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Passbeschaffung in jedem Fall? (Gelesen: 19.503 mal)
Ailoonarose
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10.10.2013 um 16:29:53
 
Hallo,

es geht wieder um meinen Freund, dessen Aufenthaltserlaubnis wahrscheinlich abgelehnt wird und der vermutlich geduldet hier bleiben soll - wir haben ein Kind.
Er hat keinen Pass und die Beschaffung dessen gestaltet sich ganz schön schwierig...
Er gab ihn in der Türkei von sich und reiste ohne hier ein.
Beim irakischen Konsulat erklärte er, dass sein Pass hier in Deutschland abhanden kam, denn das Konsulat würde die Menschen in das Land zurück schicken, indem sie den Pass verloren haben - um dort Anzeige zu erstatten - und als damaliger Noch- Asylant und dann Geduldeter ging das schlecht.
Nun musste er aber vom Konsulat aus hier in Deutschland auch eine Anzeige schalten. Diese Anzeige soll wiederum beglaubigt werden, doch die Apostille verlangt einen Nachweis, dass er mit gültigem Pass nach Deutschland einreiste um das Dokument zu beglaubigen - was ja aber gar nicht möglich ist, weil er nie mit Pass hierher kam. So sitzt er nun in der Falle - ohne beglaubigte Anzeige keine Passbeantragung möglich.
Uns kam die Idee eines 4- monatigen Ein- und Ausreisevisums, sodass er Gelegenheit hätte, persönlich in den Irak zu reisen um den Pass machen zu lassen, doch die Ausländerbehörde, die momentan noch für ihn zuständig ist (Umverteilung in anderen Landkreis ab 1.11.) genehmigte dies nicht. Sie ist u.a. in dem Glauben, dass der Pass, von Deutschland aus beantragt, in zwei Jahren für ihn bereit sei. Das irak. Konsulat erklärte nämlich auch, er brauche zu seiner Nationalität einen Personalausweis, dessen Fertigung ein Jahr auf sich warten ließe. Danach könne er den Pass beantragen, was wiederum ein Jahr dauern würde, was aber jedoch wieder nicht ohne die beglaubigte Anzeige funktionieren würde. Die Ausländerbehörde denkt, mein Freund würde das zweijährige Procedere durchlaufen und weiß nichts von dieser Zwickmühle.
Sollten wir der nächst zuständigen Ausländerbehörde "reinen Wein" einschenken, damit verstanden wird, in welcher Lage er sich momentan befindet, damit evtl. einem Aus- und Einreisevisum stattgegeben wird? Denn die Beantragung eines Visums bei der deutschen Botschaft im Irak, nachdem er ausgereist wäre, schlägt evtl. fehl...
Man sagte uns, als Geduldeter brauche er keinen Pass, das mag zwar sein, doch besser wäre er doch mit dran? Wie könnten wir an seinen Pass heran kommen??

Ich hoffe, in diesem Geschehens- Wirrwarr kann man sich zurecht finden.

Freundliche Grüße.
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.10.2013 um 17:33:03
 
Wie wäre es mit der Wahrheit?  Ihr reitet Euch doch nur immer tiefer rein. ABH gehen,  Hosen runter und Reue zeigen.
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tiggger
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Antwort #2 - 10.10.2013 um 17:39:40
 
Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 16:29:53:
soll wiederum beglaubigt werden, doch die Apostille verlangt einen Nachweis, dass er mit gültigem Pass nach Deutschland einreiste um das Dokument zu beglaubigen 

Hier wird es unklar. Wer fordert was für was? Der Irak ist der Haager Konvention doch gar nicht beigetreten, d.h. die akzeptieren gar keine Apostillen.
Und wer verlangt den Nachweis?
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Ailoonarose
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Antwort #3 - 10.10.2013 um 19:28:47
 
Ich bin auch für die Wahrheit.

Also: das irak. Konsulat geht davon aus, dass mein Freund mit seinem Pass nach Deutschland einreiste und dieser ihm danach hier abhanden kam. Darum sollte er eine polizeiliche Anzeige schalten. Die Anzeige musste zusätzlich von einer Apostille beglaubigt werden. Diese tat das aber nicht, weil die Identität seiner Person nicht bewiesen werden kann, eben weil er OHNE Pass einreiste, illegal.
Keine Bestätigung seiner Identität durch die ABH -> keine Beglaubigung der Anzeige -> keine Beantragung seines Passes am Konsulat möglich.
Wenn auch dann die "volle Wahrheit" ans Licht kommt und alle Karten auf dem Tisch liegen frage ich mich, welche Möglichkeit ihm bleibt, ehrlich seinen Pass zu erlangen?
Von Seiten des Konsulats sind ihm die Hände gebunden, denn nur mit der beglaubigten Anzeige ist es ihm möglich, seinen Pass von Deutschland aus zu beantragen, den er ja nie hier verloren hat...
Reist er aus zur Passbeantragung in den Irak und stellt bei der deutschen Botschaft ein Visum, ist nicht garantiert, dass er wieder hinein kommt...
Eine Freundin, die sich im Ausländerrecht auskennt, schlug vor, nach einem 4- monatigem Aus- UND Einreisevisum zu fragen, sodass ihm sicher gewährt ist wieder einzureisen...
Was anderes würde ihm nicht übrig bleiben meinte sie, doch die noch- zuständige ABH sagte, so etwas könne er nicht kriegen. Warum, wenn es doch der Passbeschaffung beiträgt und er seine Mitwirkungspflicht erfüllen würde?
Wie soll er denn dann seinen Pass bekommen, bei einem Risiko als "offizieller Iraker" nicht wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen? Wie, bitteschön, kommt er an seinen Pass, jetzt, wenn er es ehrlich meint??
PS: U.a. ist er in Deutschland straffällig, was wohl zur Ablehnung seines Aufenthaltstitels beiträgt.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.10.2013 um 19:38:54
 
Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 19:28:47:
. Diese tat das aber nicht,

Wer ist diese?
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Antwort #5 - 10.10.2013 um 19:40:04
 
Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 19:28:47:
Reist er aus zur Passbeantragung in den Irak und stellt bei der deutschen Botschaft ein Visum, ist nicht garantiert, dass er wieder hinein kommt...


