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Beuschervisum für A1/ KursPrüfung (Gelesen: 6.389 mal)
djamal
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.01.2014 um 17:58:28
 

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir hier weiter helfen.  Bin neu hier und  kenne mich nicht aus. Ich hoffe ich störe euch nicht.
Ich  habe in Algerien geheiratet. Ich habe nur  die algerische Stastsbürgerschaft. Meine Ehfrau hat am 18/01/14 beim GI in Algier Eine Prüfung abgelegt, leider ohne erfolg. Sie hat nur 32 von möglichen 100 Punkten erreicht.
Sie hat Deutschunterricht (Privatlehrerin) genommen. Das hat nicht viel gebracht, denn die Lehrerin konnte ihr, das was sie in der Prüfung braucht nicht lehren.
Sie hat  sich mit einem Buch (deutsch/arabisch) vorbereitet, den ich ihr aus Deutschland geschickt habe, der für die Prüfung A1 spezeziälisiert ist. Das Ergebniss war wie gesagt ermüdend

Leider befindet sich das GI in Algier, also 300 KM entfernt vom WO meiner Frau. Gibt es die Möglichkeit, dass meine Frau ein Visum für einen Sprachkurs in Deutschland beantragen kann?  Denn hier gibt es viel mehr Möglichkeiten Deutsch zu lernen, weil man auch hier Deutsch spricht und es Praxis gibt und nicht nur Theorie. Außerdem wäre eine Ablehnung des Visums  mit der Begründung der umgehung der FZF  nicht begründet, da ich kein deutscher Staatsbürger bin. Was denkt ihr?? Die Prüfung kostet 9500 Dinar, das sind etwa 80 € und muss bei jeder neuen Prüfung bezahlt werden. Es gibt einige, die haben es schon 6 mal  ohne Erfolg versucht. 



Danke und ich hoffe ich störe euch nicht
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reinhard
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Antwort #1 - 27.01.2014 um 18:05:16
 
Sie kann das versuchen, hat aber nicht sehr gute Chancen.

Nach dem Willen des Parlaments (Bundestag) soll die Prüfung bestanden werden, bevor das Visum beantragt wird. Das Gesetz wurde extra geändert, damit alle ehefrauen und Ehemänner im Herkunftsland Deutsch lernen, erst danach sollen sie ein Visum bekommen.

Aber es ist nicht verboten, ein Visum zu beantragen. Du solltest Ihr nur sagen, dass es wahrscheinlich abgelehnt wird. Sie sollte sich also auch überlegen, ob sie auch versucht, für ein paar Wochen in Algier zu wohnen und dort am Goethe-Institut deutsch zu lernen. Ein Aufenthalt in Algier ist sicherlich einfacher und billiger als ein Aufenthalt in Deutschland.
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djamal
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Antwort #2 - 27.01.2014 um 18:14:37
 
sicherlich ist es billger und einfacher, aber viel davon hat man nicht. Denn viele bestehe trotz  de Kurses nicht. Deutsch ist einfach schwer. Ich habe mir die Prüfungen angeschaut und man sollte schon deutsch jeden Tag sprechen und hören um das zu bestehen.   Mein Schwarger kam 2005 hat die A1, B1, B2  hier in Deutschland erfolgreich geschafft und arbeitet. Deutsch ist einfach keine Internationale Sprache wie französisch und English, deshalb fallen viel durch
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reinhard
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Antwort #3 - 27.01.2014 um 18:19:44
 
Genau. Aber das ist vom Gesetzgeber so gewollt: Ein Visum soll nur bekommen, wer die A1-Prüfung bestanden hat, alle anderen nicht. Deshalb werden Anträge auf ein Besuchsvisum, um das Gesetz zu umgehen, oft abgelehnt.

(Wir können hier im Forum die Gesetze nur erklären, nicht ändern.)
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djamal
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Antwort #4 - 27.01.2014 um 18:37:56
 
Aber man kann das Gestzt nicht umgehen, wenn man sich verpflichtet nach dem Kursende Deutschland zu verlassen.
Aber das AWA bzw. ABH sehen das anders,  leider.

