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FZF, Unterhalt nicht gesichert (Gelesen: 10.647 mal)
weisnixe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF, Unterhalt nicht gesichert
09.01.2014 um 23:06:04
 
Hallo an alle,

ich habe da mal eine Frage die mich nur indirekt betrifft.

Der Vater meines Sohnes(11 J) zahlt kein Unterhalt, hat auch noch nie. Er arbeitet und trotzdem bezieht er Leistungen, da das Einkommen offiziell nicht ausreicht, obwohl er zwei Jobs hat und auch am Wochenende arbeitet.

Er ist Ghanaer und hat im Jahre 2012 in Ghana eine Ghanaerin geheiratet.
Ich habe mich darüber gefreut, da ich gedacht habe endlich wird er Unterhalt für den Sohn zahlen (müssen), da sonst seine Frau nicht nachziehen kann.
Unserem Sohn hat er jetzt ein Schreiben vom Amt gezeigt, dass seine Frau jetzt endlich kommen kann.

Wie kann das sein, wenn er keinen Unterhalt für seinen Sohn zahlt? Aufenthaltsrecht hat er durch das Sorgerecht bekommen.

Mein jetziger Mann und das Jobcenter kommen für den Unterhalt des Sohnes auf.
Normalerweise muss die Ausländerbehörde hier das doch überprüfen, oder?

Vielen Dank für Eure Antworten

Weisnixe
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Steve Dash
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.01.2014 um 04:40:26
 
Hat er schon deutsche Staatsbürgerschaft ?

Wenn nein, Einkommen auf H4 reicht aus für Zustimmung AB
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maura
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.01.2014 um 04:55:47
 
Na das ist soweit ich weiß aber nicht ganz richtig.
Er ist kein deutscher Staatsbürger, da dürfte er schon mal gar kein
Hartz 4 beziehen wenn er seinen ausländischen Partner zu sich nach Deutschland holen will.
Er muss sogar ein Minimum an einkommen haben, nämlich genug um sich und seinen Ehepartner hier ernähren zu können.
Gibt es da jetzt noch ein minderjähriges Kind, dem er zu Unterhalt
verpflichtet ist, geht der Unterhalt für dieses Kind immer vor.
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france
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.01.2014 um 07:39:05
 
Mir hat die Ausländerbehörde vor ca 4 Monate gesagt. Das der Unterhalt also die Leistung zum Kind nicht mehr Pflicht ist für ein Aufenthaltstitel.

Das wird auch garnicht mehr geprüft.

Aber ist doch egal was er macht. Er hat sein leben und du auch.wem interessiert es wem ernach Deutschland holt.

Beantragte für dein Sohn eine Bestandspflegebeim Jugendamt die kontrollieren ihn jährlich ob er zahlen kann.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.01.2014 um 08:17:00
 
Wurden überhaupt jemals Unterhaltsansprüche geltend gemacht?
z.B. Unterhaltsvorschusskasse

vielleicht verdient er jetzt genug um kindesunterhalt zu leisten? Dann könntest du ihn vielleicht entsprechend schröpfen lassen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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weisnixe
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Antwort #5 - 10.01.2014 um 09:16:33
 
Hallo,

das Jugendamt hat kürzlich erst alles überprüft und er bezieht Leistungen.
Der Unterhaltsvorschuss ist schon erschöpft, den bekommt man 6 Jahre, mein Sohn ist 11.
Er hat ja jetzt offiziell nicht genug. Deswegen wundert es mich, sollte seine Frau nachziehen.
Inoffiziell hat er zwei Jobs, fährt jedes Jahr nach Ghana und prahlt vor unserem Sohn was für tolle Autos er jedesmal kauft und runterschickt um sie zu verkaufen. Also knapp bei Kasse ist er nicht.
Er hat keinen Deutschen Pass, den würde er auch nur bekommen wenn er für sich und sein Kind aufkommen würde.