Bist du da völlig sicher?

Warum soll das so sein?


Zitat:
Eine Freundin, die sich im Ausländerrecht auskennt, schlug vor, nach einem 4- monatigem Aus- UND Einreisevisum zu fragen, sodass ihm sicher gewährt ist wieder einzureisen...


Mal so als Tipp: Sie hat nicht die geringste Ahnung. Deutschland stellt für Iraker kein "Ausreisevisum" aus. Insofern erübrigt sich die Frage, ob er mit einem Ausreisevisum wieder einreisen dürfte und ob das vier Monate gültig ist.


Zitat:
Was anderes würde ihm nicht übrig bleiben meinte sie, doch die noch- zuständige ABH sagte, so etwas könne er nicht kriegen.


Ja, klar, weil sowas nicht existiert.

Zitat:
Wie soll er denn dann seinen Pass bekommen, bei einem Risiko als "offizieller Iraker" nicht wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen? Wie, bitteschön, kommt er an seinen Pass, jetzt, wenn er es ehrlich meint??


Die "Ehrlichkeit" ist ja nur theoretisch, denn noch sagt er ja keiner Behörde die Wahrheit.

Falls er sich irgendwann entschließt, die Wahrheit zu sagen, ist vermutlich klar, dass er in den Irak fahren muss (Laissez-passer von der Botschaft) und dort den Pass beantragt und bekommt.

Dann beantragt er das Visum, bei dem die Botschaft und die Ausländerbehörde zustimmen muss. Er kann bei der ABH fragen, ob sie vorab zustimmt (er also die Vorabzustimmung mitnehmen kann). Dann ist das Visum so gut wie sicher.

Auf die Vorabzustimmung hat er allerdings keinen Anspruch, und bei seiner bisherigen Geschichte kann ich mir auch vorstellen, dass die ABH erst den Pass sehen will, weil sie vermutlich nicht glaubt, dass er jetzt ehrlich wird.

Die Straffälligkeit sollte er noch mit der ABH besprechen. Gibt es eine Ausweisungsverfügung in der Akte? Dann kann er tatsächlich kein Visum, keine AE und auch keine Vorabzustimmung bekommen. Er kann aber die Befristung der Wirkung beantragen.
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Antwort #6 - 10.10.2013 um 19:45:39
 
Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 16:29:53:
Er gab ihn in der Türkei von sich und reiste ohne hier ein.


wie ganau ist er denn ohne Pass von der Türkei aus nach D (oder Schengen) eingereist?
Die Schengenaussengrenze wird gut bewacht, da muss sich jeder mit Pass ausweisen.
Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 16:29:53:
denn das Konsulat würde die Menschen in das Land zurück schicken,

ein Konsulat kann keinen Meschen in ein anderes Land schicken.
Du meinst, sie haben sich nicht für zuständig erklärt, im einen Pass zu beschaffen?
Ausserdem hat er sich in dem Moment, in dem er als Asylsuchender in sein Kosulat begab, um von ihnen eine Hilfe zu bekommen, bewiesen, dass er nicht verfolgt wird
und der Asylantrag grundlos.

Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 19:28:47:
Eine Freundin, die sich im Ausländerrecht auskennt, schlug vor, nach einem 4- monatigem Aus- UND Einreisevisum zu fragen, sodass ihm sicher gewährt ist wieder einzureisen...

na, da kennt sie sich nicht besonders gut aus.
Es gibt in D kein Ausreisevisum, und in Deutschland kann man auch kein Visum für Deutschland beantragen und auch nicht bekommen. Das kann er nur im Ausland.


Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 19:28:47:
wenn er es ehrlich meint??

ach?
bei illegaler Einreise und straffällig?

Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 19:28:47:
Wie soll er denn dann seinen Pass bekommen, bei einem Risiko als "offizieller Iraker" nicht wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen?

wie er seinen Pass bekommt, muss er mit seinen Behörden klären,
Klären muss er das jedenfalls.
Ein Risiko, nicht wieder einreisen zu dürfen, trägt jeder der ausreist.
Das Risiko ist aber aufgrund seines detuschen Kindes aber minimal, wenn er auch Sorgerecht hat und dieses ausüben will.

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Antwort #7 - 10.10.2013 um 20:42:06
 
"Diese" bedeutet die Apostille.

Ich sorge dafür, dass er in Zukunft die Wahrheit sagt. Es wird ab 1.11. eine andere ABH für ihn zuständig sein, die natürlich seine Akte kennen lernt aber dennoch eröffnet sich eine neue Chance und die Karten können auf den Tisch gelegt werden.

Ja, es steht eine Ausweisungsverfügung in seiner Akte.
Dann hat er also, als Geduldeter, sagen wir, zwei Jahre "sauber" und ohne Vorfall hier zu leben und hätte dann Anspruch auf eine AE und die Vorabzustimmung...
Das wird wohl dann die einfachste Lösung sein damit er seinen Pass bekommt.

Er ist nicht von der Türkei nach Deutschland eingereist - pardon - sondern über Luxemburg.
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Antwort #8 - 10.10.2013 um 20:49:30
 
Mit einer Ausweisungsverfügung kann er keine AE (und keine Vorabzustimmung zur AE) bekommen.

Er sollte dann mit der neuen ABH besprechen, was geht, und schriftlich (!) die Befristung der Ausweisung beantragen.

