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FZF und Reisekrankenversicherung (Gelesen: 5.298 mal)
Medo
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14.01.2014 um 11:58:10
 
Hallo erstmal.

Habe mal eine Frage:

Ich habe geheiratet und meine Frau hat in Bosnien den Antrag auf FZF gestellt. Alles soweit schön und gut, jetzt hat sich die deutsche Botschaft aus Sarajewo bei ihr gemeldet, das sie das Visum abholen kann.

Dazu haben sie ihr gesagt, dass sie noch eine zusätzliche Reise-Krankenversicherung braucht, die auf mindestens einen Monat ausgestellt ist.

Nun meine Frage: Wozu diese Krankenversicherung? Sie wird doch von mir gleich nach de Ankunft in Deutschland über meine Familienvesicherung kranken-versichert.

Habe versucht die Visastelle in HH telefonisch zu erreichen, um da mal nach zu fragen...nur leider laufe ich da immer wieder auf die Warteschleife.

Im Netz habe ich auch nichts gefunden.

Ich hoffe jemand von euch kann mir helfen....

Viele Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.01.2014 um 12:00:41
 
Medo schrieb am 14.01.2014 um 11:58:10:
Wozu diese Krankenversicherung?

keine Ahnung, dass AA will anscheinend einfach nicht von dieser - sinnlosen
*
- Forderung abrücken.

Du kannst ein Schreiben von Deiner KV bekommen, dass die ab Einreise familienversichert ist - das reicht oft. Oder ihr investiert die Paar Euro in eine Reise-KV (aus pragmatischen Gründen).

*
BVerwG U. v. 18.04.2013 - 10 C 10.12, Rn. 17. Die KV ist als Teil des LU prognostisch erst ab der Einreise vorzulegen, nicht vorher!       
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Medo
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Antwort #2 - 14.01.2014 um 13:41:23
 
Das Schreiben von der KV habe ich der Behörde beigelegt, als ich die ganzen angeforderten Unterlagen zum Ehegattennachzug abgegeben habe....

Hab echt keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Kann die Botschaft die Erteilung des Visums noch blocken, weil meine Frau keine Reisekrankenversicherung für den Zeitraum hat?

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Arik
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Antwort #3 - 14.01.2014 um 13:56:29
 
Eine Reisekrankenversicherung kostet 30 Euro.ist das so problematisch?Egal ob eine versicherung in DE besteht oder nicht,AV braucht einmonatige Reisekrankenversicherung.
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france
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Antwort #4 - 14.01.2014 um 14:17:31
 
Es gibt noch günstige Google mal etwas viele kannst du sofort online fertig machen.

Du bekommst dann per email zugeschickt das dein Mann versichert ist.das schickSt du deinen Mann er soll es ausdrucken und fertig

ehr du dich jetzt mit der Botschaft da rum Streites was alles viel länger dauern würde solltest du einfach die Versicherung abschließen.

Wie gesagt es gibt super günstige und man ist sofort versichert.pass auf das du kein Vertrag für ein Jahr ein gehst.
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Medo
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Antwort #5 - 14.01.2014 um 14:36:18
 
danke für die Info's.

@Arik: Nwin, das ist nicht problematisch, nur will ich nicht etwas kaufen/für etwas bezahlen, das ich bzw. meine Ehefrau nicht brauchen.

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Antwort #6 - 14.01.2014 um 14:43:52
 
Medo schrieb am 14.01.2014 um 14:36:18:
Nwin, das ist nicht problematisch, nur will ich nicht etwas kaufen/für etwas bezahlen, das ich bzw. meine Ehefrau nicht brauchen. 


So seh ich das auch.  Zwinkernd

Halte dich am Besten an die Aussage von Bayraqiano. Also hol dir erstmal Bescheinigung von deiner gesetzlichen Krankenkasse.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 16.01.2014 um 09:53:41
 
So,

habe gestern mal die Botschaft in Sarajevo kontaktiert und dort noch mal nachgefragt.

Hier die Antwort: "Sehr geehrter, die Reisekrankenversicherung muss für die Dauer gültig sein, bis Ihre Ehefrau in Deutschland versichert wird."

