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Wiedereinreise mit neuem Pass aus der Türkei (Gelesen: 3.012 mal)
silverado
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09.10.2013 um 22:20:33
 
Hallo liebe Freunde, danke für Eure wertvolle Arbeit. Meine Eltern haben unbefristete AE und beziehen Rente aus D. Derzeit  halten sie sich in der Türkei auf. Da ihr alter Pass mit der AE zum 19.11.2013 ablauft haben sie sich einen neuen türk. e-Pass geholt. Können sie mit dem neuen Pass problemlos wıeder nach D einreisen?  Sie möchten erst wieder im Mai 2014 nach D einreisen.
Wann müssten sie sich den eAT holen?
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Saxonicus
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Antwort #1 - 10.10.2013 um 01:10:18
 
Zusammen mit dem alten Pass, in welchem sich der Aufenthaltstitel befindet, sollte das kein Problem sein. Den neuen eAT bekommen sie nach ihrer Rückkehr bei ihrer ABH.

Fraglich ist allerdings, ob der AT infolge der langen Abwesenheit aus Deutschland, nicht bereits erloschen ist ?
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silverado
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Antwort #2 - 10.10.2013 um 12:11:44
 
Danke für die schnelle Antwort Saxonicus. İn dem alten Pass ist von der ABH zusatzlich vermerkt: Der Aufenthaltstitel erlischt nicht bei Ausreise (51 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7). Meine Eltern hatten bisher bzgl. verspateter Einreise nie Probleme. Sollte doch weiterhin gelten. Smiley
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Saxonicus
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Antwort #3 - 10.10.2013 um 13:41:39
 
silverado schrieb am 10.10.2013 um 12:11:44:
Der Aufenthaltstitel erlischt nicht bei Ausreise (51 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7). Meine Eltern hatten bisher bzgl. verspateter Einreise nie Probleme. Sollte doch weiterhin gelten.

Na dann dürfte ja alles in Ordnung sein.

Also alter Pass mit dem AT plus neuer Pass bei der Einreise vorzeigen, dann gibt es kein Problem.
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