Auf die Vorabzustimmung hat er nie einen Anspruch, das ist nur eine Möglichkeit, um das Visumverfahren im Irak durch "Umdrehung" der Reihenfolge abzukürzen. Er kann das damit begründen, dass das Kind sonst geschädigt wird, weil Kinder natürlich nicht verstehen, dass der Vater plötzlich zwei Monate weg ist (während Du es verstehen und warten kannst).

Wenn nicht ist (immer ehrlich, Pass vorhanden...) kann die ABH auch auf das Visum verzichten und gleich die AE geben. Die theoretische Möglichkeit hat auch die neue ABH: Duldung bis Ablauf der Ausweisung, dann AE. Aber der Pass muss eben da sein, und wenn er den im Irak holen muss, ergibt der Verzicht auf das Visum keinen Sinn, weil er tatsächlich ohne Visum ja nicht reisen kann. Aber wenn alles vorab geklärt wird, kann das Visumverfahren relativ schnell gehen.
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Antwort #9 - 10.10.2013 um 20:51:40
 
Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 20:42:06:
Dann hat er also, als Geduldeter, sagen wir, zwei Jahre "sauber" und ohne Vorfall hier zu leben und hätte dann Anspruch auf eine AE und die Vorabzustimmung...

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.

Fraglich ob die ABH solange wartet und sich nicht selber um die notwendigen Ausreisedokumente kümmert, um die Abschiebung durchzuführen.

Auf eine Vorabstimmung besteht kein Anspruch und bei der geschilderten Geschichte dürfte die Erwartung auf eine solche sehr vage sein.

So locker flockig wie das Deiner Einschätzung nach laufen soll, geht das sicher nicht.
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Antwort #10 - 10.10.2013 um 20:54:28
 
Saxonicus schrieb am 10.10.2013 um 20:51:40:
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.

Fraglich ob die ABH solange wartet und sich nicht selber um die notwendigen Ausreisedokumente kümmert, um die Abschiebung durchzuführen.


In diesem Falle ist allerdings auch das Recht des deutschen Kindes zu sehen: Das Kind hat einen Recht auf den Vater.

Das muss die ABH auch berücksichtigen, also sie darf nicht die Abschiebung betreiben nur weil Asyl abgelehnt wurde oder die Ausweisungsverfügung in der Akte ist.

Aber mit der ABH würde er auf jeden Fall besser fahren als gegen die ABH, und wenn er wechselt, sollte er das für einen Neustart nutzen.
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Antwort #11 - 12.10.2013 um 11:57:07
 
Was bedeutet die "Befristung der Ausweisung"?

Und wann ist die Duldung abgelaufen oder wer hat das vielleicht schon festgelegt?

Mein Freund hat heute erfahren, dass sich ein Bekannter gefunden hat, der für ihn im Irak einen Pass ausstellen könnte, wenn alles klappt.
Es soll der gleiche Pass sein, der ihm damals abhanden kam...
Ist das alles rechtens und in Ordnung, wenn jemand anders den Pass für ihn ausstellen lässt?
Dann hätten sich schonmal einige Dinge von selbst erledigt.
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Antwort #12 - 12.10.2013 um 13:01:26
 
*Also, es soll - wenn es klappt - ein komplett neuer Pass ausgestellt werden.*
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Antwort #13 - 12.10.2013 um 13:36:47
 
Ailoonarose schrieb am 12.10.2013 um 11:57:07:
Mein Freund hat heute erfahren, dass sich ein Bekannter gefunden hat, der für ihn im Irak einen Pass ausstellen könnte, wenn alles klappt.
Es soll der gleiche Pass sein, der ihm damals abhanden kam...
Ist das alles rechtens und in Ordnung, wenn jemand anders den Pass für ihn ausstellen lässt?

MW müssen Pässe immer persönlich beantragt werden, weil dabei zwingend auch eine Identitätsfestellung und Identitätssicherung (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift etc.) nötig ist.
Bei solchem dubiosem Passbeschaffungsverfahren durch "Bekannten" im Irak würde ich eher an Betrug und Fälschung denken.
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Antwort #14 - 13.10.2013 um 12:29:39
 
Ailoonarose schrieb am 12.10.2013 um 11:57:07:
Was bedeutet die "Befristung der Ausweisung"?


Eine Ausweisung bedeutet, dass er kein Visum und keine AE bekommen kann. Er kann zum Beispiel beantragen, die Ausweisung "auf den 31. Dezember 2013 zu befristen". Falls die ABH das dann macht (er bekommt einen Bescheid mit Klagemöglichkeit), dann könnte er ab dem 1. Januar 2014 wieder ein Visum oder eine AE (oder beide) bekommen, wenn die anderen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Zitat:
Und wann ist die Duldung abgelaufen oder wer hat das vielleicht schon festgelegt?


Die Duldung ist eine Bescheinigung darüber, dass die Abschiebung "ausgesetzt" ist. Es gibt keine Laufzeit oder Gültigkeit, es gibt nur ein Datum, zu dem man sich eine neue Bescheinigung abholen soll.

Es kommt immer darauf an, warum man eine Duldung hat. Wenn Du zum Beispiel Ausländerin bist und nach Marokko abgeschoben werden sollst, aber keinen Pass hast, kannst Du Montag eine Duldung für drei Monaten bekommen. Die Ausländerbehörde versucht selbst, einen Ersatzpass (Laissez-Passer) zu bekommen. Angenommen, Freitag kommt Post von der Botschaft. Dann kann die Ausländerbehörde Sonntag abend die Polizei zu Dir schicken, um Dich zum Flughafen zu fahren, wenn Montag früh der Flieger geht. Im Polizeiwagen erzählen sie Dir dann, dass die Duldung nicht mehr gilt, weil die ja nur wegen fehlendem Pass war, der jetzt da ist.

Zitat:
Mein Freund hat heute erfahren, dass sich ein Bekannter gefunden hat, der für ihn im Irak einen Pass ausstellen könnte, wenn alles klappt.
Es soll der gleiche Pass sein, der ihm damals abhanden kam...
Ist das alles rechtens und in Ordnung, wenn jemand anders den Pass für ihn ausstellen lässt?


Ich wäre da sehr, sehr misstrauisch. Die 2000 Euro ist er dann los, ob ihm der Pass was nützt, ist unklar.
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Antwort #15 - 14.10.2013 um 10:11:23
 
Ok., vielen Dank, das hab ich jetzt verstanden.

Hm, sein Anwalt sowie das Konsulat haben unabhängig voneinander schonmal gefragt ob er nicht Verwandtschaft oder ähnliches dort habe, die ihm den Pass beschaffen könnten...
Dann sollte er wohl eher nochmal nachdenken.
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Antwort #16 - 14.10.2013 um 18:28:32
 
Verwandte und Bekannte können im Irak mM höchstens (zu Passausstellung nötige) Personenstandsurkunden (Geburts- Heiratsurkunden oä) besorgen.
Aber Vorsicht: Urkunden aus dem Irak sind bekannntermaßen oft Totalfälschungen!
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Antwort #17 - 12.11.2013 um 22:50:24
 
Hallo,

ich habe nochmals ein paar Fragen...

Die schriftliche Befristung der Ausweisung wie uns von hier geraten wurde, kann von uns auf ein beliebiges Datum festgelegt werden?

Wegen den Straftaten - es heißt, diese sollen wir mit der ABH besprechen - was genau ist damit gemeint? Dass er keine weiteren macht?

Mein Freund hat sich nun entschlossen, persönlich in den Irak zu reisen zur Passbeschaffung, nichts anderes bleibt übrig.

Grüße.






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Antwort #18 - 14.11.2013 um 12:15:38
 
Ailoonarose schrieb am 12.11.2013 um 22:50:24:
Die schriftliche Befristung der Ausweisung wie uns von hier geraten wurde, kann von uns auf ein beliebiges Datum festgelegt werden?


Ja. Ihr müsst da keine Richtlinien o.ä. beachten, sondern schreibt einfach, was Ihr wollt. Und: Begründet das gut!

Zitat:
Wegen den Straftaten - es heißt, diese sollen wir mit der ABH besprechen - was genau ist damit gemeint? Dass er keine weiteren macht?


Ja, nicht die kleinste Kleinigkeit. Falls möglich, sollte er versuchen, bei Gelegenheit etwas Positives zu machen, z.B. Jugendgruppe im Sportverein anleiten oder Essenstand für die Interkulturelle Woche (mit) organisieren.


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Antwort #19 - 14.11.2013 um 15:55:43
 
Alles klar, okay.

Wenn sich nun etwas positives für ihn zu tun findet - aber wie erreicht das die ABH oder wo kann es vermerkt werden?
Darüber hinaus, schadet es denke ich nicht, sich auch ohne Vermerk im Guten zu betätigen....

Er bekommt einen Bewährungshelfer, lässt sich über diesen auch etwaiges verrichten?

Insgesamt hat er (neben Geldstrafen) 2mal 3 Jahre zur Bewährung in zwei verschiedenen Fällen. Das war alles. Seit dem ist nichts mehr dazu gekommen.
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Antwort #20 - 14.11.2013 um 16:10:20
 
Wenn er sich dauerhaft engagiert, dann sollten das nach und nach alle von selbst mitbekommen. Ich schicke Dir auch keine "Bescheinigung", was ich so mache, sondern glaube, dies und das bekommst Du mit.

Klar kann er auch seinen Bewährungshelfer fragen. Aber er sollte was machen, was ihm liegt und Spaß macht. Und wenn es niemand merkt, ist die Welt trotzdem ein wenig besser geworden.
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Antwort #21 - 14.11.2013 um 16:52:00
 
Ja, sehe ich genau so. Da lässt sich gut was finden, er ist kein unbegabter Jemand, im Gegenteil.

Und wie stehen seine Taten in Zusammenhang mit einem Visum?
Sind sie unbedingt ausschlaggebend neben Befristung der Ausweisung und dem Wohl des Kindes?
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Antwort #22 - 14.11.2013 um 17:01:11
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 16:52:00:
Und wie stehen seine Taten in Zusammenhang mit einem Visum?
Sind sie unbedingt ausschlaggebend neben Befristung der Ausweisung und dem Wohl des Kindes?


Natürlich. Aber du schreibst nicht was er gemacht hat. Nur dass er zweimal 3 Jahre bekommen hat. So kann man das aber nicht abschätzen.
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Antwort #23 - 14.11.2013 um 17:15:57
 
Er beantragt die Befristung, vielleicht auf drei Monate oder ein Jahr oder was auch immer.

Dann muss die Behörde abwägen:
positiv: Beziehung zum Kind, Recht des Kindes auf den Vater, ...
negativ: Straftaten, Verurteilungen...

Und daraus ergibt sich der Bescheid über die Länge der Wirkung der Ausweisung.
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Antwort #24 - 14.11.2013 um 17:22:30
 
Raub und Diebstahl. Er klaute Parfumfläschchen in der Absicht, sich daraus dauerhaft eine gewerbliche Geldquelle zu verschaffen...
Ein Gesamtwert von rund 2000€ kam so nach und nach zusammen.
Im Gericht, bei dem ich anwesend war, wurde ihm eine eindeutige kriminelle Handlung nachgewiesen, jedoch wirkte strafmildernd, dass er glaubhaft Besserung gelobte und Reue zeigte.

