Zitat:solange ein Antrag fristgerecht gestellt wird gilt die Fiktionswirkung, mit einer Ausreise ist überhaupt nicht zu rechnen. Auch wäre bei einem rechtzeitigen Antrag die Weigerung eine
FB auszustellen rechtwidrig, auf die hat man gem. § 81 Abs. 5
AufenthG einen Rechtsanspruch (ist zu erteilen). Schaut also zu, dass der Antrag bis zum Ablauf des Visums gestellt wird.
Dass der
LU beim ungeborenen Kind zu sichern ist entspricht auch meiner Rechtsauffassung.
Der Antrag wurde heute 5 Wochen rechtzeitig vor Ablauf des
FZF Visums gestellt.
Original Zitat des Sachbearbeiters von heute:
Ich und mein Chef akzeptieren nicht, das die ehemalige
ABH eine Zustimmung zur
FZF zum ungeborenen Kind ohne Prüfung
LU Sicherung bis zur Geburt erteilt hat. Ich habe diesbezüglich wegen diesem Vorgang bereits Kontakt mit der
ABH aufgenommen aber bisher keine Rückantwort erhalten.
" Jetzt ist Sie halt da, da kann man erst mal nichts machen"
Ist es denn üblich das man die Fiktionsbescheinigung erst an dem Tag wenn das Visum FZF zum ungeborenen Kind abläuft ausgestellt bekommt oder muss ich höllisch aufpassen das hier ein Spiel gespielt wird um eine Möglichkeit zu finden dass Sie trotz
FZF Visa ausreisen muss ?
Von Arbeitsüberlastung kann bei dieser ländlichen
ABH keine Rede sein, alle Türen sind offen, sehr geringer Publikumsverkehr Wartezeit vor offener Tür wenn überhaupt mal keine 5 Minuten egal ob um 8 oder mittags um 12.
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- Würde es einen Sinn machen, umzuziehen um dann die Ausländerbehörde wechseln zu können oder sogar in den Bereich der ehemaligen
ABH, da gab es keinerlei Probleme im Vergleich zu dieser ländlichen ABH ?
- Wann wird in der Regel bei Schwangerschaft eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, ich meine damit 2 - 4 Wochen vor Ablauf des
FZF Visa oder erst wirklich am letzten Tage. (wenn überhaupt)
Ich hab ein schlechtes Gefühl dass da am letzten Tag ein Hammer kommt, wenn das Baby bis dahin noch nicht geboren wurde.
Der Sachbearbeiter sagte deutlich das ich erst am letzten Tag mit ihr zusammen wiederkommen soll, wenn Sie aufgrund der Schwangerschaft nicht mitkommen kann soll ich ein ärtzliches Attest mitbringen.
Was soll das ?
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