Ich suche einfach nach Möglichkeiten um an das Ziel zu kommen. wenn es nunmal nicht geht, dann können wir das ja auch nicht ändern.
Er war gestern sehr froh über die aufgetane Möglichkeit eines statuswechsels, aber ich habe auch gleich gedämpft und ihm keine 100% Sicherung gegeben, auch wegen dem Gerichtsurteil. insofern ist er auf eine Ablehnung des statuswechsels gefasst.
Er ist schon seit 2002 in Deutschland und ich kann den Wunsch der aufenthaltsverfestigung mit einer niederlassungserlaubnis nachvollziehen. Sein langfristiges Ziel ist die Einbürgerung. Und mit einer
AE 25 Abs. 3 geht es bekanntlich nicht.
Soweit ich das sehe werden nach Paragraph 26 Abs. 4 auch Zeiten des asylverfahrens und der Duldung auf die zu erzielen den 7 Jahre angerechnet, sodass die aufenthaltsdauer kein Thema sein sollte.
Es bleiben also nur die Sicherung des Lebensunterhaltes und der Anspruch auf die Rente als noch nicht gegebene voraussetzungen fur die
NE.
Er ist seit August 2008 in der SV gemeldet. Er hat aber nur 40 Pflichtbeiträge in der DRV. 8 Beiträge sind geringfügiger Natur. Er hat aber seit Mitte 2011 keine Beiträge gelistet. Wir überlegen uns dass er für 2013 freiwillige Beiträge zur Rente entrichtet. Aber nur Mindestbeiträge. Dann hätte er schon mal 52 ganze RB.
Dann muss er nur noch seinen
LU absichern, wobei ich da zuversichtlich bin, da er zwei Möglichkeiten zur Berufsqualifizierung in Aussicht hat.
Nur soll nicht nach der Qualifizierung und der sicherung des
LU der Antrag auf die
NE am Rentenanspruch scheitern. Wenn er also im August dann 60 Monate, im Zweifel durch freiwillige Beiträge, und der
LU gesichert ist den Antrag stellt dann wäre es realistisch. Wobei man ggf. auf ende der probezeit warten würde, was aber in meinen Augen vertretbar ist.
Sobald er eine
NE hat ist auch eine Einbürgerung möglich. Und da die
NE schwerer zu erhalten ist als eine bin ich ganz zuversichtlich dass da auch Hoffnung geschürt werden kann.