Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
!!! Einkommenssteuer Frage / Integrationskurs / Unterhaltskosten (Gelesen: 3.336 mal)
Canyon323
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag !!! Einkommenssteuer Frage / Integrationskurs / Unterhaltskosten
28.10.2013 um 09:31:09
 
Hallo,

meine (noch) Freundin (wir heiraten zum Jahres Ende) besuchte von Feb bis Nov. diesen Jahres einen Integrationskurs von BAMF. Ab Nov. macht sie direkt mit B2 weiter, hier zahlen wir den vollen Anteil.

Für die gesamten Unterhaltskosten komme ich auf. Also auch der monatliche "Eigenanteil" vom Kurs , Fahrtkosten , Literatur, sowie die Krankenversicherung .

Frage1:

Kann ich dies Kosten für den I-Kurs als "außergewöhnliche Belastungen" geltend machen? (also inkl. Fahrtkosten und Literatur)


Frage2:

Sorry hier muss ich etwas "ausholen" da sonst der Sachverhalt nicht klar wird.

Anknüpfend an die erste Frage, kann ich die entstandenen Unterhaltskosten (oder zumindest einen Teil davon) als "Unterstützung bedürftiger Personen" geltend machen da wir eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sind? (Also auch hier die Rubrik außergewöhnliche Belastungen) Letztes Jahr wurde es zumindest von Finanzamt anerkannt.

Mir stellt sich jedoch die Frage, wenn ich durch den Steuerklassen-Wechsel die Steuer zurück bekomme muss ich wohl ich Umkehrschluss auch die erstatteten Unterhaltskosten an den Fiskus zurück zahlen? (Da wird ja mit einem Pauschalbetrag gerechnet, glaub 660 EUR / Mon können geltend gemacht werden)
Wenn ich damit Recht habe
, kann ich höchstens die Krankenversicherung absetzen, wobei das schon mal was wäre.

Fazit: Leben is deuer!  Laut lachend

Für die Antwort danke ich jetzt schon.

Schöne Grüße  Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Madita
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 111
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!! Einkommenssteuer Frage / Integrationskurs / Unterhaltskosten
Antwort #1 - 23.11.2013 um 20:37:49
 
Canyon323 schrieb am 28.10.2013 um 09:31:09:
Hallo,

meine (noch) Freundin (wir heiraten zum Jahres Ende) besuchte von Feb bis Nov. diesen Jahres einen Integrationskurs von BAMF. Ab Nov. macht sie direkt mit B2 weiter, hier zahlen wir den vollen Anteil.

Für die gesamten Unterhaltskosten komme ich auf. Also auch der monatliche "Eigenanteil" vom Kurs , Fahrtkosten , Literatur, sowie die Krankenversicherung .

Frage1:

Kann ich dies Kosten für den I-Kurs als "außergewöhnliche Belastungen" geltend machen? (also inkl. Fahrtkosten und Literatur)


Frage2:

Sorry hier muss ich etwas "ausholen" da sonst der Sachverhalt nicht klar wird.

Anknüpfend an die erste Frage, kann ich die entstandenen Unterhaltskosten (oder zumindest einen Teil davon) als "Unterstützung bedürftiger Personen" geltend machen da wir eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sind? (Also auch hier die Rubrik außergewöhnliche Belastungen) Letztes Jahr wurde es zumindest von Finanzamt anerkannt.

Mir stellt sich jedoch die Frage, wenn ich durch den Steuerklassen-Wechsel die Steuer zurück bekomme muss ich wohl ich Umkehrschluss auch die erstatteten Unterhaltskosten an den Fiskus zurück zahlen? (Da wird ja mit einem Pauschalbetrag gerechnet, glaub 660 EUR / Mon können geltend gemacht werden)
Wenn ich damit Recht habe
, kann ich höchstens die Krankenversicherung absetzen, wobei das schon mal was wäre.

Fazit: Leben is deuer!  Laut lachend

Für die Antwort danke ich jetzt schon.

Schöne Grüße  Zwinkernd



Die Steuerfragen kann ich dir leider nicht beantworten (ich würde aber auch sagen, dass du die Kosten in eheähnlicher Gemeinschaft für sie abschreiben kannst.)

Aber andere Info, falls nicht bekannt:

Der Eigenanteil am Integrationskurs wird erstattet, wenn der Teilnehmer diesen innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat, was bei euch ja der Fall ist. (Ich weiß aber nicht, ob es ein verpflichtender Integrationskurs gewesen sein muss.)

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Ku...

Danach, also ab B2 gibt es "berufsbezogene Sprachförderung", die ist kostenlos, wenn man arbeitssuchend gemeldet ist. (Allerdings gibt es hier zumindest lange Wartelisten.)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!! Einkommenssteuer Frage / Integrationskurs / Unterhaltskosten
Antwort #2 - 23.11.2013 um 20:57:36
 
Madita schrieb am 23.11.2013 um 20:37:49:
Der Eigenanteil am Integrationskurs wird erstattet, wenn der Teilnehmer diesen innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat, 

Es wird nur (aber immerhin) die Hälfte erstattet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
planloser
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 339

irgendwo, Austria
irgendwo
Austria
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: XXX
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!! Einkommenssteuer Frage / Integrationskurs / Unterhaltskosten
Antwort #3 - 24.11.2013 um 08:07:07
 
google findet dazu:

Änderung:
Link entfernt, da Links zu kommerziellen Seiten nicht zugelassen sind.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 24.11.2013 um 10:11:12 von Mick »  
 
IP gespeichert
 
Madita
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 111
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!! Einkommenssteuer Frage / Integrationskurs / Unterhaltskosten
Antwort #4 - 24.11.2013 um 10:27:53
 
planloser schrieb am 24.11.2013 um 08:07:07:
google findet dazu:

Änderung:
Link entfernt, da Links zu kommerziellen Seiten nicht zugelassen sind.


Mein Link oben kann nicht angezeigt werden? Komisch. War  nur die Seite vom BAMF, wo man den Vordruck runterladen kann.

(50 %,  stimmt! meinte ich auch, vergessen zu sagen)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
planloser
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 339

irgendwo, Austria
irgendwo
Austria
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: XXX
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: !!! Einkommenssteuer Frage / Integrationskurs / Unterhaltskosten
Antwort #5 - 24.11.2013 um 11:39:40
 
Google mal nach Einkommensteuergesetz und lies dir §33 und §33a durch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema