Die neue 90/180-Tage-Regel ist noch nicht überall bekannt. Auch wird noch nicht auf allen Botschaftsseiten darauf hingewiesen.
Es ist für den "Normalverbraucher" auch nicht leicht formuliert. Ich wills mal versuchen kurz zu erläutern:
Früher gab es die Regel dass ein Besucher sich allerhöchstens insgesamt 90 Tage pro Halbjahreszeitraums in Schengen aufhalten durfte. Das Halbjahr -der sogenannte Bezugszeitraum- begann mit dem Tag der ersten Einreise in das Schengengebiet. Das heist aber nicht dass jemand dann automatisch 90 Aufenthaltstage "verbraten" kann, sondern man muss für jeden geplanten Aufenthalt in dem halben Jahr auch ein Visum beantragen und auch bekommen. In Summe durften es halt nicht mehr wie 90 Tage sein.
Ab 18.Oktober tritt jedoch eine neue EU-Verordnung in Kraft. Nun wird nicht wie bisher beim Bezugszeitraum sozusagen "in die Zukunft geschaut" sondern es wird in die Vergangenheit geblickt wie lange der Antragssteller bereits in den vergangenen 180 Tagen sich in Schengen aufgehalten hat.
Man muss im Prinzip jeden Aufenthaltstag betrachten und von diesem Tag jeweils 180 tage zurückblicken und zusammenzählen wieviel Tage davon bereits in Schengen "verbraten" wurden. Zu keinem Zeitpunkt des Aufenthalts darf diese Betrachtung eine Summe von mehr als 90 Tage überschreiten.
Diese Regelung ist eigentlich sinnvoll und schafft Klarheit. Normalerweise ist von der Änderung kaum einer tangiert. Nur bei Personen die sehr oft nach Deutschland bzw. Schengen reisen, kann es in der Übergangszeit zu unliebsamen EInschränkungen kommen.
Konkret sieht das bei Euch dann so aus:
Sie will im November wieder zu Besuch nach Deutschland kommen. Angenommen, der geplante Einreisetag wäre der 15.nov.2013. Dann müsste man vom 15.nov aus 180 Tage zurück blicken und zusammenzählen wie oft sie sich vom 19.Mai bis 15.nov bereits hier aufgehalten hat. Im Juli war sie bereits 12 Tage hier, also hat sie noch 78 Tage gut auf ihrem "Konto".
Am 16.nov muss man auch wieder 180 Tage zurück blicken und zusammenzählen. Nun kommen zu den 12 Tagen vom Juli noch der erste aufenthaltstag im November dazu. Also in summe sinds dann 13 Tage und immer noch meilenweit entfernt von dem Limit.
Angenommen, sie ist am 31.12. immer noch hier, dann muss man auch da 180 Tage in die Vergangenheit blicken und die Summe bilden. In dem Fall wären es dann die 12 Tage vom Juli + die 46 Tage vom November und Dezember = 58 Aufenthaltstage. Also auch noch weit entfernt vom Limit.
Ich hab zur Berechnung der maximalen Aufenthaltsdauer ein Excel-sheet erstellt, wenn Interesse besteht, stell ich das gerne zur Verfügung. Natürlich ohne Gewähr und auf eigene Verantwortung
Chuck