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Russische Freundin... (Gelesen: 10.568 mal)
Stefan Z
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.10.2013 um 08:35:40
 
Hallo,

nun, kurz zu meiner Person: Ich bin 29 Jahre, habe vor 1 Jahr eine russische Dame kennengerlernt, sie ist 23, aus Moskau.

Jetzt meine Frage bzw. Fragen: Erst einmal wollen wir eigentlich nicht heiraten, das ganze langsam angehen lassen.
Ist es überhaupt für Sie möglich, zu mir nach Deutschland zu kommen bzw. irgendwie ein Visum zu erhalten?
Deutschkenntnisse sind aktuell nicht vorhanden, nur Englisch.
Ausbildung hat Sie, d.h. Universität und arbeitet im Bankenbereich in Moskau.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 05.10.2013 um 10:22:37
 
Stefan Z schrieb am 05.10.2013 um 08:35:40:
Ist es überhaupt für Sie möglich, zu mir nach Deutschland zu kommen bzw. irgendwie ein Visum zu erhalten?

Ja, allerdings braucht sie dafür einen Grund, z.B. Besuch, Studium, Sprachkurs, Arbeit (wenn sie über eine spezielle Qualifikation verfügt, die gefragt ist) oder durch Eheschließung (dazu sind deutsche Sprachkenntnisse erforderlich).
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reinhard
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Antwort #2 - 06.10.2013 um 11:39:38
 
Sie kann jederzeit ein Besuchsvisum beantragen.

Dabei wird überprüft, ob sie genug Geld hat, um zwei, drei Wochen Deutschland zu besuchen (Ihr Konto oder Reiseschecks oder eine VE von Dir), und es wird überprüft, ob sie zu Hause ausreichend "verwurzelt" ist, so dass sicher ist, dass sie nach dem Besuch zurück kehrt.
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Stefan Z
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.10.2013 um 19:25:41
 
Frage am Rande: Sie war im Juli schon für 12 Tage per Touristenvisum hier...
Jetzt wollte sie evtl. im November kommen, ist da jetzt eine Sperre drauf oder ist das möglich?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.10.2013 um 19:36:19
 
Stefan Z schrieb am 07.10.2013 um 19:25:41:
ist da jetzt eine Sperre drauf oder ist das möglich? 

Weshalb sollte sie eine Sperre haben ?

Besuche können, sofern das Visum erteilt wird, bis zu 90 Tagen pro Halbjahr, beginnend mit der ersten Einreise, möglich sein.
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Antwort #5 - 07.10.2013 um 20:15:27
 
Saxonicus schrieb am 07.10.2013 um 19:36:19:
bis zu 90 Tagen pro Halbjahr, beginnend mit der ersten Einreise, möglich sein.


11 Tage vor Inkrafttreten der Neuregelung sollte ein alter Hase hier nicht mehr die alte Regelung nennen.
Und schon gar nicht für Zeiträume nach dem Inkrafttreten ...

Die erste Einreise interessiert nicht mehr. Auch das (unterschiedliche lange) Halbjahr ist Geschichte:

90 Tage für jeden 180-Tages-Zeitraum heißt es ab 18.10.2013
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Stefan Z
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.10.2013 um 20:24:25
 
Sie hat jetzt ein Visum im Reisepass stehen, das aber nur für den 12 Tages-Zeitraum gültig war.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, kann sie noch 78 Tage drauflegen? Smiley
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 07.10.2013 um 20:44:01
 
Stefan Z schrieb am 07.10.2013 um 20:24:25:
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, kann sie noch 78 Tage drauflegen? 

Nein, das ist verbraucht, dazu müsste sie ein neues Visum beantrage
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Stefan Z
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 07.10.2013 um 20:54:49
 
Das ist mir schon klar,  ich hab aber immer angenommen,  dass sie gar nicht mehr hätte kommen dürfen... Aber das erfreut mich schon mal Smiley
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Stefan Z
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 07.10.2013 um 21:56:34
 
Noch ne kurze Frage, bevor ich restlos alles verstanden habe: Das ganze gilt auch bei einem Touristenvisum, richtig?
In Zukunft werde ich einer Verpflichtungserklärung abgeben, ist aber jetzt wohl ein wenig kurzfristig.
D.h. sie würde zum zweiten mal per Touristenvisum einreisen.
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Antwort #10 - 07.10.2013 um 22:18:35
 
Stefan Z schrieb am 07.10.2013 um 21:56:34:
Das ganze gilt auch bei einem Touristenvisum, richtig?


ja, Besuchsvisa und Torustenvisa gehören zum gleichen Visumtyp.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 07.10.2013 um 23:20:46
 
Die neue 90/180-Tage-Regel ist noch nicht überall bekannt. Auch wird noch nicht auf allen Botschaftsseiten darauf hingewiesen.

