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In Deutschland geboren (Gelesen: 3.140 mal)
Themen Beschreibung: Wie komme ich zu einen gesichertn Aufenthalt
afrikafred
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.09.2013 um 00:15:18
 
Bin seit heute neu im Forum und grüße hiermit alle Mitglieder.

Ich bin 10 Jahre alt und in Deutschland geboren. Vater ist unbekannt - Mutter stammt aus Ghana. Habe seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25.5 (aus humanitärem Grund) und lebe bei meinem deutschen Vormund. Mutter ist in Ghana.
Was muss ich machen, um einen langfristig sicheren Aufenthalt in Deutschland - sozusagen meiner Heimat - zu erlangen?

afrikafred
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.09.2013 um 07:43:23
 
Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt) ab 16 Jahren gemäß § 26 Abs. 4 i.V.m § 35 AufenthG wenn Du an Deinem 16. Geburtstag fünf Jahre lang eine AE hattest.

Damit wäre die Einbürgerung möglich wenn Du insgesamt 8 Jahre lang einen legalen Aufenthalt (also mit AE) hattest.
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afrikafred
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.09.2013 um 21:53:18
 
Erst einmal danke für die Info nach "normaler" gesetzlicher Regelung. Aber gibt es keine Ausnahme-Regelungen, nach denen ich schon früher einen sichereren Aufenthalt als nach § 25.5 erhalten kann? Ich lebe bei meinem Vormund (der auch mein "gefühlter" Vater ist) unentschlossen und mein Lebensunterhalt ist jetzt und künftig gesichert.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.09.2013 um 23:14:24
 
afrikafred schrieb am 18.09.2013 um 21:53:18:
ber gibt es keine Ausnahme-Regelungen, nach denen ich schon früher einen sichereren Aufenthalt als nach § 25.5 erhalten kann?


Es wäre Adaption durch eine deutsches Ehepaar möglich oder die Eintragung des deutschen Vormundes als Vater in die Geburtsurkunde (gesetzliche Vaterschaft). Beides würde unmittelbar die deutsche Staatsanghörigkeit zur Folge haben. Zweiteres eine doppelte Staatsangehörigkeit.

Für beides ist IMHO die Zustimmung der Kindesmutter erforderlich.
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Saim1957
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.09.2013 um 17:03:25
 
Du bist 10 Jahre alt? und dann beschäftigst du dich mit solchen Problemen? Da sind die Kinder gerade einmal in der 3. Klasse. Durch eine Adoption wäre es ganz leicht die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Rede doch mit den Menschen,wo du jetzt lebst.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 24.09.2013 um 18:08:33
 
Saim1957 schrieb am 24.09.2013 um 17:03:25:
Durch eine Adoption wäre es ganz leicht die Staatsbürgerschaft zu erlangen.


ja, aber die Adoption wäre nicht so leicht zu erreichen.
Schliesslich existiert noch eine leibliche Mutter in Ghana.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 24.09.2013 um 18:24:48
 
Saim1957 schrieb am 24.09.2013 um 17:03:25:
und dann beschäftigst du dich mit solchen Problemen?



Die meisten Probleme haben diejenigen, die sich nicht mit ihren Problemen beschäftigen, sondern in Beratungsstellen kommen, wenn alle Fristen abgelaufen sind.

Deshalb ist es sehr lobenswert, sich bei aufenthaltsrechlichen Fragen hier zu melden und zu informieren. So hat man nicht nur die Chance, alles richtig zu machen, sondern andere lesen auch mit und können manches brauchen.
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grisu1000
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Antwort #7 - 24.09.2013 um 19:27:26
 
reinhard schrieb am 24.09.2013 um 18:24:48:
Deshalb ist es sehr lobenswert, sich bei aufenthaltsrechlichen Fragen hier zu melden und zu informieren. So hat man nicht nur die Chance, alles richtig zu machen, sondern andere lesen auch mit und können manches brauchen. 


Sehe ich auch so, z.B muss der Threadsteller darauf achten, dass sein rechtmäßiger Aufenthalt, also die AE nicht unterbrochen wird, weil ihn die ABH bei der Verlängerung anstatt in Fiktion in eine Duldung setzt.
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