Erstmal danke, habe aber noch Rückfragen
, wenn ich darf:
Ist mein eingetragener Lebenspartner eine unterhaltspflichtige Person?
Angenommen mein Nettoeinkommen beträgt 3.200 EUR, und mein Partner zählt dazu, dann ist das pfändbare Einkommen 880,83 EUR, also der Wert Y.
Wie kann ich jetzt den Wert X rauskriegen?
Wir wollen eine Person einladen.
Als ich vor ein paar Jahren, das schon mal gemacht habe, wollte die
ABH Dinge von mir wissen, wie z.B. wie viel Miete ich zahle, wie viele andere fixe Ausgaben ich habe.
Ich möchte das halt vorher schon berechnen bevor ich in die so von mir geliebte
ABH gehe.