Außerdem verließ er damals 2mal gegen seine Asylauflagen sein Aufenthaltsgebiet.
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Antwort #25 - 14.11.2013 um 17:36:27
 
Okay. Ist denn eine Befristung zum Ende dieses Jahres im Rahmen? Oder noch besser - Ende dieses Monats?
Denn er würde natürlich am liebsten gleich Morgen fliegen...
Zumindest möchte er, wenn möglich, noch im Winter in den Irak - dieser geht bis Februar - wegen der Hitze dort. Lässt sich dieses Vorhaben erfahrungsgemäß so zügig abwickeln?

Ach und je nachdem, wie die ABH ein Urteil fällt, steht die Ausweisung um so und so lange noch "im Raum", hab ich das richtig verstanden?
...dann ist wohl eine Befristung auf Ende November, bzw. Ende Dezember übertrieben?
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Antwort #26 - 14.11.2013 um 17:46:36
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 17:36:27:
Okay. Ist denn eine Befristung zum Ende dieses Jahres im Rahmen? Oder noch besser - Ende dieses Monats? 


Beantragen könnt ihr das. Aber ob das auch klappt, ist fraglich. Befristung Ende des Monats ist unwahrscheinlich, Ende des Jahres schon eher.

Aber er muss klar haben, dass er nach der rechtskräftigen Befristung erst mal das Visum beantragen muss. Und das wird er nicht mal eben so schnell bekommen. Das braucht ein bisschen, bis alles geprüft und alle Anfragen gemacht sind. 

Und er muss ja auch seinen Pass - den er sich ja erst ausstellen lassen muss - vorlegen.

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Antwort #27 - 14.11.2013 um 17:51:31
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 17:36:27:
Ach und je nachdem, wie die ABH ein Urteil fällt, steht die Ausweisung um so und so lange noch "im Raum", hab ich das richtig verstanden?
...dann ist wohl eine Befristung auf Ende November, bzw. Ende Dezember übertrieben?


Ich glaube, ich verstehe Deine Frage nicht oder Du verstehst die Ausweisung nicht.

Die Ausweisung hat die "Wirkung", dass kein neuer Aufenthaltstitel (also kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis) gegeben werden darf. Die "Wirkung" gilt einfach "bis auf Weiteres", wenn er nie eine Befristung beantragt: für immer.

Die Befristung der Wirkung auf den 31.12.2013 würde bedeuten, dass ab dem 1.1.2014 wieder ein AT gegeben werden darf.

Ich würde mir an Deiner Stelle keine Gedanken drüber machen, was die ABH entscheiden wird, um danach einen Termin auszuwählen. Er sollte das beantragen, was er haben will, und das vor allem sehr gut und sehr ausführlich begründen. Und sich einfach den Schlusstermin so aussuchen wie er das möchte. Die Ausländerbehörde muss dann nachsehen, wie sie ihn ähnlichen Fällen (ähnliches Urteil, Kind im ähnlichen Alter) entschieden hat und ungefähr so wieder entscheiden, also irgendwie "neutral" und gleichberechtigt mit allen anderen Anträgen. Die kennt er gar nicht, Du auch nicht, das könnt Ihr auch bis Weihnachten nicht mehr recherchieren.

Er sollte also nicht schreiben, dass er sich um das Kind kümmert, sondern schreiben, was er morgens, vormittags, mittags, nachmittags, abends mit dem Kind macht. Und der erste Satz: Hiermit beantrage ich die Befristung auf den 24. Dezember 2013" oder so ähnlich.

In der Regel dauert es sowieso ein paar Monate, bis die ABH antwortet.
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Antwort #28 - 14.11.2013 um 18:05:16
 
Ich muss da kurz etwas einwerfen: Er kann NICHT 2 Mal 3 Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung haben, denn Freiheitsstrafen über 2 Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, siehe StGB §56 1 und 2

Er hat irgendwelche Freiheitsstrafen UNTER 2 Jahren, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, das ist ein gravierender Unterschied!
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Antwort #29 - 14.11.2013 um 19:06:58
 
@ planloser - Letzteres trifft zu.

Also...von wo aus beantragt er denn nun (nach der Befristung) das Visum? Nicht vom Irak aus, nachdem er den Pass in den Händen hält oder hab ich das verkehrt verstanden?
Und was wird denn da alles geprüft? Weiß man, wie lange das ungefähr dauert?
Denn es ist ja auch eine Frage des Geldes, sich so und so lange "im Ausland" aufzuhalten. Wir wollen zusammen reisen, er hat Verwandtschaft in Kurdistan, wo das Baby und ich solange aufgenommen werden.

In die Begründung der Befristung soll sicherlich doch auch mit hinein, dass er für seine Familie sorgen möchte und arbeiten will, heiraten etc. ... das alles aber nur mit Pass möglich ist - darum reist er also auch in den Irak und bittet um das Visum... ?
Dass er schreiben soll, wie sein Tagesablauf mit Kind verläuft war mir bis jetzt unbekannt.

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Antwort #30 - 14.11.2013 um 19:18:26
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 19:06:58:
von wo aus beantragt er denn nun (nach der Befristung) das Visum?

Ankara, Türkei: http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/06__Visa/Visum__Irak/Visum__fuer...

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 19:06:58:
Und was wird denn da alles geprüft? Weiß man, wie lange das ungefähr dauert? 

Seine Dokumente werden durch das zuständige Landeskriminalamt auf ihre Echtheit geprüft (sofern das noch nicht geschehen ist), alleine das dauert schon Monate.

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 19:06:58:
Weiß man, wie lange das ungefähr dauert? 

Rechnet mit 9 Monaten und freut Euch wenns auch so lange dauert.
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Antwort #31 - 14.11.2013 um 19:19:45
 
In dem Moment, in dem er ausreist, ist seine Duldung erledigt, weil die ja nur die Abschiebung aussetzt.

Dann besorgt er einen Pass und beantragt das Visum zur Einreise aufgrund des Kindes, sobald er das kann (also nach Ablauf der Ausweisung.

