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Benötigtes monatliches Einkommen bei einer Verpflichtungserklärung (Gelesen: 16.173 mal)
Themen Beschreibung: Verpflichtungserklärung - Einkommen
JayJay100
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05.11.2013 um 22:29:01
 
Hallo,
wie wird denn das monatlich benötigte Einkommen für eine Verpflichtungserklärung berechnet? Ich habe zwar die Tabelle, aber nehm ich da jetzt einfach meine Gehaltsabrechnung her und den Wert oder was muss alles abgezogen werden? Gibt es da ein Tool irgendwo?

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tiggger
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Antwort #1 - 05.11.2013 um 23:09:03
 
Also, Du nimmst Deinen Nettolohn, überlegst Dir für wieviel Personen Du unterhaltspflichtig bist, damit schaust Du in der Tabelle nach.
http://www.meine-schulden.de/fp_files_new/Pfaendungstabelle-2013-ZPO-850.pdf
Somit erhältst Du eine Zahl Y (Dein pfändbares Einkommen).

Jetzt muss Y > X sein. X wird intern durch die Stelle festgelegt bei der Du die Verpflichtungserklärung beantragst. (zu Orientierung, eine ABH macht X= 100€ * Anzahl der eingeladenen Personen)
Das ist m.M. aber nicht festgelegt. Was sicher ist : Falls Y=0, dann ist es auf keinen Fall möglich.
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JayJay100
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Antwort #2 - 06.11.2013 um 20:35:24
 
Erstmal danke, habe aber noch Rückfragen  Schockiert/Erstaunt, wenn ich darf:

Ist mein eingetragener Lebenspartner eine unterhaltspflichtige Person?

Angenommen mein Nettoeinkommen beträgt 3.200 EUR, und mein Partner zählt dazu, dann ist das pfändbare Einkommen 880,83 EUR, also der Wert Y.

Wie kann ich jetzt den Wert X rauskriegen?

Wir wollen eine Person einladen.

Als ich vor ein paar Jahren, das schon mal gemacht habe, wollte die ABH Dinge von mir wissen, wie z.B. wie viel Miete ich zahle, wie viele andere fixe Ausgaben ich habe.

Ich möchte das halt vorher schon berechnen bevor ich in die so von mir geliebte ABH gehe. Cool
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Aras
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Antwort #3 - 06.11.2013 um 20:46:44
 
Verdient dein Lebenspartner auch Geld?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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JayJay100
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Antwort #4 - 06.11.2013 um 21:35:42
 
ja Teilzeit
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Märchenprinz
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Antwort #5 - 06.11.2013 um 21:44:28
 
JayJay100 schrieb am 06.11.2013 um 20:35:24:
Wir wollen eine Person einladen.
JayJay100 schrieb am 06.11.2013 um 20:35:24:
dann ist das pfändbare Einkommen 880,83


Das ist mehr als genug. Bei uns in Berlin ist "x" = 276€, deswegen wird es woanders bestimmt nicht viel mehr sein.

Aras schrieb am 06.11.2013 um 20:46:44:
Verdient dein Lebenspartner auch Geld? 


Das ist egal, da dadurch in seinem Fall "Y" nur größer werden kann.

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JayJay100
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Antwort #6 - 06.11.2013 um 21:49:46
 
und woher kommen diese 276 EUR
Willkür der ABH?
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Aras
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Antwort #7 - 06.11.2013 um 21:58:23
 
Warum so negativ?

Die ABH muss doch auch wissen ob du die einzuladende Person auch versorgen kannst.

Also ist das vermutlich die Untergrenze die eine Person zum Leben braucht, inkl. Kost und Logis.  Und zwar in Berlin.

In Chemnitz ist es vermutlich günstiger, und in Düsseldorf oder München teurer.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 06.11.2013 um 22:14:32
 
JayJay100 schrieb am 06.11.2013 um 21:49:46:
Willkür der ABH

Im Prinzip ja. Sie haben wohl statistische Erfahrungen, wieviel eine Durchschnittsabschiebung/kosten sind, und wie hoch der durchschnittliche vollstreckbare Regressanspruch tatsächlcih ist, bevor er uneinbringbar wird. Sind aber alles nur Mutmaßungen. Eigentlich kann ich überhaupt keine nachvollziehbare Berechnungsgreundlage erkennen. Aber das ist auch Berlin, da hat es keinen Sinn das zu verstehen.

Aras schrieb am 06.11.2013 um 21:58:23:
einzuladende Person auch versorgen kannst.


Das spielt keine Rolle. VE bedeutet Bürgschaft für Kosten die dem Staatt entstehen.

Aras schrieb am 06.11.2013 um 21:58:23:
Untergrenze die eine Person zum Leben braucht


Existenzminimus, ZPO und PFB sind bundesweit einheitlich.
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JayJay100
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Antwort #9 - 07.11.2013 um 21:33:57
 
Aras schrieb am 06.11.2013 um 21:58:23:
Warum so negativ?


da ich mit der ABH in meinem Ort sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe! Schikanen ohne Ende, aber man darf ja nix sagen, die sitzen am längeren Hebel.

Und darum habe ich eine extrem negative Meinung über die Arbeit dieser Leute in der ABH in meinem Ort. Vielleicht ist das woanders nicht so, aber ich habe erlebt, die diese "Beamten" die Ausländer behandeln.
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Antwort #10 - 19.12.2013 um 10:21:35
 
Du kannst auch ein Tool bemühen: http://www.lohnexperte.de/pfaendungsrechner.html

Dort gibst du ebenfalls dein Nettoeinkommen. Zusätzlich kannst du noch Unterhalsberechtige Personen angeben! Und Schwupps hast du ein Ergebnis. Keines was man nicht auch der Tabelle entnehmen kann aber du fragtest ja nach einem Tool  Cool
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Antwort #11 - 26.01.2014 um 22:19:28
 
Ich weiß leider nicht wie sich der Betrag berechnet, den man mir bei der ABH nannte, aber die nette Dame dort meinte auf meine Frage, was ich denn mindestens verdienen müsste um eine VE für jemanden abgeben zu können, es wären 1642,- Euro monatlicher Verdienst (netto) nötig.
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Antwort #12 - 27.01.2014 um 06:31:48
 
Afreakana schrieb am 26.01.2014 um 22:19:28:
Ich weiß leider nicht wie sich der Betrag berechnet, den man mir bei der ABH nannte, aber die nette Dame dort meinte auf meine Frage, was ich denn mindestens verdienen müsste um eine VE für jemanden abgeben zu können, es wären 1642,- Euro monatlicher Verdienst (netto) nötig.


kann nicht sein... ich habe ca 1500€ netto und konnte auch eine VE bekommen... (Single, ohne Kinder, Baden-Württemberg)
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Afreakana
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Antwort #13 - 27.01.2014 um 09:25:49
 
Kann schon sein bzw. war so in meinem Fall. Zwinkernd Wie ich schon schrieb kenne ich das Berechnungsverfahren nicht, aber die Dame vom Amt hat dazu meine 3 letzten Gehaltsabrechnungen benutzt (Okt., Nov. & Dez. 2013) und mir anschließend den Betrag von 1642 Euro genannt. Möglicherweise liegt aber dennoch eine Fehlberechnung vor, da in diesen 3 Gehaltsabrechnungen auch einmal das Weihnachtsgeld mit dabei war. Wie gesagt, ich habe nur die Zahl genannt, welche mir auf dem Amt gesagt wurde.

LG, Afreakana
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