Daueraufenthaltsrechts, sondern wegen der abgeleiteten Freizügigkeit und also auch Niederlassungsfreiheit, die die Mutter des Kindes genießt.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #49 - 03.08.2014 um 21:42:51
 
ach lass es doch einfach, wenn ein Kind nicht freizügigkeitsberechtigt ist, dann hat es in D kein Aufenthaltsrecht.

cabrio schrieb am 03.08.2014 um 21:38:58:
Mein Gott

denk ich mir bei deart wenig Sachkenntnis auch immer.
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