Viel Schlauer bin ich jetzt auch nicht, aber ich schliesse jetzt eine für einen Monat ab und dann ist gut.

Trotzdem Danke für eure Hilfe.

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Antwort #8 - 16.01.2014 um 10:53:09
 
Schliess doch eine für nur 2 Tage ab, das ist viel günstiger.
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Niedersax
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Antwort #9 - 17.01.2014 um 10:26:08
 
Meine Frau hat vor ein paar Tagen ihr FZF-Visum bekommen und von Reisekrankenversicherung war überhaupt nicht die Rede.

Wobei ich mir gerade folgende Frage stelle:
Die automatische Familienversicherung ab Einreise greift ja nur bei gesetzlich Versicherten, aber nicht bei privat Versicherten. Wie kann die AV wissen, was zutrifft?
Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass das im Visumantrag gefragt wurde
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Aras
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Antwort #10 - 17.01.2014 um 10:40:28
 
Krankenversicherung ist Teil der Lebensunterhaltsicherung. Bei einem FZF zum Deutschen ist aber keine LU-Sicherung nötig.

Zum Nachweis:

Normalerweise bist du als zahlender Versicherter ein sogenannter Stammversicherter, also brauchst du nur den entsprechenden Nachweis bei der GKV.

Das gute ist, dass die Sachbearbeiter bei der GKV normalerweise eigene Schreiben aufsetzen können. Da kann man denen auch entsprechend die Eheurkunde und Meldebescheinigung vorlegen und sagen: Schau her ich bin verheiratet und meine Frau heißt XY. Dann schreiben die eben einen Brief wo drin steht dass du Stammversicherter bist und deine Ehefrau mit Namen XY bei Einreise automatisch in die Familienversicherung fällt.
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Antwort #11 - 17.01.2014 um 11:01:00
 
@ Aras
Deinem ersten Satz widerspricht doch aber, dass bei FZF-Visum zur Eheschliessung regelmässig eine vorübergehende Krankenversicherug gefordert wird, die bis zur Hochzeit gültig ist.
Denn auch in einem solchen Fall liegt ja FZF zum Deutschen vor.

Meine Frage ging eher dahin, was wäre, wenn ich (oder auch der TS) nicht gesetzlich, sondern privat versichert wäre; in dem Fall würde ja keine automatische Versicherung für die Ehefrau ab Einreise vorliegen.
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Antwort #12 - 17.01.2014 um 11:08:20
 
Niedersax schrieb am 17.01.2014 um 11:01:00:
Denn auch in einem solchen Fall liegt ja FZF zum Deutschen vor.

Nicht unter § 28 Abs. 1 AufenthG, deshalb ist der LU samt KV bis zur Eheschließung zu sichern.

Niedersax schrieb am 17.01.2014 um 11:01:00:
Meine Frage ging eher dahin, was wäre, wenn ich (oder auch der TS) nicht gesetzlich, sondern privat versichert wäre; in dem Fall würde ja keine automatische Versicherung für die Ehefrau ab Einreise vorliegen. 

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=180413U10C10.12.0 ab Randziffer 17. In dem Fall könnte man eine Reise-KV bis zum Abschluss eines Vertrags verlangen.
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Yana
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Antwort #13 - 17.01.2014 um 22:39:43
 
Hallo,
Ich habe grade den Beitrag gelesen und meine Schwägerin ( aus Mexiko) hat genau das selbe Problem! Und jetzt bin ich grade auf der Suche nach einer Versicherung nur weiß ich nicht welche Voraussetzungen sie erfüllen muss und über welche Dauer es sein muss! Weil sie wird ja bei Einreise dann mitversichert! Reicht eine für zwei Monate? Könnt ihr mir eine empfehlen??
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Yana
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Antwort #14 - 17.01.2014 um 22:41:48
 
Ich hatte mir die Bedingungen der Labo durchgelesen und da stand z.b die Versicherung darf keine zu hohen Einschränkungen haben etc. deswegen gehe ich davon aus, dass die ausländerbehörde nicht jede akzeptiert!
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