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Visum (unverschuldet) Abgelaufen (Gelesen: 4.118 mal)
momitaustralierin
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i4a rocks!


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12.09.2013 um 13:28:54
 
Hallo erstmal,

ich bin noch neu hier. Ich bin mir leider nicht sicher, in welches Forum ich dieses Problem stellen soll. Nicht nur weil ich neu bin, auch weil es etwas wirr ist. Hier jedenfalls mal die Geschichte:

Meine Freundin ist australierin und hat ein WHV für Deutschland bekommen. Nach ca. 10 Monaten wurde dann klar, dass ich in den Niederlanden Studieren werde. Kein Problem, dachen wir, es wir einfach noch ein Visum für dort bantragt. Nun wurde uns gesagt, es dauere 10 Tage bis ein Besuchervisum genemigt/abgelehnt wird. (Dieses braucht mal wohl, wenn man sich im Lande auf ein WHV bewerben möchte.) Nun denn: 14 Tage später rufen wir die niederländische Botschaft an und die sagen uns, es hätte sich was am Procedere geändert und es dauere nochmal 10 Tage. So weit so gut. Mittlerweile ist aber das deutsche Visum abgelaufen. Der Höhepunkt war dann eine Mail von der niederländischen Botschaft in Berlin, in der stand, dass der Pass jetzt wieder bei ihnen liegt, da das alles viel zu lange gedauert habe. Sie solle sich doch im Lande (also in Holland) nochmal auf das Visum bewerben. Wie nun aber, ohne gültiges Schengen Visum?

Es ist sehr verzwickt, aber gibt es evtl einen Weg, schnell an ein Schengen Visum zu kommen ohne erklären zu müssen, warum im Moment keines vorhanden ist? Wie soll man da vorgehen? Es wurden ja alle Fristen eingehalten. Ja, sogar mit sehr großem Speilraum. Wenn un aber die Holländer verkacken, interessiert das die Deutschen wahrscheinlich nicht. Und die Holländer auch nicht.

Hat irgend jemand einen Tip?

Vielen Dank. Moritz
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reinhard
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Antwort #1 - 12.09.2013 um 13:31:27
 
Sie muss mit der Ausländerbehörde darüber sprechen, solange ihr Visum noch gilt. Da sie die Termine des Visums kennt, ist da nichts "unverschuldet", sondern sie muss rechtzeitig verlängern oder rechtzeitig ausreisen.
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momitaustralierin
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 12.09.2013 um 13:46:05
 
Sie kennt ja eben die Termine des Visums, daher hat sie ja einen Monat vor Ablauf ihres Visums ein holländisches Visum beantragt (das wie gesagt innerhalb von 10 Tagen gebilligt/abgelehnt werden soll). Bis dahin ist also alles unverschuldet. Der Pass wurde für den Visa Antrag mit eingeschickt. Also auch keine Möglichkeit in Deutschland zu verlängern. Den Pass haben sie dann aber solange behalten, bis das Deutsche Visum ausgelaufen ist (der ist immer noch nicht da). Und nun sitzt sie dumm da.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.09.2013 um 14:54:42
 
Wann ist eigentlich das Visum abgelaufen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.09.2013 um 16:28:33
 
momitaustralierin schrieb am 12.09.2013 um 13:28:54:
Es ist sehr verzwickt, aber gibt es evtl einen Weg, schnell an ein Schengen Visum zu kommen ohne erklären zu müssen, warum im Moment keines vorhanden ist? Wie soll man da vorgehen? Es wurden ja alle Fristen eingehalten. Ja, sogar mit sehr großem Speilraum. Wenn un aber die Holländer verkacken, interessiert das die Deutschen wahrscheinlich nicht. Und die Holländer auch nicht.

Es wurden nicht alle Fristen eingehalten. Man hätte auch ohne Pass (mit Kopie) auch in der Zeit mit der ABH vor Ablauf des Visums sprechen können. Jetzt geht es nur noch um Schadensbegrenzung.
Ab zur ABH, Fall schilden, GÜB beantragen, und ab nach Australien.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 12.09.2013 um 16:33:47
 
momitaustralierin schrieb am 12.09.2013 um 13:46:05:
Also auch keine Möglichkeit in Deutschland zu verlängern. 

Eine Visumsverlängerung gibt es (von wenigen Ausnahmen abgesehen, die hier aber nicht zutreffen) überhaupt nicht. Entweder man bekommt zum Ende des Visums eine Aufenthaltserlaubnis oder man reist aus.
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Antwort #6 - 12.09.2013 um 17:48:45
 
Ein WHV - ein Working-Holiday-Visum - ist ein deutsches nationales Visum oder eine AE. Die kann selbstverständlich verlängert werden.

Zudem kann Australiern ggf. auch eine AE 7(1) Satz 3 für einen kurzen Zeitraum ausgestellt werden, um eine "technische" Ausreise zu umgehen. Die Bedingungen dazu sind in den 6er Ziffern der AVwV zu finden.

Mithin gibt es hier durchaus zutreffende Ausnahmen.
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momitaustralierin
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 12.09.2013 um 19:31:58
 
Haben nun mal mit den Holländern gesprochen und die meinten, es wäre nicht so dramatisch und man könne es hier schon noch beantragen. Ich glaube, die haben da etwas bürokratische Probleme mit der Botschaft, daher ist das irgend wie eine Grauzone. Ach was weiß ich. Die Holländer waren jedenfalls sehr hilfreich.
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Petersburger
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Antwort #8 - 12.09.2013 um 20:22:14
 
Ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Unerlaubter Aufenthalt - und ein "überzogenes" Visum ist auch für Australier unerlaubt - ist eine Straftat.

Daher führt der Weg zur ABH, um dort alles ins Reine zu bringen.
Auch wenn das möglicherweise eine zwingende Ausreise und Wiedereinreise bedeutet. England, Andorra - es gibt da einige Möglichkeiten näher als Australien ...
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