Ja, in die Begründung für den Befristungsantrag sollte alles rein, was er für eine gute Begründung hält, was er macht und was er plant. Allgemein kann man aber sagen, dass die Behörde immer davon ausgeht, dass eine erwachsene Frau eher warten kann als ein Kind – deshalb ist das Kind immer das "bessere" Argument für eine baldige Wiedereinreise.
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Antwort #32 - 14.11.2013 um 19:32:32
 
Da stellt sich mir natürlich die Frage, wenn ihr beide im Ausland sein wollt bis der Papierkram erledigt ist, dass dann kein "Leidensdruck" für das Kind gibt und dadurch die Befristung nicht so dringend ist.

Ich würde also nicht monatelang in Irak bleiben. Was denken die anderen?
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Antwort #33 - 14.11.2013 um 19:44:38
 
Hilft es, wenn man seine Dokumente vorab auf Echtheit prüfen lässt, noch hier in Deutschland?

Okay, was wäre, wenn wir drei alle zusammen reisten? - er hat Verwandtschaft in Kurdistan, bei der wir bleiben wollten. Hätte das denn Auswirkungen bezgl. des Visums, wenn wir mit dort wären?
Dass es allerdings fast ein Jahr dauert, bis alles durch ist, war nicht klar und das ist für uns alle wahrscheinlich zu lange zum Wegbleiben...

=======

Hm, dann hebt sich die Dringlichkeit auf, ja.

Aber unzumutbar ist auch, dass das Kind in den ersten Lebensjahren die größten Entwicklungsschübe macht und auf jeden Fall eine gegebene Fremdheit bei Abwesenheit des Vaters von 9 Monaten und länger erwächst.
Das ist auch ein wichtiger Punkt, finde ich. Es ist schon eine lange Zeit...

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Antwort #34 - 13.11.2013 um 17:51:52
 
Hallo,

wir hatten schonmal gesprochen über meinen Freund, dessen Passbeantragung von D aus nicht möglich ist, wir haben ein Kind zusammen.

Er hat sich nun entschlossen, persönlich in den Irak zu reisen um seinen Pass machen zu lassen. Das wollen wir auch mit seiner (neuen) ABH besprechen.

Ich weiß, es ist schwer zu sagen aber weiß jemand über Erfahrungen bescheid, die Ausschlag geben, wie die Chancen auf ein Visum (von Kurdistan aus) stehen, für einen hier in D auf Duldung lebenden Iraker? - Vaterschaftsanerkennung und geteilte Sorge für unseren Sohn vorhanden. Allerdings machte er eine kriminelle Laufbahn...

Grüße.
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Antwort #35 - 14.11.2013 um 11:50:18
 
Ich verweise auf
Deinen anderen thread hier
. Die Chancen stehen nur dann gut, wenn die Ausweisungsverfügung (möglichst) zuvor befristet worden ist. Denn erst nach Abaluf dieser Frist könnte er mit Visum wieder einreisen.

Das solltet Ihr im Zweifel am besten mit dem wohl involviereten Anwalt besprechen. Solange die verügung im Raume ist bzw. nicht befristet ist, kann und wird er kein Visum bekommen.

Anderenfalls ist das Wohl des deutschen Kindes herausragend zu berücksichtigen  - das heißt, ist die Verfügung aus der Welt, dann besteht ganz grundsätzlich Anspruch auf (Wieder)einreise.


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Antwort #36 - 14.11.2013 um 13:57:21
 
Ailoonarose schrieb am 13.11.2013 um 17:51:52:
Er hat sich nun entschlossen, persönlich in den Irak zu reisen um seinen Pass machen zu lassen. Das wollen wir auch mit seiner (neuen) ABH besprechen.

Das ist auch dringlich nötig. Für diesen Zweck muß die ABH
1. ihm auch Passersatzpapiere bzw. einen Reiseausweis für Ausländer gem. §§ 4 ff AufenthV ausstellen, ohne die ER nicht reisen kann.
(Es sei denn, ER findet plötzlich seinen "verlorenen" Pass wieder)
2. die Einreisesperre angemessen befristen.
3. der später nötige Visum-Antrag auf Familienzusammenführung (FzF) zum deutschen Kind sollte jetzt schon sorgfältig vorbereitet werden http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2007/09/familiennachzug-allgemein....
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Antwort #37 - 14.11.2013 um 16:15:49
 
Sorry, ich dachte es kommt keine Antwort in meinem thread mehr...warum auch immer ich das dachte.... hä? ...kann man in anderen threat verschieben?

Also reist er nicht mit einem Ersatz- Passer seiner irak. Behörde?
...sondern der ABH, okay.

Dann wissen wir, was alles noch zu tun ist, danke!

Daddys' Änderung:
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 16:15:49:
...kann man in anderen threat verschieben? 
Sicher kann man das... Zwinkernd




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Antwort #38 - 14.11.2013 um 20:17:17
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 19:44:38:
Hilft es, wenn man seine Dokumente vorab auf Echtheit prüfen lässt, noch hier in Deutschland?


Ja, klar. Wenn er seinen Pass in Wirklichkeit hat und nur versteckt hat.

Wenn er wirklich in den Irak fährt und dort einen Pass besorgt, muss der hinterher geprüft werden.

Zitat:
Okay, was wäre, wenn wir drei alle zusammen reisten?


Dann hat er keine Begründung mehr für eine Befristung. Er hat dann ja weder Frau noch Kind in Deutschland.

Zitat:
Dass es allerdings fast ein Jahr dauert, bis alles durch ist, war nicht klar und das ist für uns alle wahrscheinlich zu lange zum Wegbleiben...


Das zu verzögern nützt Euch aber erst recht nichts.

