France, irgendwie stimmt das nicht was du schreibst.
z.B.: im Antrag auf Einbürgerung muss man angeben ob man jemandem unterhaltspflichtig ist.
@wiesnixe
Es gibt ja mehrere Möglichkeiten warum er seine Frau herholen:
-
VE durch einen Dritten
- die Ehefrau ist selbst vermögend
- die Ehefrau hat recht auf Wiederkehr
...
Aber sowas können wir nicht wissen.
Vielleicht gibt es irgendwelche Kommunikationsprobleme zwischen jugendamt und ausländerbehörde.
Du kannst ja erstmal versuchen mit dem Jugendamt darüber zu sprechen, da die ja für dich zuständig sind. Also die frage stellen wie er Leistungen beziehen und trotzdem eine weitere Person nach Deutschland bringen kann. Hat das Jugendamt irgendwelche fehlende Informationen,die die auslanderbehörde hat oder umgekehrt?
Aus Datenschutzrechlicher Sicht wird die antwort nicht umfangreich sein. Du kannst ja sagen, dass für dich nur wichtig ist, dass die unterhaltsansprüche deines Kindes gewahrt werden, und von behördlicher Seite alles beachtet wurde und nur die schriftliche Bestätigung möchtest, dass dein Kind keinen Unterhalt von seinem Vater erhalten kann.