Also weis jemand ob sich das Gesetz wirklich geändert hat?
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Daddy
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Antwort #6 - 10.01.2014 um 09:30:06
 
Guten Morgen...

Da es um unterhaltsrechtliche Fragen geht, hab ich deinen Thread mal passend verschoben.

Die von dir angesprochene ausländerrechtliche Frage (FZF) ist hierbei zu vernachlässigen, da sie dich, um es mal deutlicher als meine Vorredner auszudrücken, nichts angeht.
Von daher beschränke dich auf dein Thema, und das heißt Unterhalt.

Daddy
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france
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 10.01.2014 um 10:25:11
 
weisnixe schrieb am 10.01.2014 um 09:16:33:
Hallo,

das Jugendamt hat kürzlich erst alles überprüft und er bezieht Leistungen.
Der Unterhaltsvorschuss ist schon erschöpft, den bekommt man 6 Jahre, mein Sohn ist 11.
Er hat ja jetzt offiziell nicht genug. Deswegen wundert es mich, sollte seine Frau nachziehen.
Inoffiziell hat er zwei Jobs, fährt jedes Jahr nach Ghana und prahlt vor unserem Sohn was für tolle Autos er jedesmal kauft und runterschickt um sie zu verkaufen. Also knapp bei Kasse ist er nicht.
Er hat keinen Deutschen Pass, den würde er auch nur bekommen wenn er für sich und sein Kind aufkommen würde.

Also weis jemand ob sich das Gesetz wirklich geändert hat?



Das stimmt nicht was du sagst.er muss nicht für das Kind aufkommen um ein deutschen pass zu bekommen.

Er muss erstmal nur für sich aufkommen und eine geregeltes Arbeitsverhältnis nachweisen.

Kann er das auf längere Zeit kann er die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und hat sogar sehr gute Chancen.

Sowie regelmäßigen Kontakt zu sein Kind muss er nachweisen.
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weisnixe
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Antwort #8 - 10.01.2014 um 13:23:35
 
Vielen Dank für eure Antworten.

@Daddy   Ich beschränke mich nur auf das Thema Unterhalt. FZF hat doch etwas damit zu tun.

Es hatte mich so gefreut dass er geheiratet hat, weil ich dachte da wird er dann endlich Verantwortung übernehmen und Unterhalt zahlen für seinen Sohn.  Sonst kann ja seine Frau nicht nachziehen. Arbeit und das Einkommen hat er ja, er müsste es nur offiziell deklarieren.


Danke france für deine Antwort wieder was dazu gelernt. Aber seit 6 Jahren bekommt er Hartz IV zusätzlich zu seinem Minijob. Ich weis das alles ,weil das Jugendamt ihn überprüft.



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france
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Antwort #9 - 11.01.2014 um 07:52:50
 
Also ist ja nicht Bose gemeint aber das ja eine frechheit wenn dir das Jugendamt so etwas mitteilt.

Das er nicht zahlen kann richtig aber warum weshalb wieso das steht unter Datenschutz und du hast nicht das recht dazu.

Ich selbst habe ein Kind vom anderen Mann und in den Briefen von der unterhaltstelle steht nur drin wenn er zahlen kann wieviel und wenn nicht dann nichts.

Aber ob er nun 1000€ oder Hartz bekommt das steht nicht drin und darf es garnicht.

Dürfen sie garnicht Auskunft geben. Also kannst du es nicht genau wissen.

Ist auch egal, jedenfalls hat er auch rechte die dir bereits bekannt sind. Und so mit ist es geklärt hier  Smiley
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Aras
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Antwort #10 - 11.01.2014 um 09:09:53
 
France, irgendwie stimmt das nicht was du schreibst.

z.B.: im Antrag auf Einbürgerung muss man angeben ob man jemandem unterhaltspflichtig ist.

@wiesnixe
Es gibt ja mehrere Möglichkeiten warum er seine Frau herholen:
- VE durch einen Dritten
- die Ehefrau ist selbst vermögend
- die Ehefrau hat recht auf Wiederkehr
...