Zitat:
Aber unzumutbar ist auch, dass das Kind in den ersten Lebensjahren die größten Entwicklungsschübe macht und auf jeden Fall eine gegebene Fremdheit bei Abwesenheit des Vaters von 9 Monaten und länger erwächst.
Das ist auch ein wichtiger Punkt, finde ich. Es ist schon eine lange Zeit...


Genau das muss er in die Begründung für den Befristungsantrag schreiben und den möglichst schnell stellen.

Du kannst ja immer noch gucken, ob das Jugendamt Euch mit einer Stellungnahme unterstützt, das könntet Ihr dann nachreichen.
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Antwort #39 - 14.11.2013 um 20:42:50
 
Ah, okay. Aber wer ist denn dann genau zuständig dafür, dass er in weniger als 9 Monaten zurück kommt, wenn das Wohl des Kindes beachtet werden muss?
Einerseits fließt das in die Begründung ein, andererseits dauert das Formelle der deutschen Botschaft im Irak neun Monate... ?
Der neue Pass wird geprüft - achso - ich dachte weitere Dokumente, wie Geburtsurkunde usw., diese hat er nämlich noch im Gegensatz zum Pass. Der ist leider wirklich weg.
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Antwort #40 - 14.11.2013 um 21:08:20
 
...und bzgl. seiner Straftaten - können das Gründe sein zur Verweigerung eines Visums vor Ort in Kurdistan?
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Antwort #41 - 14.11.2013 um 21:10:32
 
Nochmal: Solange er gesperrt ist geht nichts.

Wenn er einen Befristungsantrag stellt, dann werden die Gründe, die für ihn sprechen (Kind), gegen die Gründe abgewogen, die gegen ihn sprechen (Straftaten). Und dann wird die Sperre befristet auf einen bestimmten Termin, an diesem Termin im AZR gelöscht.

Und nach der Löschung der Sperre beantragt er erst das Visum.

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 20:42:50:
Ah, okay. Aber wer ist denn dann genau zuständig dafür, dass er in weniger als 9 Monaten zurück kommt, wenn das Wohl des Kindes beachtet werden muss?


Zunächst ist er und nur er dafür verantwortlich, denn er muss den Antrag auf Befristung stellen und überzeugend begründen.

Sobald die Sperre aufgehoben ist, beantragt er das Visum und die Urkundenprüfung beginnt. Und dann schreibt er nochmal einen Brief (Anlage zum Visumantrag), in dem drin steht, dass das Kind wartet.

Du kannst dann auch beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes fragen, ob es möglich ist, das Visum zu geben und die Urkunden zu prüfen, wenn er hier ist, damit das Kind nicht warten muss. Manchmal machen die Behörden das.
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Antwort #42 - 14.11.2013 um 21:15:39
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 21:08:20:
vor Ort in Kurdistan

Wo ist denn das ?
Da gibt es doch gar kein deutsches und auch kein anderes Konsulat, denn Kurdistan ist, zumindest bislang, kein Staat.
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Antwort #43 - 14.11.2013 um 21:22:34
 
Saxonicus schrieb am 14.11.2013 um 21:15:39:
Da gibt es doch gar kein deutsches und auch kein anderes Konsulat, denn Kurdistan ist, zumindest bislang, kein Staat.


Doch. Deutschland hat in Kurdistan inzwischen ein Generalkonsulat eröffnet.
http://www.bagdad.diplo.de/Vertretung/bagdad/de/08/__GK__Erbil__Startseite.html

Und Kurdistan ist zumindest autonom (innerhalb des Irak), mit Sprache, Polizei etc.
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Antwort #44 - 14.11.2013 um 21:37:32
 
In Erbil ist die deutsche Botschaft.

Ok., den Bescheid über den Termin der Löschung bekommt er mitgeteilt und kennt demnach also auch den Zeitpunkt zur Visumsbeantragung in Kurdistan. Man richtet sich also die Reise dementsprechend ein.

Und wer entscheidet letztendlich über die Möglichkeit oder leitet in die Wege, dass er schneller wieder hier ist?
Kann man zum Beispiel in der Begründung auch ansprechen, dass max. 3 Monate angemessen seien? Ist das überhaupt möglich, wenn es doch heißt, das Formale dauert so lange?
Dann müsste ja was geschehen, dass den zügigeren Ablauf in die Wege leitet...
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Antwort #45 - 14.11.2013 um 22:08:08
 
nochmal:

- Visa gibt es nur in der Türkei, nicht im Irak (weder Bagdad noch Arbil).

- die drei Monate sind hier nicht anwenbar, da die Dokumentenüberprüfung und Sicherheitsüberprüfung ein wichtiger Grund sind davon abzuweichen.

Übrigens solltet ihr erstmal schauen, was bei der Befristung der Einreisesperre so raus kommt, denn die ABH kann auch bis zu fünf Jahre eine Sperre verhängen. Wenn sie Sperre nicht vorher aufhebt und ihr erstmal klagen müsst kann das schon mal mehr als ein Jahr dauern bis er wieder einreisen darf.
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Antwort #46 - 14.11.2013 um 22:13:00
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 21:37:32:
Dann müsste ja was geschehen, dass den zügigeren Ablauf in die Wege leitet... 

Die meiste Zeit wird die vertrauensanwaltliche Überprüfung der Dokumente erfordern, weil der Irak zu den Ländern mit unzuverlässigem Urkundenwesen gehört, maW Fälschungen sind dort weit verbreitet.

Deshalb sollte ER nicht den vermeintlich schnelleren und billigeren Weg gehen und sich Fälschungen auf dem "freien Markt" besorgen, damit fällt ER garantiert kostenträchtig "auf den Bauch".
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Antwort #47 - 14.11.2013 um 22:16:04
 
reinhard schrieb am 14.11.2013 um 21:22:34:
Doch. Deutschland hat in Kurdistan inzwischen ein Generalkonsulat eröffnet.

