Aras schrieb am 15.01.2014 um 20:34:38:Die
ABH muss von Amts wegen sowieso entscheiden.
ja, aber nicht bis nächsten Dienstag
Aras schrieb am 15.01.2014 um 20:34:38:Wie du selber sagst, könnten die die Ausstellung des Bescheids verweigern.
nein, wenn ein Antrag gestellt wurde, kann eine Behörde nicht verweigern, ihn zu bearbeiten und zu bescheiden.
Aras schrieb am 15.01.2014 um 20:34:38:Aber eine Antwort sollten die uns doch einfach liefern.
das hingegen müssen sie nicht ... ein Bescheid genügt.
Aras schrieb am 15.01.2014 um 20:34:38:Manchmal sind deine Antworten nur von Frust zerfressen
ich habe keinen Frust, kein Grund dazu
aber manchmal wundere ich mich und so fallen die Antworten aus.
Aras schrieb am 15.01.2014 um 20:34:38:da uns wohl die unbedingte Rechtsgrundlage für so einen Bescheid fehlt.
Die Rechtsgrundlage auf einen Bescheid ist der gestellte Antrag.
Aras schrieb am 15.01.2014 um 20:34:38:vor dem Termin wissen was ihn erwartet und was die Zukunft bringt.
tja, und da wundere ich mich schon wieder. Was die Zukunft bringt, weiss man einfach nie vor der Zeit.
Nichts für Ungut