Aber sowas können wir nicht wissen.

Vielleicht gibt es irgendwelche Kommunikationsprobleme zwischen jugendamt und ausländerbehörde.

Du kannst ja erstmal versuchen mit dem Jugendamt darüber zu sprechen, da die ja für dich zuständig sind. Also die frage stellen wie er Leistungen beziehen und trotzdem eine weitere Person nach Deutschland bringen kann. Hat das Jugendamt irgendwelche fehlende Informationen,die die auslanderbehörde hat oder umgekehrt?

Aus Datenschutzrechlicher Sicht wird die antwort nicht umfangreich sein. Du kannst ja sagen, dass für dich nur wichtig ist, dass die unterhaltsansprüche deines Kindes gewahrt werden, und von behördlicher Seite alles beachtet wurde und nur die schriftliche Bestätigung möchtest, dass dein Kind keinen Unterhalt von seinem Vater erhalten kann.
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Antwort #11 - 11.01.2014 um 09:34:08
 
Aras doch es stimmt.er muss es angeben aber ob er zahlt ist nicht zwingend für die Einbürgerung


Wie oben schon gesagt hab das selbst vor 4 Monate durch gehabt. Unterhaltszahlungen sind nicht mehr Pflicht für eine eine Einbürgerung und oder verlangerung des Aufenthalt in Deutschland.

Für die Verlängerung des Aufenthalt reicht es aus das er sein Kind regelmäßig sieht deswegen aid meist die Mutter mit eingeladen um es zu bestätigen.

Für eine Einbürgerung sollte man feste Arbeit haben unbefristeter Arbeitsvertrag am besten um für sich selbst sorgen zu können.
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france
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Antwort #12 - 11.01.2014 um 09:37:00
 
Und man bekommt einmal jährlich wenn der Vater geprüft wird ein Brief nach Hause das er entweder kein Unterhalt zahlen kann oder nur ein gewissen Beitrag.


Aber das er von Hartz 4 lebt oder ein minni job hat das steht nicht drin.
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grisu1000
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Antwort #13 - 11.01.2014 um 09:39:21
 
Zitat:
Wie oben schon gesagt hab das selbst vor 4 Monate durch gehabt. Unterhaltszahlungen sind nicht mehr Pflicht für eine eine Einbürgerung und oder verlangerung des Aufenthalt in Deutschland.


Es muss aber der LU gesichert sein, insbesondere wenn die Frau nachzieht, außer sie hat sonstwie eine AE bekommen, die nichts mit der Ehe zu tun hat.

Du musst die Unterhaltsansprüche natürlich auch durchsetzen. Das heißt einen Titel vom Familengericht erhalten und ggf. ab und zu den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, Kontopfändung einfordern usw.

Gerade bei Kindesunterhalt ist das Gesetzt sehr harrsch gegenüber dem Schuldner.
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france
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Antwort #14 - 11.01.2014 um 10:32:28
 
grisu1000 schrieb am 11.01.2014 um 09:39:21:
Es muss aber der LU gesichert sein, insbesondere wenn die Frau nachzieht, außer sie hat sonstwie eine AE bekommen, die nichts mit der Ehe zu tun hat.

Du musst die Unterhaltsansprüche natürlich auch durchsetzen. Das heißt einen Titel vom Familengericht erhalten und ggf. ab und zu den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, Kontopfändung einfordern usw.

Gerade bei Kindesunterhalt ist das Gesetzt sehr harrsch gegenüber dem Schuldner.



Das habe ich mehrmals geschrieben das sein LU gesichert  sein muss.

Na wenn bei ihn nichts zu holen ist hilft kein Gerichtsvollzieher sowie die Konto Pfändung. Fast jeder hat ein p Konto.also kommt auch keiner ran.

Er wird schon irgendwas haben was sie nicht weiß. DAmit die Frau her kommen kann .


Geht das eigentlich wenn die Frau vermögen hat das sie hier einreisen kann also mit ein fzf Visum?
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