Das ändert doch nichts daran, dass Kurdistan kein eigener Staat ist.
Als Kurdistan wird ein nicht genau begrenztes Gebiet in Vorderasien bezeichnet, das als historisches Siedlungsgebiet von Kurden betrachtet wird und auf den Staatsgebieten des Iraks, Syriens, des Irans und der Türkei liegt.
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Antwort #48 - 14.11.2013 um 22:38:20
 
Ja, das sehe ich ein, dass die Überprüfung der Dokumente Zeit brauch. Aber was wäre denn "machbar"?

Falls die Sperre 5 Jahre betragen würde, dann hätte er eben erst danach zu reisen - logischerweise - und demnach auch keine Klage wieder herein zu kommen oder doch?
Wenn er gemäß nach dem Ablauf der Befristung in den Irak reist, sollte es kein Problem mit dem Visum geben oder doch?
Verwirrend ist, dass er dieses nun in Ankara zu beantragen hat...soll er da persönlich hin? Wie soll das gehen? Ich meine, wie sieht denn der Gesamtablauf Schritt für Schritt in seinem Fall aus?
Zuerst beantragt er die Befristung der Ausweisung mit Begründung und allem Drum und Dran.
Danach wartet er das Urteil der ABH ab, zu welchem Datum die Ausweisung abläuft.
Dann - nach Ablauf dieses Datums - kann er die Reise in den Irak antreten (ohne klagen zu müssen).
Wenn er sein Pass wahrheitsgemäß ausgestellt hat, geht er nun damit wo hin zum Überprüfen und vor allem von wo beantragt er dann das Visum nun aus? Wohin hat er sich dann zu wenden?

*

Und was ist damit?
Darunter verstehe ich Kurdistan.

http://m.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/06__Visa/Visum__Irak/Visum__fuer__....


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Antwort #49 - 14.11.2013 um 22:45:27
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 22:38:20:
Aber was wäre denn "machbar"?

nicht in drei Monaten, vergiss es!

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 22:38:20:
Falls die Sperre 5 Jahre betragen würde, dann hätte er eben erst danach zu reisen - logischerweise - und demnach auch keine Klage wieder herein zu kommen oder doch?
Wenn er gemäß nach dem Ablauf der Befristung in den Irak reist, sollte es kein Problem mit dem Visum geben oder doch?

hä?

sagen wir es mal so, er kann die Befristung auch von D aus beantragen und es wäre auch theoretisch möglich, dass sie ohne Ausreise befristet wird. Nur wird er - wegen seiner Historie - keine Aufenthaltserlaubnis ohne Ausreise bekommen. Mit einer Duldung will er wohl nicht sein Leben hier verbringen, oder?

Reist er aus, ist er Weg vom Fleck. Danach kann er nicht mehr nach D ehe die Sperre befristet ist.

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 22:38:20:
soll er da persönlich hin? Wie soll das gehen?


Ja muss er, siehe Link oben.

Iraker können relativ problemlos in die Türkei einreisen (so viel dem wie kommt er dahin).

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 22:38:20:
Wenn er sein Pass wahrheitsgemäß ausgestellt hat, geht er nun damit wo hin zum Überprüfen und vor allem von wo beantragt er dann das Visum nun aus? Wohin hat er sich dann zu wenden? 

Sag mal hast Du die Übersichtsseite der Botschaft Ankara gelesen?!
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Antwort #50 - 14.11.2013 um 22:46:37
 
Oh, mein Fehler. Gemeint ist in dem Link Ankara, ja.

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Antwort #51 - 14.11.2013 um 23:13:53
 
Gut, Geburtsort Bagdad, also Visum in Amman beantragen?
(Er hat Verwandtschaft in Kurdistan)

Natürlich möchte er die schriftl. Beantragung der Befristung Ausweisung von hier aus der ABH einreichen.
Und erst dann ausreisen, wenn er nicht mehr gesperrt ist. Sonst kommt er ja nicht mehr herein - oder wie hängt hier was zusammen?
Es wäre gut, wenn jemand den genauen Ablauf schildern könnte in dem gesamten Plan zur Passbeantragung...
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Antwort #52 - 14.11.2013 um 23:25:18
 
das ist doch nicht schwer:

1) Befristung beantragen
2) Bescheid der ABH abwarten
3) Falls die ABH zeitnah verkürzt abreisen, Pass besorgen, Visum beantragen
4) Falls die ABH nicht zeitnah verkürzt klagen, Ergebnis abwarten und mit 3 weitermachen.

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 23:13:53:
Gut, Geburtsort Bagdad, also Visum in Amman beantragen?

Es kommt darauf an, wo er im Irak wohnen wird.
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Antwort #53 - 15.11.2013 um 07:58:28
 
Okay, gut.
Und was ist nun eine realistische Zeit, die er sich wahrscheinlich im Irak aufhalten wird? In drei Monaten nicht machbar, aber wegen dem Baby doch sicher nicht neun Monate oder länger?
Kann man wo lesen, welche Gegend für welchen Teil Iraks für die Visa zuständig sind?
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Antwort #54 - 16.11.2013 um 21:49:53
 
...

Unser Anwalt hat geraten, vorerst nicht in den Irak zu reisen. Das Risiko für ihn, nicht mehr rein zu kommen sei zu groß, er wolle schauen, was noch machbar sei.

Vielen Dank für die Hilfe, Grüße!
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Antwort #55 - 19.11.2013 um 10:20:36
 
wenn ihr einen guten Anwalt habt kann er unter gewissen Umständen die Einreisesperre befristen und danach vom Bundesgebiet aus auch die Erteilung einer AE erreichen wenn das langwieriges Visumverfahren dem Kindeswohl schadet, siehe http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.p...

Ein Pass muss letztlich aber her, davon kann man wohl kaum absehen.
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