Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken
staatsangehörigkeit für neugeborene (Gelesen: 36.329 mal)
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #30 - 11.04.2014 um 22:46:27
 
Aras schrieb am 11.04.2014 um 21:36:44:
Aber ich würde an deiner Stelle parallel dem Vorschlag von Bayraqiano folgen und auf die deutsche Staatsbürgerschaft pochen.

Wie kann er für das Kind "auf die deutsche Staatsangehörigkeit pochen" wenn zum Zeitpunkt der Geburt kein Elternteil deutscher Staatsangehöriger war und die Optionsregelung nicht anwendbar ist ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #31 - 11.04.2014 um 23:00:12
 
Star17 schrieb am 25.01.2014 um 12:13:10:
(Ich bekam Niederlassungs im Juni 2009). 


Star17 schrieb am 25.01.2014 um 12:13:10:
Ich bin seit 2004 in Deutschland, auf der Grundlage


Star17 schrieb am 25.01.2014 um 12:13:10:
(sie geboren vor 3 Monaten in Deutschland)


Wäre das Kind z.B. in NRW geboren worden, so wäre es deutsch geworden.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Online


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #32 - 12.04.2014 um 01:36:00
 
Aras schrieb am 11.04.2014 um 23:00:12:
Wäre das Kind z.B. in NRW geboren worden, so wäre es deutsch geworden. 


nicht nur das, bei einem Umzug nach NRW oder ein anderes
nördliches Bundesland würde vermutlich problemlos die
deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes festgestellt werden.
Eigentlich unverständlich, dass sich da noch niemand bis zum
Bundesverwaltungsgericht durchgeklagt hat, schließlich ist der
§ 4 Abs. 3 ja nicht mehr so ganz neu.

Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Star17
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #33 - 12.04.2014 um 10:20:41
 
verstanden, ich werde Ihren Vorschlag folgen, danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Star17
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #34 - 29.07.2014 um 22:49:41
 
Nach zwei Monaten

Jetzt die indische Konsulat und tunesische Konsulat ausgestellt die brief, die, meine Tochter kann nicht Staatsangehörigkeit zu bekommen. Indische Konsulat schrieb "mindestens ein Elternteil muss indischer Staatsbürger sein, während die Anwendung für Nationalität". Tunesischen Konsulat schrieb: "der Name des Kindes, XXXX, gemäß den tunische Gesetzen, nicht in der Melderegistern des Standesamtlichen des Generalkonsulat eingetragen ist".

Jetzt eingereicht ich die Unterlagen an das Kreisverwaltungsreferat München. sie sagte dass sie mich zu informieren

Welche Reisedokument meine Tochter bekommen? staatenlos?. Braucht sie Visum außerhalb Deutschland Beispiel anderer EU-Länder zu reisen? Welche Staatenlosenpass Neugeborenen bekommen?.

Bitte helfen Sie mir mit Informationen/Vorschläge oder mit Ihren Erfahrungen Menschen hilft, in diesem Forum
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #35 - 29.07.2014 um 22:52:33
 
Warum verklagst du nicht die Stadt München?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #36 - 29.07.2014 um 22:57:13
 
Star17 schrieb am 29.07.2014 um 22:49:41:
Welche Reisedokument meine Tochter bekommen? staatenlos

Ja.

Star17 schrieb am 29.07.2014 um 22:49:41:
Braucht sie Visum außerhalb Deutschland Beispiel anderer EU-Länder zu reisen?

Nein, i.d.R nicht.

Ich würde Dir aber trotzdem raten, auf einen Staatsangehörigkeitsausweis zu klagen. Deine Tochter ist Deutsche..http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1384081014/5#5
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Star17
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #37 - 03.08.2014 um 18:36:01
 
Ich erhalten habe staatenlos grau reisePass für ein Jahr (mit einem Jahr Aufenthaltstitel) für meine 10 monate Tochter von KVR München. Sie sagten, dass mir, dass dieser Pass nicht nach einem Jahr verlängert zu bekommen. Ich muss warten, ein Jahr danach, um die Verlängerung zu bekommen. Auch hier muss ich für ein Jahr warten? (Ohne reisen). Ich fragte sie, sagten sie, es ist nicht ihr Problem. Bin ich berechtigt, für die Einbürgerung für meine Tochter im September nächsten Jahres gelten (als ich war eingebürgerte im September 2013). Bitte Sie jemand mir helfen mit dieser Situation, diese situation ohne ende.

Vielen Vielen Dank für Ihre antworten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #38 - 03.08.2014 um 18:58:17
 
Zitat:
Ich würde Dir aber trotzdem raten, auf einen Staatsangehörigkeitsausweis zu klagen. Deine Tochter ist Deutsche..http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1384081014/5#5


Gehe zu einem Anwalt für Verwaltungsrecht und am Besten mit Erfahrung im Einbürgerungsrecht und verklage die Stadt München.

Deine Tochter ist deutsche. Nur Bayern verhält sich da falsch.

Wenn du zu geringes Einkommen hast, dann geh zum Amtsgericht und hol dir Beratungshilfeschein. Du kannst auch Prozesskostenhilfe als Darlehen gewährt bekommen.

Ich kann dir nur raten endlich die Stadt zu verklagen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Star17
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #39 - 03.08.2014 um 20:29:24
 
Vielan Dank Aras,

Ich werde einen Anwalt zu kontaktieren, wie von Ihnen vorgeschlagen,
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #40 - 03.08.2014 um 20:37:04
 
Viel Erfolg und halte uns bitte am Laufendem.

Du kannst deinen Anwalt auch auf diesen Thread hinweisen. Aber verweise ihn auch auf VG Ansbach, Urteil vom 07.05.2014 - AN 4 K13.01916.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Star17
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #41 - 29.04.2015 um 21:46:35
 
Hallo Alle,

weiterführung meiner problem..

Letztes Jahr, bekam ich staatenlos Reisepass für ein Jahr für meine Tochter und er nicht verlängerbar ist. Ab dem 20 September 2015, werden zwei Jahren seit dem ich eine deutschen Einbürgert ist.

''wenn ein Elternteil seit Jahren eingebürgert ist, meine Tochter sollte auch von September eingebürgert zu werden''.

Heute ich habe  kontaktiert KVR München, sagten sie, wie meine Tochter ist staatenlos, sie können nicht einbürgern.
Sagt, Staatsangehörigkeit aus Tunesien zu bekommen, wie ihre Mutter ist Tunesien.

Leztes jahr, die tunesischen Konsulat abgelehnt meine Töchter Einbürgerungs antrag unter Angabe

Der Grund war, dass „der Name des Kindes, XXXX, gemäß den Tunische Gesetzen, nicht in der Melderegistern des Standesamtlichen des Generalkonsulat eingetragen ist, demzufolge ist eine Einbürgerung für meine Tochter nicht möglich


hat mir jemand helfen in diesem Thema Sie sich bitte

Vielen Dank
MFG

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #42 - 29.04.2015 um 22:43:21
 
Hast Du jetzt endlich mal einen Staatsangehörigkeitsausweis für die Tochter beantragt so wie vor über einem halben Jahr vorgeschlagen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Star17
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #43 - 29.04.2015 um 23:50:26
 
sagten sie, wie meine Tochter ist staatenlos, sie können nicht einbürgern
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: staatsangehörigkeit für neugeborene
Antwort #44 - 29.04.2015 um 23:53:01
 
Hast du den Staatsangehörigkeit für deine Tochter beantragt und 25 € gezahlt?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema