Hallo,
meine (noch) Freundin (wir heiraten zum Jahres Ende) besuchte von Feb bis Nov. diesen Jahres einen Integrationskurs von
BAMF. Ab Nov. macht sie direkt mit B2 weiter, hier zahlen wir den vollen Anteil.
Für die gesamten Unterhaltskosten komme ich auf. Also auch der monatliche "Eigenanteil" vom Kurs , Fahrtkosten , Literatur, sowie die Krankenversicherung .
Frage1:Kann ich dies Kosten für den I-Kurs als "außergewöhnliche Belastungen" geltend machen? (also inkl. Fahrtkosten und Literatur)
Frage2:Sorry hier muss ich etwas "ausholen" da sonst der Sachverhalt nicht klar wird.
Anknüpfend an die erste Frage, kann ich die entstandenen
Unterhaltskosten (oder zumindest einen Teil davon) als "Unterstützung bedürftiger Personen" geltend machen da wir eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sind? (Also auch hier die Rubrik außergewöhnliche Belastungen) Letztes Jahr wurde es zumindest von Finanzamt anerkannt.
Mir stellt sich jedoch die Frage, wenn ich durch den Steuerklassen-Wechsel die Steuer zurück bekomme muss ich wohl ich Umkehrschluss auch die erstatteten Unterhaltskosten an den Fiskus zurück zahlen? (Da wird ja mit einem Pauschalbetrag gerechnet, glaub 660 EUR / Mon können geltend gemacht werden)
Wenn ich damit Recht habe
, kann ich höchstens die Krankenversicherung absetzen, wobei das schon mal was wäre.
Fazit: Leben is deuer!
Für die Antwort danke ich jetzt schon.
Schöne Grüße