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Floh
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Antwort #5 - 27.01.2014 um 19:16:08
 
djamal schrieb am 27.01.2014 um 18:37:56:
Aber man kann das Gestzt nicht umgehen, wenn man sich verpflichtet nach dem Kursende Deutschland zu verlassen.
Aber das AWA bzw. ABH sehen das anders,  leider.




Aussage der Botscahft in Tunis war bei uns:
Es ist prinzipiell nicht möglich den Kurs in D zu machen. Die einzige Chance nach D zu kommen ist das FZF
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djamal
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Antwort #6 - 27.01.2014 um 19:26:26
 
es nicht möglich weil DB dteine in den Weg stellt.

Änderung:
Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die 15-minütige
Änderungszeit.


@floh

hat dein Ehepartner/in die A1 Prüfung bestanden oder ist dann Ehepartner/in immer noch dabei?? Und wie  lange wenn ich fragen darf.
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« Zuletzt geändert: 27.01.2014 um 23:30:42 von Tippi »  
 
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.01.2014 um 19:41:26
 
Ich kann nur von meinem Fall sprechen, es war überhaupt kein Problem - war aber auch nicht Algerien als Land!

- Ich habe Sprachschule für meine Freundin in Deutschland gebucht, Anmeldebestätigung zu meiner Freundin geschickt.
- Freundin hat Schengen-Visum für Besuchszwecke beantragt, Grund Sprachschule (siehe Bestätigung) und Besuch des Freundes
- Sprachschule in Deutschland besucht, nach 4 Wochen war A1 fertig
- 2 Tage später mit Schengen-Visum geheiratet, die Freigabe vom OLG war in der Zwischenzeit fertig
- Rückreise ins Heimatland mit A1-Zertifikat aus Deutschland von einer deutschen Sprachschule
- Beantragung des nationalen Visums im Heimatland
- nach 6 Wochen Rückkehr nach Deutschland als Ehefrau mit entsprechendem Visum

Grundsätzlich ist das machbar, man muss es nur entsprechend planen. Meine Frau hat es genau so vorgetragen bei der Botschaft, auf Rückfrage warum Sprachschule in Deutschland wurde geantwortet: "weil ich keine Lust habe 300 km von zu Hause zum GI zu fahren, dort mehrere Wochen kostenpflichtig zu wohnen und ich somit auch noch bei meinem Freund sein kann".
Wurde akzeptiert, Visum war nach einer Woche fertig. Das ganze sollte natürlich beruflich / finanziell passen, wenn es ein längerer Aufenthalt werden soll.

Zu Deiner Kritik an A1: Offen gesagt ist A1 ein Witz, die paar Wörter / Sätze kann man sich sehr einfach selbst aneignen. Es gibt genug Tools, lad Dir zB einfach Rosetta Stone oder ähnliche Software runter und dann ist das ganze recht schnell fertig. Man sollte das nicht überdramatisieren, aber natürlich ist das Lernvermögen und der Skill bei jedem unterschiedlich. Meine Frau ist nach 350 Stunden Sprachschule nun bei B2 angelangt, B1 wurde mit 94% abgelegt vor kurzem.

Das sollte auf jedem Fall machbar sein, wenn Deine Frau tatsächlich einen GI-Kurs mit 100-150 Stunden besucht hat sollte es erst Recht möglich sein - wenn man natürlich mitgearbeitet und auch die Hausaufgaben gemacht hat.

Viel Glück Smiley
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Floh
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Antwort #8 - 27.01.2014 um 19:47:02
 
Eins schrieb am 27.01.2014 um 19:41:26:
Ich kann nur von meinem Fall sprechen, es war überhaupt kein Problem - war aber auch nicht Algerien als Land!

- Ich habe Sprachschule für meine Freundin in Deutschland gebucht, Anmeldebestätigung zu meiner Freundin geschickt.
- Freundin hat Schengen-Visum für Besuchszwecke beantragt, Grund Sprachschule (siehe Bestätigung) und Besuch des Freundes


ist leider was anderes als Visum zum Ehepartner
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djamal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 27.01.2014 um 19:49:28
 
2 Tage später mit Schengen-Visum geheiratet, die Freigabe vom OLG war in der Zwischenzeit fertig

deine Freundin hat nachdem sie den A1 Prüfung in Deutschland absolviert hat dich geheiratet. Wenn man verheiratet ist wird das Visum meist abgelehnt.


Meine Frau hat keinen Kurs besucht, da es keinen in der nähe ihres Wohnortes gibt, leider.
Für mich ist der Deutschkurs leicht, aber für meine Frau nicht,  und wie du schon schreibst, bei jedem ist es anders. Ich habe ihr schon die Materialen geschickt. Leider ohne Erfolg.

Änderung:
Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die 15-minütige
Änderungszeit.



@ninjo

aus welchem Land kommt deine Frau?

Änderung:
und noch ein Folgeposting


@nonja

die paar Wörter??

Hast du dir die Prüfungen einmal angeschaut??? Schreiben sprechen, hören, leseverstehen, so einfach ist das nicht. Für uns ist es leicht, deutsch kommt 24 Stunden lang vor.
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« Zuletzt geändert: 27.01.2014 um 23:33:00 von Tippi »  
 
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Antwort #10 - 27.01.2014 um 19:56:14
 
Vermutlich gibt es eine Menge Verheirateter, die vorübergehend oder auch längerfristig getrennt in anderen Ländern leben, hierfür kann es viele Gründe geben.
Ihr müsst es entsprechend begründen und erklären können, das ist alles. Meine Argumentation KÖNNTE auch in Deinem Fall passend sein, bei uns hat es eben geklappt - auch wenn wir eben nur Freund/Freundin waren.
Das als pauschale "Ausrede" für die Visa-Geschichte zu nehmen glaube ich nicht. Auch die MA der Botschaften sollten sachlich und neutral arbeiten, auch wenn hier immer recht negativ berichtet wird.
Land war Belarus in meinem Fall.

Zum Thema Prüfungen: Ja, ich habe mir 10 Beispielprüfungen besorgt, für A1, A2, B1 und B2. Alles war machbar und meine Frau (natürlich nur aus ihrer Sicht) hat gesagt das gerade A1 einfach ein Witz ist, wenn man sich ein wenig damit beschäftigt.

Sag Deiner Frau einfach sie soll ein paar Beispielübungen durcharbeiten; das Schema ist immer das gleiche, so kann sie sich hervorragend auf das Thema Lesen, Schreiben, Hören vorbereiten. Beim Thema Sprechen reicht es ja nun auch, sich vorzustellen und eine Frage zu stellen und zu beantworten. Das ist machbar, auch für Deine Frau! Der Wortschatz ist für A1 glaube ich bei ca. 300 Wörter, auch das ist ja nun nicht soooo viel wenn man täglich zB 5 Wörter lernen muss.
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Antwort #11 - 27.01.2014 um 20:01:23
 
Hi,

mein Mann ist Algerier und hat beim 2.Mal sein A1 Test bestanden. Das schafft sie schon, sie muss halt täglich lernen, mit dir jeden Tag Deutsch reden....

Außerdem gibt es auf der Homepage des Goethe-Instituts auch Musterprüfungen, damit hat sich mein Mann gut vorbereiten können.

Ich wünsche euch viel Glück!

Gruß
Stephy
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djamal
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Antwort #12 - 27.01.2014 um 20:16:53
 
meine Ehefrau hat von mir 5 Modelübungen bekommen + CD (Hörenverstehen), und A1 vorbereitsungskurs(Deutsch/arabisch).
Spechen ist kein Problem, dass hat geklappt. gehabert hat es beim Hörenverstehen und Schreiben.

Änderung:
Folgepost 1


wie hat dein Ehemann gelernt???


Änderung:
Folgepost 2


leider hat mein Ehefrau kein InternetZugang, sonst hätte ich mit ihr intensiver gelernt.
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« Zuletzt geändert: 27.01.2014 um 23:34:46 von Tippi »  
 
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Antwort #13 - 27.01.2014 um 20:21:27
 
Kannst Du nicht einfach für 2-3-4 Wochen rüberfliegen und mit ihr das wichtigste durcharbeiten? 2 mal täglich 3 Stunden und ihr solltet schnell auf dem notwendigen Level sein.
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djamal
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Antwort #14 - 27.01.2014 um 20:24:03
 
Leider nicht, ich muss arbeiten. Hab nur eine Woche im Frühling frei. Ich überlege, dort hin zu fahren.
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