Belibia schrieb am 09.01.2014 um 22:45:59:In April 2014 bekomme ich Nachwuchs (ein Junge) in Mali. Die Mutter ist auch Staatsbürgerin von Mali und wir sind nicht verheiratet. Muss / soll / kann ich das Kind bei den Deutschen Behörden anmelden?
Wozu solltest du das machen? Wenn das Kind und die Mutter weiterhin in Mali leben, dann ist die Tatsache, dass du ein Kind im Ausland hast für deutsche Behörden erst mal uniteressant.
Ich sehe weder einen Kindergeldanspruch noch Steuererleichterungen.
Unterhaltsleistungen, die du erbringst, kannst du zwar möglicherweise im Rahmen der Steuererklärung geltend machen, dazu musst du aber dem Finanzamt nachweisen, dass du Vater des Kindes bist (per Urkunde) und Unterhalt zahlst (Nachweise über tatsächlich erbrachte Leistungen).
Wenn das Kind nicht bei dir lebt, hat es auch keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel. Was also soll das Ausländeramt mit der Info, dass du ein Kind hast? Du selbst hast ja einen Daueraufenthalt, da wirkt es sich nicht mehr aus, ob du jetzt kein oder ein oder fünf Kinder im Ausland hast.
Das Jugendamt ist nur zuständig für Kinder, die in Deutschland leben. Das soll dein Kind aber nicht.
Das Standesamt hat mit der Sache auch nichts zu tun, da ist derzeit weder eine Nachbeurkundung in Sicht (das Kind ist ja nicht deutsch) noch sonstwas.
Wenn die Mutter und das Kind irgendwann mal hier herziehen sollen, dann musst du die Vaterschaft anerkennen. Wie das in Mali funktioniert solltest du bei den dortigen Behörden erfragen.