Es ist für den "Normalverbraucher" auch nicht leicht formuliert. Ich wills mal versuchen kurz zu erläutern:

Früher gab es die Regel dass ein Besucher sich allerhöchstens insgesamt 90 Tage pro Halbjahreszeitraums in Schengen aufhalten durfte. Das Halbjahr -der sogenannte Bezugszeitraum- begann mit dem Tag der ersten Einreise in das Schengengebiet. Das heist aber nicht dass jemand dann automatisch 90 Aufenthaltstage "verbraten" kann, sondern man muss für jeden geplanten Aufenthalt in dem halben Jahr auch ein Visum beantragen und auch bekommen. In Summe durften es halt nicht mehr wie 90 Tage sein.

Ab 18.Oktober tritt jedoch eine neue EU-Verordnung in Kraft. Nun wird nicht wie bisher beim Bezugszeitraum sozusagen "in die Zukunft geschaut" sondern es wird in die Vergangenheit geblickt wie lange der Antragssteller bereits in den vergangenen 180 Tagen sich in Schengen aufgehalten hat.

Man muss im Prinzip jeden Aufenthaltstag betrachten und von diesem Tag jeweils 180 tage zurückblicken und zusammenzählen wieviel Tage davon bereits in Schengen "verbraten" wurden. Zu keinem Zeitpunkt des Aufenthalts darf diese Betrachtung eine Summe von mehr als 90 Tage überschreiten.

Diese Regelung ist eigentlich sinnvoll und schafft Klarheit. Normalerweise ist von der Änderung kaum einer tangiert. Nur bei Personen die sehr oft nach Deutschland bzw. Schengen reisen, kann es in der Übergangszeit zu unliebsamen EInschränkungen kommen.

Konkret sieht das bei Euch dann so aus:
Sie will im November wieder zu Besuch nach Deutschland kommen. Angenommen, der geplante Einreisetag wäre der 15.nov.2013. Dann müsste man vom 15.nov aus 180 Tage zurück blicken und zusammenzählen wie oft sie sich vom 19.Mai bis 15.nov bereits hier aufgehalten hat. Im Juli war sie bereits 12 Tage hier, also hat sie noch 78 Tage gut auf ihrem "Konto".

Am 16.nov muss man auch wieder 180 Tage zurück blicken und zusammenzählen. Nun kommen zu den 12 Tagen vom Juli noch der erste aufenthaltstag im November dazu. Also in summe sinds dann 13 Tage und immer noch meilenweit entfernt von dem Limit.

Angenommen, sie ist am 31.12. immer noch hier, dann muss man auch da 180 Tage in die Vergangenheit blicken und die Summe bilden. In dem Fall wären es dann die 12 Tage vom Juli + die 46 Tage vom November und Dezember = 58 Aufenthaltstage. Also auch noch weit entfernt vom Limit.

Ich hab zur Berechnung der maximalen Aufenthaltsdauer ein Excel-sheet erstellt, wenn Interesse besteht, stell ich das gerne zur Verfügung. Natürlich ohne Gewähr und auf eigene Verantwortung Zwinkernd

Chuck

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reinhard
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Antwort #12 - 08.10.2013 um 10:45:01
 
Du solltest aber ergänzen: Die Botschaft / Konsulat guckt bei jedem Besuchsvisum auf die Rückkehrwilligkeit, die Verwurzelung in der Heimat. Es wird nicht einfach ein Taschenrechner genommen und gesagt: Sie hat noch 63 Tage offen.

Wenn sie 63 Tage weg kann, kann eben auch angenommen werden, dass sie zu Hause nicht wirklich verwurzelt ist, und dann kann das Visum auch komplett abgelehnt werden.

Solche "Berechnungen" kannst Du nur anstellen, wenn sie schon ein "unechtes Jahresvisum" mit einer 1- bis 5-jährigen Gültigkeit hat und der Besuch grundsätzlich schon genehmigt ist.
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Antwort #13 - 08.10.2013 um 19:31:42
 
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« Zuletzt geändert: 08.10.2013 um 20:15:10 von N/V » 
Grund: link gerichtet 

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Antwort #14 - 08.10.2013 um 22:14:49
 
Reinhard, Du hast recht. Das Einhalten der 90/180Tage-Regel ist nur EINE der Bedingungen für ein C-Visum.

Im Allgemeinen betrifft die Regel auch nur Vielreisende die mehrmals im Jahr für ein paar Wochen nach Schengen reisen.

@Petersburger: super link! Dort ist es auch erfreulicherweise sehr gut erklärt und das excel-Berechnungsblatt ist weit besser und einfacher wie meins Zwinkernd.

Chuck
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