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Auszug aus dem Melderegister (Gelesen: 1.992 mal)
acidrat
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.01.2014 um 11:00:28
 
Kennt jemand vielleicht wo man so etwas herkriegt?

Auszug aus dem Melderegister im Original über Ihren gesamten Aufenthalt in Deutschland
(keine Anmeldebestätigung!)


Ich war bei der lokalen Meldehalle und die haben gemeint, dass die zum ersten mal darüber hören. Googlen hat auch nichts gebracht. Gibt es irgendwo ein zentrales Melderegister oder was ähnliches?
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Runenwolf
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Antwort #1 - 17.01.2014 um 11:04:12
 
acidrat schrieb am 17.01.2014 um 11:00:28:
Ich war bei der lokalen Meldehalle und die haben gemeint, dass die zum ersten mal darüber hören. Googlen hat auch nichts gebracht. Gibt es irgendwo ein zentrales Melderegister oder was ähnliches? 


Nein, ein zentrales Melderegister gibt es nicht.
Du müsstest die einzelnen Meldeämter anschreiben, in deren Zuständigkeitsbereich du gemeldet warst und die müssten dann jeweils eine Meldebestätigung schicken.
Wenn du von A nach B ziehst, dann weiß auch B, dass du aus A kommst. Also müsste das lückenlos nachvollziehbar sein.
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acidrat
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Antwort #2 - 17.01.2014 um 11:10:18
 
Runenwolf schrieb am 17.01.2014 um 11:04:12:
Nein, ein zentrales Melderegister gibt es nicht.
Du müsstest die einzelnen Meldeämter anschreiben, in deren Zuständigkeitsbereich du gemeldet warst und die müssten dann jeweils eine Meldebestätigung schicken.
Wenn du von A nach B ziehst, dann weiß auch B, dass du aus A kommst. Also müsste das lückenlos nachvollziehbar sein.


Und sieht das Dokument dann anderes als eine Anmeldebestätigung die ich sowieso schon habe?
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Antwort #3 - 17.01.2014 um 11:57:26
 
Du hast vermutlich einen Durchschlag des Vordrucks, den du bei der Gemeinde bei der Anmeldung ausgefüllt hast. Das ist nur ein Nachweis darüber, dass du dich am Tag X bei der Gemeinde A angemeldet hast. Dieser Durchschlag sagt überhaupt nichts darüber aus, ob du dort noch wohnst, oder wie lange du dort gewohnt hast.

Das Dokument, das du vom Meldeamt, bzw den Meldeämtern bekommst, sagt aus, dass du am Tag X in die Gemeinde A zugezogen bist, dass du dort noch gemeldet bist oder aber dass du dich am Tag Y in die Gemeinde B oder in das Ausland abgemeldet hast.

Es ist ein aktuelles Dokument, wohingegen der Durchschlag der Anmeldung schon uralt sein kann.
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acidrat
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Antwort #4 - 17.01.2014 um 14:46:41
 
Runenwolf schrieb am 17.01.2014 um 11:57:26:
Du hast vermutlich einen Durchschlag des Vordrucks, den du bei der Gemeinde bei der Anmeldung ausgefüllt hast. Das ist nur ein Nachweis darüber, dass du dich am Tag X bei der Gemeinde A angemeldet hast. Dieser Durchschlag sagt überhaupt nichts darüber aus, ob du dort noch wohnst, oder wie lange du dort gewohnt hast.

Das Dokument, das du vom Meldeamt, bzw den Meldeämtern bekommst, sagt aus, dass du am Tag X in die Gemeinde A zugezogen bist, dass du dort noch gemeldet bist oder aber dass du dich am Tag Y in die Gemeinde B oder in das Ausland abgemeldet hast.

Es ist ein aktuelles Dokument, wohingegen der Durchschlag der Anmeldung schon uralt sein kann.


Alles klar, vielen Dank !
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