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Duldung/Arbeitserlaubnis (Gelesen: 2.471 mal)
Themen Beschreibung: Arbeitserlaubnis trotz Duldung?
Ailoonarose
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i4a rocks!


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24.08.2013 um 18:38:33
 
Hallo,

nach meinem Wissen dürfen Menschen mit Duldung nicht arbeiten.
Gilt das auch, falls ein Kind erwartet wird?

Auch sagte mir jemand, die Gesetzteslage hätte sich diesbezüglich gelockert?

Falls eine Arbeitserlaubnis bei Duldung genehmigt wird (Aufenthaltserlaubnis bereits beantragt, falls informativ), dürfen sich die betroffenen Personen neben ihrem Sozialsatz an Geld, trotzdem 450€ steuerfrei dazu verdienen oder würden sie Abzüge bekommen?

Viele Grüße.
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Ailoonarose
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 24.08.2013 um 18:58:52
 

....ach, und dürfen Personen mit Duldung 1€ Jobs frei ausführen oder brauchen sie hierfür auch eine Genehmigung?

Grüße.
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Lisa2014
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Antwort #2 - 25.08.2013 um 11:39:22
 
Die Bundesagentur für Arbeit muss Ihrer Beschäftigung grundsätzlich zustimmen. Voraussetzung für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zu einer Erwerbstätigkeit ist, dass das Vorrangprinzip eingehalten wird (es steht dass kein Deutscher oder anderer bevorrechtigter Ausländer für den Arbeitsplatz zur Verfügung steht), und dass Sie sich seit mindestens einem Jahr erlaubt, geduldet oder erlaubt oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufgehalten haben.

Die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit entfällt, wenn Sie eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf anstreben, oder wenn Sie sich seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufgehalten haben.

Eine Beschäftigung ist nicht erlaubt, wenn Personen sich nach Deutschland begeben haben, um Geld- und Sachleistungen für Asylbewerber zu erlangen, oder wenn sdie Personen es selbst zu vertreten haben, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können.

Manchmal müssen Menschen die in einem Wohnheim wohnen eine Art Sozialarbeit leisten - da bekommen sie 1€- war bei meinem EX so!


Ich denke eher nicht. Auch nicht wenn ein Kind kommt.
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reinhard
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Antwort #3 - 25.08.2013 um 13:03:37
 
Wer eine Duldung hat, muss sich zusätzlich die Nebenbestimmung ansehen. Draufgucken und lesen:

- Beschäftigung erlaubt? (Könnte sein, wenn er länger als vier Jahre hier ist)

- Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde? (dann muss er erst die Arbeitsstelle finden und dann die Erlaubnis beantragen)

- Beschäftigung nicht erlaubt? (dann will die Ausländerbehörde erreichen, dass er sich um seine Papiere kümmert)

- Nach Geburt eines deutschen Kindes, wirksamer Anerkennung der Vaterschaft, Sorgerecht oder Umgangsrecht kann er eine AE als Familienangehöriger beantragen. Falls er die bekommt (manchmal fehlt das Visum oder der Pass, oder es gibt sonst was), dann darf er automatisch arbeiten.
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Ailoonarose
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Antwort #4 - 25.08.2013 um 21:59:04
 
Gut, dann löst sich das Problem durch die AE bald von selbst und bis dahin besteht also auch die Möglichkeit mit Duldung zu arbeiten.

Danke für die Antworten, Gruesse!
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